Tipps und Tricks zu winprosa / Online-Handbücher
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akt. Versionen:winprosa:  2024.0831wprKlausur:  2023.1018Formulare:  2024-06-18Term. schr. Abit.:  2024-01-03KorrVerf.:  2024-02-06

Tipps und Tricks zu winprosa

Tipps und Tricks       winprosa




 aktuelle Tipps Dokumentation Leistungsmerkmale Rück-&Ausblick Serviceline Schülerservice EKU


Aktuelle Tipps       winprosa

Stand Online-Handbücher:
20.08.24 Installation und Update / Datensicherung / Hilfe
12.07.24 Bedienung / Einsteiger-Info zur Kursstufenverwaltung
12.03.23 Menüstruktur mit Links zur Dokumentation
23.10.24 Formulare und Druckaufträge
10.10.24 Stammdatenverwaltung
27.09.24 Kurswahlverarb. I (Erfassen und Auswerten)
12.07.24 Kurswahlverarb. II (Bändereint. und Stundenplan)
15.10.24 Klausurenplanung mit wprKlausur
23.10.24 Halbjahresnotenverarbeitung
08.08.24 Leistungsbewert. und Prüfungsverarbeitung
Stand Handbuch-Ergänzungen:
12.09.24 Zusammenarbeit von Untis und winprosa
05.08.24 Übersicht: Schnittstellen, Freigaben, Import-Export
28.03.21 Datenanbindung u. -Übernahme (Partnerprogramme)
31.07.24 Zusammenarbeit von winprosa mit anderen SVPen
29.10.24 Kurzanleitung für Dienstleister/Netzwerkbetreuer
Vertiefung: Ges.Wiss.   Sport   AG-Benotung

Inhaltsverzeichnis samt Unterkapiteln siehe Dokumentation 
Darstellung optimiert für Full-HD-Auflösung 1920 × 1080 px

    Ständige Rubriken:
    1. Zusammenarbeit rund um winprosa: Grundlegende Anforderungen 31.08.24
    2. Datensicherung / ServiceLine-Paket / Screenshot-Versand: aber richtig!!!
    3. Installationshilfe ohne TeamViewer: kann es nicht geben!
    4. Wenn Microsoft Downloads übers Internet verweigert: Abhilfe ist einfach
    5. Quo vadis winprosa : kein Blick in die Glaskugel 08.09.24
    6. Windowswinprosa : Tipps zur Interaktion    17.10.24
    7. Quo vadis Windows : W10 → W11 → W11 mit Copilot / W11 on ARM ?    09.24 - 10.24
    8. Windows: Bootvorgang / Bitlockerverschlüsselung / Festplattenlebensdauer    08.24 - 10.24
    Aktuelle Tipps:
  1. Version 2024.0831: Mailempfang nach Störung wieder OK 23.-31.08.24
  2. Version 2024.0821: mit neuem Programmverfallsdatum

  3. Version 2024.0821: mit neuem Programmverfallsdatum 23./26.08.24

  4. Sommerpause: Umbau unserer Website - Verhütung eines Daten-GAUs 22./23.07.24

  5. Version 2024.0718: Abi 24: Problem bei BK+Mu leider erst jetzt fast ganz beseitigt! 17./18.07.24
  6. Externe Schüler: richtige Verarbeitung

  7. Version 2024.0711: vorbereitet für den Schuljahreswechsel 11.07.24

  8. Version 2024.0629: Abi 24 Weitere Bereinigungen incl. Klammerung bei BK+Mu 30.06.24

  9. Version 2024.0623: Abi 24 Klammerung bei BK+Mu noch nicht ganz berichtigt! 18./23.06.24
  10. Abi 24: AGen auf dem Abi-Zeugnis
  11. Wiederholer: 24 → 25 - GW-Supersonderfall
  12. Abi 24: Klammerung falsch, wenn BK+Mu belegt!
  13. Abi-Zeugnisse 24: Probleme ausgeräumt - neue Formulare veröffentlicht

  14. Version 2024.0613: Verbesserung eines Anzeigefehlers 13.06.24

  15. Version 2024.0609: Neue Schulfremden-Zeugnissen 24, kleinere Verbesserungen für mdl. Prüfung 09./10.06.24

  16. Version 2024.0604: Mit neuen Abi-Zeugnissen 24 und neuem Programmverfallsdatum 31.05./04.06.24
  17. Schülerstatus: wichtig für die Schülerlaufbahn 24.04.24
  18. Export-Schnittstelle von winprosa zu ASV-BW: macht's Untis möglich?

  19. Schr. Abiturprüfung 24: Termine mit geänderter Öffnungszeit 07:00 18.-25.04.24

  20. Version 2024.0416: weitere Verbesserungen - Abi-Zeugnisse 24 - Tipps zur Verarbeitung 11.-16.04.24

  21. Version 2024.0320: weitere Programmglättungen 20.03.24
  22. Aufruf von Tipps und Handbüchern: mit einem Klick!!!

  23. Version 2024.0310: Abi-Zeugnisse 24 - Leistungsbewert. Jg 25 - Neues für GMS und zu ASV-BW 10.03.24
  24. Abi-Zeugnis 2024: nun mit benoteten Arbeitsgemeinschaften?
  25. GMS: Verwaltung von IMP- und NWT-Profilen

  26. Version 2024.0217: mit Fehlerbereinigung und Abi-Zeugnissen 24 18.02.24

  27. IBBW-Korrekturformulare: sind veröffentlicht 08.02.24

  28. Noch'n Problem: Jg 25: Leistungsprotokoll, Jg 26 Schülerversion 28./29.01.24

  29. Version 2024.0117: Abbau der Fehler - Teillösung 09.-18.01.24
  30. Weitere Probleme: LK-Protokoll / Ext. Notenerfassung / Kopfnoten / Kurswahlfehler Schülerversion
  31. Kleinere Probleme: Abschaffung der Faxnr. / Lehrernamen auf priv. Formularen

  32. Version 2024.0103: u.a. mit neuem Programmverfallsdatum 03.01.24

  33. Version 2023.1216: Nacharbeiten bei der Lehrkraftverwaltung 17.12.23

  34. Version 2023.1208: Nun auch mit freigegebener ext. Notenerfassung 08.12.23
  35. Version 2023.1201: Neuerungen u.a. bei der Lehrkraftverwaltung
  36. Datumsformatierung: für amtliche Formulare
  37. Lehrkraftverwaltung: Dienst überarbeitet; Tipps zur Fehlerbereinigung

  38. Version 2023.1105: u.a. mit neuer Programmlaufzeit 05.11.23

  39. Version 2023.1005: u.a. mit Ergänzungen zur Druckvorschau und zur Klausurenplanung 06.10.23/17.11.23

  40. ASV-BW: nun mit gesperrtem Benutzer "asv" 26.09.23

  41. Version 2023.0818: u.a. mit Ergänzungen zur Leistungsbewertung 18.-21.08./23.10./13.11.23

  42. Version 2023.0723: u.a. mit Feinschliff für Jahrgang 2025 und bei der Fachhochschulreifeberechung 18.-23.07.23

  43. Version 2023.0709: u.a. weitere Arbeiten für Jahrgang 2025 abgeschlossen 09./17.07.23

  44. ASV-BW: was tun, wenn 2023 Daten noch vom alten Partner stammen 27.06.23

  45. Version 2023.0624: Letzter Feinschliff fürs mdl. Abi 2023 24.06.23
  46. Bildende Kunst: ggf. in 2025 den 15. Parallelkurs wieder loswerden

  47. Version 2023.0616: Einige Fehlerbereinigungen und neue Abiformulare 2023 17.-21.06.23

  48. Version 2023.0611: mit Fehlerbereinigungen und weiteren Details zum GW-Sonderfall 2025 11.06.23

  49. Version 2023.0525: Fehlerbereinigung beim Kurs- und Prüfungslistendruck / Sportattest 24.-26.05.23

  50. Version 2023.0515: Beseitigung des winprosa-Versteckspiels 11.-15.05.23
  51. Version 2023.0511: u.a mit Abiturzeugnisformularen für 2023 und neuem Programmverfallsdatum
  52. Gk/Geo ab 2025: Folgen-Einschätzung

  53. Version 2023.0425: mit Detailverbesserungen und Fehlerbereinigungen 25.04.23
  54. Formularverwaltung: Aufruf externer Formulare
  55. Windows 10: nur bis 2025 einsetzbar?

  56. AGVO 2023: seit 14.04.23 veröffentlicht 19.04.23

  57. Version 2023.0416: Neuerungen für ASV-BW, SVP-Referenztabellen, Programmverfallsdatum 12.-16.04.23

  58. Version 2023.0401: Schulfremdenprüfungen 2023, ASV-BW, Kurswahlauswertungen 31.03.-01.04.23

  59. Version 2023.0329: u.a. SZB II veröffentlicht 29.03.23
  60. Abirechnung 2023: Engpass bei mündl. Zusatzprüfungen

  61. Kleinere Ergänzungen: IBBW-Korrektur-Tabellen umbenannt / Bedienung der Lehrerstammdaten 17.03.23

  62. Version 2023.0314: u.a. mit Anpassungen für Lehrerdatenverwaltung und für ASV-BW 11./14.03.23

  63. Version 2023.0227: u.a. Verbesserungen für Komm.Prüfungen und Klausurenplanung 27.02.23

  64. Aktuelle Hinweise: u.a. Hackerangriff / IBBW-Korrekturtabellen / Abiturtermine 11.-14.02.23

  65. Version 2023.0208: u.a. mit Verbesserungen für wprKlausur und Komm.Prüfung 08.02.23
  66. Zeugnisse für 2023: Regeln noch unklar

  67. Version 2023.0131: Kurswahlauswertung und Schienenplanung für Jg 2025 freigeschaltet 31.01.23
  68. wprKlausur: mit einigen Nachbesserungen

  69. Version 2023.0123: Kurswahlen für Jg 2025 freigeschaltet 23.01.23
  70. Lizenzdaten für 2023: ab sofort abrufbar, …

  71. Version 2023.0111: Neues zum ges.wiss. Schwerpunktfach 11.01.23

  72. Version 2022.1212: u.a. mit verbesserter Variablen-/Datumsverwaltung 12.12.22

  73. Version 2022.1202: "Minimierungsproblem" beseitigt 28.11.-02.12.22
  74. Version 2022.1128: Jahrgang 2025 teilweise freigeschaltet

  75. Version 2022.0924: mit einigen Neuerungen 22.-24.09.22

  76. Start ins Schuljahr 2022/23: einige Verarbeitungstipps 07.09.22

  77. Neues von Internet: mit Netz und doppeltem Boden 07.07.22

  78. Version 2022.0702: Zusammenfassung der letzten zwei Wochen 03./04.07.22

  79. Version 2022.0609: mit (hoffentlich) finalen Arbeiten für's mdl. Abitur 09.06.22
  80. Zeugnisdruck: was tun, wenn das Druckbild spinnt?

  81. Version 2022.0602: jetzt auch mit Gk/Geo auf den Zeungnissen 01.-03.06.22
  82. Dienstleister: Was tun bei mangelhafter Leistung

  83. Version 2022.0524: u.a. mit Verbesserungen für die mdl. Prüfung 24./26.05.22

  84. Version 2022.0515: u.a. mit komplettem Zeugnis-Satz 15.05.22
  85. ASV-BW: von winprosa aus korrekt anbinden!

  86. Version 2022.0430: u.a. mit Verbesserungen im Ordner !doc 01.05.22

  87. Version 2022.0425: mit Neuerungen bei den Zeugnissen 25.04.22

  88. Version 2022.0328: u.a. mit Berücksichtigung der CPPVO 2021/2022 26.-29.03.22
  89. Mündliche Abiturprüfung 2022: Null-Punkte-Regelung gem. CPPVO

  90. Version 2022.0221: mit weiteren Verbesseungen, u.a. für G9-Schulen 22.02.22

  91. Version 2022.0208: Probleme bei Gk/Geo-Umwahl & bei fehlendem Mediaplayer 08.02.22

  92. Version 2022.0117: mit ersten Vorbereitungen aufs Abi 2022 (mit neuen mdl. Prüfungskautelen?) 17.01./10.02.22

  93. Datensicherung vs. Komplettsicherung: bereit für alle Notfälle 27.10.21
  94. Archiv-Anwendungen: Hilfe für wpr09 und wpr20

  95. IMP, WBS, Brückenkurs Inf. etc.: "Neue" Fächer/Profile 18.09.21

  96. Version 2021.0722: Allerletzter Feinschliff 12.-22.07.21

  97. Mündliche Prüfung: Auffinden "verlorener" Schüler 20.06.21

  98. Bilinguales Abi Englisch: Sachfach und GER 06.-08.06.21

  99. Version 2021.0517: mit Verbesserungen bez. Corona für die Noten Einführungsphase 17.05.21

  100. Version 2021.0513: weitere Verbesserungen unter der Haube 10.-13.05.21
  101. Hilfe in der Not: auch durch IT-Dienstleister?
  102. ASV-BW: manchmal mit Überraschungen für winprosa

  103. Abizeugnis 2021: Neue Blankovordrucke 05.04.21

  104. Stammdatenimport: mit den richtigen Quell-IDen 08./09.03.21

  105. Kursvorwahlen: Erfassung für das IBBW 10.02.21
  106. Halbjahreszeugnisse: Verwalten des besuchten Rel.Unterrichts

  107. Datenerfassung: Teils auch vom Homeoffice aus! 31.01.21

  108. Mündliche/Komm.-Prüfung: Auffinden "verlorener" Schüler 24.06.20

  109. Version 2020.0622: mit Corona-Zeugnissen und Vorbereitungen zum Splitting 22.06.20

  110. Schr. Abitur 2020: Anonymisierung der Schülernummern wegen Corona 23.04.20

  111. winprosa und Corona: Kurswahlerfassung im Homeoffice 27.-30.03.20

  112. Daten einlesen aus Excel-Mappen: nur aus einzelner Tabelle 05.03.20

Inhalt


 

Zusammenarbeit rund um winprosa: Grundlegende Anforderungen   31.08.24

Tipp überspringen Prolog  Veröffentlichung von Neuerungen und Tipps  Onlinehandbücher  Lizenzdaten-Lizenzlaufzeit-Programmverfallsdatum
Aufgabe der Kursstufenteams  Zusammenarbeit von Kursstufenteams mit Netzwerkbetreuern/IT-Dienstleistern
Zusammenwirken von winprosa und Untis

 

  Prolog

winprosa nimmt für sich in Anspruch, das Rundum-Sorglos-Paket für Kursstufenteams zu sein. Daher beinhaltet das Programmpaket gut 150 auf einander aufbauende Dienste (und ca. genauso viele Schalter). Die aber beherrscht man nicht mal eben nebenbei durch einfaches Rumfummeln, denn winprosa ist ein Spezialprogramm für eine sehr spezielle und umfangreiche Verwaltungsaufgabe.

In diesem Abschnitt ist daher kurz und knapp dargelegt, welche Aufgaben Kursstufenberater und -Organisierer, Stundenplaner und ggf. IT-Dienst­leister reglmäßig wahrnehmen müssen, wenn sie winprosa an ihres Schule zur Zufriedenheit aller einsetzen wollen.

winprosa-"Novizen" sollten i.d.R. von den "Altmeistern" vor Ort in den Umgang mit dem Programm eingewiesen werden. Und zusätzlich ist die Lektüre unserer Aktuellen Tipps und Onlinehandbücher selbstverständlich Pflicht. Empfehlenswert ist auch Bedienung / Einsteiger-Info zur Kursstufenverwaltung. Darüber hinaus ist das Einarbeiten in die jeweils geltende Rechtsverordnung NGVO/AGVO unabdingbar.

Wer sich in Windows einarbeiten muss, findet u.a. Hilfe in Tilps Page > Windows 7-11, insbes. in … > Einführung in die Fenster-Bedienung in Windows 11


Die NGVO/AGVO ist in den über 40 Jahren ihres Bestehens oft nicht gerade leicht umzusetzen gewesen. Im Laufe der Zeit wurde z.B. der komplexe Religions-GW-Sonderfall vom nicht weniger komplexen besLL-Sonderfall abgelöst, seit dem Abi 2021 gibt es wieder doppeltzählende Leistungskurse (nun sogar nach Wahl des Schülers) und ab Abi 2025 greift der besonders komplexe GW-Super-Sonderfall.

Die Kursstufenberaterteams/Kursstufenorganisationsteams der allgemeinbildenden Gymnasien in BW mussten sich daher über die Jahre zu richtigen Spezialisten entwickeln. Und dabei müssen sich die Kursstufenteams anhand der einschlägigen Verordnungen und Erlasse (juristische Grundlagen) und der winprosa-Dokumentation (Umsetzung/Handhabung) auf dem Laufenden halten.

  • Dieses Spezialistentum darf es an den Schulen natürlich nicht zum Nulltarif geben, es muss vielmehr angemessen honoriert werden! Denn wer glaubt, das mache eh alles der Computer, glaubt sicher auch noch, dass bei Klaviermusik eh alles das Klavier mache!

  • Und dieses Spezialistentum darf nicht durch Einzelkämpfer realisiert werden oder noch schlimmer Einzelkämpfern aufgebürdet werden, sondern muss an den Schulen in Kursstufen-/Schulverwaltungs-Teams erworben und erbracht werden. Denn nur gemeisam sind wir stark. Doch das lernen manche erst, wenn ihr Spezialist mal gesundheitlich auf die Nase gefallen ist!

  • Und wer glaubt, dass seine Spezialisten mit den langsamsten Krücken von Computern glücklich sein würden und freudig mit den kleinsten Bildschirmen leben wollten, welche die "Aservatenkammer" gerade hergibt, der glaubt sicher auch, dass zum perfekten Arbeiten eine tibetanische Gebetsmühle und eine zusätzliche Lupe genügen würden.

Grundsätzlich benötigen Stundenplaner und Kursstufenberater für ihre Arbeit die schnellsten PCs mit den größten Monitoren, die in der Schule verfügbar sind. Denn ihre Arbeit in der Schule ist die rechenintensivste und die mit dem Einsatz aufwändigster Tabellen. Sie mit den ausgemusterten Rest-PCs aus dem Informatikraum zu versorgen, bedeutet eine Missachtung ihrer verantwortungsvollen Arbeit. Recycling-Ketten sollten daher bei den Planungsteams beginnen und nicht dort enden.


winprosas Anspruch ist dann bekanntlich, den Kursstufenteams ein juristisch umfassendes und arbeitstechnisch ausgefeiltes Arbeitsinstrument für möglichst alle von der Kursstufenorganisation berührten Abläufe zu bieten. Aber bei den vielfältigen Möglichkeiten, die jedes Jahr BW-weit ca. 100 000 Schüler wahltechnisch und leistungstechnisch ergreifen können (immer drei aktuelle Jahrgänge gleichzeitig) kann es nicht ausbleiben, dass wir das eine oder andere Detail noch nicht zufriedenstellend umgesetzt haben, bzw. noch nichts davon erfahren haben. Hier sind wir auf die Spezialisten vor Ort angewiesen, die uns rechtzeitig Probleme melden. Nur so können wir zeitnah Lösungen bieten.

Diese Zusammenarbeit von uns, dem winprosa-Team, über unsere ServiceLine mit Ihnen, den Kursstufenteams, macht winprosa so schlagkräftig. Und für die von Ihnen geleistete "Zuarbeit" danken wir Ihnen herzlich.


  • winprosa war und ist ausschließlich für die Plattform Windows (lokal, Arbeitsgruppe oder Domäne) entwickelt worden und setzt zur Aktualisierung und zur Dokumentation den Internet-Zugang voraus.
  • Die aktuellen winprosa-Versionen sind nur unter Windows 7/8/10/11 funktionsfähig.
  • Die kostenlose ServiceLine steht ausschließlich zur Fehlerbeseitigung und zur Programmentwicklung zur Verfügung und setzt ggf. uneingeschränkte TeamViewer-Einsatzmöglichkeiten voraus (aufrufbar über Hilfe > Fernwartung).
  • Weitergehende Leistungen sind kostenpflichtig.
 

  Veröffentlichung von Neuerungen und Tipps

Jeder User wird jeden Tag bei seinem ersten Programmstart ggf. auf Neuerungen hingewiesen. Dazu fragt winprosa kurz unsere Website ab.
Sie erhalten dann ggf. das Angebot (s.r.), den Dienst Datei/Hilfe > Neues im Internet für Sie zu starten.

Ansonsten greift winprosa nie von sich aus auf das Internet zu, sondern muss von Ihnen immer von Hand dazu aufgefordert werden.


Im Dienst Datei/Hilfe > Neues im Internet (normaler Aufruf s.l.u.) erhalten Sie Informationen über den Aktuali­sierungs­stand von Programmen, Formularen, Zusatzdaten und Tipps (s.r.u.).
Details zum Dienst siehe Installation und Update … > 5.1 Download / Update




Hier können Sie also direkt vom Programm aus ggf. den automatischen Updatevorgang starten oder die Lizenzdaten usw. abrufen. Hier können Sie auch die Aktuellen Tipps direkt einsehen.

Nicht nur hier ist also der ungestörte Internet-Zugang wünschenswert.


Zu Beginn der Tipps auf unserer Site wird der Aktualisierungsstand ebenfalls angezeigt (s.r.).

In ganz wichtigen Ausnahmefällen informieren wir jede Schule zusätzlich per E-Mail. Damit diese E-Mails nicht im Alltagstrubel in den Sekretariaten hängen bleiben, werden pro Schule auch bis zu fünf Kursstufenverwalter und ggf. der schulische IT-Dienstleister informiert, wenn diese von den Schulen definiert worden waren (siehe Installation und Update > 5.5 Kundendatenbank / Mitarbeiterdaten).

 

  Dokumentation / Onlinehandbücher

Die gesamte Dokumentation ist ausschließlich online verfügbar in Form von Onlinehandbüchern und von Aktuellen Tipps. Beide sind direkt vom Programm aus aufrufbar.

Besonders nützlich ist dabei der Dienst Menüstruktur & Beschreibungen (s.r.), denn dort sind alle Dienste aufgelistet und mit Links zu den entsprechenden Dokumentationen versehen. Details hierzu siehe in Bedienung > 1.2 Hilfreiche Links / Hilfstexte / Zusatzinfos.

Somit können Sie sich selbst über die Bedienung von winprosa just in time umfassend informieren und Bedeutung und Wirkungsweise aller vorhandenen Dienste erforschen.


 

  Lizenzdaten - Lizenzlaufzeit - Programmverfallsdatum

In Installation und Update > 5.2 Fortschreibung der Lizenzdaten wird ausführich beschrieben, wie Sie jeweils im Februar Ihre neue Jahreslizenz erhalten und aktivieren. Diese gilt immer für alle winprosa-Mitarbeiter Ihrer Schule und deren PCs.

Und in Installation und Update > 5.4 Programmlaufzeit und Lizenzlaufzeit wird dargestellt, dass jede einzelne Programmversion ein von der Lizenz-Gültigkeit unabhängiges Verfallsdatum hat. Nur so ist zu gewährleisten, dass die Anwender immer mit gültigen Versionen arbeiten. Dies ist notwendig, da winprosa die NGVO/AGVO komplett umsetzt, wozu amtliche Auslegungen und Präzisierungen laufend in die Programmkodierung einfließen und zeitnah beim Anwender ankommen müssen.

Zwei Wochen vor Eintritt des Programmverfallsdatums erscheinen daher bei jedem Programmstart entsprechende Warnhinweise. Nun steht also ein Update an. Dumm ist dann, wenn eine Schule in diesem Zeitraum mehrere Wochen lang nicht mit winprosa arbeitet und das Programmverfallsdatum greift. Wenn dann beim nächsten Start das Programmende angezeigt wird, müssen Sie sofort updaten. Sie können aber über Hilfe > über … jederzeit nachsehen, welche aktuelle Laufzeit/Verfallsdatum u.a. gelten (s.r.).

 

  Aufgabe der Kursstufenteams

Ihre Aufgabe ist also, den Aktualisierungsgrad Ihrer winprosa-Installation im Auge zu behalten und ggf. zu updaten. Insbesondere in "heißen" Prüfungsphasen sollten Sie sich mindestens wöchentlich über unsere Aktuellen Tipps informieren. Und allerspätestens anlässlich eines Updates ist es selbstverständlich, dass Sie alle zwischenzeitlich veröffentlichten Tipps zur Kenntnis nehmen. Und das bitte unabhängig von unseren gelegentlichen E-Mail-Informationen.
Und dass Sie regelmäßig Datensicherungen erstellen und Archivierung betreiben müssen (also zusätzlich zu ev. Dienstleisterlösungen!!!), ist superselbstverständlich.

Und wenn Sie in Ihrer Kursstufe eine Neuerung einführen, für die Sie eine Genehmigung des RP/MKJS erhalten haben, dann ist es insbesondere Ihre Aufgabe, rechtzeitig zu überprüfen, ob winprosa diesen Sonderfall bereits beherrscht. Details zu sog. Erlassfächern sind im Online-Handbuch am Ende des Abschnitts Kurswahlverarbeitung I > 1. Fachkanon und Kursangebot > 1.2 Facheigenschaften beschrieben.

Unsere ServiceLine steht aus Datenschutzgründen nur registrierten Kursstufenverwaltern und ggf. deren registrierten Dienstleistern zur Verfügung. Sie müssen also diese Daten in unserer Kundendatenbank aktuell halten, wenn Sie zukünftig Unterstützung der ServiceLine erhalten wollen. Details siehe Installation und Update > 5.5 Kundendatenbank / Mitarbeiterdaten. Und nur registrierte Kursstufenverwalter und Dienstleister erhalten unsere zusätzlichen E-Mail-Informationen.

Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass die ServiceLine nur bei Problemen mit der jeweils aktuellen Programmversion in Anspruch genommen werden kann; also bitte ggf. erst aktualisieren, dann prüfen, ob das Problem noch besteht und ggf. erst anschließend schreiben!


  • Alle Online-Handbücher sind direkt vom Programm aus aufrufbar,
  • ferner zu Beginn der Aktuellen Tipps über die Handbuchliste (dort in Kurzform, aber mit jeweiligem Aktualisierungsstand),
  • ferner unter Dokumentation in der erweiterten Handbuchliste (dort samt ausführlichem Inhaltsverzeichnis).

  • Und auf der Tipp-Seite ist eine handbuchübergreifende Stichwortsuche möglich; siehe G. Suche im Browser / Vorlesen lassen.

Wenn Sie also Fragen zum Verständnis haben oder einen Programmfehler melden wollen, ist es für alle Beteiligten von Vorteil, wenn Sie vorher anhand unserer Tipps und der Online-Handbücher prüfen, ob die Fragen bereits beantwortet sind oder der Fehler schon behoben ist. Das spart Ihnen und uns jede Menge Schreibarbeit.

Wenn Sie die ServiceLine aufsuchen, dann ist es wenig hilfreich, wenn Sie einen Rückruf ohne Begründung begehren. Wir reihen Rückrufe/Kontaktaufnahmen nach Dringlichkeit; und Kontaktwünsche ohne Angabe von Gründen sind per se nicht dringlich und werden daher ggf. nicht bearbeitet.

Bei Anfragen erwarten wir neben der klaren Problemstellung zwingend die Angabe Ihres Namens, der Kundennummer oder des Schulnamens und der Versionsnummer ihrer Programmversion. Am leichtesten haben Sie es, wenn Sie uns dazu ein ServiceLine-Paket "schnüren". So können Sie nichts vergessen. Details hierzu siehe Installation und Update > 5.6 ServiceLine-Paket.

Diese Schuldaten stehen immer im Programmfenster: oben die Versionsnummer, unten u.a. die Kundennummer.

Als besonders schmerzlich empfinden wir Anfragen der Art: "Fach x kommt auf der Kursliste nicht/falsch". winprosa liefert Dutzende von Listen und Protokollen; also eine deutlich genauere Zielbeschreibung wäre sehr hilfreich!!!.

Und für grundsätzliche Fragen zur Interpretation der NGVO/AGVO sind nicht wir die Ansprechpartner, sondern die Oberstufenreferenten der RPen und des MKJS.

Haben Sie bitte Verständnis für diesen klar ummrissenen Aufgaben-/Verhaltens-Katalog. winprosa weist im Vergleich mit anderen Anbietern ein extrem umfangreiches Diensteangebot auf und ist dafür äußerst preiswert. Aber den Preis können wir nur halten, wenn wir unsere Kraft vor allem auf die Programmpflege konzentrieren können.


 

  Zusammenarbeit von Kursstufenteams mit Netzwerkbetreuern/IT-Dienstleistern

winprosa ist bekanntlich für Windows-Einzel-PCs und für Windows-Netzwerke (Arbeitsgruppen oder Domänen) designet worden. Andere (Server-)Betriebssysteme müssen den Windows-Standard erfüllen.

In den meisten Schulrektoraten sind Verwaltungsnetze installiert. Dort braucht man einen internen oder externen Netzwerkbetreuer zum Einrichten und Verwalten des Netzes.

Die Vernetzung ist notwendig für arbeitsteiliges Miteinander, aber riskant, wenn's mit dem Miteinander nicht klappt (siehe diesbezüglich auch den nächsten Abschnitt).

Natürlich sollen die Kursstufenteams von Netzwerkverwaltungsaufgaben frei sein, aber das heißt nicht, dass sie übers Netz gar nichts zu wissen brauchen. Sie sollten mindestens verstehen, dass die Daten in lokalen oder (fernen Netz-)Laufwerken abgelegt sind, jeweils gegliedert in Ordner und Unterordner (siehe hierzu auch Umstieg von Windows 7 zu Windows 10 > 8. Dateien ablegen und wiederfinden).

Und natürlich sollen Netzwerkbetreuer nicht die Feinheiten der Bedienung installierter Software kennen müssen. Aber das heißt nicht, dass sich ihre Aufgabe darin erschöpft, ab und zu eine "Exe" auf den Server zu schubsen (siehe auch Kurzanleitung für Dienstleister/Netzwerkbetreuer).

Und egal, welches Server-Client-Konzept die Dienstleister etablieren wollen, es gilt immer noch, dass sie Dienst-Leister sind und nicht Herrsch-Leister, und das mit allen Konsequenzen!


Das bedeutet auch, dass unsere Dokumentationen/Onlinehandbücher nicht zu unserem Vergnügen erstellt worden sind, sondern als Anleitung für unsere Anwender, also die KS-Teams und deren IT-Teams.

Als Beispiel diene das Onlinehandbuch Installation und Update von winprosa. Das beinhaltet wichtige Informationen sowohl für das IT-Team als auch für das KS-Team. Und weil das umfassend und daher etwas länglich ist, gibt es für die Fachleute zusätzlich die Kurzanleitung für Dienstleister/Netzwerkbetreuer.

Mittels Update-Funktion in winprosa kann das Programm mit wenigen Klicks aktualisiert werden. Das ist u.a. deshalb wichtig, weil z.B. Interpretationen der NGVO/AGVO und die NGVO/AGVO selbst sich nun mal viel öfter ändern als z.B. die in Word eingebaute Rechtschreib-Korrektur.

Dumm nur, wenn die Schule keine Administrator-Rechte im eigenen Netz besitzt oder der Internet-Zugang dort blockiert ist. Dann ist sicherzustellen, dass der (ferne) Netzwerkbetreuer/IT-Dienstleister jederzeit zügigst upgraden/updaten/reparieren kann und im Sinne von winprosa auch versteht, was er da tut. Und dann steht die ServiceLine bei Installationsproblemen nur kostenpflichtig zur Verfügung! Das gilt insbesondere auch, wenn der Dienstleister den TeamViewerzugang absichtlich blockiert oder sich nicht an unsere Installationsphilosophie hält.

 

  Zusammenwirken von winprosa und Untis

An den meisten allgemeinbildenden Gymnasien in BW wird neben winprosa auch der Kursplanungsmodul von Untis eingesetzt. winprosa und Untis sind Spezialprogramme für die beiden speziellen Verwaltungsaufgaben Kursstufenplanung und Stundenplanung. Und spezielle Aufgaben erfordern selbsverständlich spezielles Wissen.
Damit diese Programme die Daten ihres jeweiligen Partners verstehen können, müssen nur einige wenige Konventionen erfüllt werden. Und dafür gibt es spezielle Handbücher.

Bei der Zusammenarbeit sind vier grundsätzliche Aufgaben zu erledigen:

  1. Verwaltung der Schülerdaten und Kurswahlen in winprosa (samt Erstellen zweier Schnittstellendateien)
  2. Erstellung der Bänder im Untis-Modul Kursplanung
  3. Verplanung der Bänder im Untis-Stundenplan (samt Erstellen einer Schnittstellendatei)
  4. Rücktransfer der Kursdaten von Untis nach winprosa

Wenn (einige) winprosa-Kursstufenverwalter und Untis-Stundenplaner in Personalunion tätig sind, ist alles in Ordung, denn sie arbeiten gemeinsam an den Daten.

Wenn aber die oben aufgeführten vier Aufgaben von mehreren (streng getrennten) Mitarbeiterteams bearbeitet werden, ist sicher zu stellen, dass die in winprosa und Untis diesbezüglich vorhandenen Konventionen auch sicher eingehalten werden. Dies trifft insbesondere auf die vergebenen Namen zu: Untis benötigt Klassen, die Jahrgangsstufen zugewiesen sind. winprosa kennt nur Abiturjahrgänge, kann aber für Untis Klassenbezeichnungen (für den jeweils aktuellen Jahrgang) übergeben und die müssen in Untis dessen Jahrgangsstufen zugewiesen sein.

Typischerweise werden Aufgabe 1 und 4 von Kursstufenverwaltern erledigt. Auch Aufgabe 2 ist bei einem Kursstufenverwalter gut aufgehoben, der dann idealerweise auch zum Stundenplanerteam zählt. Es kann aber vorkommen, dass Aufgabe 2 und Aufgabe 3 von unterschiedlichen Mitarbeiterteams bearbeitet werden:

Wenn z.B. Aufgabe 2 von einem Kursstufenverwalter in einem lokal installierten Untis unabhängig vom Stundenplanen erledigt wird, muss für Aufgabe 3 das Ergebnis an das andere Untis eines Stundenplaners übergeben werden. Wenn das nicht konventionsgemäß geschieht, muss Aufgabe 4 scheitern (z.B. wenn für Aufgabe 3 die Bänder in Kopplungen umgewandelt werden!).

Da aber winprosa aus juristischen Gründen der Master der Schüler-Kurswahldaten sein muss, ist Aufgabe 4 zwingend erfolgreich zu erledigen, denn nur dann können dort letztendlich gültige Abiturzeugnisse erstellt werden.

Details hierzu sind im Online-Handbuch Zusammenarbeit von Untis und winprosa zu finden.
Siehe auch Zusammenarbeit von winprosa mit anderen SVPen.


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Datensicherung / ServiceLine-Paket / Screenshot-Versand: aber richtig!!!

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Regelmäßige Datensicherungen:

Über die Notwendigkeit von Datensicherungen und Archivierung haben wir uns bekanntlich mehrfach geäussert, siehe auch Installation und Update > 6. Datensicherung / Archivierung.

In vergangenen Jahren haben wir aber erfahren müssen, dass es immer noch Anwender gibt, die gerne ohne Sicherheitsgurt durch die Gegend brettern. Das kann lange gut gehen, aber eine Garantie gibt es nicht.

Fünf Fälle aus unserer Praxis mögen das illustrieren:

  • Kunde A, weiß, dass sein Dienstleister Sicherungsmechanismen implementiert hat und deaktiviert die programminternen Sicherungs­mechanismen. Und dann löscht der Kursstufenverwalter aus Versehen einen Jahrgang und der Dienstleister ist gerade auf Dienstreise bei einem anderen Kunden …
  • Kunde B fängt sich einen Trojaner ein, der den ganzen Server samt aller Sicherungen zerstört. Und das nächste Abitur steht bevor …
  • Kunde C ist so froh, dass ein Problemschüler endlich die Kursstufe verlassen hat, dass er ihn im Übermut sofort gelöscht hat. Und dann kommt der Schüler wieder und fragt nach einer Fachhochschulreife-Bescheinigung.
  • Kunde D hatte einen Server-Totalausfall und nun fehlen auf dem neuen Server trotz Dienstleisterunterstützung die Archivanwendungen, aber eine Zeugnisneuausstellung wird gefordert.
  • Mitte Februar 2023 fielen mehrere Karlsruher Schulen einem Hackerangriff zum Opfer. Mit dem Vater-Sohn-Enkel-Prinzip in Verbindung mit dem 3-2-1-Prinzip ist man in solchen Fällen aus dem Schneider.

Wir wollen den jeweiligen Zeitverlust gar nicht bewerten, aber falls Ihnen auch der Sicherheitsgurt abhanden gekommen ist, sind Sie vielleicht doch bereit, unsere o.g. Tipps und Hinweise ernst zu nehmen.


ServiceLine-Pakete mit Daten:

Datensicherungen sind auch die Voraussetzung für ServiceLine-Pakete, die wir ggf. von Ihnen anfordern, wenn Sie Probleme mit dem Programm vermuten. Details siehe Installation und Update > 5.6 ServiceLine-Paket.

 

Ein Bild sagt mehr als tausend Worte:

Bevor wir von Ihnen ein ServiceLine-Paket mit Daten anfordern, schicken Sie uns i.d.R. eine Email mit einer Fehlerbeschreibung. Das ServiceLine-Paket brauchen wir manchmal zur Fehlersuche, meist aber nicht bei Bedienungsfehlern.

Oft könnten wir also direkt und somit schneller helfen (also ohne ServiceLine-Paket), wenn es Ihnen gelingen würde, das Problem genauer zu beschreiben. Aber bei ca. 150 möglichen winprosa-Diensten gelingt das leider oft nicht.

Dabei ist es ganz einfach, ohne Fotoapparat einen Screenshot des "fehlerhaften" Dienstes zu erstellen (siehe auch Installation und Update … > 11.3 Screenshots mit Bordmitteln) und zu versenden. Dazu brauchen Sie weder Snipping-Tool noch Bildbearbeitungs-Programm:

  1. Das fehlerhafte winprosa-Fenster muss offen sein und das Email-Schreibfenster muss offen sein.
  2. Dann können Sie leicht zwischen den beiden Anwendungen hin- und her springen, d.h. (z.B. mittels Taskleiste) den Fokus wechseln, also die Fenster wechselweise aktivieren.
  3. Dann befördert bei aktivem winprosa-Fenster die Eingabe von  Alt + Drucken  ein Fensterabbild in die Zwischenablage.
  4. Wenn Sie dann im aktiven Email-Schreibfenster  Strg + V  eingeben, wird das Bild in den Email-Text eingefügt und kann dort mit Kommentaren versehen werden.
  5. So können Sie im Wechsel auch mehrere Screenshots erfassen. Und Sie können die Zwischenablage auch mehrfach benutzen, vorausgesetzt Ihr Windows ist aktuell genug (siehe auch … > 11.4 Zwischenablage (mehrfach)).

Wir haben den Screenshot-Versand getestet mit W10 und W11, Outlook und Thunderbird. Falls das bei Ihnen nicht klappt, müssen Sie Ihre Schulinformatikerin um die entsprechende Einstellung von Windows bitten (z.B. Zwischenablagenverlauf freischalten).


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Installationshilfe ohne TeamViewer: kann es nicht geben!   20.11.22

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Unseren TeamViewer-Client starten Sie nach Aufforderung der ServiceLine vom Programm aus über Hilfe > Fernwartung.
Sie brauchen also keinen eigenen TeamViewer zu installieren. Die Bedienung Ihres winprosa erfolgt dann von uns aus über unseren Client. Zusätzlich brauchen wir eine Telefonverbindung. denn Desktop-PCs verfügen i.d.R. nicht über Audioverbindungsmöglichkeiten.

Aber wir müssen immer wieder feststellen, dass diverse IT-Dienstleister/Stadtverwaltungen u.a. den TeamViwer-Einsatz für ihre Schulen bewusst sperren. Damit können wir den betroffenen Schulen keinerlei Installationshilfe mehr bieten und auch bei anderen komplexeren Problemen nicht mehr vor Ort helfen. Das ist dann alleine Aufgabe des Dienstleisters!

Offenbar muss man unterscheiden zwischen Dienstleistern und Herrschleistern! Herrschleister findet man leider gehäuft im öffentlichen Bereich; im privaten haben sie offensichtlich keine große Überlebenschance oder verstehen den Begriff "dienen" besser.

Das ist insbesondere dann bedauerlich, wenn Dienstleister sich nicht an unsere wohldokumentierten Installations-Anweisungen gehalten hatten und dann Probleme auftreten und sich herausstellt, dass selbst unsere speziellen Dienstleisterinformationen ignoriert worden waren. Das ist dann weniger gut für das jeweilige Renommee.

  • Bei einem ordentlich installierten winprosa haben die Benutzer Zugang zum Internet und zur Ordnerstruktur von winprosa und sie können von winprosa aus unseren TeamViewer-Client starten über den Dienst Hilfe > Fernwartung.
    An solchen Schulen haben die Kursstufenteams also permanenten Zugang zu unseren Online-Hand­büchern und zum Update-Dienst!
  • Wir haben nur mit unseren winprosa-Schulen Verträge, in denen Leistungsumfang und Installations-Szenario klar umrissen sind. Für andere Parteien steht daher unsere ServiceLine nicht kostenlos zur Verfügung.
  • Und unsere ServiceLine ist nur zur Problemlösung beanspruchbar, sie darf nicht als simple Lesehilfe für unsere Tipps/Online-Handbücher missbraucht werden (nach dem Motto: "Warum soll ich selber lesen, wenn es mir vorgetragen werden kann?").

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Wenn Microsoft Downloads übers Internet verweigert: Abhilfe ist einfach   31.07.21

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Regelfall

Wenn Sie regelmäßig auf die winprosa-Meldungen reagieren, dass es Neuerungen im Netz gebe, und dann ggf. vom Programm aus updaten (können), dann brauchen Sie hier eigentlich nicht weiter zu lesen.

Andernfalls sollten Sie die folgenden drei Punkte beachten:


Fehlerhafter Internetzugang

Bekanntlich meldet winprosa jeden Tag ggf. beim ersten Start, dass es Neuerungen gibt. Sie sollten dann sicherheitshalber immer nachsehen, was neu ist und entsprechend reagieren, also ggf. vom Programm aus Updates starten. Das geschieht immer zweistufig, zuerst laden Sie die Update-Datei herunter und anschließend starten Sie diese.
Dieses Updaten übers Programm klappt bei ungestörtem Internetzugang problemlos und gilt dann immer für alle winprosa-PCs im Verwaltungsnetz.

Schulen, deren Verwaltungsnetz so beschnitten ist, dass sie nicht vom Programm aus updaten können, erhalten u.U. auch keine Meldungen über Neuerungen. Dann sind deren Kursstufenteams eben auf sich alleine gestellt und müssen sich von Hand informieren und Updates auf anderem Weg herunterladen. Falls der Internetfehler seit dem Umzug von Windows 7 zu Windows 10 besteht, ist Abhilfe in Installation und Update > 5.3 Internetzugang zu finden.

Dafür bietet winprosa bekanntlich den Dienst Datei > Link für Downloads (Details siehe Installation und Update > 5.1 Download / Update | Download über Link für Downloads). Das Verfahren ist wieder zweistufig: 1. Download und 2. Update.


1. Download über einen Browser

Für diesen Downloadlink brauchen Sie also einen Internet-PC und dort einen Browser.

Wenn das z.B. Mozilla Firefox ist, dann ist wieder alles i.O. Durch vier Klicks in logischer Abfolge wird die Update-Installation aufgerufen (s.r.).

Getestet wurde mit Firefox 90.0.2 vom 23.07.2021.
Ausser Edge (s.u.) wurden keine weiteren Browser getestet.


Bei Microsoft Edge sieht das leider ganz anders aus. Hier müssen Sie eine regelrechte Schnitzeljagd über 7 Stationen durchführen, brauchen also eine Menge Intuition, um die richtigen sieben Klicks zu finden (s.u.)!

Getestet wurde mit Edge 92.0.902.62 vom 31.07.2021.

           

Das perfide ist hier, dass die sichtbare Weiterführung von 1 zu Mehr anzeigen ? (s.l.o.) überhaupt nicht zum Ziel führt!

Erst ein Neuanlauf 2 lässt erahnen, dass es hier weiter gehen könnte (s.m.o.), das aber nur, wenn der Mauszeiger die Blockademeldung tatsächlich berührt und erst dadurch das Bearbeiten-Menü ... 3 sichtbar wird. In dem kann dann Beibehalten 4 aktiviert werden.

Aber daraufhin legt Edge erst richtig los (s.r.o.); nur über Mehr anzeigen v 5 und anschließendes beherztes Trotzdem beibehalten 6 darf setup-p.exe endlich gestartet werden 7.

Wahrscheinlich will MS die Ahnungslosen auf diese Weise mit Gewalt davon abhalten, potentiell gefährliche Software herunter zu laden, auch solche, die nützlich oder wenigstens harmlos ist.

Denn Programme sind ausführbare Dateien, also executable, daher die Dateinamenserweiterung .exe ( https://de.wikipedia.org/wiki/Ausführbare_Datei). Ausführbare Dateien können auch Schadcode ausführen, weshalb man bekanntlich Virenscanner braucht. Also ist es wichtig, exe-Dateien zu erkennen. Aber MS verhält sich offensichtlich schizophren, werden doch im MS-Datei-Explorer solche wichtigen Dateinamenserweiterungen standardmäßig versteckt!


2. Update außerhalb von winprosa

Wie eingangs beschrieben, ist das ganze Kapitel völlig überflüssig, wenn alle Updates direkt von winprosa aus durchgeführt werden. Andernfalls kann es sein, dass nun Windows zuschlägt (getestet mit W10 21H1):

Wenn Windows eine aus dem Internet stammende Programmdatei erkennt, mault es in gleicher Weise, wie vorher bei Edge beschrieben, und das unabhängig vom verwendeten Browser. Sie müssen also Weitere Informationen aufrufen und dort auf  Trotzdem ausführen  klicken (s.r.).

Und dann erst startet das eigentliche Update.

Interessanterweise mault Windows nicht, wenn Sie die Datei setup-p.exe aus dem Downloadordner zuerst igendwo anders hin kopieren und dann dort starten. Offensichtlich soll hier also nur der schnelle unüberlegte Programmaufruf verhindert werden.


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Quo vadis winprosa: kein Blick in die Glaskugel   05.08.24/08.09.24

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Diesen Tipp hatten wir erstmals am 22.11.20 veröffentlich. Wir haben ihn zwischenzeitlich mehrfach aktualisieren und ergänzen müssen.


• Ergänzung vom 05.07.24

Vermutlich haben sich mittlerweile verärgerte AGVO-Schulen an den HPR gewendet, denn nun haben sogar HPR und Philologenverband öffentlich Stellung bezogen, siehe Gymnasium Baden-Württemberg (Nr. 5/6 2024) Editorial: … ASV-BW (Hervorhebungen durch Fa. cmH):

"[…] Leider ist das Programm wesentlich weniger komfortabel als winprosa und weist in seiner Funktionalität für die Oberstufe noch erhebliche Lücken auf. […]
[…] denn ohne eine schnelle Ergänzung der fehlenden Funktionalitäten rollt eine erhebliche Menge an unbezahlter Mehrarbeit auf die Oberstufenberater und -planer zu. Schätzungen sprechen von mindestens zehn Minuten pro Schüler allein bei der Kurswahl […].
[…] Wie kann den Gymnasien seitens des Kultusministeriums zugemutet werden, Oberstufe und Abitur mit einem halbfertigen Tool fehlerfrei über die Bühne zu bringen? Sollte hier nicht schnellstens gegengesteuert werden, wird das Abitur 2025 »richtig lustig« werden.
"

Ergänzend sei an das seinerzeit gegenüber dem Rechnungshof erklärte Ziel erinnert (Quelle: Landtagsdrucksache 16/6216 vom 02.05.19, 1.2 Zielerreichung):

"Mit ASV-BW sollte ein zuverlässiges Schulverwaltungsprogramm entwickelt werden, das zum einen den Bedürfnissen der Schulen und der Schul- bzw. Sachaufwandsträger gerecht wird, zum anderen die Lieferung korrekter und vollständiger statistischer Daten an das zentrale Verfahren ASD ermöglicht."

 

• Nachträgliche Ergänzung vom April 24

Offensichtlich war die Verärgerung im HPR schon damals hochgekocht (siehe Infos aus dem HPR, Nr. 8: Stiefkind gymnasiale Oberstufe), wie wir erst zu Beginn der Sommerferien entdeckt haben. In dieser PhV-Info werden die Oberstufenformel (im Orgnisationserlass 24/25) und ASV-BW und WinProsa äußerst kritisch gewürdigt. Zu letzterem nur zwei Zitate (Hervorhebungen durch Fa. cmH):

"[…] Der Umstieg von WinProsa auf ASV BW in der Kursstufe kann mit dem Wechsel von einem Porsche zu einem Dreirad verglichen werden. […]"

"[…] Der HPR Gymnasien, wohlvertraut mit der Problemlage durch eine Vielzahl eingegangener Schreiben, hat wiederholt und eindringlich eine Anpassung von ASV BW eingefordert, um die vorhandenen Defizite zu beheben. Das Kultusministerium jedoch bleibt bei seiner Auffassung, dass die Schaffung spezifischer Schnittstellen zu den Softwareprodukten eines einzelnen Anbieters *) aus Gründen der Chancengleichheit für andere Marktteilnehmer nicht möglich ist. […]"

*) Das ist eine unlogische Ausrede:

  • So, wie ASV-BW eine allgemeine Schnittstelle zu Stundenplanprogrammen anbietet (was von Anfang an geplant war), kann eine allgemeine Schnittstelle zu Kursstufenverwaltungsprogrammen eingerichtet werden.
  • Es geht also nicht um einzelne Anbieter, sondern lediglich um eine offengelegte Schnittstelle für standardisierten Datenaustausch für alle Anbieter.
  • Dass unter den Stundenplanprogrammen Untis führend ist, so wie bei den Kursstufenprogrammen winprosa, dafür ist doch das KM nicht verantwortlich zu machen.
  • Daher ist die Chancengleichheit für andere Marktteilnehmer immer gegeben und jeder Marktteilnehmer kann seine Hälfte der Schnittstelle programmieren. Für winprosa hat das bekanntlich schon mehrmals sehr erfolgreich stattgefunden.
  • Die Chancengleichheit ist aber erst durch die Offenlegung der ASV-BW-Hälfte gewahrt.

• Weiter mit den Tipps bis März 24

  • In der Vergangenheit gab es einzelne Anfragen von Schulträgern, wie lange (ob überhaupt)
    • man winprosa noch brauchen würde (bezahlen müsse).
    Die Anfragen wurden vermutlich auch ausgelöst durch die amtliche Verlautbarung vom Dez. 2019, dass ab Sj. 2022/23 alle Schulen ASV-BW (wenigstens für die amtliche Statistik ESS) verbindlich einsetzen müssten *).
    Dieses Informationsbedürfnis ist außerhalb der Gymnasien durchaus nachvollziehbar, aber eben nur außerhalb, denn die betroffenen Kursstufenteams vor Ort sind wahrscheinlich nicht befragt worden **) ( Leistungsmerkmale von winprosa).
  • Dass es in letzter Zeit auch mehrere Anfragen von Kunden gab, wie lange
    • man mit winprosa noch arbeiten dürfe,
    ist vermutlich dem Umstand geschuldet, dass sich nun immer mehr Gymnasien mit der Leistungsfähigkeit von ASV-BW bezüglich Kursstufenverarbeitung auseinander setzen mussten.
  • Zahlen muss immer der Steuerzahler, auch die als vermeintlich kostenlos angepriesene Software, die dann halt über andere Kanäle und besonders teuer (s.u.*) )!

Die Entwicklung von ASV-BW ist bekanntlich bereits 2006 gestartet worden und soll die Universallösung für alle Schularten werden. Es war geplant, dass das Programm ab 2010 komplette Kursstufendienste anbieten werde und damit winprosa ersetzen würde. So zumindest die damaligen (noch gemeinsamen) Absprachen.
2023 bieten in BW von den rund 5000 nur gut 460 Schulen, also nur 9%, eine allg.bild. Kursstufe an und die wurde bis jetzt in ASV-BW nur schwach berücksichtigt. Daher sieht die Praxis derzeit noch ganz anders aus:

ASV-BW wird überall die Amtliche Schulverwaltung Baden-Württembergs werden, Untis das etablierte Stundenplanprogramm bleiben und winprosa bis auf weiteres das begleitende Kursstufen-Planungs- und -Verwaltungsprogramm für beide sein ***).
winprosa hatte die AGVO 2021 und die AGVO 2023 sehr zeitnah umgesetzt und wird nun auch über 2025 hinaus begleitend sein.

*)     Ende August 2022 gab es die Klarstellung, dass der Abgabezwang der ESS via ASV-BW um ein weiteres Jahr verschoben werde.

**)    Im Sommer 2023 wurde offensichtlich auf unterschiedlichen ASV-BW-Kanälen insistiert, dass nun (nur noch) ASV-BW zum Einsatz kommen solle/dürfe. Aber solange, wie Leistungsumfang und Bearbeitungsqualität nach Aussage von winprosa-Kunden die Standards von winprosa weitgehend verfehlen, steht das im Widerspruch zum SchG ***).

Und ob der Einsatz von winprosa an den Schulen als "Privatvergnügen" abgetan werden darf, können nur die Kursstufenteams entscheiden, denn die müssen die Arbeit unter erheblichem Zeiteinsatz und Zeitdruck leisten und
Zeit ist bekanntlich Geld (= Anrechnungsstunden).

Eine bidirektionale Schnittstelle von Kursstufenprogrammen wie winprosa zu ASV-BW würde die Situation entkrampfen und die Akzeptanz von ASV-BW gewaltig steigern. Diese Schnittstellen-Entwicklung kostet natürlich auch die ASV-BW-Seite Geld. Da dort aber inzwischen über 50 Mio. € für die Programmentwicklung und -pflege verbraten wurden (siehe Rück- und Ausblick > ASD, ASV, SVP und winprosa), käme es auf die zusätzlichen Entwicklungskosten für die Schnittstelle sicher nicht mehr an.

Die Entwicklung des ASV-BW-Dienstes NEO ist seinerzeit auch "lediglich" zum Zweck der Akzeptanzsteigerung finanziert worden (mit 1,1 Mio. €; NEO war nicht im ursprünglichen Pflichtenheft enthalten)!

Aber das entscheiden nicht wir. Doch vorsorglich bieten wir zum Testen u.a. bereits einen XML-Exportdienst für andere Programme (z.B. ASV-BW) an (Dienst Datei > Schnittstellen u. Freigaben | Datenaustausch; s.r.). Weitere Dienste siehe Übersicht: … Import-Export > 1.9 Datenaustausch (XML/TXT)

Importieren können wir bekanntlich schon seit fünf Jahren (siehe Stammdatenverwaltung > 3.4 Anbindung an ASV-BW).

*) Selbst manche amtlichen Stellen sind der Ansicht, dass ASV-BW immerhin kostenlos für die Schulen sei. Aber bei bisher ca. 50.000.000 € für insgesamt
    rund 5.000 Schulen sind das 10.000 € pro Schule, die der Steuerzahler aufbringen muss! Und bei bisher höchstens 10 Jahren Einsatz (weit übertrieben)
    sind das pro Schule mindestens 1.000€/Jahr.
    Soviel zu kostenlos!

 

***)   § 116 SchG vom 01.08.2022 regelt den Einsatz von ASV-BW. Dort lautet Absatz 1 Satz 2 (Hervorhebungen durch Fa. cmH):
        Absatz 1 Satz 2 ist seit 09.12.23 zu Satz 3 geworden.

"Soweit für bestimmte Verwaltungsaufgaben in der Schulverwaltungssoftware ›Amtliche Schulverwaltung Baden-Württemberg‹ keine Funktionalitäten bereitgestellt werden, ist insoweit auch die Nutzung anderer Software zulässig." 

Damit ist die Nutzung von winprosa zwangsläufig weiterhin erlaubt und notwendig, da nach Auskunft des SCS vom Spätsommer 23
"auf absehbare Zeit kein Modul zur Prüfungsorganisation in ASV-BW erstellt werden könne,
[zum einen], weil ASV-BW keine Zeitdimension kennen würde, um zu berechnen, wer wann um wieviel Uhr welche Prüfung ablegt",
zum anderen, "weil das Budget begrenzt ist", also kein Geld für derartige Erweiterungen vorhanden ist.
"ASV-BW diene nun mal vor allem anderen der Erfassung statistisch relevanter Daten (Prüfungsergebnisse, Lehrerresourcen, Schülerdaten, etc.) und der Vereinheitlichung der Zeugnisse."

Das heißt im Klartext: Beim Entwurf von ASV-BW wurde
- hauptsächlich Wert gelegt auf die digitalisierte Verwaltungsdaten-Erhebung für die Schulaufsichtsbehörden,
- nicht aber auf die digitalisierte Unterstützung der Schul-Organisation vor Ort.
  Das trifft vor allem die ca. 460 Kursstufen-Schulen mit ihrer besonders aufwändigen Abiturverordnung (AGVO).

Und das hat zur Folge, dass es in ASV-BW keinerlei Unterstüzung zur Prüfungsorganisation und -Abwicklung geben wird, weil das nicht zu den urspünglichen Aufgaben von ASV-BW gehört. Das teure NEO gehörte ursprünglich auch nicht zu den Aufgaben von ASV-BW; trotzdem ist es vorhanden!
Obwohl alle Kursstufen-Schulen gem. § 116 SchG trotzdem zum umfänglichen Einsatz von ASV-BW gezwungen werden, sehen sich die Entwickler von ASV-BW nun angeblich außer Stande, eine Schnittstelle zu Kursstufenprogrammen herzustellen.

Aber es wird rechtlich noch spannender:

Laut SCS werden in ASV-BW Prüfungsfachkombinationen schon immer erst in der Jg 2 auf Zulässigkeit überprüft,
"da aus rechtlichen Gründen die mündlichen Prüfungsfächer in der J1 noch nicht verbindlich von den SuS festgelegt werden müssen."
Letzteres ist aber auch anhand des § 14 Absatz 1 Satz 2 AGVO nicht nachvollziehbar, weil Satz 2 als Ergänzung zu Satz 1 zu lesen ist, und sich dann die Abgabe-Pflicht einer vollständigen und korrekten Kurswahl vor Eintritt in die Kursstufe mit späterer Nachwahlmöglichkeit ergibt:
§14 (1) AGVO: "Vor Eintritt in die Qualifikationsphase ist eine vollständige und korrekte Kurswahl vorzulegen. Für die zweite Jahrgangsstufe ist eine Nachwahl im Rahmen der Regelungen dieser Verordnung möglich. […]". Dieser Absatz 1 ist sinngemäß mindestens seit der NGVO 2004 in Kraft!

Und das hat zur Folge, dass die unzulässige, aber versehentlich genehmigte Prüfungsfachkombination eines Schülers von ASV-BW erst ein Jahr später bemerkt würde, mit der verheerenden Folge, dass der Schüler die fehlerhafe Kombination nun nicht mehr ändern könnte, schließlich hat er dann falsche Kurse bereits zwei Semester lang besucht und benotet bekommen; und die richtigen kann er nun nicht mehr nachholen!

Das heißt im Klartext, dass z.B. angesichts des GW-Super-Sonderfalls ggf. etliche Einzelsondererlasse erforderlich werden, um fehlerhafte Kurskombinationen nachträglich zu legitimieren, denn die Schüler trifft im Zweifelsfall keine Schuld. Das erinnert an die 90er-Jahre, als winprosa noch nicht flächendeckend verbreitet war.


winprosa ist samt seiner Vorgängerprogramme bereits seit über 40 Jahren auf dem Markt (aktuell mit über 150 Diensten) und wurde von Anfang an von Praktikern für Praktiker entwickelt und betreut!


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Windows ↔ winprosa : Tipps zur Interaktion

Tipp überspringen

Viele grundlegende Tipps sind in Installation und Update / Datensicherung / Hilfe > 11. Tipps zu Windows aufgeführt. Im Einzelnen sind das:

    Bildschirmoptimierung/Bildschirmauflösung
            Vorbemerkung
            Steuerung der Auflösung unter Windows
            Auswirkungen auf winprosa
            Schriftenglättung mit Windows-ClearType
    Fensterspiele in Windows: Snap, Shake &co.
    Screenshots mit Bordmitteln
    W10-Zwischenablage (mehrfach)
    W10-Fenster-Akzentuierung
    Umstieg von W7 zu W10 (zu W11)
    Windows-Zeichensätze und winprosa
            Problemstellung und Lösungsansatz
            Lateinisches Schriftsystem
            Zeichensatz-Grundlagen
            Ein- und Ausgabe von Sonderbuchstaben
            8-Bit-Zeichensätze
            Unicode und UTF
            Eszett ß/ẞ
 

Darüber hinaus haben wir im vorliegenen Text einige Aktuelle Tipps zentral gesammelt.

Aber so wie W10 beim Kunden über sechs Jahre hinweg reifen musste, reift nun W11 beim Kunden. Also sind alle hier aufgeführten Tipps dem "steten Wandel" unterworfen! Beispiele sind der Dateiexplorer und der Editor; beide können neuerdings Tabs bedienen.


  1. Windows 11: (Keine) Eile beim Umstieg! 03.22/05.23/09.24
  2. Windows beenden: komplett oder Standby? 05.02.22
  3. winprosa schlafen schicken: besser richtig beenden! 05.02.22
  4. winprosa und langsame Windows-Netzwerke: Ungeduld schadet! 13.12.19
  5. winprosa nach Minimierung blockiert: so geht die Wiederbelebung 03.16 - 05.23
  6. Windows Doc/Docx, Rahmenfarbe, Dateinamenerweiterungen usw.
  7. Suche im Browser / Vorlesen/Übersetzen lassen   18.10.24
  8. Schriftdarstellung im Browser: Steigerung des Kontrastes
  9. MS-PowerToys: Mehr Komfort für Windows   17.10.24
 

A.  Windows 11: (Keine) Eile beim Umstieg!   03.22/05.23/15.09.24

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"Windows 11 ist bereits bei etlichen Kunden im Einsatz, auch bei uns. winprosa läuft erwartungsgemäß problemlos. Aber es besteht derzeit für W10-Anwender keine Eile, auf das neue Betriebssystem umzusteigen. Auch wer noch mit W7 arbeitet oder aktuell auf neue Hardware umziehen muss/darf, der kann ruhig auch zu W10 umsteigen und W11 nachholen, wenn das 'erwachsen' ist!"
Dieser Text von 2023 stimmt nicht mehr ganz!

W10 ist zwar laut Desktop Windows Version Market Share Worldwide auch im Sommer 2024 noch immer der Platzhirsch unter den Windows-Systemen: im Vergleich zu W11 sind noch doppelt so viele W10-Systeme im Einsatz. Ältere Versionen spielen fast keine Rolle mehr.

Aber trotzdem wird W10 der Garaus gemacht, siehe Quo vadis Windows: W10 → W11 → W11 mit Copilot / W11 on ARM ?, also bleibt keine
Alternative. Beachten Sie aber in diesem Zusammenhang auch Windows: Bootvorgang / Bitlockerverschlüsselung / Festplattenlebensdauer.

W7 ist prizipiell recht ähnlich zu W10, da ist der Umstieg verhältnismäßig einfach; siehe auch Umstieg von Windows 7 zu Windows 10.

Das aufregendste an W11 ist immernoch der Startbildschirm (s.r.). W11 ist genauso wenig "fertig", wie wir das von W10 gewohnt sind. Die gute alte Systemsteuerung (aus W7-Zeiten) umfasst in W11 nur unwesentlich weniger Einträge, als in W10!

Manches scheint übersichtlicher geworden, ist aber meist nur schlichter und daher leider umständlicher. Es erinnert ein wenig an den kramphaften Versuch, ein komplexes System auf simple speech zu trimmen.

Besondere Leidtragende sind z.B. die Startseite, der Dateiexplorer und die geniale Bildschirmtastatur. Sie wurden massiv versimplifiziert. Startseite und Taskleiste wirken regelrecht "kastriert", im Explorer werden administrative Aufgaben "gut versteckt" und die Bildschirmtastatur ist schlichtweg "nicht ausgetestet", u.a. zu Lasten der Diakritika-Verarbeitung (aber sie kann schön bunt definiert werden und bietet Hunderte von Emojis!).

MS haftet der Ruf an, dass nach jeder erfolgreichen Version eine mäßige folgen würde. Das ist im Kern sicher unfair:
W XP war sehr erfolgreich, aber fast schutzlos gegenüber der medialen Bedrohungen!.
W Vista brachte wesentliche (dringend notwendige!) Sicherheitsfeatures, war daher aber schwerer handelbar.
W7 machte die Sicherheitsfeatures griffiger, runder. Daher haben sich etliche Dienste bis zu W11 erhalten.
W8 wäre gut gewesen, wenn MS nicht alle Bestandskunden aus den Augen verloren hätte. Erst W8.1.1 revidierte diesen schweren Fehler!
    Siehe auch Bedienung von Windows 8.1.1.
W10 schaffte die geniale Verbindung von W7 und W8 mit Schwerpunkt auf W7. Aufgrund des W8-Debakels kam man wohl auf die Idee des halbjährigen Upgradens.
    Siehe auch Bedienung von Windows 10 und Umstieg von Windows 7 zu Windows 10 - Vergleich der Bedienung.
Also müssen wir W11 wohl ebenfalls einen Reifungsprozess beim Kunden zubilligen.
    Siehe auch Umstieg von Windows 10 zu 11.

Wenn MS die offensichtliche Verschlankung der Benutzeroberfläche von W11 nicht zu Lasten der Produktivität gestalten will, dann sollte jedem Anwender die Wahl zwischen Normalmodus und Expertenmodus geboten werden.

W11 wird tatsächlich laufend "erwachsener"! Mittlerweile sind Dateiexplorer und Editor mit praktischen Tabs versehen. In vielen Kontextmenüs sind Symbole zum schnellen Ausschneiden, Kopieren, Einfügen, usw. eingebaut. Der Taskmanager kann wieder direkt über das Kontextmenü der Taskleiste gestartet werden.

Aber die Bildschirmtastatur ist bezüglich der lateinischen/paneuropäischen Sonderzeichen immer noch fehlerhaft und somit unbrauchbar.

Müssen wir da auf W12 warten? Seit April/Mai 2023 häuften sich die Gerüchte über einen W11-Nachfolger. Siehe aber diesbezüglich auch
Quo vadis Windows: W10 → W11 → W11 Copilot / W11 ARM.


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B.  Windows beenden: komplett oder Standby?   05.02.22

Tipp überspringen

Im Zusammenhang mit dem Energiespar-Modus und dem Standby-Modus ist Windows meist so konfiguriert, dass ein (kurzfristiges) Verlassen des Arbeitsplatzes ohne "negative" Folgen bleibt.

Leider verführt das u.U. zu einem schlampigen Umgang mit dem eigenen Arbeitsplatz-PC, denn bekanntlich können Sie Ihren PC nach getaner Arbeit bis zum nächsten Tag auf unterschiedliche Weise verlassen:

  1. Einfach weglaufen ( dabei hoffen, dass alle getroffenen Einstellungen das System schützen)
  2. Über die Tastatur den Bildschirm sperren und dann gehen
    (entweder mit herstellerabhängig bezeichneter Taste oder mit der Tastenkombination  win  +  L )
  3. winprosa (und andere offene Programme) beenden und dann gehen
  4. winprosa (und andere offene Programme) beenden, dann den Bildschirm sperren und dann gehen
  5. Windows einfach in den Energiesparmodus versetzen (s.r.) und dann gehen
  6. Windows einfach Herunterfahren (s.r.) und dann gehen
  7. Alle Programme beenden und dann Windows in den Energiesparmodus versetzen und dann gehen
  8. Alle Programme beenden und dann Windows herunterfahren und dann gehen
  9. Alle Programme beenden und dann Windows komplett herunterfahren (s.u.) und dann gehen

Die eben beschriebenen Vorgehensweisen betrachten das Benutzerverhalten im Zusammenspiel von Windows und den Anwendungsprogrammen. Daher soll hier zunächst Windows abgehandelt werden; erst im folgenden Tipp ist u.a. winprosa an der Reihe.

In den Chip / Praxistipps zu Windows ist eine Liste Windows herunterfahren: 10 Wege veröffentlicht (die üblichen Vorgehensweisen sind unten hellgrün unterlegt):

1. Windows über das Startmenü herunterfahren (s.r.o.)
2.   (Programme und) Windows per Tastenkombination  Alt  +  F4  herunterfahren (s.r.)
3.   Windows per Rechtsklick über das sekundäre Startmenü ausschalten
4.      Windows über die Konsole herunterfahren
5.   Windows per Software zeitgesteuert herunterfahren
6. Computer über den Power-Knopf herunterfahren
7. Laptop zuklappen und Windows so herunterfahren
8. Windows über den Ruhezustand herunterfahren
9.      Windows über die Charms Bar von W81 herunterfahren
10.    Windows über die Such-Funktion herunterfahren

In den heise online / tipps & tricks werden in Windows 10 komplett herunterfahren - so klappt's die beiden Arten des Herunterfahrens genauer dargestellt: Beim "normalen"  Herunterfahren  wird Windows nicht vollständig beendet, es landet vielmehr im Schnellstart-Hybridmodus, einer Art "Schlummerzustand" ähnlich dem Ruhezustand. Erst nach  Shift  +  Herunterfahren  wird Windows komplett heruntergefahren und befindet sich dann im Kaltstart-Modus.

Und in den heise online / tipps & tricks werden in Windows 10: Erweiterte Startoptionen öffnen die beiden Arten des Kaltstarts beschrieben. Wenn Sie  Neu starten  anklicken, wird Windows ebenfalls in den Kaltstart-Modus heruntergefahren, aber dann gleich wieder vollständig gestartet (also "von 0 auf 100"). Sie können aber auch  Shift  +  Neu starten  eingeben. Dann geht Windows auch in den Kaltstart-Modus, fährt aber anschließend nicht normal hoch, sondern bietet im erweiterten Start Reparaturmöglichkeiten aufzurufen und über die Erweiterten Optionen auch die erweiterten Startoptionen.

In der Wikipedia wird der Ruhezustand ausführlich beschrieben. Dort ist also die Technik der Hibernation (Suspend to Disk (S4) / Suspend to RAM (S3)) dargelegt.

Unter Windows erfolgt das "automatische" Herunterfahren (= Schnellstart-Hybridmodus) meist in mehreren zeitlich gestaffelten Schritten, die in den folgenden Diensten einstellbar sind:

Einstellungen > System > Netzbetrieb/Energiesparen :
    Bildschirm | Energiesparmodus
*)
Einstellungen > System > Netzbetrieb/Energiesparen |
    zusätzliche Energieeinstellungen
(s.r. und s.u.)
Einstellungen > Personalisierung > Sperrbildschirm |
    Einstellungen für Bildschirmtimeout
*)
Einstellungen > Personalisierung > Sperrbildschirm |
    Einstellungen für Bildschirmschoner

*) führt zum selben Dienst


     

Da die diesbezüglichen Windows-Konfigurationen komplex sind, sollten Sie Ihren Schulinformatiker/Dienstleister um Unterstützung bitten.
Siehe auch Tilps Page: Windows in den Standby-, Kaltstart- oder Reparatur-Modus versetzen.


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C.  winprosa schlafen schicken: besser richtig beenden!   05.02.22

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Manche Programme braucht man täglich rund um die Uhr, z.B. den Mail-Client. Andere werden mindestens jeden Morgen gebraucht, z.B. Untis-Vertretungsplanung. Wieder andere werden an manchen Tagen/Wochen gar nicht aufgerufen, müssen aber in Stoßzeiten auch rund um die Uhr laufen z.B. winprosa während der mdl. Prüfungsverarbeitung. Diese Anwendungen können aber immer über Nacht "stillgelegt" werden.

Wenn man jedoch in Untis eine vielstündige "Übernachtoptimierung" rechnen lassen will, sollte der PC keinesfalls nachts "stillgelegt" werden (können). Untis verhindert daher offensichtlich während des Optimierens eine eventuelle Schlafsucht des aktiven PCs, sodass der Benutzer sich diesbez. keine Gedanken zu machen braucht. Server laufen i.d.R. rund um die Uhr!

Für andere Programme gilt das meist nicht, ist i.d.R. sogar unerwünscht. So gibt es z.B. in winprosa gar keine Dienste, die soviel Zeit brauchen, dass ein etwaiger Standby-Modus unterbunden werden müsste.

Bleibt trotzdem die Frage, wie man sich am Ende der täglichen Arbeitsschicht verhalten soll? Darf man am PC mehrere Programme offen halten und den Arbeitsplatz langfristig verlassen, wie in vorstehendem Tipp fragend aufgeführt ist?

  1. Wenn z.B. der Vize winprosa und Untis an seinem PC offen gelassen hatte und dann dringend abberufen wurde und sein PC daher in den Schlafmodus wechselte, dann scheitert jeder Updatevorgang, weil der Vize-PC nur durch das Vize-Passwort geweckt werden kann. Natürlich kann man nun notfalls den Vize-PC "abwürgen", aber das ist kein professionelles Vorgehen; was ist dann mit ev. ungespeicherten Änderungen?
  2. Wenn winprosa tagelang rund um die Uhr durchläuft (egal, ob mit voller Leistung oder mit Standby-Möglichkeit), dann wird das automatische Erstellen einer Datensicherung beim Programmstart verhindert!
  3. Die diversen "Schlaf-Modi" sind in Abhängigkeit von der verbauten Hardware recht sensibel bezüglich der Reaktivierbarkeit des jeweiligen PCs. Wir kennen Beispiele, in denen wohlkonfigurierte "Marken-PCs" partout nicht aus dem "Winterschlaf" (= Hyberation-Mode) erwachen wollten und daher "abgewürgt" werden mussten!
  4. Wird Windows immer nur in den Stanby-Modus geschickt, dann werden die Windowskomponenten und offenen Anwendungsprogramme nie komplett neu geladen. Alle ev. eingeschlichenen Fehler bleiben also ebenfalls immer erhalten.
    Bsp. aus der Praxis: Während der Bilderbearbeitung für den vorhergehenden Tipp ist die Verknüpfung zur Weiterreichung der zu bearbeitenden Bilder dauerhaft ausgefallen und war erst nach einem Kaltstart wiededr verfügbar!

Also sind Sie auf der sicheren Seite, wenn Sie Ihre PC-Arbeit regulär beenden, also alle Programme beenden und dann Ihren PC ordentlich herunterfahren.

Und sollten Sie Ihren PC samt Programmen nur deshalb durchlaufen lassen, weil Ihr System sehr langsam reagiert und Sie sich daher die allmorgentliche Startprozedur ersparen wollen, dann ist das vergleichbar mit einem Autofahrer, der nie mehr schneller als 60 km/h fährt, weil seine Bremsen nicht mehr richtig funktionieren!

winprosa kann im Verwaltungsnetz bekanntlich nur geupdatet werden, wenn es an keinem weiteren PC offen ist. Ferner gibt es hier Dienste, die nur im Exklusiv-Modus arbeiten können, d.h., das Programm darf dann ebenfalls an keinem weiteren PC im Netz offen sein.
Dazu gehört u.a. die jeden Morgen gestartete Überprüfung der Indexdatei *).

Was aber, wenn ein Teammitglied am Vortag die Schule verlassen hatte, ohne winprosa an seinem PC zu beenden und Sie nun an Ihrem PC winprosa neu starten wollen??

Auf der sicheren Seite sind Sie (s.o.), wenn jedes Teammitglied seine Programme bei Dienstende regulär beendet. Weil das mal vergessen werden kann, versucht winprosa Vorsorge zu treffen:

Die aktuelle Version von winprosa versucht jeden Morgen zwischen 01:00 und 02:30 Uhr sich selbst automatisch zu beenden. Das kann aber nur klappen, wenn winprosa noch läuft und nicht im Schlafmodus **) ist!

Dazu erhalten Sie eine Meldung (s.l.) und können das Abschalten verhindern, falls Sie ausnahmsweise noch mit dem Programm arbeiten müssen.

Falls sich winprosa so selber beenden kann, wird jedem Mitarbeiter eine Nachricht vorbereitet (s.r.), der er beim Start am folgenden Morgen entnehmen kann, dass zwischenzeitlich eine Zwangsabschaltung erfolgt war.


**) Der Schlafmodus verhindert leider das eben beschriebene Scenario. Daher haben wir die tägliche Überprüfung der Indexdatei *) ab Version 2022.0201 folgendermaßen ergänzt:
winprosa prüft nun jeden Morgen die Aktualität der Indexdatei, das aber nur, wenn noch kein anderer Anwender eingeloggt ist (oder vom Vortag noch eingeloggt war).
Wir nehmen also in Kauf, dass nun die morgentliche Reorganisation unserer Indexdatei an einzelnen Arbeitstagen ausfallen darf.


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D.  winprosa und langsame Windows-Netzwerke: Ungeduld schadet!   13.12.19

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Vereinzelt hatten wir Meldungen von merkwürdigen Fehlern der Art erhalten, dass z.B. Updates daran gescheitert seien, dass winprosa-Instanzen als noch aktiv gemeldet worden seien, obwohl an allen winprosa-PCs das Programm beendet gewesen sei. Oder dass nach einem Start plötzlich Zugriffsfehler aufgetaucht seien.

Da wir Programmfehler jeweils ausschließen konnten, richtete sich unser Verdacht auf instabile Netzwerke.

Aber vermutlich sind langsame Netzwerke in Zusammenhang mit (verständlicherweise) ungeduldigen Anwendern die eigentliche Ursache.

Wir haben ein langsames Netzwerk simuliert, indem wir ein NAS als Server verwendet haben, der über ein schwaches WLAN angebunden ist. Beim winprosa-Start vom Client aus waren die Server-Festplatten noch im Ruhezustand. Also musste vom Client aus erst die Verbindung zum NAS aufgebaut und dann auf dem NAS die betreffende Festplatte hochgefahren werden.

Während dieser Zeit sieht man lediglich, dass das Programm-Ikon aktiviert worden ist, aber es passiert zunächst weiter nichts. Da ist die Versuchung groß, das Ikon nochmals anzuklicken und vielleicht ein drittes Mal. Da winprosa multiuserfähig ist, hat man so drei Instanzen des Programms auf dem gleichen PC gestartet, bevor die erste am Bildschirm sichtbar ist. Flugs werden die beiden überzähligen dann geschlossen und nun ist nicht klar, wie die weitere "Buchführung" verläuft, da das Netz ja langsam ist.

So konnten wir die Lesefehler auch erzeugen. Wenn wir aber dem Netz beim nächten Starten von winprosa hinreichend Zeit zu reagieren ließen, dann waren keine Fehler mehr provozierbar.


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E.  winprosa nach Minimierung blockiert: so geht die Wiederbelebung   03.16 / 12.22 / 05.23

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Die folgenden Tipps können auch bei anderen Programmen hilfreich sein, auch wenn sie für winprosa nicht mehr nötig sein sollten:

Wenn sich winprosa versteckt hat und von der Taskleiste aus und nicht mehr hervor locken lässt, dann liegt es daran, dass winprosa (oder eines seiner Fenster) außerhalb des Bildschirms positioniert ist oder sich hinter anderen Fenstern versteckt hat. Das könnte prinzipiell auch in den externen Komponenten von winprosa geschehen, also in der externen Kurswahlerfassung oder Notenerfassung oder in der Klausurenverwaltung.

Das sieht dann aus, als ob winprosa in die Taskleiste minimiert wäre. Das Wiederherstellen/Öffnen klappt dann aber nicht, weil das Fenster ja aus Windows-Sicht bereits geöffnet ist. Dass das z.B. neben dem Bildschirm passiert, juckt Windows nicht weiter, denn es könnte ja auf dem zweiten Bildschirm eines Doppelmonitorsystems liegen oder auf dem zusätzlich angeschlossenen Beamer.

Betroffen sind oft PCs mit zu kleiner Bildschirmauflösung, an denen winprosa daher bevorzugt im Vollbildmodus betrieben wird.

Die Anzahl angeschlossener Monitore, deren native Bildschirmauflösungen und die jeweils eingestellten Skalierungen beeinflussen die Fensterpositionierungen der div. Programmfenster. Hinzu kommen die benutzerindividuellen Fensterpositionierungen. Und dazu kommt die Windows-eigene Definition von Hauptbildschirm und Nebenbildschirmen, die teils steckerabhängig ist und auch davon abhängen kann, ob Monitore angschlossen oder abgesteckt, ein- oder ausgeschaltet sind. Im schlimmsten Fall bestimmt auch ein angeschlossener, aber ausgeschalteter Monitor die in Windows vermerkte Reihenfolge der Bildschirme! All das beeinflusst die Positionierung von Programmfenstern bei deren Aufruf.

Wenn das Windows-winprosa-Gespann gerade derart "bescheuert" disponiert ist, gibt es mehrere Möglichkeiten zur Wiederbelebung, je nachdem, wann das Versteckspiel begonnen hatte:

  1. Nach einem Update werden die Fomulare neu registriert und das läuft über den Formulardialog. Am Ende der Registrierung kommt bekanntlich die Vollzugsmeldung mit der Auflistung der registrierten Formulare und die muss durch Klick auf  Weiter  bestätigt werden. Ist dieses Fenster aber irgendwo "versteckt", ist es zunächst trotzdem noch aktiv, daher wirkt dann die simple Eingabe der Entertaste  ↵  als Bestätigung.

  2. Versteckt sich beim Druckaufruf der Druckdialog, gibt es im Dialogfenster zwar mehrere Knöpfe, aber  OK  ist aktiviert, daher genügt ebenfalls die Eingabe von  ↵  zum Starten des Druckauftrags, nun natürlich ohne Parameterwahlmöglichkeit.

  3. Es gibt aber auch Dienste, in deren verstecktem Fenster mehrere Knöpfe sind, aber keiner aktiviert ist. Dann nützt  ↵  nichts.
    Natürlich könnte man winprosa nun einfach abwürgen:
    • direkt durch Rechtsklick auf sein Taskleistensymbol mit anschließender Wahl von Fenster schließen; das klappt aber je nach Vorgschichte nicht immer,
    • oder indirekt über den Taskmanager (Aufruf z.B. über  Strg  +  Shift  +  ESC , gleichzeitig) durch Anwahl von winprosa und Klick auf Task beenden.
  4. Aber die weniger gewalttätige Abhilfe ist einfach (nur etwas lästig) mittels Systemenü/Kontextmenü des aktiven Fensters:
    1. Klicken Sie auf das winprosa-Symbol in der Taskleiste, damit winprosa die aktive Anwendung ist (s.u.),
      /  links W11, rechts W10, jeweils inaktiv / aktiv  / .
    2. Maximieren Sie das Programmfenster über die Tastatur (die Maus ist ja außerhalb des Bildschirms wirkungslos), indem Sie
       Alt  +  Leertaste  +  x  eingeben. D.h., tippen Sie bei gedrückter Alt-Taste der Reihe nach erst die Leertaste und dann die x-Taste. Damit wird das Programmfenster des aktiven Programms maximiert und dabei ggf. auf den aktiven Bildschirm hergeholt.
      War winprosa Ihr aktives Programm (siehe 1.), dann sehen Sie jetzt winprosa oder das zugehörige Fenster im Vollbildmodus.
    3. Um es auf die gewünschte Größe zu verkleinern, dürfen Sie aber direkt danach nicht das Verkleinern-Symbol in der Titelleiste verwenden, denn die alte Fensterposition ist noch im System gespeichert und das Fenster würde wieder außerhalb des Bildschirm positioniert werden. Sie müssen vielmehr das Programmfenster mit der Maus an der Titelleiste anfassen und etwas nach unten ziehen. Dadurch werden die neuen aktuellen Fensterkoordinaten gespeichert.

Der Trick 4.II. funktioniert natürlich nur dann, wenn die Tastaturfunktionen nicht "verbogen" worden sind. Manche Programme (z.B. Spielprogramme) können die Tastatur umfunktionieren, d.h. einzelne Tasten mit eigenen Funktionen versehen. Das kann gemeinerweise leider auch die Kombination  Alt  +  Leertaste  treffen.

 

Ferner gilt:

  • Wenn es z.B. nach einem Update ode einer PC-Erweiterung Probleme mit der intern gespeicherten Bildschirmauflösung und Fensterpositionierung geben sollte, ist die Standardabhilfe der nächste Programmstart ohne Fenstereinstellungen (s.r.; rot markiert).
  • Alternativ können Sie die Fenstereinstellungen umgehen. Die werden in der Datei …\cmh\winprosa\winprosa.fpos gespeichert. Wird diese vor Programmstart direkt gelöscht/umbenannt, muss winprosa "neutral" neu anfangen.

Für Neugierige:

Normalerweise tritt das Problem nur auf, wenn man nach Beendigung von winprosa die effektive Bildschirmauflösung ändert (Details hierzu siehe http://www.tilp-wn.de/w81/w81.htm#short-px). Betroffen können auch Doppelmonitorsysteme sein, bei denen der zweite Monitor fallweise angestöpselt ist oder nicht (unabhängig von dessen Einschaltzustand!).
Besonders perfide wirkt in diesem Zusammenhang ggf. die Meldung der Grafikkarte, was nun der Monitor 1 und was der Monitor 2 sei, was letzlich nur von der Reihenfolge der benutzen Anschlüsse abhängt. Diese Kleinigkeit hatte bei uns lange Zeit das Upgraden von W10 nach W11 verhindert!

Jedes klassische Programm (s.l.) besitzt oben die Titelleiste, links mit dem Fenster-Systemmenü und rechts mit den Schaltern zum Minimieren, Maximieren/Verkleinern und Schließen. Während die Schalter nur mit der Maus zu bedienen sind, ist das Systemmenü auch mittels Tastatur bedienbar. Unten ist meist eine Statusleiste angeordnet.

Die Tastenkombination  Alt  +  Leertaste  öffnet das Systemmenü/Kontextmenü des aktiven Fensters. Dort sind u.a. Maximieren und Minimieren zu finden (s.r.; W11, grün markiert).
Aber Windows wäre nicht Windows, wenn es nicht Sonderfälle gäbe: auf unserem Test-Notebook mit W10 ist der Systemmenü-Aufruf irgendwie verbogen, dort sind im Systemmenü die ensprechenden Dienste nicht über die Tastatur aufrufbar, weil die Tastenkombination unwirksam ist (im Gegensatz zu unseren anderen W10-PCs).
Und viele moderne Windows-Systemprogramme besitzen gar kein links oben lokalisiertes Systemmenü (Datei­explorer, Edge, Einstellungen, usw.), aber so etwas wie eine Titelleiste, bei der dann irgendwo mittig mittels Rechtsklick doch ein Systemmenü aufrufbar ist.

winprosa speichert immer beim Schließen des Programms die neuen aktuellen Fensterkoordinaten ab, damit beim nächsten Start das Programmfenster an der gleichen Stelle erscheint. Vermutlich können Sie jedes Programm, das sich Fensterkoordinaten merkt, u.U. außer Tritt bringen, wenn Sie die Bildschirmauflösung vor dem nächsten Programmstart ändern.


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F.  Windows Doc/Docx, Rahmenfarbe, Dateinamenerweiterungen usw.

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Wenn Sie sich Windows gefügig machen wollen, dann beachten Sie bitte folgende Tipps:


.DOC und .DOCX

Die alten MS-Office-Formate .DOC, .DOT, .XLS, .PPT, usw. sollen/dürfen nicht mehr verwendet werden. Diese können nämlich Macros enthalten, die wiederum Macroviren beherbergen können. Daher hat MS mit Office 2007 die auf XML basierenden Office-Formate .DOCX, .DOTX, .XLSX, .PPTX eingeführt, in denen keine Macros ausgeführt werden können (siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Makrovirus).

Den Unterschied der Dateiformate können Sie natürlich nur erkenmnen, wenn bei Ihnen die Dateiendungen/Dateinamenserweiterungen freigeschaltet sind; siehe nächsten Tipp:


Dateinamenerweiterungen

So, wie Ihnen Schülernamenslisten ohne Nachnamen nichts nützen dürften, nützen Ihnen Dateinamen ohne Endung nichts. Falls Sie also die Dateinamenserweiterungen (wie z.B. .exe oder .zip oder .doc und .docx) in Ihrem Windows-Explorer nicht sehen können, so ist dies eine Folge der Microsoft-Arroganz, dem Anwender derartige Informationen standardmäßig vorzuenthalten. Das müssen Sie unbedingt folgendermaßen ändern:

  • Unter Windows 7 ist im Menüpunkt Extras / Ordneroptionen / Ansicht die Option Dateinamenserweiterungen bei bekannten Dateitypen ausblenden üblicherweise aktiviert; der Haken gehört also weg!
  • Unter Windows 8/10 ist im Fenster Ansicht die Option Dateinamenerweiterungen inaktiv; hier gehört also ein Haken hin!
  • Unter Windows 11 gibt es kein Menüband mehr.
    Aktivieren Sie dort den Punkt Anzeige > Einblenden > Dateinamenerweiterungen; dort gehört also ein Haken hin!

Fensterakzentuierung/Rahmenfarbe usw.

Und wenn Sie schon dabei sind, bereinigen Sie bitte in Windows 10/11 noch die folgenden MS-Unsitten (das erhöht die Übersicht und schafft Platz):

  • Schalten Sie unbedingt die Titelleistenfarbe wieder frei:
    Windows 10: Desktop-Kontextmenü > Anpassen > Farben, dort Titelleisten und Fensterrahmen anhaken,
    Windows 11: Desktop-Kontextmenü > Anpassen > Personalisierung > Farben > Akzentfarbe in Titelleisten und Fensterrahmen anzeigen einschalten.
  • Gruppieren Sie möglichst die Icons in der Taskleiste anwenderfreundlich:
    Windows 10: Taskleisten-Kontextmenü > Taskleisteneinstellungen, dort Schaltflächen der Taskleiste gruppieren: Wenn die Taskleiste voll ist,
    Windows 11: Den Dienst gibt's idiotischerweise derzeit nicht mehr!
  • Befreien Sie die Taskleiste ggf. vom unsäglich großen und völlig überflüssigen Suchfeld/Lupensymbol. Suchen können Sie trotzdem, indem Sie das Startmenü öffnen und direkt einen Suchbegriff eintippen (ohne jedes Fenster).
    Windows 10: Taskleisten-Kontextmenü > Suchen > Ausgeblendet,
    Windows 11: Desktop-Kontextmenü > Anpassen > Personalisierung > Suche ausschalten.
  • Entfernen Sie bei der Gelegeheit ggf. auch gleich das Cortana-Symbol:
    Windows 10: Taskleisten-Kontextmenü, dort bei Cortana-Schaltfläche anzeigen den Haken entfernen,
    Windows 11: Da gibt's Cortana sowieso (fast) nicht mehr.

Explorer

Der Explorer/Windowsexplorer/Dateiexplorer hat noch eine andere verwirrende Eigenschaft: Seit Windows Vista gibt es keine lokalisierten Windowsversionen mehr, also keine deutschen, englichen usw. Vielmehr ist Windows nun immer englisch, aber der Dateiexplorer übersetzt bei jedem Aufruf die englischen Begriffe ins Deutsche. Bei Dateimanagern von Fremdanbietern muss das nicht so sein bzw. ist dort wählbar. Leider ist es auch beim Windowsexplorer nicht einheitlich; mal schreibt er Deutsch, mal aber Englisch. Also sehen Sie je nach Vorgehensweise entweder Programme und Benutzer oder aber program files und users, usw.


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G.  Suche im Browser / Vorlesen/Übersetzen lassen   22.03.24

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Wir liefern auf unseren Seiten eine wohlüberlegte Dokumentenstruktur mit ausgefeilten Navigationsmöglichkeiten und umfangreicher Text-Verlinkung. Aber wir bieten keine dokumentübergreifende Volltextsuche an. Also muten wir Ihnen zu, Ihre "Frage" zu rubrizieren und dann das entsprechende Dokument zu öffnen.


Browsersuche

Und wenn Dokumentinhaltsverzeichnis und Gesamtinhaltsverzeichnis Ihnen nicht feingliedrig genug sind, hilft Ihnen jeder Browser mit seiner eigenen Suchfunktion weiter:

  • Mittels  strg + f  oder  f3  können Sie in praktisch jedem Browser die Funktion in (dieser) Seite suchen aufrufen.
  • Dann geht in irgend einer Fensterecke das Suchfenster auf, in das Sie den Suchbegriff eingeben können. Und mit  f3  blättern Sie anschließend vorwärts durch die Fundstellen und mit  shift + f3  rückwärts.
  • Das Suchwort bleibt auch über etwaigen Handbuchwechsel hinaus aktiv. Ein neues Suchwort geben Sie dann mittels  strg + f  ein.
  • Mittels Klick auf beenden Sie die Suche.

Suche im Handbuch

Im Bsp. (s.r.) ist das Handbuch Leistungsbewertung und Prüfungsverarbeitung (ca. 80 DIN-A4-Seiten) in Firefox geöffnet und nach dem Begriff SZB I durchsucht worden. Alle Fundstellen sind pinkfarben markiert; gefunden wird dabei natürlich auch SZB II.

Die Sucheinstellungen werden in Firefox am unteren Fensterrand erfasst (hellblau markiert). In der Bildlaufleiste am rechten Rand ist das ganze Dokument abgebildet, dabei sind Bildposition (hellblauer Pfeil) und alle weiteren Fundstellen (pinkfarbene Striche) gekennzeichnet.


Suche im Gesamtinhaltsverzeichnis

Auf dieser Tipps-Seite ist bekanntlich über Dokumentation  auch das Gesamtinhaltsverzeichnis aller Handbücher aufrufbar. Seit Anfang 2024 erweitern wir dieses Inhaltsverzeichnis schrittweise um solche Stichworte, die sich nicht sowieso in Überschriften widerspiegeln.

  • Wenn Sie also auf der Tipps-Seite nach einem Stichwort suchen, wird die Suche im angezeigten Tipp gestartet und nach dem Durchsuchen der folgenden Tipps wird im Gesamtinhaltsverzeichnis weiter gesucht.
  • Wählen Sie gleich das Gesamtinhaltsverzeichnis aus, wird die Suche dort gestartet und anschließend wird in den Tipps weiter gesucht.
  • So kommen Sie schnell über Handbuchgrenzen hinaus an Informationen, indem Sie die entsprechenden Handbücher oder deren einzelne Kapitel direkt aus dem Inhaltsverzeichnis heraus aufrufen.

Suche im PDF-Dokument

Die gleiche Suchmethode via Browser gilt für Gesetzte/Verordnungen/Erlasse, die im Internet angeboten werden.

Diese können aber mittlerweile auch meist im PDF-Format heruntergeladen werden. PDF-Reader haben ebenfalls eine Suchfuktion (s.r.; Adobe-Acrobat). Nach deren Aufruf (rot markiert) wird der Suchbegriff eingegeben und mit  Enter  abgeschickt. Im Bsp. wird angezeigt, dass Arbeitsgemeinschaft im Dokument genau dreimal vorkommt (gelb markiert); mit < und > kann zwischen den Fundstellen gewechselt werden.


Fehlertolerante Suche?

Die Browsersuche ist derzeit nicht (tipp-)fehlertolerant. Aber unabhängig davon gibt es für viele Fachbegriffe Abkürzungen. So wird z.B. die Besondere Lernleistung (6) oft abgekürzt als Bes. Lernleisung (7), Bes. LL (0), Bes.LL (6), BesLL (30) oder BLL (1). In Klammern sind die jeweiligen Fundstellenanzahlen auf der Seite Aktuelle Tipps angegeben.


Vorlesefunktion

Die etablierten Browser bieten mittlerweile eine Vorlesefunktion mit ordentlichen Ergebnissen. Die arbeitet auf Knopfdruck; Bilder müssen dabei logischerweise übersprungen werden. Der Startknopf befindet sich jeweils rechts im Adressfeld (s.r.; Firefox - Edge).


Übersetzungsfunktion

Sowohl Firefox als auch Edge können mittlerweile fremdsprachlichen Text ins Deutsche übersetzen. Teils wird diese Funktion automatisch angeboten, aber immer ist sie von Hand aufrufbar, sobald eine fremdsprachliche Seite erkannt wird.


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H.  Schriftdarstellung im Browser: Steigerung des Kontrastes

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Im Druckgewerbe unterscheidet man zwischen serifenlosen Schriftarten (Sans Serif) und serifenbehafteten Schriftarten (Serif). Beim Zeitungs- oder Bücherdruck werden serifenbehaftete Schriftarten bevorzugt, weil diese die Zeilenstruktur betonen und so beim Lesen das Gleiten längs der Zeilen begünstigen. Sie werden vor allem für eher narrative Inhalte verwendet. Nur für Hervorhebungen von Überschriften und für eher wissenschafliche Abhandlungen werden serifenlose Schriftarten eingesetzt. Und für Darstellungen auf Rasterdisplays/TTF-Bildschirmen sind serifenlose Schriften insbesondere zu bevorzugen, weil dort die feinen Details der Serifen zur Unschärfe führen können, insbesondere bei aktiviertem Antialiasing/ClearType.

Für Website-Dokumente kann der Autor jeweils festlegen, welche Schriftarten zur Anzeige kommen sollen. In den Browsern kann man einstellen, welche Schriftarten angezeigt werden sollen, wenn in den Dokumenten keine Vorschriften gefunden werden. Und man kann einstellen, ob die Browserschriftarten immer oder nur ersatzweise verwendet werden sollen.

Wir verwenden für unsere Online-Dokumentation für alle Darstellungsarten eine spezielle serifenfreie Schriftart, wie die folgenden beiden Beispiele zeigen. Trotzdem sind deutliche Unterschiede zu sehen:


Links wird die "Originalschriftart" unserer Website angezeigt (s.l.o.). Die Schrift wirkt filigran und zart, daher heben sich Hervorhebungen sehr gut ab.

Rechts ist der Browser Firefox so konfiguriert, dass er die Originalschriftart durch die Schriftart Arial ersetzt. Arial fällt kräftiger aus, erzeugt also beim Lesen einen höheren Kontrast, hat aber einen etwas geringeren Zeilenabstand und wirkt so etwas kompakter (s.r.o.). Daher treten Hervorhebungen nicht ganz so deutlich hervor.

Dann haben wir im Browser testhalber auch als Sans-Serif-Schriftart die Serif-Schriftart TimesNewRoman eingestellt, erzwingen also so die unbedingte Anwendung der TimesNewRoman. Das Ergebnis sieht auf einem Full-HD-Monitor durchaus ansprechend aus (s.l.u.). Aber bei sehr kleinen Zeichen fällt die Unschärfe auf.


Um in Firefox den Einsatz von Schriftarten festzulegen, gehen Sie rechts oben im Fenster auf das "Hamburger"-Symbol und wählen dann in der Auwahlliste den Punkt Einstellungen. Es öffnet sich in einem eigenen Tab der Einstellungsdialog (s.r.o.). Suchen Sie im Punkt Allgemein nach Sprache und Erscheinungsbild. Dort ist der Knopf  Erweitert ...  wesentlich. Im zugehörigen Unterfenster (s.r.) sehen Sie die dort getroffenen Einstellungen. Achten Sie darauf, dass der Haken fehlt bei Seiten das Verwenden von eigenen statt der oben gewählten Schriftarten erlauben.

Wenn Sie den Haken setzen, verwendet Firefox ggf. die im Dokument definierten Schriftarten. D.h. ohne den Haken werden alle Dokumente ggf. etwas verändert dargestellt. Hier müssen Sie also entscheiden, ob Sie das zugunsten einer besseren Lesbarkeit so wollen.

Vor seiner "Grauer-Star-Operation" war der Autor dieser Zeilen froh an der einstellbaren Kontrastverstärkung!


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I.  MS-PowerToys: Mehr Komfort für Windows   17.10.24

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Die MS-PowerToys sind die offizielle Tool-Sammlung zum Anpassen von Windows, ursprünglich schon für W95 erstellt, mittlerweile für W10 und W11 wiederbelebt und überarbeitet.

Die PowerToys sind kein Spielzeug, sie bieten viele nützliche Tools. So schreibt Jan Schüßler in c’t 23/2024:
"Viele davon sind so nützlich, dass man sich unweigerlich fragt: Warum ist das eigentlich nicht serienmäßig in Windows enthalten?
 Und das Paket ist nach wie vor ein heißer Tipp - nicht zuletzt, weil praktisch jeder darin etwas Hilfreiches findet."

Details und Downloadmöglichkeiten sind u.a. zu finden in
https://learn.microsoft.com/de-de/windows/powertoys/,
https://www.heise.de/tipps-tricks/Windows-PowerToys-das-kann-das-Tool-9775689.html und
https://github.com/microsoft/PowerToys.

Für winprosa ist vor allem das Tool Schnelle Akzentuierung in W11 im Zusammenhang mit der Erfassung von Sonderbuchstaben mit Diakritika geeignet als Ersatz für die vermurkste Bildschirmtastatur (s.r.; rot markiert).

Das ist daher in Stammdatenverwaltung > 1.4 Unterregisterkarte Persönliche Daten > Schnelle Akzentuierung mittels PowerToys (auch W11) dargestellt.

Dort ist auch beschrieben, wie die PowerToys installiert und aufgerufen werden.

Im Dashboard (gelb markiert) werden alle Tools aufgelistet, gegliedert nach aktivierten und deaktivierten. Manche Tools können nur übers Dashboard gestartet werden, die meisten über Tastenkombinationen, alle aber nur nach Aktivierung.

In Allgemein (grün markiert) werden u.a. Updateverhalten, Admin-Einsatz und Startverhalten geregelt.


Laut c’t sind die zehn nützlichsten Tools (von derzeit 26) die folgenden:

- Farbwähler
- Always on Top
- Mausdienstprogramme
- FancyZones
- Tastenkombinationsübersicht
- Bildschirmlineal
- Textextractor
- Schnelle Akzentuierung
- Bildgrößenänderung
- Awake

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Quo vadis Windows: W10 → W11 → W11 mit Copilot / W11 on ARM ?

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Kurzmeldung: winprosa läuft auch unter Windows 11 on ARM 24H2.


In Windows ↔ winprosa : Tipps zur Interaktion > A. Windows 11: (Keine) Eile beim Umstieg! schreiben wir u.a.:

"W10 ist laut Desktop Windows Version Market Share Worldwide auch im Sommer 2024 noch immer der Platzhirsch unter den Windows-Systemen: im Vergleich zu W11 sind noch doppelt so viele W10-Systeme im Einsatz. Ältere Versionen spielen fast keine Rolle mehr"

Aber mit dem geplanten "Abschalten" von W10 stellt sich die Frage nach der Aktualität Ihrer W-Version:


Wie aktuell ist Ihre Windows-Version?

  • Mittels Rechtsklick auf das Windowssymbol das Quicklink-Menü öffnen, dort den Dienst System(-Info) aufrufen und dann in der Abteilung Windows-Spezifikationen in den Zeilen Edition und Version nachlesen.
  • Oder direkt nach Eingabe von  win  +  R  im Feld Öffnen  winver  eingeben (Ergebnis s.r.).
  • Und Puristen können mittels  win  +  R  und  cmd  den Windows-Befehlsprozessor öffnen und dort eingeben
        wmic os get /format:hform > c:\users\Benutzername\desktop\windows-info.html   ,
    dabei aber Benutzername durch den eigenen Windows-Benutzernamen ersetzen.
    Durch anschließenden Doppelklick auf die Desktop-Datei windows-info.html wird diese im Browser geöffnet.

Ist auch Ihre Windows-Version schon veraltet?

Bereits im Jan. 2023 meldete u.a. das ZDF:
"Nach Ende von Microsoft-Support : Millionen unsichere Windows-Rechner online.
Windows 7- und 8.1.-Systeme bekommen keine Sicherheitsupdates mehr - Millionen Rechner werden zu 'tickenden Zeitbomben'. Und bald endet auch der Support für Windows 10."

MS bestätigt auf seinem Tech-Kanal im Abschnitt Windows 10 support lifecycle:
Das Supportende für W10 ist der 14. Oktober 2025, bis dahin wird es Sicherheitsupdates geben, aber keine Funktionsupdates mehr.
"As documented on the Windows 10 Enterprise and Education and Windows 10 Home and Pro lifecycle pages, Windows 10 will reach end of support on October 14, 2025. The current version, 22H2, will be the final version of Windows 10, and all editions will remain in support with monthly security update releases through that date. Existing LTSC releases will continue to receive updates beyond that date based on their specific lifecycles."

Damit ist das neueste W10 22H2 gemeint, das somit das letzte W10 ist.
Denn ab sofort wird es für W10 keine jährlichen Funktionsupdates mehr geben, nur noch monatliche Sicherheitsupdates.

Ältere Versionen laufen früher aus, z.B. wurde das nur ein Jahr ältere und noch immer weit verbreitete W10 21H2 vermutlich nur bis zum Sommer 2023 unterstützt.

Aber viele User, auch im schulischen Bereich, erhalten von ihrem Dienstleister keine regelmäßigen Updates. Laut Chip wird jede (ältere?) Version von Windows 10 Home oder Pro aber nur rund 18 Monate lang mit Sicherheitsupdates versorgt, danach muss man updaten.

Das wäre recht harmlos, wenn W11 sich tatsächlich auf jedem halbwegs aktuellen PC installieren ließe und wenn W11 auch immer besser/moderner als seine Vorgänger wäre.

Aber beides ist nicht der Fall. Und aufgrund der von MS willkürlich vorgegebenen Restriktionen bez. Umstiegsfähigkeit von W10 zu W11 ist laut c’t daher ein großer Elektronikschrotthaufen ab 2025 vorhersehbar.

Siehe auch c’t 22/24 mit dem Titel: Windows-10-Ende: Der Countdown läuft.

Sie sollten also rechtzeitig mit Ihrem Schulträger und Ihrem Dienstleister sprechen.
Beachten Sie dabei aber auch die geplante Weiterentwicklung zu W11 mit Copilot und W11 on ARM, also in Richtung KI-Unterstützung. Hier können weitere Verschärfungen der Hardwareanforderungen lauern!

Lesen Sie unbedingt auch den nächsten Tipp: Windows: Bootvorgang / Bitlockerverschlüsselung / Festplattenlebensdauer.

Uns ist die Ursache des Hackerangriff auf Karlsruher Schulen im Feb. 2023 nicht bekannt.
Aber PCs ohne Sicherheitsupdates sind Einfallstore für böse Buben!


Inhalt


 

Windows: Bootvorgang / Bitlockerverschlüsselung / Festplattenlebensdauer

Tipp überspringen

Die folgenden Betrachtungen handeln von Datenträgerverschlüsselung / Bootvorgang und von Datenträgerlebensdauer.

Die Ausführungen gelten nicht nur im schulischen Einsatz, sondern genauso bei der privaten Festpattenverschlüsselung und der Dokument-, Video- und Bilder-Archivierung.

In der Schule wird der IT-Dienstleister oder Netzwerkbetreuer regelmäßig Datensicherungen erstellen und ggf. Hardwareerneuerungen durchführen. Das muss aber auch im heimischen Bereich erledigt werden.


• Datenträgerverschlüsselung

∘ Hintergrund I

Wenn Laufwerke/Datenträger (z.B. USB-Sticks) verschlüsselt sind, können sie nicht gelesen werden, falls sie verloren gingen oder gestohlen wurden. Das ist besonders wichtig bei Wechseldatenträgern, mit denen schutzwürdige Daten zwischen dienstlichem und häuslichem Arbeitszimmer tranportiert werden müssen. Aber das ist wirklich nur ein Transportschutz, denn die Verschlüsselung wirkt bei aktivem PC nicht mehr, wenn die verschlüsselten Laufwerke freigegeben sind, also wenn der Rechner gebootet und z.B. mit einem Netzwerk verbunden ist.

Verschlüsselt werden kann auf unterschiedliche Weise, siehe Festplattenverschlüsselung. Im Folgenden wird aber aus gegebenem Anlass nur das Programm BitLocker von Microsoft angesprochen. Details siehe MS: BitLocker-Übersicht  und  wikipedia: BitLocker.
Siehe auch Installation und Update … > 4.1 Übersicht, Datenschutz und Datensicherheit > Weitere Datenschutz-Hinweise


∘ BitLocker und Secure Boot

• In c’t 7/24 vom 22.03.24 ist eine Artikelreihe abgedruckt, die sich mit den anstehenden Problemen von Secure Boot u.a. in Bezug
  auf Bit­Locker befasst:

"Secure Boot soll eigentlich dafür sorgen, dass auf einem PC nur vertrauenswürdige Bootloader starten, enthält aber Konstruktionsfehler. Microsofts Versuche, deren Folgen auszugleichen, funktionieren auch nicht korrekt, werden aber dennoch bald auch auf Ihrem PC dafür sorgen, dass vieles nicht mehr bootet - ob Sie wollen oder nicht."  *)

Und davon ist eben auch BitLocker betroffen.

Siehe auch heise.de: Windows: Secure Boot - was ist das und wie kann ich es aktivieren?

*) Aus der c’t-Meldung ist ableitbar, dass es in besonderen Fällen zum Boot-Versagen von Windows-PCs kömmen könnte.
    Man stelle sich vor, dass das ev. deutschlandweit genau während der schriftlichen Abiturprüfungen passieren würde!!!

Hier sind also insbesondere die IT-Dienstleister gefragt.


∘ Sichern des BitLocker-Wiederherstellungsschlüssels

• In c’t wird weiter ausgeführt:

"Falls Sie die Windows-eigene Laufwerksverschlüsselung BitLocker nutzen, ist jetzt der richtige Zeitpunkt, um sicherzustellen, dass Sie auch bei Problemen noch an Ihre Daten kommen. Dazu benötigen Sie zwingend den Wiederherstellungsschlüssel. Denn auf die demnächst anstehenden Änderungen am BIOS könnte BitLocker mitunter allergisch reagieren, und dann sind Ihre Daten ohne diesen Wiederherstellungsschlüssel verloren. […]."

*) Wenn Sie unter W 10/11 Pro im Menü Start die Buchstaben bitlo…  eintippen, wird Ihnen
   bitlocker verwalten angeboten, womit Sie Systemsteuerung > Alle System-
   steuerungselemente > BitLocker-Laufwerkverschlüsselung
öffnen.
   Dort müssen Sie das gewünschte Laufwerk mit Ihrem BitLocker-Passwort ggf. entsperren,
   erst dann können Sie den zugehörigen Wiederherstellungsschlüssel sichern (s.r.).


• Nachtrag c’t 19/24 vom 23.08.24:

Dass das Problem auch unter W 10/11 Home auftauchen kann, war offensichtlich erst angesichts des Windows-Updates vom 09.07. zu Tage getreten, daher der folgende Nachtrag und die Beschreibung für die Home-Versionen:

In c’t 19/24 ist der Artikel "Aus gegebenem Anlass: BitLocker-Wiederherstellungsschlüssel sichern!" erschienen. Es war nämlich bereits anlässlich des vergangenen Windows-Update vom 09.07.24 vereinzelt zu den vorhergesagten Problemen gekommen und dabei waren überraschenderweise auch vermeintlich BitLocker-freie W10- und W11-PCs betroffen gewesen.

Zitat c’t:
"[…] Nach dem Einspielen des Updates […] sahen sich viele Menschen nach dem fälligen Neustart nicht mehr Windows gegenüber, sondern stattdessen der Aufforderung, den Wiederherstellungsschlüssel für BitLocker einzugeben.
Noch fataler: Das Problem trat auch auf Rechnern auf, auf denen niemand BitLocker bewusst aktiviert hatte. Viele gingen sogar davon aus, überhaupt kein BitLocker zu haben […]"

- Auf Pro-Versionen von Windows ist die BitLocker-Verschlüsselung aktivierbar. Dort können also verschlüsselte Medien erzeugt werden,
  bzw. beschriebene Medien nachträglich verschlüsselt werden.
- Die Home-Versionen können eigentlich nur bereits BitLocker-verschlüsselte Medien bedienen, aber solche nicht erzeugen.
  Aber dort müssen somit mindestens Teile des BitLocker-Algorithmus' vorhanden sein. Nur die heißen dort Geräteverschlüsselung
  und dafür gibt es keine Dienste zur Bearbeitung.
- Offensichtlich gab es auch auf Home-Versionen vereinzelt das zitierte Problem, mit der Folge "ohne Schlüssel kein Weiterkommen"!

Zitat c’t:
"[…] Prüfen Sie unbedingt, ob auf Ihrem PC BitLocker oder die Geräteverschlüsselung aktiv ist! Falls das zutrifft: Sichern Sie unbedingt den Wiederherstellungsschlüssel. Das ist eine Art Zweitschlüssel für Notfälle, und ohne diesen kommen Sie schlimmstenfalls nicht mehr an Ihre Daten auf dem PC, sondern können nur noch alles neu aufsetzen und das Backup zurückspielen. Sie haben doch sicher aktuelle, getestete und vollständige Backups? […]"


• In dieser c’t sind für alle Windows-Versionen Tipps beschrieben, wie vorzugehen ist:

Wählen Sie im Kontextmenü des Startknopfes (oder  win  +  x  ) Terminal (Administrator) oder Eingabeaufforderung (Administrator) oder PowerShell (Administrator)

Geben Sie dann für Windows Pro ein:  Manage-bde -Status
(s.l.; hellblau markiert).

Im Bsp. sind viele unverschlüsselte Laufwerke vorhanden (s.l.; grün markiert), nur das Laufwerk N: ist verschlüsselt (s.r.; rot markiert). Also müssen Sie so vorgehen, wie oben bei *) beschrieben ist, denn hier werden keine Kennwörter eingeblendet.


Unter Windows Home müssen Sie eingeben:  Manage-bde -Protectors -Get X:
(s.r.; hellblau markiert).

Dabei muss X: ein vorhandenes und entsperrtes Laufwerk sein. D.h., Sie müssen hier u.U. alle Laufwerke einzeln abklappern.

Und hier werden die Kennwörter ggf. gleich angegeben (s.r.; rot markiert). Kopieren Sie den markierten Bereich in eine Textdatei; der eigentliche Wiederherstellungsschlüssel ist hier im Bereich Nummerisches Kennwort unter der ID bei Kennwort angegeben.

Sowohl der -Status-Befehl als auch der -Protectors-Befehl sind sowohl in W10 als auch in W11 anwendbar, aber in W11 ist zusätzlich der umfangreiche Dienst BitLocker-Laufwerkverschlüsselung vorhanden, während in W10 mangels Dienst nur der knappe -Protectors-Befehl die gewünschte Information bietet.
Über manage-bde -status -h erhalten Sie Detailinformationen zu BitLocker-fähigen Volumes und über manage-bde -protectors -h zur Verwaltung der Schutzmethoden für den Verschlüsselungsschlüssel.



• Unter dem neuen W11 on ARM 24H2 Home ist Bitlocker vermutlich
  ebenfalls (zwangs-)aktiviert:

Einen zunächst konfusen Fall haben wir nämlich auf einem fabrikneuen Notebook Lenovo Yoga Slim 7x mit Windows 11 Home 64 ARM entdeckt.
Der Befehl winver liefert dort zwar wie erwartet Home (s.r.),
der Dienst Datenträgerverwaltung meldet aber ein BitLocker-verschlüsseltes Betriebssystemlaufwerk C: .

Doch nun haben wir in MS: BitLocker-Laufwerkverschlüsselung in Windows 11 für OEMs gefunden:
"Automatische Geräteverschlüsselung von BitLocker:
Die automatische BitLocker-Geräteverschlüsselung verwendet die BitLocker-Laufwerkverschlüsselungstechnologie, um interne Laufwerke automatisch zu verschlüsseln, nachdem der Benutzer die Out-of-Box-Experience (OOBE) auf Geräten abgeschlossen hat, die die Hardwareanforderungen erfüllen.
Hinweis:
Die automatische BitLocker-Geräteverschlüsselung wird während der Out-of-Box-Experience (OOBE) gestartet. Der Schutz ist jedoch nur aktiviert (scharfgestellt), nachdem sich Benutzer mit einem Microsoft-Konto oder einem Azure Active Directory-Konto angemeldet haben. Bis dahin ist der Schutz ausgesetzt und Daten sind nicht geschützt. Die automatische Geräteverschlüsselung von BitLocker ist nicht für lokale Konten aktiviert. In diesem Fall kann BitLocker mithilfe der BitLocker-Systemsteuerung manuell aktiviert werden."

OOBE = Grundeinstellungen des Windows-Betriebssystems nach Erstinstallation.

• Das ist also unabhängig von ARM und kann alle neueren PCs treffen. Damit sind neuere PCs ebenfalls dem BitLocker-Problem ausgesetzt!



Wir haben bisher nicht testen müssen, wie der GAU tatsächlich aussieht. Aber es ist zu vermuten, dass an einem gesperrten PC keine Möglichkeit besteht, den Wiederherstellungsschlüssel per copy and paste einzugeben. Also müssen Sie den ggf. händisch eintippen (48 Ziffern und 7 Bindestriche!). Dazu muss er aber in Papierform vorliegen!!!



∘ Hintergrund II

Das Bitlocker-Problem ist lösbar, aber im Artikel "Secure Boot: Sperre für alle Windows-Bootloader" in der c’t 12/24 vom 17.05.24 schärft der Autor Axel Vahldiek nochmals nach unter dem Untertitel "Plan B: Nächster Akt im Secure-Boot-Drama: Startverbot für alle (!) Windows-Bootloader". Dami kann er locker 6 Seiten füllen!

Während des Bootvorgangs schützen Virenscanner und Firewall noch nicht und das können Bootkits wie BlackLotus ausnützen, wenn sie es schaffen, den Bootloader rechtzeitig auszutauschen. Daher sollte Secure Boot den Bootvorgang eigentlich absichern. Aber nun schreibt Vahldiek:

"Vielen Hundert Windows-Bootloadern wollte MS wegen Sichheitslücken im UEFI Secure Boot das Vertrauen entziehen, doch das gilt nicht mehr. Stattdessen sollen nun alle bislang erschienenen Windows-Bootloader gesperrt werden, egal ob unsicher oder nicht."

Sichere Bootloader sind durch ein Zertifikat als solche gekennzeichnet, aber alle Hunderte mit dem gleichen.
- Also kann man einem unsicheren nicht das Zertifikat entziehen, das träfe alle anderen auch.
- Also muss man den als unsicher erkannten Bootloader in einer Blacklist aufführen, aber deren Größe ist so begrenzt, dass sie nicht ausreicht.
- Und zu allem Überfluss hat das Zertifikat ein Verfallsdatum und läuft 2026 aus.

Was auf die Windows-Gemeinde zukommt, hat c’t folgendermaßen aufgelistet (unvollständig zitierte Liste, aber wichtig für Dienstleister):
KB5025885: Verwalten der Windows-Start-Manager-Sperrungen für Secure Boot-Änderungen im Zusammenhang mit CVE-2023-24932
Leitfaden zur Erstellung und Verwaltung von Schlüsseln für Windows Sicherer Start
Zeitstempel von Authenticode-Signaturen
KB5016061: Ereignisse zum Aktualisieren der Variablen "Secure Boot DB" und "DBX"
KB5036210: Bereitstellen des Windows UEFI CA 2023-Zertifikats für sicheres Starten zugelassener Signaturdatenbanken (DB).
Siehe auch c’t 13/24 vom 31.05.24: FAQ - Das Secure-Boot-Desaster.


• Datenträgerlebensdauer

∘ Hintergrund

In unseren Handbüchern schreiben wir an unterschiedlichen Stellen, warum Datensicherungen so wichtig sind: z.B. in Datensicherung … Und in Installation … > 9. Problembehandlung > 9.0 Übersicht schreiben wir seit Jahren u.a., dass Festplatten nur eine Lebensdauer von drei bis fünf Jahren hätten. Also müsse man auch die Hardware regelmäßig/rechtzeitig erneuern.

Mittlerweile kommen neben HDDs vermehrt SSDs zum Einsatz.
Eine HDD (hard disk drive) speichert mit viel Strombedarf magnetisch auf einem rotierenden Plattenstapel (Magnetspeicher-Laufwerk);
eine SSD (solid state drive) hingegen mit wenig Strombedarf elektrisch in NAND-Flash-Chips (Halbleiter-Laufwerk).
USB-Sticks sind kleine und einfacher strukturierte SSDs.
NAS (Network Attached Storage) sind mit mehreren HDDs/SSDs bestückte Dateiserver.

Wenn man von einer HDD-Lebensdauer von 5 Jahren ausgeht, meint man damit den Dauereinsatz. Bei einer SSD kann man so bis zu 10 Jahre erwarten.

  • Aber was heißt Dauereinsatz, das Durchlaufen im 24/7-Modus, also rund um die Uhr (Server) oder das regelmäßige Hochfahren an jedem Arbeitstag und dann jeweils für vieviele Stunden?
  • HDDs gibt es für normale PCs (nicht für Dauerlauf geeignet), für Server (dauerlauf-geeignet) und für NAS-Speicher (dauerlauf-geeignet und vibrationsfest).
  • SSDs weisen die gleiche Technik wie USB-Sticks auf, letztere werden aber oft lange ohne Stromzufuhr in der Schublade verwahrt. Was ist dann mit der "Langzeit"-Archivierung? Siehe hierzu Benötigt eine SSD Strom, um Daten zu speichern?.
  • Neben elektronischen Schäden, die jederzeit einen Totalausfall erzeugen können, altern HDDs vor allem durch Abnutzung der mechanischen Teile und SSDs durch "Abnutzung" der NAND-Chips während der Speichervorgänge.

Einen gewissen Einblick bietet die Laufwerksüberwachung/Analyse mittels S.M.A.R.T. (Self-Monitoring, Analysis and Reporting Technology).
Aber im verlinkten Wikipedia-Artikel ist u.a. zu lesen (Hervorhebungen durch Fa. cmH):
"Eine unabhängige Google-Studie (siehe www.heise.de und static.googleusercontent.com), die über neun Monate ging, alle Hersteller und insgesamt 100.000 Festplatten umfasste, brachte 2006 folgendes Ergebnis: Unter Einbeziehung aller relevanten Parameter sind 64 % aller Ausfälle mit S.M.A.R.T. vorhersagbar. Dabei wurden alle anderen, also akustisch oder als Datenfehler bemerkbaren, Warnsignale ignoriert. Beim übrigen Drittel aller Ausfälle meldete sich die Festplatte selbst fälschlicherweise als problemfrei.
Die Beanspruchung der Festplatte hatte dabei einen weit geringeren Einfluss auf ihre Haltbarkeit als bisher angenommen. Übersteht ein Laufwerk das erste Jahr, spielt der Leerlaufanteil bis zu seinem turnusmäßigen Austausch nach vier Jahren keine Rolle mehr. Nur im ersten und nach dem vierten Jahr verdoppelt permanentes Lesen und Schreiben die Ausfallrate."

www.heise.de ergänzt im verlinkten Artikel:
"Trotz eines Frühwarnsystems wie SMART sollte man deshalb regelmäßig eine Datensicherung durchführen, um Datenverlusten vorzubeugen. Fehler wie das Durchbrennen eines Chips der Laufwerkselektronik können nämlich ein Laufwerk lahm legen, ohne dass SMART davor hätte warnen können."


∘ Überwachung mit SMART

Jedes Laufwerk speichert standardisiert Selbstüberwachungs-Daten, die z.T. beim Hochfahren des PCs gemeldet werden, vor allem aber über Programme ausgelesen werden können. Wir verwenden beispielhaft CrystalDiskInfo 9.2.2 (Download z.B. über https://www.heise.de/download).

Im Bild ist ein typischer Arbeits-PC analysiert worden mit den internen Laufwerken C: - M: und den in einer per USB 3.0 angekoppelten Dockingstation steckenden Laufwerken N: und O: (s.r.).

C: und M: sind SSDs; D: - H: sind auf einer 2TB-HDD untergebracht und I: - L: auf einer 4TB-HDD.

Angezeigt wird gerade die SSD C:, die 7 940 Betriebsstunden aufweist; also ist dieser PC bisher 7 940 Betriebsstunden gelaufen; da er dazu 3 341 mal eingeschaltet wurde (rot markiert), entspricht das im Schnitt knapp 2,5 Std. pro Sitzung.

Der Zustand dieser SSD ist mit 100% gut (grün markiert), die NANDs sind noch nicht sehr gealtert; die LeseSchreib-Zugriffe sind im rot markierten Bereich aufgelistet.



Eine "alte" SSD wurde als M: in diesen PC integriert. Auf M: kann bei Bedarf ein zweites (Test-)W11 gestartet werden (Multiboot).

M: ist derzeit nicht aktiv, was an der Ruhetemperatur von 27° zu erkennen ist. Aber aufgrund des Alters mit fast 21 000 Betriebsstunden bei durchschnittlichen ca. 3 Std. pro Sitzung ist sie nur noch 83% gut, was aber hauptsächlich an den 48 768 GB Host-Schreibvorgängen liegen dürfte (s.r.).



Die Dockingstation dient dem Beschreiben von Sicherungslaufwerken, die nach Gebrauch weggeschlossen werden können, z.B. N:. Hier wurde aber auch testweise eine alte, inzwischen ausgemusterte NAS-HDD O: eingesetzt (s.r). So sieht es aus, wenn SMART Fehler meldet.

Diese HDD kam auf 36 320 Beteibsstunden bei nur 268 Einschaltvorgängen, lief also im Schnitt knapp 6 Tage pro "Sitzung".

Oder anders ausgedrückt, nach knapp 4,5 Jahren Dauereinsatz waren erkennbare Abnutzungsspuren vorhanden!


Die meisten USB-Sticks bieten kein SMART, lassen sich also nicht vom PC aus überwachen und (ferne) NAS-Speicher ebenfalls nicht.



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Version 2024.0831: Mailversand und -empfang wieder OK   31.08.24

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Wir haben einen Fehler beseitigen können, der unseren Mailverkehr nach der Umstellung des cmH-Web-Auftritts lahmgelegt hatte. Dazu mussten wir aber auch im Programmcode nachbessern. Daher nun eine neue winprosa-Version. Siehe auch diesbez. Tipp vom 26.08.24.

Die Installation der aktuellen Version erfolgt wie üblich vom Programm aus im Dienst Datei > Neues im Internet. Details zum Updatevorgang sind unter Installation und Update > 5. Programmpflege / -Updates zu finden.

Bei einem ordentlich installierten winprosa haben die Benutzer uneingeschränkten Zugang zum Internet und
zur Ordnerstruktur von winprosa und können von winprosa aus updaten und TeamViewer-Sitzungen starten.
Pflichtlektüre sind die Aktuellen Tipps, allen voran 0.a. Zusammenarbeit rund um winprosa: Grundlegende Anforderungen.
Direkte Hilfe vom Programm aus: Hilfe > Online-Dokumentationen und Hilfe > Menüstruktur & Beschreibungen.
Die Stichwortsuche ist in 0.f.G Suche im Browser … erklärt.


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Version 2024.0821: mit neuem Programmverfallsdatum   23./26.08.24

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In der aktuellen Programmversion ist das Programmverfallsdatum auf 19.12.2024 hochgesetzt worden (s. Installation und Update > 5.4 Programmlaufzeit und Lizenzlaufzeit …). Ferner sind einige Anpassungen "unter der Haube" enthalten, die im Zusammenhang mit den Änderungen in unserem Web-Auftritt nötig waren.

Da die letzte Version vom 18.07. die Änderungen in unserem Web-Auftritt nicht kennen kann, kommt es zunächst zu einer harmlosen Fehlermeldung, die Sie über OK wegklicken können (s.r.).

Bez. Zusammenspiels winprosa - ASV-BW können wir keine Neuigkeiten melden. Aber wir entdeckten Anfang August einen diesbezüglichen Artikel des HPR vom April 24, der uns trotz ernsten Hintergrunds doch sehr erheiterte, siehe Quo vadis winprosa …


Seit März 24 berichten wir über anstehende Probleme von Windows bezüglich Secure Boot, siehe Windows: Bootvorgang / Bitlockerverschlüsselung / Festplattenlebensdauer. Die BitLocker-Verschlüsselung reagiert empfindlich auf "Störungen" bei Secure Boot.

Nun ist am 23.08. in der c’t 19/24 der Artikel "Aus gegebenem Anlass: BitLocker-Wiederherstellungsschlüssel sichern!" erschienen. Es war nämlich bereits anlässlich des vergangenen Windows-Update vom 09.07.24 vereinzelt zu den vorhergesagten Problemen gekommen und dabei waren überraschenderweise auch vermeintlich BitLocker-freie W10- und W11-PCs betroffen gewesen.

Zitat c’t:
"[…] Nach dem Einspielen des Updates […] sahen sich viele Menschen nach dem fälligen Neustart nicht mehr Windows gegenüber, sondern stattdessen der Aufforderung, den Wiederherstellungsschlüssel für BitLocker einzugeben.
Noch fataler: Das Problem trat auch auf Rechnern auf, auf denen niemand BitLocker bewusst aktiviert hatte. Viele gingen sogar davon aus, überhaupt kein BitLocker zu haben […]"

- Auf Pro-Versionen von Windows ist die BitLocker-Verschlüsselung aktivierbar. Dort können also verschlüsselte Medien erzeugt werden,
  bzw. beschriebene Medien nachträglich verschlüsselt werden.
- Die Home-Versionen können eigentlich nur bereits BitLocker-verschlüsselte Medien bedienen, aber solche nicht erzeugen.
  Aber dort müssen somit mindestens Teile des BitLocker-Algorithmus' vorhanden sein. Nur die heißen dort Geräteverschlüsselung.

Offensichtlich gab es auch auf Home-Versionen vereinzelt das zitierte Problem, aber ohne Schlüssel kein Weiterkommen! Daher lohnt sich ein Blick auf unseren oben verlinkten Tipp.


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Sommerpause: Umbau unserer Website - Verhütung eines Daten-GAUs   22./23.07.24

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Umbau unserer Website
Wir müssen unsere Internetpräsenz an die aktuelle PHP-Version unseres Web-Hosters anpassen. Nach dem vorbereitenden Umbau werden wir die neue Website in der Zeit vom 12. bis 19. August 24 einspielen und testen. In diesem Zeitraum ist unser Web-Auftritt nicht erreichbar.

Wer während dieser Zeit den Kursstufenplan erstellen will/muss, möchte möglicherweise trotzdem in unseren einschlägigen Handbüchern
Kurswahlverarbeitung II (Bändereinteilung und Stundenplanerstellung)  und  Zusammenarbeit von Untis und winprosa nachlesen können.

Diese können Sie mit den üblichen Browsern auch ausdrucken (ca. 22 Seiten bzw. 45 Seiten) oder besser als PDF speichern. Je nach Browser müssen Sie mit den "Druck"-Einstellungen etwas spielen (vor allem Skalierung, Farbe und Hintergrund). Das jeweilige Ergebnis können Sie anhand der gespeicherten PDF-Version leicht kontrollieren; achten Sie vor allem darauf, dass die Texte in voller Breite dargestellt werden.
Denken Sie aber daran, diese PDFs spätestens nach den Sommerferien zu löschen, denn die werden ja nie aktualisiert!

Verhütung eines Daten-GAUs
- Crowdstrike-Debakel: Weltweiter IT-Ausfall nach Update-Fehler am 19.07.24 .
- IT-Störung im Klinikum Stuttgart: In den frühen Morgenstunden kam es am 22.07.24, zu einer massiven Störung.
  Auslöser war eine defekte IT Komponente am Klinikum.
- Hackerangriff auf Karlsruher Schulen - Täter forderten Lösegeld: Im Februar 23 waren sieben Schulen in Karlsruhe Ziele einer
  Cyberattacke geworden. Die unbekannten Täter forderten Lösegeld für die Freigabe verschlüsselter Daten.

Crowdstrike traf "nur" die Großen, das Klinikum-Problem ist schon eher auch auf Schulebene/Stadtverwaltungsebene denkbar und der Karlsruher Hackerangriff vor 1½ Jahren war auf Schulebene erfolgreich!

Ob menschliches Versagen, technisches Versagen oder kriminelle Energie, treffen kann es jederzeit jeden. Nicht auszudenken, wenn es einen z.B. in der Abiturprüfungsphase trifft, oder beim aktuellen Stundenplanen.

Dabei ist Grund-Vorsorge so einfach:
- Auf einem Schulnotebook, dessen Betriebssystem aktuell gehalten wird *), werden winprosa und Untis ebenfalls aktuell gehalten.
- Ggf. täglich werden Datensicherungen von winprosa (Kursstufendaten) und Untis (Stundenplan/Tagesvertretungsplan) erstellt
  und auf einem Stick gespeichert (siehe Installation und Update / Datensicherung > 6. Datensicherung … > Kopieren der Datensicherungen mittels Batch-Job
  und Tilps Page / Installation und Pflege von Untis > 6. Einbinden in den Desktop / Tägliche Arbeit mit Untis).
- Im Notfall kann mit diesem Notebook mittel Stick verzögerungsfrei weiter gearbeitet werden, "ohne Netz und doppelten Boden".

*) Siehe auch Windows: Bootvorgang / Bitlockerverschlüsselung / Festplattenlebensdauer.


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Version 2024.0718: Abi 24: Problem bei BK+Mu leider erst jetzt fast ganz beseitigt!   17./18.07.24

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Die aktuelle Version beseitigt einen schwerwiegenden Fehler, der als Verschlimmbesserung in die Version 2024.0629 eingebaut worden war. Dieser Fehler kann sich auf einige Abiturzeugnisse 2024 ausgewirkt haben (wir kennen derzeit aber erst einen Fall).

Dabei mussten wir von gestern auf heute nochmals nachbessern. Nur die Verarbeitung von BK+Mu musste auf den Stand vom 23.06. zurück gestellt werden (also mit richtiger Rechnung, aber internem Fettdruckfehler). Die anderen zwischenzeitlich vorgenommenen Änderungen bleiben erhalten.

Betroffen waren höchstens Schüler mit BK + Mu, wenn beide belegt waren und eines davon als Prüfungsfach abzurechnen war; dann konnte es zu falscher Leistungsberechnung in Block I und damit zu falschen Abiturzeugnissen gekommen sein.

Der Fall ist relativ selten (nur sehr musisch veranlagte Schüler). Betroffen waren aber nur einige wenige dieser Schüler, weil der Fehler von der Kursnotenverteilung auf diese beiden Fächer abhing. Daher wurde er leider auch erst so spät entdeckt.

Wer noch in Version 2024.0623 für Block I die letzte komplette Leistungsrechnung incl. automatischer Klammerung durchgeführt hatte, bleibt vom Problem ganz verschont.

Abhilfe:
Sie müssen die neue Version installieren, wenn Sie im Abi 24 Schüler mit Belegung BK + Mu incl. Prüfungsfach hatten.
Da wir auch einen möglichen Bedienungsfehler bez. Externer Schüler entschärft haben, schadet ein Update auch sonst nicht.

Gehen Sie im Dienst Bearbeiten > schülerweise > Kursnoten (s.r.) der Reihe nach alle Prüflinge durch mit Belegung
BK + Mu incl. Prüfungsfach.

Im Bsp. wird gerade ein Prüfling mit Bk L3 + Mu 4 dargestellt (grün markiert). Hier ist der Fehler "schön" zu erkennen: Wenn ein Prüfungsfach dabei ist, gibt es für das andere Fach keine Anrechnungspflucht mehr; für Mu werden aber trotzdem zwei Pflichtkurse reklamiert.

Merken Sie sich die derzeitige Kursblocksumme 429 (515) des Prüflings (pinkfarben markiert).

Starten Sie dann für diesen Prüfling die komplette Leistungsrechnung incl. automatischer Klammerung mittels Klick auf  (!)  (pinkfarben markiert) und beobachten dabei die Kursblocksumme.

Nur wenn diese Kursblocksumme sich ändert (dabei leider i.d.R. etwas schlechter wird), müssen Sie für diesen Schüler leider ein neues Abiturzeugnis ausstellen.

Wir bitten um Nachsicht.
Hatten wir noch vor einer Woche frohlockt: "Das Abitur 2024 ist Geschichte …", wurden wir nun schmerzlich belehrt, welche Verantwortung der Anspruch "kompletter Kursstufenverwaltung" mit sich bringt. Wir wollen aber auch in Zukunft diesem Anspruch gerecht werden.

Wer jetzt Wiederholer des Jahrgangs 24 weiterverarbeiten muss, muss diese in den Jahrgang 25 duplizieren, wie in Stammdatenverwaltung > 5. Wiederholerverarbeitung beschrieben ist.

Da hierbei der GW-Supersonderfall greift, muss ggf. gemäß Tipp Wiederholer: 24 → 25 - GW-Supersonderfall vom 23.06. vorgegangen werden.


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Externe Schüler: richtige Verarbeitung   11.07.24

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Wenn z.B. Flüchtlinge die Kursstufe besuchen und dann doch als Kursstufenabbrecher die Schule verlassen müssen, besteht offensichtlich die Versuchung, diese als Externe zu markieren, damit sie die weitere Verarbeitung nicht beeinflussen.
Das passiert natürlich höchstens an Schulen, die noch keine Schulfremdenprüfungen abzuhalten hatten, denn dann wäre bekannt, dass nur Schulfremde als Externe geführt werden dürfen.

Dem haben wir ab Version 2024.0717 nun folgendermaßen vorgebeugt:
- Sobald für einen Schüler eine interne Kurswahl vorliegt, kann der nicht mehr als Externer markiert werden.
- Sobald für einen externen Schüler eine externe Kurswahl vorliegt, kann für den die Externenmarkierung nicht mehr entfernt werden.
- Alle Datensätze können nach wie vor (zusätzlich) "gelöschmerkert" werden.

- In den Handbüchern ist an den einschlägigen Stellen ein entsprechender Hinweis aufgeführt.

Da winprosa aber derartige Fehler der Vergangenheit nicht reparieren darf, müssen Sie ggf. selber bei betroffenen Schülern erst die Kurswahlen löschen, bevor Sie deren Merker Extern.Sch. ändern können.


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Version 2024.0711: vorbereitet für den Schuljahreswechsel   11.07.24

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Das Abitur 2024 ist Geschichte und es ist trotz einiger "Kommunikations-Engpässe" ohne wesentliche Blessuren überstanden.

Aber nach dem Abitur ist vor dem Abitur; das Abi 25 lockt mit dem noch unerprobten GW-Supersonderfall und seinen Folgen!
Daher wird im Meldungsblock weiterhin der Titelvermerk ausgedruckt:
!! Im Hinblick auf die Änderungen in Gk/Geo/Wirtschaft LEISTUNGSBEWERTUNG VORLÄUFIG !!

Und nun haben wir wieder mehr Zeit, uns des Schnittstellenproblems winprosa - ASV-BW anzunehmen. Noch können wir keine diesbezüglichen Neuigkeiten verkünden.
Aber in dem Zusammenhang haben wir Quo vadis winprosa: kein Blick in die Glaskugel aktualisiert: Der PhV hat nun so deutlich wie niemand zuvor Klartext gesprochen und den Zustand von ASV-BW in Bezug zu den AGVO-Schulen beschrieben!

Die vorliegende Version beseitigt wieder einige Engpässe:

Die Neuinstallation von winprosa läuft nun wieder, wie in den Handbüchern beschrieben. Hier war es zu Irritationen bei der Eingabe des Verschlüsselungscodes gekommen. Und das wegen des nun doch überflüssigen Erfassens des Schulstatus' öffentlich/privat.

Den Schulstatus haben wir daher bei Neuinstallationen nun automatisch mit öffentlich vorbesetzt, da er b.a.w. keine Rolle spielt. Er bleibt aber auf dem Lizenzbildschirm weiterhin einstellbar.

Bei der Erstellung der Exportdateien für Untis ist ein Engpass beseitigt worden, der nur im Zusammenhang mit der Religionskursverarbeitung auftreten konnte und dort nur, wenn unsere Tipps zur Kürzelvergabe nicht beherzigt wurden. Wir haben das Thema daher in den einschlägigen Handbüchern nochmals nachgeschärft.

Der Fehler auf dem Schlussprotokoll bez. Auflistung nicht bestandener Prüflinge ist beseitigt.


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Version 2024.0629: Abi 24 Weitere Bereinigungen incl. Klammerung bei BK+Mu   30.06.24

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  Die aktuelle Version bringt folgende Verbesserungen:

Bei mehr als vier Basiskursen in BK+Mu werden nun deren Pflichtanrechnungen am Bildschirm korrekt in Fettdruck angezeigt. Auf den Formularen gibt es keinen Fettdruck; daher spielte das dort keine Rolle.

In diesem Zusammenhang haben wir die mittels  (!)  aufrufbare automatische Leistungsbewertung für den angezeigten Schüler erweitert um die Bewertung für alle im Schülerfilter aufgelisteten Schüler mittels neuen Knopfes  (!!) . Details siehe Leistungsbewertung und Prüfungsverarbeitung > 4.7 Umklammern im ersten Block …

Die automatische Leistungsbewertung optimiert die gesamte Leistungsabrechnung und stellt die Prüfungszulassung aus. Davon zu unterscheiden ist die in den Diensten Bearbeiten > kursweise | schriftl. Noten / mündl. Noten mittels jeweils aufrufbare Zulassungsprüfung, die keine Leistungsabrechnung beinhaltet. Daher haben wir den diesbez. falschen Passus im Tipp vom 23.06. wieder entfernt.


Wenn Zeugnis-Abschriften oder -Neufertigungen gedruckt werden, muss der Beglaubigungsort ausgedruckt werden. Dabei kann ein Beglaubiger samt Beglaubigungsdatum mit ausgedruckt werden. Hier wird nun immer der "Ort für Datumsangaben auf Zeugnissen" verwendet und nicht mehr je nach Vorgeschichte der "Schulort (2. Zeile des Schulnamens)" (siehe Datei > Datenbank > Systemadministration > Schul- und Lizenzdaten).
Siehe auch Leistungsbewertung und Prüfungsverarbeitung > 5.9 Druckdienste, Abiturauswertung, Schlussprotokoll, Abiturzeugnisse > Externe Formulare.

  Folgende Tipps dienen zum Vermeiden von Missverständnissen und zum Beseitigen noch nicht bereinigter Engpässe:

Modellrechnungen für mündl. Prüfungen werden bekanntlich in Leistungsbewertung und Prüfungsverarbeitung > 4.5 Modellrechnungen zur mündlichen Prüfung … beschrieben.

In seltenen Fällen ist das zugehörige Fenster Modellrechnungen nach dem Aufruf eines Prüflings fast leer. Geben Sie dann für alle mdl. Prüfungen Interimsnoten ein und löschen diese wieder, dann wird das Modellrechnungsfenster wieder vollständig aufgebaut.


Zur Notengebung in IMP/Informatik für Block IV auf dem Abi-Zeugnis (Noten Einführungsphase) schreiben wir in Kurswahlverarbeitung I > 2.6 Profile und Sonderprofile / "Neue" Fächer/Profile eingangs:
Das "neue" Profil IMP (*) in der Kursstufe setzt den Besuch des Faches Informatik in der Mittelstufe voraus ( Bildungsplan Informatik, Mathematik, Physik (IMP) - Profilfach). Solange das noch nicht durchgängig der Fall ist, muss in der Mittelstufe ein Brückenkurs Informatik (früher Informatik-AG) besucht worden sein.
Weil der Brückenkurs ursprünglich als AG zählte und kein Pflichtfach war, darf er nicht in Block IV (Noten Einführungsphase) auf dem Abiturzeugnis vermerkt werden, kann also auch nicht mit Note erscheinen. Aber das Profilfach IMP wird ggf. dort immer aufgelistet und benotet, also unabhängig von Informatikfortsetzungen in der Kursstufe.

Das bedeutet also, in der Mittelstufe gibt es das Fach Informatik erst im Rahmen des Profils IMP. Ohne IMP gibt es nur den Brückenkurs Informatik, für den man keine Informatik-Noten in winprosa erfassen kann und der auch nicht als Kursstufen-AG verbucht werden darf.

Für winprosa gilt nun:
Informatik wird nun beim Import nicht mehr automatisch als IMP übersetzt, weil das zu Missverständnissen führen konnte. Und nun wird Informatik in Block IV nicht mehr ausgedruckt (wie Rel, Eth und Sport).

Für Sie bedeutet das:
Wenn Sie IMP schon eingeführt hatten, aber fälschlicherweise IMP-Noten unter Informatik erfasst hatten, werden die ebenfalls nicht in Block IV ausgedruckt, wo sie aber hingehören. Sie müssen also ggf. umbuchen!


Auf dem Schlussprotokoll müssen auf Seite 2 alle nicht zur schriftl. oder mündl. Prüfung zugelassenen Schüler aufgelistet werden. Dazu wird der Dienst Bearbeiten > Formulare > Variablen | Systemvariablen | Nichtzulassungen (für Protokoll) verwendet.

Wir kennen einen Fall, in dem einer dieser Nichtzugelassenen aber auf Seite 1 in der Spalte (noch) nicht bestanden auftauchte. Da wir den Fehler noch nicht finden konnten, müssen Sie, falls das nochmals vorkommt, betreffende Schüler vor dem Protokolldruck (vorübergehend) löschmerkern.


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Version 2024.0623: Abi 24 Klammerung bei BK+Mu noch nicht ganz berichtigt   23.06.24

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In der aktuellen Version optimiert die automatische Klammerung nun auch in BK + Mu richtig, aber ein kleiner Anzeigefehler ist noch vorhanden.

Betroffen sind nur diejenigen Schüler im Jahrgang 24, die Basiskurse in BK und Mu belegt haben, dort also mehr als vier Basiskurse besuchten. Wir hatten am 20.06. darüber berichtet.

Um schnell zu sehen, welche Schüler möglicherweise betroffen sind,
können Sie diese im Dienst Bearbeiten > schülerweise | Kursnoten durchblättern.

Schneller geht es über Bearbeiten > Kurswahlauswertungen | Kurswahlübersicht (Matrix). Betroffen sind höchstens Schüler mit entsprechenden Eintragungen in beiden Fächern (s.r.; rot markiert). Das werden i.d.R. wenige Schüler sein, notieren Sie deren Schülernummern.



Rufen Sie dann den Dienst Kursnoten auf (s.r.).
Dort können Sie bekanntlich oben über  (!)  (grün markiert) die komplette Leistungsberechnung des angezeigten Schülers wiederholen und daneben können Sie in den manuellen Umklammerungsmodus schalten (pinkfarben markiert).

Rufen Sie für jeden der notierten Schüler die Leistungsbewertung mittles  (!)  nochmals auf!

In der Notenmatrix sehen Sie die Kursleistungen samt Anrechnungen/Klammerungen.
Wenn Sie dort manuell umklammern wollen, wird beim Zeigen auf ein Feld eingeblendet, was Sie hier wie tun können. Am Bsp. der Umklammerung der Pflichtbelegung BK/Mu ist das pinkfarben markiert. Die würde aber im Bsp. eine Verschlechterung ergeben.

Im rechten Bsp. wird die Leistungsbewertung richtig angezeigt. Bei einem der drei linken Beispiele stimmt die Anzeige ebenfalls, nicht aber bei den beiden anderen. Dort werden die als Pflichtkurse gerechneten nur teilweise richtig markiert, was aber für die Rechnung nichts ausmacht und auf den Formularen nicht gedruckt wird.


Details zum Umklammern siehe Leistungsbewertung und Prüfungsverarbeitung > 4.7 Umklammern im ersten Block, u.a. mit BesLL.



Die automatische Leistungsanrechnung/Klammerungsoptimierung scheint in der AGVO schlicht zu sein, weil die meisten Schüler nicht über 42 zu belegende Kurse kommen. Außerdem werden wegen der "Aufblähung" im GW-Bereich weinger Orchideenfächer angeboten. Beides sorgt dafür, dass wenig zum "Abwählen" übrig bleibt. Das sieht schnell anders aus, wenn man einen schwächeren Schüler mit z.B. 48 belegten Kursen betrachtet. Und auch für den muss der Optimierungsalgorithmus sicher funktionieren.


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Abi 24: AGen auf dem Abi-Zeugnis   23.06.24

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Aufgrund mehrerer Anfragen verweisen wir nochmals darauf hin, dass Arbeitsgemeinschaften auf den Abi-Zeugnissen so ausgedruckt werden, wie das in winprosa seit der NGVO 2010 üblich ist, also nur, wenn die AGen mit Wochenstundenangaben versehen sind.
Weitere Details siehe Kurswahlverarbeitung I > 4. Arbeitsgemeinschaften / Bemerkungen.


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Wiederholer: 24 → 25 - GW-Supersonderfall   23.06.24

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Für Wiederholer mit Wechsel vom Jahrgang 24 zum Jahrgang 25 ergibt sich keine grundlegende Verordnungsänderung, ausgenommen die Neuerungen im GW-Bereich. Diesbezügliche Regelungen des MKJS sind uns aber nicht bekannt.

Die normale Wiederholerverarbeitung ist bekanntlich beschrieben in Stammdatenverwaltung > 5. Wiederholerverarbeitung.

Nun ist aber recht wahrscheinlich, dass winprosa bei einem Wiederholer die Kurswahl als fehlerhaft erkennt, denn hier kommt u.a. der für den Wiederholer neue GW-Supersonderfall zum Tragen. Details siehe Kurswahlverarbeitung I > 2.2a Sonderfälle bei den GW-Fächern G/Geo/Gk/Wi.

Wenn ein Wiederholer aus dem Jahrgang 24 in den Jahrgang 25 verschoben wird, werden u.a. seine Kurse samt Noten von JgSt1 24 nun nach JgSt1 25 übernommen. Dabei können folgende Probleme entstehen im Zusammenhang

  1. mit den neuen Vorschriften für mdl. Prüfungsfächer im GW-Bereich,
  2. mit GW-Pflicht- und Wahlkursen samt Primär- und Sekundärkursen,
  3. mit einer Um-Verteilung der GW-Kurse auf andere Halbjahre und u.U.
  4. mit der nachträglichen Änderung von Kurswahlen/Noten in Hj1 und Hj2,
    wenn schon Noten in Hj3 ff vorhanden sind.

Zu 1.:
winprosa kennt ab Jahrgang 25 nur die neue Regelung für mündliche Prüfungsfächer im GW-Bereich. Hier kann die bis Jahrgang 24 geltende Regelung derzeit nicht übernommen werden.

Zu 2.:
Legen Sie für den Wiederholer zusätzliche (fiktive) GW-Parallelkurse an, in denen Sie die Pflichtkurse bedarfgemäß definieren (siehe … > I.3 Definition der Pflichtsemester GW und des GW-Angebots. So können Sie die Kurs- und Notensitualtion von JgSt1 24 nachbilden.

Zu 3.:
Und im Zusammenspiel mit 2. können Sie die alte Verteilung der Kurse auf die Halbjahre nachbilden.

Zu 4.:
Bekanntlich können Kurswahländerungen und Notenänderungen innerhalb einer Schülerlaufbahn nicht zu beliebigen Zeitpunkten "nachträglich" vorgenommen werden; siehe Kurswahlverarbeitung I > 2. Kurswahlerfassung.

Also müssen Sie Kurswahlen und Noten nacherfassen, wie bei einem Schulwechsler oder Schulzeitstrecker. Das geht ggf. erst nach Löschen aller Noten und der gesamten Kurswahl.


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Abi 24: Klammerung falsch, wenn BK+Mu belegt!   20.06.24

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Bekanntlich muss jeder Abiturient BK oder Mu als Basisfach viersemestrig belegen; dabei aber nur zwei Kurse anrechnen lassen (wenn nicht durch Leistungsfach ersetzt).

Wenn nur entweder BK oder Mu belegt ist, ist alles in Ordnung; winprosa klammert richtig. Dann brauchen Sie also nichts zu unternehmen.

Wir müssen aber leider mitteilen, dass sich der Klammerungsalgorithmus verrechnen kann (aber nicht muss), sobald das zweite der beiden Fächer hinzukommt, wenn also mehr als vier Basiskurse in BK/Mu belegt sind. Und dadurch findet anschließend die restliche Klammerung ggf. falsche Voraussetzungen vor.

Wir arbeiten mit Hochdruck an der Fehlerbereinigung, aber die neue Programmversion wird erst zum Wochenende veröffentlicht werden.

Wenn Sie vorher aktiv werden wollen/müssen, können Sie natürlich auch von Hand umklammern
(siehe Leistungsbewertung und Prüfungsverarbeitung > 4.7 Umklammern im ersten Block, u.a. mit BesLL).


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Abi-Zeugnisse 24: Probleme ausgeräumt - neue Formulare veröffentlicht   18.06.24

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Es gibt keine neue Programmversion, aber neue Abi-Zeugnisse. Bei der Gelegenheit reichen wir auch das (ursprünglich fehlende) vorläufige Abi-Zeugnis nach. Sie müssen also unbedingt updaten.

Seit gestern sind unsere Fragen zu den Abi-Zeugnissen amtlich beantwortet. Hier die Kurzform:

  1. Alle Verlautbarungen sind valide ( AGVO, VwV Zeugnisse, ASV-BW-Musterseiten) und werden gem. 2. und 3. angewendet.
  2. Bezüglich der Blackout-Regel kommt Fußnote 5 samt Index 5) auf allen Abi-Zeugnissen nur, wenn diese Regel angewendet werden musste.
  3. Arbeitsgemeinschaften werden auf den Abi-Zeugnissen unbenotet aufgelistet.

Das hat folgende Konsequenzen:

  • Auf den Abi-Zeugnissen bleibt unsere AG-Verarbeitung ohne Noten also weiterhin unverändert bestehen. Ob an den Schulen AG-Noten vergeben werden, bleibt unberücksichtigt.
  • Da die Blackout-Regel eher selten zum Einsatz kommt, bleibt auf den meisten Zeugnissen an der entsprechenden Stelle eine nicht vermeidbare Leerzeile stehen.
  • Unsere Arbeit mit der Unterscheidung privat/öffentlich war umsonst. Wir behalten die Unterscheidung aber intern bei, damit wir für die Zukunft gerüstet sind.
  • Daher haben wir heute die Abi-Formulare zurück gebaut auf den Stand vor der Unterscheidung.
  • Für die Schulfremden hatten wir die sinngemäße Anwendung der Blackout-Regel vorwegnehmend bereits programmiert und in Version .0609 veröffentlicht. Das behalten wir bei, auch ohne eindeutige Stellungnahme des Amtes.

In letzter Zeit waren beim Serverumzug oder beim Einbinden neuer PCs einzelne Probleme beim Drucken aus winprosa heraus aufgetreten. Leider war dann z.T. gemeldet worden, das müsse an winprosa liegen.

Doch wir übergeben die zu druckenden Daten lediglich den Windows-Druckroutinen, haben also mit dem eigentlichen Drucken letztendlich nichts zu tun. Wenn das Drucken vor einer Dienstleister-Manipulation geklappt hatte, nach einer solchen aber nicht mehr, sollte man doch eher den Dienstleister in die Pflicht nehmen als uns!

Aber das zeigt, dass das Einbinden von Druckern doch einige Fallstricke bereit zu halten scheint. Daher haben wir nun das Handbuch-Kapitel Formulare und Druckaufträge > 5.1 Druckerinstallationen aktualisiert und dabei vom Ballast der alten Windows-Versionen befreit und nur noch W10 und W11 zugrunde gelegt. Besonderes Augenmerk haben wir auf Druckerprofile/Klone/Mehrfachinstakllationen gelegt.


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Version 2024.0613: Verbesserung eines Anzeigefehlers   13.06.24

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Die aktuelle Version dient lediglich zur Verbesserung eines kleinen, aber verwirrenden Anzeigefehlers:

Bekanntlich werden in winprosa die Unterpunktungen auf allen Formularen mittels * hervorgehoben, also anstelle von 00 … 04 wird aussgedruckt *0 … *4 und bei geklammerten Noten eben (*0) … (*4).

Nur auf den Abiturzeugnissen wird die führende Null nie durch den Stern ersetzt.

Und nur bei der geklammerten Note (05) wurde auf den Formularen neuerdings fälschlicherweise auch ein * gesetzt, wie am Bsp. der Leistungsprot.-Übersicht 4S+ zu erkennen ist (s.r.; rot markiert).

Dieser Fehler tritt nie am Bildschirm in der Notentabelle des Kursnotendatenblattes auf. Vielleicht wurde er daher jetzt erst entdeckt.

In der aktuellen Version ist der Fehler beseitigt (s.r.; grün markiert).


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Version 2024.0609: Kleinere Verbesserungen für mdl. Prüfung, neue Schulfremden-Zeugnissen 24,    09./10.06.24

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Die aktuelle Version bietet kleinere Verbesserungen für die mdl. Prüfungen und neue Schulfremden-Abi-Zeugnisse 24. Zu unseren Anfragen bez. der normalen Abi-Zeugnisse gibt es noch nicht neues zu berichten.

Es kommt immer wieder zu Anfragen bezüglich der Verrechnung der mündl. Zusatzprüfungen aufgrund der Blackout-Regel. Das ist aber ausführlich beschrieben in Leistungsbewertung und Prüfungsverarbeitung > 1.6 Kleines Einmaleins des Abiturs / Stand April 2023.

Auf den Abi-Zeugnissen für öffentliche Gymnasien wird die Fußnote 5 (Blackout-Regel) nur bei Bedarf ausgedruckt; das gibt im Regelfall also eine Leerzeile, aber so will dies das Amt. Da Schulfremde nur an öffentlichen Schulen geprüft werden dürfen, haben wir das für deren Abi-Zeugnisse nun auch so eingerichtet.

Für die Organisation der mündl. Prüfungen haben wir einen Fehler bei der Ausgabe der Kollisionsliste beseitigt. Ferner wurde die Anzeige der Prüfungsgruppen eines Prüflings korrigiert (beim Wechsel der Gruppe).

Im Dienst Bearbeiten > Mündliche Prüfung | Pläne gibt es eine Suchfunktion (s.r.), die offensichtlich so wenig benutzt wurde, dass erst jetzt ein kleiner Anzeigefehler beseitigt wurde. Hier nochmals die Kurzbeschreibung:

Nach Aufruf der Suchfunktion werden die Prüflinge in einer Suchliste zusammengestellt, für jede Prüfung eine Zeile. Schwarz werden verplante Prüfungen angezeigt, rot noch unverplante.

Durch Doppelklick in der Suchliste auf einen Prüflingsnamen werden dessen Prüfungsgruppen (mit verplanten Prüfungen) im Fenster Pläne nach vorne/links angeordnet und darin dessen Prüfungen markiert.

Diesen Dienst gibt es auch für die Planung der Kommunikationsprüfungen. Siehe
Leistungsbewertung und Prüfungsverarbeitung > 3.2 … Suche der Prüfungen eines Schülers  und  … > 5.6 … Suche der Prüfungen eines Schülers.


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Version 2024.0604: Mit neuen Abi-Zeugnissen 24 und neuem Programmverfallsdatum   31.05./04.06.24

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Nachtrag vom 04.06.:
Version .0604 beendet das Programm automatisch nach erstmaliger Ergänzung der Schulart.
Außerdem wurde ein kleiner Fensterfehler im Dienst Schnittstellen u. Freigaben | wprKlausur beseitigt.

Nachtrag vom 03.06. *):
Nach Ergänzung der Schulart (s.u.) müssen Sie winprosa beenden und neu starten, sonst können Sie nicht fehlerfrei weiterarbeiten!

Version .0529 bringt wieder kleinere Verbesserungen. Die Abi-Zeugnisse 24 haben wir bez. Fußnote 5 *) ( s.u.) nochmals angepasst, aber die Zeugnisse werden sich vielleicht nochmals ändern müssen. Dass die ASV-BW-Muster nicht aussagekräftig genug sind, haben wir bereits anlässlich des Updates vom 16.04. erklärt. Diesbezügliche Klarstellungen des MKJS stehen noch aus.

Trotzdem haben wir das Programmverfallsdatum hochgesetzt auf 24.10.2024, damit Sie nach den Pfingstferien ungestört weiterarbeiten, das Abi­tur 24 abwickeln, die Schuljahresendarbeiten 23/24 und die Schuljahresstartarbeiten 24/25 durchführen können.

Unklarheiten bez. der Abi-Zeugnisse 24 betreffen nicht die Notenrechnung; die ist exakt. Die Unklarheiten betreffen nur das "Kleingedruckte". Trotzdem müssen Sie ggf. auf Update-Meldungen während der Prüfungsphase strikt reagieren!

Über die Abi-Zeugnisse 24 berichten wir nun zum fünften Mal. Vorherige Berichte siehe:
4. Version 2024.0416: weitere Verbesserungen - Tipps zur Verarbeitung
3. Version 2024.0310: Abi-Zeugnisse 24 - Leistungsbewert. Jg 25 - …
2. Abi-Zeugnis 2024: nun mit benoteten Arbeitsgemeinschaften?
1. Version 2024.0217: mit Fehlerbereinigung und Abi-Zeugnissen 24

Durch die neu eingeführte Fußnote 5 (s.m.u.; blau markiert) wird der Engpass des Abi-Zeugnisses 2023 beseitigt.
Details siehe Leistungsbewertung und Prüfungsverarbeitung > 5.8 … > Auswirkung auf Block II der Zeugnisse (nur Abi 2023)   und   … Auswirkung auf Block II der Zeugnisse ab Abi 2024.

Hier nur die Kurzform der Neuerung … :

   

Im Bsp. hat ein Prüfling von der Blackout-Regel Gebrauch machen müssen. Auf dem SZB II (s.l.o.) ist zu erkennen, dass er in G mdl. 00 und 05 "erreicht" hat, also gem. §26(2a) AGVO 2,5 NP gerechnet und vervierfacht werden, was 10 NP ergibt. Da es gem. KMK auf Zeugnissen nur ganze Noten(punkte) geben darf, muss für den Ausdruck auf 03 NP gerundet werden *), was aber 12 NP ergeben würde. Daher wurde die Fußnote 5 eingeführt. Auf dem Abi-Zeugnis ist die Fußnote 5 (s.m.o.) im Hinweisblock zu finden und im Block II wird bei G die Note mit dem Fußnotenindex 5) gekennzeichnet (s.r.o.).

So hatten wir das Mitte April veröffentlicht, obwohl die ASV-BW-Muster das nicht eindeutig geregelt hatten. Es gab nämlich seit 26.02. zweierlei Muster, eines für allg.bild. Gymnasien und eines für priv. Gymnasien. Das wurde zwar sofort vereinheitlicht, aber kurz danach wieder zurückgestellt auf zweierlei Muster.

Und dann hörten wir, es sei so gewollt, dass bei den Privaten die Fußnote 5 immer ausgedruckt wird und bei den Öffentlichen nur bei Bedarf! Und das, obwohl für beide dieselbe AGVO gilt.
Nach Klick auf den Hinweisblock oben sehen Sie beide Versionen.

… und ihre Folgen:

So haben wir nun programmiert.
Aber nun muss das Programm wissen, wer öffentlich und wer privat ist; aus der jeweiligen Lizenz ist das nicht ablesbar.

Daher erfolgt beim ersten Start (s.l.) der aktuellen Version eine Abfrage.

Dazu wird das Lizenzdaten-Fenster geöffnet. Nach Ergänzung der Schulart (s.r.; rot gekennzeichnet) wird die Eingabe bestätigt (s.r.u.).

Ohne diese Ergänzung kann winprosa nicht fortgesetzt werden.


Nach Ergänzung der Schulart müssen Sie winprosa beenden und neu starten,
sonst können Sie nicht fehlerfrei weiterarbeiten!


Bezüglich der AG-Noten im Abi-Zeugnis fehlen noch die Verarbeitungs-Vorstellungen des MKJS. Daher werden von winprosa im Abi-Zeugnis AGen wie bisher nur unbenotet und gesammelt aufgelistet (s.r.). Damit sind wir juristisch auf der sicheren Seite, denn die Zeugnis-Endnote wird nicht beeinflusst und Fehlwirkungen einer unregulierten AG-Notengebung werden auf dem hochregulierten Abi-Zeugnis vermieden.
Siehe auch Kurswahlverarbeitung I > 4. Arbeitsgemeinschaften / Bemerkungen.

Der Platz auf dem Formular ist sehr begrenzt, eine Zeile für AGen und zwei Zeilen für "amtliche" Bemerkungen, nicht für "private" (s.r.).

Die in 2. aufgelisteten 12 Widersprüche/Engpässe haben wir vorgelegt. Besonders kritisch bezüglich remonstrationsrechtlicher Konsequenzen sind dort die Punkte 5 bis 7.

Das Abizeugnis 2024 für Schulfremde ist ebenfalls auf der ASV-BW-Musterseite veröffentlicht, aber trotz Veröffentlichung am 26.02.24 noch in der Version von 2023, also ohne erkennbare Berücksichtigung der Blackout-Regel, obwohl dies §40(1) AGVO fordert.

Das haben wir nun unabhängig vom ASV-BW-Muster umgesetzt:
Im Bsp. hat der Prüfling in Ph von der Blackout-Regel Gebrauch machen müssen (s.r.). Er hat nach dem Blackout mit 00 NP noch 11 NP erreicht, also müssen 5,5 NP gerechnet werden, was vervierfacht 22 NP ergibt.

Und hier wiederholt sich die Geschichte, siehe Fazit im Tipp vom 08./09.02.23: Da im Zeugnis gem. KMK nur ganze Notenpunkte stehen dürfen, kann die "Note" 5,5 nicht eingetragen werden, muss also abgerundet werden zu 05 NP oder aufgerundet werden zu 06 NP. Das ergibt nach Vervierfachung aber 20 NP oder 24 NP und nicht die richtigen 22 NP.

Daher wird im Formular eine Fußnote 3) angefügt und der Index 3) und die aufgerundeten 06 NP eingetragen, analog zum normalen Abi-Zeugnis, s.o. bei *).


Beachten Sie bitte auch den heute nochmals aktualisierten Tipp Windows: Bootvorgang / Bitlockerverschlüsselung / Festplattenlebensdauer.


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Schülerstatus: wichtig für die Schülerlaufbahn   24.04.24

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Eigentlich ist es eine Selbstverständlichkeit, den Schülerstatus immer zu beachten!!
Zumindest gilt das für winprosa und seine Anwender: Wenn im Schülerstatus ein Fehler signalisiert wird, dann hat das immer ernste Folgen und daher ist es ist eine schlechte Idee, zu hoffen, "das werde schon wieder von alleine". Wenn hier gepennt wird, ist später meist ein "Gang nach Canossa" fällig!

Aufgrund aktueller Ereignisse haben wir in den entsprechenden Handbüchern nochmals nachgeschärft:

  • §14(1) AGVO sagt "Vor Eintritt in die Qualifikationsphase ist eine vollständige und korrekte Kurswahl vorzulegen. […]"
    Entsprechend sind die Prüfalgorithmen in winprosa ausgelegt; der laufend angezeigte Schülerstatus trägt dem Rechnung.
  • Die in winprosa laufend durchgeführten Kurswahlüberprüfungen und Leistungsbewertungen sind immer strikt, haben also Folgen: ggf. entdeckte Fehler werden jederzeit im laufend angezeigten Schülerstatus ausgewiesen und je nach Schwere eines Fehlers werden fortführende Dienste gesperrt, also z.B. Prüfungszulassungen widerrufen und der Zeugnisdruck unterbunden.
  • Derartige Fehlerzustände dürfen also nicht übergangen/ignoriert werden, denn es gibt keine Tricks, um trotzdem z.B. den Druck eines fehlerhaften Abiturzeugnisses zu erschleichen!
  • Details siehe Leistungsbewertung … > 1.2 … > Schülerstatus / Prüfungszulassung …  und  Kurswahlverarbeitung I > 2. Kurswahlerfassung.

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Export-Schnittstelle von winprosa zu ASV-BW: macht's Untis möglich?   24.04./01.05.24

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Die folgenden drei Punkte liefern in der Zusammenschau zwar nur eine Zwischenlösung, und die zunächst nur für Untis-Schulen mit Kursplanungsmodul, aber das ist ein erster großer Schritt. Möglich war der schon seit langem, notwendig ist er aber erst ab diesem Jahr. Und für Nicht-Untis-Schulen finden wir vielleicht noch eine Lösung.

  1. Zu Beginn der Entwicklung von ASV-BW wurde vor 18 Jahren schnell klar, dass für das Mammutprojekt ASV-BW nicht auch noch eigene Stunden­planalgorithmen programmiert werden könnten; man wollte daher auf den Austausch mit Stundenplan-Spezialprogrammen zurückgreifen.
    Und so wurde mit dem Untis-Team eine strategische Zusammenarbeit vereinbart mit der Folge, dass es in ASV-BW seit damals u.a. eine Stun­den­plan-Import/Export-Schnittstelle gibt (s.r.; Bilder aus der ASV-BW-Online-Hilfe).

  2. Die gleiche Idee war vorher bei der Entwicklung von winprosa umgesetzt worden; auch dort gibt es bekanntlich von Anfang an eine bidirektionale Schnittstelle zu Untis für Kurswahlen und Stundenpläne.

  3. Auf einer ASV-BW-Kursstufen-Schulung wurde seitens der Schulungsleitung vorgeschlagen, die Kurswahlen in Untis zu erfassen und dann von dort nach ASV-BW zu exportieren.
    Das scheint einfacher zu sein, als die direkte Kurswahlerfassung in ASV-BW. Dass dabei jeweils auf die elegante Kurswahlerfassung und -Überprüfung von winprosa verzichtet werden muss, spielt aus ASV-BW-Sicht keine Rolle.

Die Verknüpfung der drei Sachverhalte legt folgendes jahrgangsweises Vorgehen nahe:
- Import der Stammdaten aus ASV-BW in winprosa *)
- Ersterfassung und Finalisierung der Kurswahlen in winprosa,
- Übertragung der Kurswahlen (wie üblich) von winprosa nach Untis,
- Erstellung von Bändern und Stundenplan in Untis,
- Rückübertragung nach winprosa und nach ASV-BW
  (s.r.; Import/Export-Fenster in Untis).

Wenn die Schnittstelle aus 1. gut ist, dann sind "ohne Mehraufwand" alle rechtssicher geprüften Kurswahlen samt Parallelkurszuweisung usw. von winprosa nach ASV-BW übertragbar. Das Prozedere muss natürlich noch getestet werden; wir halten Sie auf dem Laufenden.

*) Nur, wenn die Stammdaten aus ASV-BW importiert wurden, sind dann auch die entsprechenden ASV-BW-Quell-IDs von Anfang an in der Schnittstellen-Kette.


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Schr. Abiturprüfung 24: Termine mit geänderter Öffnungszeit 07:00   18.-25.04.24

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Leider hatte niemand bemerkt, dass in unseren Anfang Januar veröffentlichten Prüfungsterminen schr. Abitur 2024 - korrigierte Version noch die alten Öffnungszeiten 06:00 standen.
Es muss aber für alle Prüfungstage heißen Öffnungszeit 07:00 Uhr.

Sie können die Uhrzeit im Dienst Bearbeiten > Schriftliche Prüfung | Prüfungstage selber einzeln korrigieren. Einfacher ist es, die neuen Daten direkt z.B. durch Klick auf  Holen vom Internet und Import  in einem Rutsch einzulesen.
Details siehe auch Leistungsbewertung und Prüfungsverarbeitung > 2.2 … > Erfassen der Prüfungstage.

→ Das Erstellungsdatum der Termindatei wird in der ursprünglichen Version in den programminternen Anzeigen nicht hochgesetzt,
    bleibt also auf 2024-01-03 stehen, auch wenn die neuen Daten importiert wurden.
    In der Version von heute wird auch das richtige Datum 2024-04-18 gesetzt.

Wir wünschen Ihnen erfolgreiche Prüfungen!


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Version 2024.0416: weitere Verbesserungen - Abizeugnisse 24 - Tipps zur Verarbeitung   11.-16.04.24

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Seit V 2024.0411 wurden noch weitere kleinere Fehler ausgebessert; daher schieben wir nun Version 2024.0416 nach.

Die aktuelle Version bringt wieder kleinere Verbesserungen, auch im Zusammenhang mit der Vermeidung von Fehlbedienungen. Die Zeugnisse werden sich noch ändern müssen. Aber die ASV-BW-Muster sind nicht aussagekräftig genug; Wir haben beim MKJS nachgefragt, die Antworten stehen noch aus. So lange bleibt das Programmverfallsdatum unverändert.

In den Schulfremdenprüfungen berücksichtigt winprosa nun die Blackout-Regel (mdl. Zusatzprüfung). Aber die offiziellen ASV-BW-Zeugnis­muster sind noch nicht angepasst.

Auch bei den Zeugnismustern für öffentliche und private AGVO-Schulen gibt es bez. der Verarbeitung der Blackout-Regel noch Klärungsbedarf. Aber vor allem muss noch geklärt werden, wie VwV Zeugnisse Nr. 7.2 umgesetzt werden soll!

Bekanntlich besteht ein Unterschied zwischen  Kurswahl/Nachwahl/Ersatzwahl/Abwahl  einerseits und Kurs­umwahl  andererseits: Kursumwahlen im engeren Sinn beziehen sich nämlich immer auf benotete Kurse in mündl. Prüfungsfächern, Kurswahlen/… zwangsläufig immer auf (noch) unbenotete Kurse.

Das ganze regeln prizipiell §14(1) und §21(3) AGVO, Handhabungsdetails liefert Kurswahlverarbeitung I > 2.4 Umwahlen. Und beim praktischen Umwahlversuch wird in winprosa immer eingeblendet, wie vorzugehen ist (s.r.; rot markiert): im Bsp. soll m1 G mit einem anderen geeigneten und benoteten Fach ausgetauscht werden.

Dementsprechend können benotete Kurse nicht mehr direkt gelöscht werden. Und ab dem dritten Semester werden Kurswahländerungen (für Jg2) unterbunden, sowie die erste Kursnote irgendwo in JG2 erfasst ist (Ausnahme Rel/Eth und Sport).

Die Schüler-Stammdaten enthalten die (prinzipiell frei befüllbaren) Felder Name, Rufname usw. Aber diese Felder sind nur für Adressdaten ggf. samt Diakritika gedacht und winprosa erwartet hier auch nur solche und nicht irgendwelche sonstigen Steuerzeichen. Einen kritischen Fall haben wir nun abgefangen. Aber wir können nicht den ganzen Unicode-Bereich ausfiltern.

Wenn Sie unbedingt besondere Schülermerkmale verwalten müssen, verwenden Sie doch bitte die persönlichen Notizen.

In der Version vom 20.03. konnte es vorkommen, dass die Karteikarte Schulfremdenprüfung nicht angezeigt wurde, selbst wenn auch die externen Schüler freigeschaltet waren. Der Fehler ist nun beseitigt.

Anlässlich des letzten Updates hatten wir Hinweise bezüglich des direkten Aufrufs unserer Dokumentationen vom Programm aus wiederholt. Nun folgen in den Ständigen Rubriken weitere Tipps zur rationellen Stichwortsuche in unseren Dokumentationen.

Windows steht bekanntlich immer wieder vor Umbruchsituationen. Derzeit ist das große Thema die Einbindung von KI (ev. mit Versions­umbenennung W11 ↔ W12). Aber es gibt auch eine ernsthafte Windows-Baustelle im Zusammenhang mit der Sicherheitsfunktion Secure Boot. In besonderen Fällen kann daher demnächst der tägliche "normale" Windows-Start betroffen/gestört sein.

Vor allem aber gibt es in diesem Zusammenhang Unsicherheiten bez. der BitLocker-Verschlüsselung. Wer BitLocker einsetzt, muss handeln! Wir haben daher in den Ständigen Rubriken den Tipp vom Februar erweitert zu Windows: Sichern der Bitlockerverschlüsselung / Lebensdauer von Festplatten.


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Version 2024.0320: weitere Programmglättungen   20.03.24

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Die vorliegende Version bietet wieder einige Programmglättungen. Und nun ist das Schuljahr 2024/2025 freigeschaltet und damit auch der Jahrgang 2027. Das Programmverfallsdatum bleibt auf 17.06.2024 eingestellt, denn bez. der Abiturzeugnisse 2024 gibt es noch viel Klärungsbedarf (siehe Tipp vom 10.03.). Es muss also noch vor den mündlichen Prüfungen (mindestens) ein weiteres Update geben.

Wir schreiben immer wieder, wie leicht unsere Aktuellen Tipps und unsere Handbücher abrufbar sind. Trotzdem gibt es Kunden, die dazu Suchmaschinen verwenden. Hier ein weiterer Versuch zur Klärung der Sachlage; siehe folgenden Tipp.

Dass es indirekt verbotene Prüfungsfachkombinationen geben kann, haben wir schon seit Gültigkeit der AGVO 2021 in Kurswahlverarbeitung I > 2.1 Ersterfassung > Kurswahl-Beispiele beschrieben; auch, dass winprosa das während der Eingabe sofort mit entsprechenden Fehlermeldungen quittiert.
Neu ist aber die auf einer aktuellen ASV-BW-Schulung gewonnene Erkenntnis, dass eine derartig fehlerhafte Kombination in ASV-BW akzeptiert wird mit dem (immer erscheinenden) Hinweis, dass eine endgültige Prüfung erst ein Jahr nach Erfassung (also in Jg2) erfolgen würde, was §14(1) AGVO widerspricht. Wir hatten das befürchtet, siehe Quo vadis winprosa: kein Blick in die Glaskugel.
Beängstigend ist allerdings die Tatsache, dass dem Schulungsreferenten trotz Vorhaltung des Sachverhalts nicht klarzumachen war, dass durch derartig unvollständige Programmierung die Überprüfungszuverlässigkeit infrage gestellt ist.

Laut Zeitschrift Gymnasium Baden-Württemberg 1-2/2024 des PhV BW setzt sich der Hauptpersonalrat Gymnasien
"… für eine Nachprogrammierung von ASV BW ein, damit die Oberstufenberater keine doppelte Arbeit mehr haben. Momentan nutzen die Gymnasien vorwiegend das Programm Winprosa für die Oberstufen- und Prüfungsverwaltung und müssen nun auf Grund der Einführung des Moduls UPM [= Unterrichts- und Personalmanagement] auch Daten in ASV BW eintragen, damit UPM sinnvoll verwendet werden kann. Ziel muss es sein, dass das vom Land bereitgestellte Programm ASV die Funktionalitäten von Winprosa anbietet."

Bereits vorhandene Schüler-LogIn-Daten bleiben nun beim wiederholten Stammdatenimport aus ASV-BW erhalten.

Früher wurden diese LogIn-Namen und -Passwörter bei jedem weiteren (Synchronisations-)Import neu gerechnet, mit der Folge, dass unnötigerweise neue/andere Passwörter vergeben wurden. Besonders ärgerlich war aber das Überschreiben importierter eigener Schüler-LogIn-Daten z.B. aus/für WebUntis.

Bei der Gelegenheit haben wir die Passwortlänge auf 12 vergrößert und das Detailhandling verbessert.

in der Externen Kurswahlerfassung können nun alle GW-Semester einzeln ab- und zugewählt werden. Das klappt auch bei mdl. GW-PF usw. und auch bei nicht belegter Wi.

In der Schülerversion sind nun ab Jahrgang 2025 alle Halbjahre vorbelegt, alle Halbjahre auswählbar und die Noteneingabe für alle Halbjahre ist möglich.

Bei Sport-Attest sind die GW-Wahlkurse nun auch als Ersatzkurse wählbar.

ASV-BW kann bekanntlich auch als Fremdprogramm eingesetzt werden, z.B., wenn eine Stadtverwaltung den Direktzugriff auf ASV-BW unterbindet. Das klappt aber nur, wenn der Direktzugriff nicht freigeschaltet ist, also der entsprechende Haken in Datei > Datenbank > Systemadministration | Datenbankpflege nicht gesetzt ist (siehe Stammdatenverwaltung > 3.3 Import aus dem Partner- oder Fremdprogramm).


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Aufruf von Tipps und Handbüchern: mit einem Klick!!!   20.03.24

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Offensichtlich bemühen manche Kunden die Google-Suche, um unsere Handbücher und Aktuellen Tipps aufrufen zu können. Und das, obwohl wir immer unter dem jeweils aktuellen Tipp eine Fußnote veröffentlichen mit Hinweis auf den direkten Aufruf vom Programm aus.

Es genügt ein Klick im Updatefenster (s.l.).

Und dieser Klick ist lebensnotwendig. Wie will man sonst erfahren, was ev. neu ist, was ev. zwingend zu erledigen ist! Ob man gleich updaten muss, oder noch etwas warten kann. *)


Und im Hilfefenster gibt es sogar zwei diesbezügliche Aufrufe (s.r.).

Natürlich braucht man dazu direkten Internetzugang.

Aber dessen Verweigerung entspricht z.B. einem Staubsaugerverbot zugunsten eines Reisigbesens (= Digitalisierung Deutschlands!)

*) Ein reales Beispiel: 2021 stellte das MKJS um auf anders layoutete Zeugnisleerformulare. Natürlich wurde das den Kursstufenschulen mitgeteilt. Manche Kunden bekamen es trotzdem nur mit, weil sie unseren damaligen Tipp vom 05.04.21 gelesen hatten. Es gab aber auch einige Pechvögel, die gar nichts gelesen hatten und daher keine neuen Formulare bestellt hatten. Und dann konnten sie keine Abiturzeugnisse drucken!

In diesem Zusammenhang folgende Erinnerung: Nachdrucke aus der Zeit vor 2021 sind natürlich nur auf den alten Leerformularen möglich; siehe auch Leistungsbewertung und Prüfungsverarbeitung > 1.5 Prüfungskandidatenlisten und Formulare.


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Version 2024.0310: Abi-Zeugnisse 24 - Leistungsbewert. Jg 25 - Neues für GMS und zu ASV-BW   10.03.24

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Vorab ein Hinweis in eigener Sache:
Wir schreiben Rechnungen mit Zahlungsziel. Verpasste Zahlungsziele bedeuten Zahlungsverzug und der kann Folgen haben, s.a.
Installation und Update … > 5.4 … Zahlungsverzug.

Die aktuelle Version deckt weitere Leistungsbewertungen für Jahrgang 25 ff ab. Probleme machen nach wie vor die überbordenden Möglichkeiten des GW-Supersonderfalls, Pflicht- und Wahlkurse zu mischen.

Die Komplexität der Vorgaben bedingt komplexe Bearbeitungswerkzeuge. Das macht wieder deutlich, dass winprosa kein Schönschreibprogramm ist, sondern ein hochkomplexes und konkurrenzlos exaktes Spezialwerkzeug für Spezialisten! *)

Erinnern wir uns daran, dass entweder vier, drei, zwei oder ein Pflichtkurs in Gk und Geo belegt werden müssen und die dürfen ggf. über vier Semester "verstreut" sein. Und dann gibts da noch primäre und sekundäre Pflichtkurse und Parallelkurs-Stränge; alles eine Folge der AGVO 2023.

Und da muss nun genau beachtet werden, was angerechnet werden muss, was kann und was als Ersatzkurs dienen darf;
und das Ganze möglichst ohne Semesterpickerei!

Zeugnismuster werden gem. VwV Zeugnisse ausschließlich auf der ASV-BW-Zeugnisseite veröffentlicht und damit rechtskonform gültig.

Neue Abiturzeugnismuster sind dort mit Datum 26.02.24 zu finden (s.a. Tipp vom 18.02,), nun mit internem Erstellungsdatum 26.02.24, aber immer noch mit der Corona-Fußnote vom Abi 2023.
Die damals gültige CPPVO ist aber nur bis zum Ende des Schuljahres 2022/23 gültig gewesen. Danach galt wieder uneingeschränkt die AGVO.

Auf der Seite sind zwei Versionen des Abizeugnisformularmusters aufgeführt, eine für öffentliche und eine für private Gymnasien. Beide scheinen identisch zu sein bis auf eine zusätzliche Fußnote unter Block I: 5) Note ermittelt gemäß §26 Abs. 2a AGVO.

Die neue Fußnote wird unterhalb des Musters erläutert durch die
"Anmerkungen zum Zeugnismuster: Fußnote 5 bezieht sich auf die Null-Punkte-Regelung. Wenn diese in einer mündlichen Prüfung Verwendung findet, dann ist beim betroffenen 4. oder 5. Prüfungsfach im Abschnitt II im Feld Note die Hochzahl 5) zu ergänzen."

Abgesehen davon, dass diese Fußnote 5 dem Laien nichts sagt und die erklärenden Anmerkungen auf den Zeugnissen nicht erscheinen, löst sie nun formal das Problem mit der Dokumentation von "Freischüssen" ab Abitur 2023 (siehe 1.6 Kleines Einmaleins des Abiturs).

Das gilt aber nicht nur für die Privatschulen, sondern auch für die öffentlichen. Bei den öffentlichen fehlt die Fußnote aber; wir gehen davon aus, dass dies noch nachgereicht wird und haben winprosa und Zeugnisformulare schon mal an die neue Sachlage angepasst. Siehe auch
Leistungsbewertung und Prüfungsverarbeitung > 5.8 … Mündliche Zusatzprüfungen ab Abi 2022 ff.

Aber trotzdem müssen wir u.U. weitere Anpassungen an den Abiturzeugnissen und im Programm vornehmen, wenn einige Details mit dem Amt bezüglich benoteter Arbeitsgemeinschaften geklärt sind; siehe den folgenden Tipp. Und das betrifft dann auch die Vorgehensweise an den Schulen.

Auch bei der Schulfremdenprüfung können mündliche Zusatzprüfungen in mündlichen Prüfungsfächern abgelegt werden (§ 40(1) AGVO). Das spiegelt das aktuelle Zeugnismuster aber ebenso noch nicht wider. In winprosa sind derartige Zusatzprüfungen nun möglich; siehe … > 6. Schulfremdenprüfung > 6.2 Erfassen der Prüfungsnoten. Formulare müssen ggf. nachgearbeitet werden.

Die IBBW-Endnotenformulare beinhalten ab Abi 2024 zwei Ergebnisblätter: das übliche Ergebnisblatt Abi 2024 und die anonymisierte Zweitschrift Ergebnisblatt Abi 2024 anon. Details siehe
Leistungsbewertung und Prüfungsverarbeitung > 2.3 Korrekturverfahren > … Handhaben der IBBW-Ergebnisblätter.

Für Gemeinschaftsschulen wurden die Profilfächer ergänzt um IMP und NWT; Details siehe zugehörigen Tipp.

*) Über Aussagen des SCS zum Einsatz von ASV-BW hatten wir schon seit längerem Berichte von Kunden erhalten; nun verdichtet sich die Aussage, dass in ASV-BW Prüfungsorganisations-Dienste nicht vorhanden und auch nie geplant sind!
Daher haben wir unseren Tipp Quo vadis winprosa: kein Blick in die Glaskugel neuerlich aktualisiert.

Wir erinnern daran, dass ursprünglich abgesprochen war, dass ASV-BW (irgend wann) winprosa ersetzen solle und müsse. Das wird wohl noch eine ganze Weile auf sich warten lassen müssen, wie schon mehrfach berichtet und jetzt wieder bestätigt,
siehe Rück- & Ausblick > ASD, ASV, SVP und winprosa.


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Abi-Zeugnis 2024: nun mit benoteten Arbeitsgemeinschaften?   10.03.24

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Der AOE 2024 (AbiturOrganisationsErlass 2024) heißt in jedem RP anders und ist auch anders strukturiert. Ergänzt wird er oft durch zugehörige FAQ. Diese Papiere spiegeln jeweils die individuellen Beratungserfahrungen der Abiturreferate wider und sind sehr wertvoll für Abiturorganisierer.

Spannend wird es aber, wenn in den RPen unterschiedliche Verhaltensweisen im AOE (oder den zugehörigen FAQ) beschrieben werden mit unterschiedlicher Außenwirkung, wie jetzt bei den Arbeitsgemeinschaften. Dann sehen gleiche Abiturzeugnisse in unterschiedlichen Landesteilen möglicherweise verschieden aus.
Doch u.a. genau das wollte ASV-BW doch vereinheitlichen (s. Quo vadis winprosa: kein Blick in die Glaskugel).

Arbeitsgemeinschaften werden in der AGVO im engeren Sinn gar nicht betrachtet:
AGen der Kursstufe werden (neben Chor und Orchester bez. Musik-Note) nur in §11(1) AGVO 2023 erwähnt: "[…] regelmäßig teilzunehmen". Weitere Aussagen sind nicht zu finden.

Das Problem besteht darin, dass AGen in den Halbjahren sehr unterschiedlich belegt und benotet und dann im Abi-Zeugnis dokumentiert werden können. Um das zu verstehen, muss eine Gesamtschau über NGVO- und AGVO-Zeiten erstellt werden:

Bis zur NGVO 2004 spielten AGen keine Rolle, wurden also auch auf den Abi­turzeugnissen nicht dokumentiert. Ab NGVO 2010 dienten AGen u.U. zum Auffüllen des Wochenstundensolls auf im Mittel 32 WoStd./Hj., mussten daher auf dem Abiturzeugnis (in Kurzform) eingetragen werden, wozu der benötigte Platz "freigeschaufelt" wurde. Ab AGVO 2021 ist die Wochenstundenpflicht wegen §§11-13 automatisch erfüllt (s. Kurswahlverarbeitung I > 2.1 … Mengengerüst), also werden AGen nicht mehr benötigt, können aber trotzdem besucht und müssen dann auch im Abiturzeugnis (unbenotet) vermerkt werden. Ab Abi 2023 dürfen in AGen keine Noten gegeben werden und ab Abi 2024 müssen u.U. sogar im Abi-Zeugnis Noten ausgewiesen werden!

Details siehe Kurswahlverarbeitung I > 4. Arbeitsgemeinschaften / Bemerkungen.

Die folgenden beiden Bsp. zeigen die derzeitige Verarbeitung in winprosa; links eine fiktive Schülerin der NGVO 2010, rechts ein sprachinteressierter Schüler der AGVO 2023, oben das jeweilige Fenster zur Erfassung der AGen, unten das korrespondierende Feld auf dem Abiturzeugnis (aber weder die NGVO noch die AGVO regeln das nötige Procedere):




Das Problem wird erst klar, wenn die in einem RP ausgegebene neue Regel umgesetzt werden muss:

"Die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften ist im Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife zu vermerken. Entspricht die Arbeitsgemeinschaft nach ihrem Inhalt einem in der Stundentafel ausgewiesenen Unterrichtsfach (beispielsweise Fremdsprache), wird unter 'Bemerkungen' auch eine Note eingetragen." Diese Formulierung entspricht der VwV Zeugnisse > 7. Arbeitsgemeinschaften und stammt überraschenderweise vom 21.02.2019, ist also recht alt !

Der linke Fall ist zwar einfach, aber überfrachtet, war also früher so wohl nie aufgetreten: Jede besuchte AG wird genau einmal aufgelistet, und das ohne Note; auch in Zukunft, weil es keine zugehörigen Stundentafeln gibt. Das Bemerkungsfeld ist voll belegt mit Abi-Bac- und Klassenstufe-9-Hinweis. Daher kann es auch nicht als Ausweichplatz dienen, obwohl das der VwV-Text nahe legt.

Der rechte Fall zeigt lauter Sprach-AGen, könnte also in Zukunft (wenigstens in Teilen) auftreten; auch dort wird jede AG nur einmal aufgeführt, derzeit noch ohne Note. Aber er offenbart viel mehr Fragestellungen, als der VwV-Text beantwortet. Und solange der VwV-Text nicht eindeutig alle möglichen Fälle abdeckt und sinngemäß in allen RPen umgesetzt ist, wird es in BW keine Gleichbehandlung der Schüler geben.
Und so lange werden wir nicht programmieren können:

  1. Darf ein Schüler z.B. eine FS gleichzeitig als reguläres Fach und als AG belegen?
  2. Müssen Sprach-AGen mit einem GER-Zertifikat versehen werden, wenn sie benotet dokumentiert werden?
  3. Rechts hat der Schüler erst Debating besucht und dann mit Englisch weitergemacht. Sind das zwei verschiedene AGen oder eine? Was, wenn die Reihenfolge umgekehrt wäre und Englisch als zwingende Vorbereitung zu Debating gedient hätte?
  4. Debating ist "wertvoll"; darf dann eine Note gegeben werden, damit das Zeugnis aufgewertet wird? Wer entscheidet das und wer legt dann die Note fest?
  5. Wie wird die zu dokumentierende Note ermittelt, wenn der Schüler in mehreren Semestern unterschiedliche Noten erhalten hatte?
  6. Oder muss dann jedes Semester getrennt aufgelistet werden?
  7. Muss dann auch bei gleicher Benotung jedes Semester getrennt aufgelistet werden, um die gleichwertige Belastung/Auslastung des Schülers zu dokumentieren?
  8. Was ist dann mit unterschiedlichen Wochenstunden in unterschiedlichen AGen?
  9. Wird z.B. einstündiges zweisemestriges Englisch gleich behandelt, wie doppelstündiges viersemestriges Französisch?
  10. Und wie wird verfahren, wenn einer in der AG zwar gut war, aber aus Überlastungsgründen nach einem Semester aufgibt?
  11. Wie ist vorzugehen, wenn der Platz im Feld Arbeitsgemeinschaften nicht reicht?
  12. Wer legt einen (BW-weiten) Maßstab für Inhalte und Benotung fest, damit eine Notendokumentation im Abi-Zeugnis juristisch gerechtfertigt, nachvollziehbar und vergleichbar ist?
  13. usw.

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GMS: Verwaltung von IMP- und NWT-Profilen   10.03.24

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An den Gemeinschaftsschulen besteht u.U. die Notwendigkeit, die Profilfächer um IMP und NWT zu ergänzen. Dazu musste die Erfassung der GMS-Profile erweitert werden.
Siehe auch Kurswahlverarbeitung I > 2.6 … Profile für Realschulaufsetzer und für GMS.

Das GMS-Profil wird dem Schüler im Dienst Bearbeiten > schülerweise > Stammdaten > Schullaufbahndaten zugewiesen. Im Bsp. wurde …ohne F in MiSt gewählt (s.r.).

Die dort wählbaren drei GMS-Profile bieten aber keine Möglichkeit zur (zusätzlichen) Auswahl von IMP oder NWT. Daher wird im Kurswahlfenster zwischen Prüfungsblock und Fächerblock nun die entsprechende Wahlmöglichkeit angeboten (s.r.u.; rot markiert).

Im Bsp. hat der Testschüler die Basisfächer IMP und NWT belegt. Daher wird im Meldungsblock für beide Fächer angemahnt, dass der Profileintrag fehlt, ebenfalls rot markiert.

Die grün markierten Einträge weisen darauf hin, dass Fr(w) vierstündig belegt werden muss, was im Bsp. offensichtlich nicht erfüllt ist. Diese Pflicht wird von winprosa hier gemeldet, aber nicht weiter überwacht!


Natürlich kann nur eines der beiden (Zusatz-)Profile gewählt werden, der Haken springt ggf. hin und her (s.u., Bild 1 und 2).

Bei Wahl von IMP wird die Wahlmöglichkeit des Brückenkurses ausgeblendet (Bild 2).

Aber über die untere Wahlsituation ist das "Doppelprofil" IMP+NWT doch möglich (Bild 3).

1.

2.

3.



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Version 2024.0217: mit Fehlerbereinigung und Abi-Zeugnissen 24   18.02.24

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In der vorliegenden Version ist das in den letzten Wochen entdeckte Problem 1 bez. Leistungsbewertung beseitigt. Daher haben wir das Programmverfallsdatum auf den 17.06.2024 festgelegt. Ferner haben wir die aktuellen Abiturzeugnisse vollends freigegeben.
Damit kann der Abiturjahrgang 2024 bedient werden.

Für den Abiturjahrgang 25 ff haben wir zwar bez. des GW-Super-Sonderfalls mittlerweile über 200 unterschiedliche Szenarien durchgespielt (und programmiert); aber das ist leider nur ein Bruchteil dessen, was die AGVO 2023 zulässt (Problem 5; soviel zur "Entbürokratisierung"!).

In Der GW-Supersonderfall in der AGVO 2023 hatten wir bereits im Juli 2023 über die diesbezüglichen Folgen berichtet. Und dort schreiben wir in den Anmerkungen:

"III. Wenn jede Kursstufe in BW einheitlich eine andere der möglichen Themenkombinationen für Geo und Gk durchprobieren wollte, bräuchte man mehr Kursstufen, als BW insgesamt zu bieten hat (…); unterschiedliche Parallelkurs-Stränge gar nicht mitgerechnet."

Also haben wir wahrscheinlich noch gar nicht alle Sonderfälle programmtechnisch erfasst. Daher tragen die Jahrgänge 25 ff in den ensprechenden Meldeblöcken b.a.w. den Vermerk "… LEISTUNGSBEWERTUNG VORLÄUFIG!".

Und daher sind wir leider auf die Schwarmintelligenz unserer Kunden angewiesen. Wenn Sie hier Fehler entdecken, dann erstellen Sie bitte einen Screenshot (siehe … / Screenshot-Versand: …) und senden uns den per Mail zu. Erwarten Sie aber bitte keine Einzelantwort; wir sammeln, ändern und melden uns dann mittels Update.

Zeugnis-Formularmuster werden ausschließlich auf der ASV-BW-Website veröffentlicht. Für den Jahrgang 2024 ist dort das PDF-Muster mit Datum 23.01.2024 hinterlegt. Auf dessen Grundlage haben wir nun auch veröffentlicht.
Intern wird im PDF-Muster aber das Datum 29.03.2023 angezeigt; das PDF stimmt tatsächlich mit dem des Vorjahres überein, liefert also auf der Zeugnisvorderseite noch den Hinweis auf die CPPVO 2022/23 vom 05.09.2022. Falls das noch geändert wird, werden wir natürlich nachziehen.


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IBBW-Korrekturformulare: sind veröffentlicht   08.02.24

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Seit 06.02.24 sind die IBBW-Korrekturformulare fürs Abi 24 abrufbar. Die Steuerdatei korrekturverfahren.wpr ist angepasst und das entsprechende Handbuch Leistungsbewertung und Prüfungsverarbeitung > 2.3 Korrekturverfahren ist aktualisiert.

Die Steuerdatei wird mit dem nächsten Update automatisch mitgeliefert (voraussichtlich Ende der Winterferien). Wer schon vorher testen will, kann die Steuerdatei auch auf dem üblichen Weg händisch z.B. über Datei > Downloadangebot herunterladen (Details siehe Leistungsbewertung und Prüfungsverarbeitung > 2.3 … > Aktualisierung von Steuerdatei und IBBW-Excel-Mappe).

Über ASV-BW und winprosa hatten wir zuletzt im Tipp vom 09.01.24 philosophiert. Die dort vorgestellte Export-Schnittstelle zu ASV-BW ist nun in Übersicht: Schnittstellen … > 1.9 XML-Export (ASV-BW) genauer beschrieben.

Aus gegebenem Anlass weisen wir erneut auf die Datensicherungsproblematik hin. Schwerpunkt liegt diesmal auf der Festplattenlebensdauer. Siehe hierzu Windows: Wie lange halten Festplatten?


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Noch'n Problem: Jg 25: Leistungsprotokoll, Jg 26 Schülerversion   28./29.01.24

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Nun rächt sich endgültig die Komplexität des GW-Supersonderfalls der AGVO 2023 bez. Jahrgang 25. Wir bitten um Nachsicht, dass wir im Bestreben um möglichst umfassende Berücksichtigung des Sonderfalls offensichtlich einige Nebeneffekte noch nicht ganz im Griff haben.

So ist Problem 5 vom letzten Tipp leider noch nicht vollständig beseitigt. Das hat zur Konsequenz, dass im Abijahrgang 25 bei belegtem LF Wirtschaft im Leistungsprotokoll falsch gerechnet wird. Und dabei entstehen ärgerlicherweise in den Folgehalbjahren sogar unlogische "Nullpunkteeinträge". Hier hilft nur ein neues Update, an dem wir noch heftig arbeiten.

Und für den Jahrgang 26 liefert die Schülerversion nur die Fehlermeldung "Schüler-EXE: Keine Parameterdatei vorhanden" und beendet sich. Wer die Schülerversion jetzt schon für Kurswahlerfassungen braucht, kann den Fehler selber beheben:
- aktuelle winprosa.exe umbenennen in z.B. winprosa.exe.akt
- Vorversion winprosa.exe.20240103 umbenennen in winprosa.exe
- Schülerversion erzeugen und dabei den Tipp 4 vom 14.01.24 beachten
- Programmumbenennungen zurücknehmen.

Selbstverständlich darf winprosa während der Umbenennungen nirgends aktiv sein! Wir empfehlen aber sowieso, auf das nächste Update zu warten.

Vom Jahrgang 24 sind uns keine Probleme bekannt.

Wir haben die Handbuch-Kapitel für externe Kurswahlerfassung und externe Notenerfassung überarbeitet und die zugehörige Übersicht stark erweitert; siehe Übersicht: Schnittstellen, Freigaben, Import-Export, dort insbes. Kapitel 2: Freigaben.


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Version 2024.0117: Abbau der Fehler - Teillösung   18.01.24

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Weil demnächst die Notenkonvente anstehen, haben wir eine "Zwischenversion" veröffentlicht. Diese beseitigt die am 14.01. gemeldeten Probleme 1 und 3. Ferner sind nun wieder alle internen Kurswahlprotokolle aufrufbar.

An den Problemen 2 und 4 arbeiten wir noch.

5.
Ein weiteres Problem wird uns noch länger beschäftigen. Dieses betrifft Jahrgang 25 ff: Wenn in einer Kurswahl in einem GW-Fach zu den beiden Pflichtkursen zusätzlich weitere Wahlkurse belegt werden, kommt winprosa ins Straucheln und rechnet diese Wahlkurse auch als Pflichtkurse an.


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Weitere Probleme: LK-Protokoll / Ext. Notenerfassung / Kopfnoten / Kurswahlfehler Schülerversion   14.01.24

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In den letzten Tagen haben sich leider mehrere weitere Engpässe herausgestellt, was z.T. mit den umfangreichen Umstellungen im Zusammenhang mit der AGVO 23 zusammenhängt. Einige können Sie vorübergehend mit eigenen Mitteln umgehen, die anderen erfordern ein Update, das noch zu programmieren ist.

1.
Alle Jahrgänge: LK-Protokoll Block III: Leistungsbewertung (s.r.)
Das Feld Anz. off. in Zeile Leistungsfächer (rot markiert) wird nicht richtig ausgefüllt; dadurch sind die entsprechenden Summen Kursblock falsch (pinkfarben markiert).

Keine Abhilfe: → Warten auf Update

2.
Alle Jahrgänge: Externe Kursnotenerfassung
Im Winter müssen die Noten zweier Jahrgänge immer "gleichzeitig" erfasst werden; derzeit Jg 24, Hj.3 und Jg 25, Hj.1. Wenn Sie dazu die entsprechenden Dateien im gleichen externen Ordner unterbringen, kann winprosa "durcheinander kommen".

Vorübergehende Abhilfe: Verwenden Sie für beide Jahrgänge unterschiedliche Ordner.

3.
Jahrgang 25: Kopfnotenerfassung über externe Formulare
Wenn LF Wi belegt ist, dann wird für Geo ggf. kein Kurslehrer ausgedruckt.

Keine Abhilfe: → Warten auf Update. Leider wird dadurch das Erfassen der Kopfnotenvorschläge für Geo vorübergehend aufwändiger.

4.
Jahrgang 26: Kurswahl mit Schülerversion
Für die Erfassung/Bewertung der GW-Kurse müssen die Pflichtsemester GW ausgewertet werden. Offensichtlich werden die aber nicht immer in die Schülerversion übernommen mit der Folge, dass auch gültige Kurswahlen als fehlerhaft angemahnt werden.

Vorübergehende Abhilfe: Verschieben Sie im Dienst Extras > Fächer und Kurse > Kurseigenschaften | Basis- und Wahlfächer | Pflichtsemester GW im Fach Geo für jeden dort eingetragenen P'kurs ein x in ein Nachbarfeld und wieder zurück. Schließen Sie dann den Dienst (nicht abbrechen!). In der neu erzeugten Schülerversion tritt der Fehler nicht mehr auf.


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Kleinere Probleme: Abschaffung der Faxnr. / Lehrernamen auf priv. Formularen   09.01.24

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Entgegen einiger Gerüchte über ein baldiges Ende erfreut sich winprosa alter und neuer Frische (u.a. mit Exportschnittstelle für ASV-BW),
wird also auch weit über 2025 hinaus begleitend sein. Siehe hierzu   Quo vadis winprosa: kein Blick in die Glaskugel
und insbesondere   Rück- und Ausblick > ASD, ASV, SVP und winprosa | • Historie,  vor allem aber  | • Dilemma.

Zwei "kleinere" Probleme haben sich mit Jahresbeginn ergeben, die beide vor Ort leicht beseitigbar sind.

Mit der Abschaffung von Faxnummern in unserer Kundendatenbank sieht das entsprechende Fenster im Dienst Datei > Datenbank > Systemadministration | Schul- und Lizenzdaten nach dem Einlesen der neuen Jahreslizenz wie folgt aus (s.l.u.):



Aber erst seit heute, denn wir haben heute die Lizenzdaten nochmals neu gerechnet; bis gestern war das noch fehlerhaft (s.r.o.).

Das stellt eigentlich kein Problem dar, wird also spätestens mit dem Einlesen der Jahreslizenz für 2025 richtig gestellt. Aber Sie können die aktuelle Lizenz jederzeit von der Homepage neu einlesen, dann ist dieses Problem jetzt schon beseitigt.

Wir haben Ende 2023 bekanntlich die Lehrkraftverwaltung überarbeitet/systematisiert. Dabei wurden die entsprechenden Variablennamen vereinheitlicht und die entsprechenden Formulare angepasst. Das gilt natürlich nur für die winprosa-Formulare; auf die vor Ort erstellten privaten Schul-Formulare haben wir keinen Einfluss. Dort sind i.d.R. noch die alten Variablennamen vorhanden, was zu fehlerhaften Ausdrucken führt.

Wie zwischen winprosa-Formularen und und eigenen/privaten Formularen unterschieden wird (s.r.), ist beschrieben in
Formulare und Druckaufträge > 3.1 Formulardialog > Favoriten anlegen.

Am Beispiel des externen Formulars Mitteilungen > Kollegium > Hinweis zur Notenabgabe sei das verdeutlicht: das aktuelle winprosa-Formular (s.l.u.) wurde früher an einer Schule als eigenes/privates abgespeichert (s.r.u.).



Links ist der richtige Lehrkraftname (grün markiert) zu finden, rechts der nun falsche (rot markiert). Die pinkfarben markieten Daten sind offensichtlich Testdaten, sie müssen bekanntlich vor dem Druckaufruf definiert werden, wie in Formulare und Druckaufträge > 4. Variablen für Formulare und Listen / Datumsangaben beschrieben ist.

Wem das im Folgenden beschriebene Prozedere zu viel ist, der sollte nur die winprosa-Vorlagen verwenden.

Wie eigene Formulare erstellt oder angepasst werden, ist in … > 6. Erstellen einfacherer eigener Formulare beschrieben.



Sie müssena also ggf. "nur" die rot markierten Texte durch die grün markierten ersetzen.


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Version 2024.0103: u.a. mit neuem Programmverfallsdatum   03.01.24

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Die aktuelle Version hat das Programmverfallsdatum 20.03.2024. Sie müssen also updaten, weil die Dezember-Version nur bis zum 23.01. läuft; siehe Dienst Hilfe > Über …  und  Installation und Update … > 5.4 Programmlaufzeit und Lizenzlaufzeit …

Bekanntlich ist die Lizenzfortschreibung vom Programmverfallsdatum unabhängig; die alte Lizenz läuft aber am 16.02. aus. Sie sollten also vorher auch Ihre Lizenz aktualisieren. Das kann demnächst durchgeführt werden, dann am besten über Datei > Datenbank > Systemadministration | Schul- und Lizenzdaten durch Klick auf  Lizenzdaten von der winprosa-Webseite holen  (Details siehe Installation und Update … > 5.2 Fortschreibung der Lizenzdaten).

In einigen Tagen versenden wir die Jahresrechnungen per EMail (spätestens dann stehen auch die neuen Lizenzdaten bereit). Leider gab es in der Vergangenheit jedes Jahr etliche Rechnungsrückläufer, weil die Rechnungsanschrift nicht mehr gültig war.

Um unseren diesbezüglichen Verwaltungssaufwand zu minimieren, müssen Sie daher Ihre Rechnungsanschrift vom Programm aus im Dienst Datei > Kundenserver bestätigen/aktualisieren, wenn Sie die Warnung (s.r.) vermeiden wollen (Details siehe Installation und Update … > 5.5 Kundendatenbank / Mitarbeiterdaten).

Wir haben dazu im Kundenserver Ihre Anschrifts-Bestätigungen zurückgesetzt auf 10.12.23. Dadurch werden nur jüngere Bestätigungen für die aktuelle Lizenzfortschreibung akzeptiert.

Wir haben nun die Prüfungstermine schr. Abitur 2024 - korrigierte Version bereit gestellt; diese können im Dienst Bearbeiten > Schriftliche Prüfung | Prüfungstage z.B. durch Klick auf  Holen vom Internet und Import  eingelesen werden. Details siehe auch Leistungsbewertung und Prüfungsverarbeitung > 2.2 … > Erfassen der Prüfungstage

Die Korrekturformulare 2024 werden vom IBBW erst demnächst zur Verfügung gestellt. Bis dahin muss unsere fürs Abi 2024 angepasste Steuerdatei korrekturverfahren.wpr noch fehlen.
Die IBBW-Excel-Tabellen können nach Veröffentlichung z.B. über Leistungsbewertung und Prüfungsverarbeitung > 2.3 … > Download der Korrektur-Excel-Mappen heruntergeladen werden.

Beachten Sie bitte auch den Aktuellen Tipp Quo vadis Windows: W10 → W11 → W11 KI ?W12 ?


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Version 2023.1216: Nacharbeiten bei der Lehrkraftverwaltung   17.12.23

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Die aktuelle Version bringt eine Fehlerbereinigung bei der Lehrkraftverwaltung. Einige Kunden hatten bei der Vorbereitung der Notenerfassung zwei Engpässe entdeckt. Der eine konnte durch Anpassung entsprechender Formulare beseitigt werden, der andere nur durch Programmverbesserung.

Die aktualisierte Lehrkraftverwaltung ist beschrieben im Onlinehandbuch Stammdatenverwaltung > 7. Lehrkraftverwaltung, insbes. in … > Details zu den Namensspalten. Hier nur die Kurzfassung:

Probleme machte offensichtlich die Interpretation und Umsetzung des Anfang Dez. neu eingeführten Vollnamens. Der ist nun zur Verdeutlichung umbenannt in StandardName und mit erweiterter Bedienung versehen (s.r.).

Der StandardName braucht genauso wie der Vorname i.d.R. gar nicht definiert zu werden. Wenn das Feld leer ist, wird intern automatisch der Amtliche Name erzeugt, also das Format APN. Das kann auch händisch/automatisch eingetragen werden, muss aber nicht.

Und damit lassen sich Sonderfälle erfassen, wie z.B. bei Go (s. Handbuch). Somit kann der StandardName lauten
- Dr. von Goll            (APN = Standardeinstellung = Amtlicher Name),
- Dr. U. von Goll        (APV1N),
- Dr. Ursula von Goll (APVN),
- Robi Goll                 (individueller Eintrag).


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Version 2023.1208: Nun auch mit freigegebener ext. Notenerfassung   08.12.23

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In der Version von letzter Woche hatten wir übersehen, dass die externe Notenerfassung für den Jahrgang 2025 noch gesperrt war.
Die haben wir nun auch freigegeben.

Dabei sind nun auch die Abizeugnis-Rückseiten für Jahrgang 2024 veröffentlicht. Vorderseiten und Duplexformulare müssen noch warten, weil das Kleingedruckte vom MKJS noch bestimmt werden muss.

Bei der Gelegenheit haben wir noch einige Formulare an die neue Lehrkraft-Namenslogik angepasst.

Im Dienst Extras > Fächer und Kurse > Kurseigenschaften | Basis- und Wahlfächer | Pflichtsemester GW müssen Sie bekanntlich ab Jahrgang 2025 die Pflichtsemester benennen. Diese Eintragungen werden nun beim ersten Aufruf eine neuen Jahrgangs auf Wunsch automatisch aus dem  Vorjahr  übernommen (Details siehe Kurswahlverarbeitung I > 1. Fachkanon, …).

Das trifft somit auch auf den Jahrgang 2026 zu, aber erst ab dieser Programmversion. Falls Sie den Jahrgang 2026 aber schon mit einer Vorversion eingerichtet hatten, müssen Sie diese Eintragungen ggf. nachjustieren.

Details zu Pflichtsemsetern GW siehe Kurswahlverarbeitung I > 2.2a Sonderfälle bei den GW-Fächern G/Geo/Gk/Wi.


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Version 2023.1201: Neuerungen u.a. bei der Lehrkraftverwaltung   03.12.23

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Die aktuelle Version bietet neben den üblichen Programmglättungen
- Erweiterungen der Lehrkraftverwaltung nebst Tipps zur Fehlerbeseitigung,
- dabei die Überarbeitung der Tutorverwaltung im Zusammenhang mit Interims-Tutoren während der Einführungsphase,
- und die versuchsweise Freischaltung der Exportschnittstelle für ASV-BW im Dienst Datei > Schnittstellen u. Freigaben | ASV-BW.
- Und sie vermeidet Enpässe bei der Datums-Formatierung für amtliche Formulare.

Bez. des Programmverfallsdatums bleibt es bei der Aussage für die November-Version: Erst Anfang 2024 wird das Datum hochgesetzt.

Der Abiturleitfaden 2026 ist veröffentlicht, siehe  Verordnungsspalte  (r.o.).


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Datumsformatierung: für amtliche Formulare   03.12.23

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Wir haben seit langem zwischen Datumsangabe und Datumsformat getrennt. Denn dass früher hier nicht scharf unterschieden wurde und man gar kein Format zu definieren brauchte, führte zu Fehlern und Missverständnissen.

Aber "never change a running system" gilt auch hier. Also mussten wir seit Ende 2022 mehrfach nacharbeiten. Nun haben wir hoffentlich einen Endstand erreicht:

  • Jedes amtliche Datum (z.B. auf Zeugnissen) braucht eine aktuelle Datumsangabe und das zugehörige Datumsformat.
  • Die zugehörigen Angaben können im zentralen Dienst Bearbeiten > Formulare > Variablen | Systemvariablen erfasst werden.
  • Diese Systemvariablen können aber auch in der lokalen Fenstersymbolleiste des aktuellen Druckdialogs über aufgerufen werden.
  • Dafür sind immer zwei unterschiedliche Eingabefelder vorgesehen, ein Datumsauswahlfeld und das zugehörige Formatfeld.
  • Das aktuelle Ergebnis wird immer in einem zusätzlichen Musterfeld in blauer Farbe dargestellt.
  • Weder das Datumsauswahlfeld noch das zugehörige Formatfeld sind irgendwann leer; beide werden ggf. beim ersten Aufruf automatisch mit dem aktuellen Datum bzw. mit dem Standardformat gefüllt.

Details siehe in Formulare und Druckaufträge > 4. Variablen für Formulare und Listen / Datumsangaben.


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Lehrkraftverwaltung: Dienst überarbeitet; Tipps zur Fehlerbereinigung   03.12.23

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Die Lehrkraftverwaltung wird bekanntlich über Extras > Lehrkräfte aufgerufen. Lehrkräfte können aus dem Stammdaten-SVP importiert werden oder (zusätzlich) händisch erfasst werden und nun auch aus beliebigen Fremdprogrammen importiert werden.

Bereits in einem Frühjahrs-Update war dort das Zusammenspiel zwischen den Merkmalen Akad. Titel, Namenspräfix, Nachname, Dienstbezeichnung und ggf. Vorname neu geregelt worden. Mit dem neuen Merkmal Vollname sollten z.B. im Zusammenhang mit Vorname Namensdubletten vermieden werden.

Nun haben wir die Lehrkraftverwaltung nochmals überarbeitet und mit allen Neuerungen ausführlich beschrieben in Stammdatenverwaltung > 7. Lehrkraftverwaltung.

Denn nun werden manche Schulen leider ihre Lehrkraftliste überprüfen/reparieren müssen, manche anderen ihre Tutorzuweisungen.

Und Tutoren sind immer auch Lehrkräfte, müssen daher nicht getrennt verwaltet werden, sondern sind in der Lehrkraftliste enthalten. Sie können aber u.U. beim normalen Stammdatenimport an der Lehrkraftliste vorbei "eingeschmuggelt" werden.

Dubletten bei den Lehrkräften machten leider zwischenzeitlich einigen Kunden ziemlichen Ärger. Und leider ist eine der möglichen Ursachen von uns verschuldet.

Wenn Sie Lehrkraftkürzel in winprosa bereits in Verwendung haben und dann bei einem Import die gleichen Lehrkräfte mit anderen Kürzeln einlesen wollen, werden die natürlich als zusätzliche Lehrkräfte angelegt. Das sind dann keine Dubletten, sondern Zwillinge/Mehrlinge und das ist trivial. Wenn aber winprosa eigenmächtig Mehrlinge anlegt, dann ist das doch sehr verwirrend.

Das ist ein ärgerlicher Nebeneffekt, der zwar leicht vor Ort zu reparieren ist, aber mit der November-Version jederzeit wieder erzeugt werden kann, wenn z.B. Passwortlisten aufgerufen werden, wie Mitteilungen > Kollegium > Hinweise zur Notenabgabe.

Die Reparatur ist in … Lehrkraftpflege, Reparatur beschrieben, hier nur die Kurzanleitung:
- Stellen Sie im betroffenen Schuljahr und Jahrgang in der Lehrkrafttabelle ein diese Sätze anzeigen:   alle 
- Stellen Sie die Sortierung durch Anklicken der Tabellenüberschrift auf KurzZ
- markieren Sie jede fehlerhafte Datenzeile und entfernen diese.
Das klappt auch schon mit früheren Updates, also auch mit dem November-Update.

Tutoren mit unsinnig langen Kürzeln sind leider auch vereinzelt verarbeitet worden. Wir vermuten, dass bei einem Import überlange Tutorkürzel eingeschleust worden sind.

Ob Sie von derartigen Tutor-Problemen überhaupt betroffen sind, können Sie schnell z.B. mittels externen Formulars Tutorliste > Standard > Tutor/Jahrgangsliste nachprüfen.

Zur Reparatur müssen die fehlerhaften Kürzel einfach durch die gewünschten ersetzt werden. Das geht zwar schülerweise im Dienst Bearbeiten > schülerweise | Stammdaten ( Stammdatenverwaltung > 1.3 Der Verwaltungsbereich), aber eleganter kursweise im Dienst Bearbeiten > kursweise | Tutoren u. Kurse ( Kurswahlverarbeitung II > 2.4 Tutorzuweisung).

Die Tutor-Erstzuweisung ist mittlerweile im Zusammenhang mit Interims-Tutoren und dem Import-Merkmal SVPKl überarbeitet worden, Details siehe Stammdatenverwaltung > 1.3a Tutoren und SVPKl.

Da Tutoren immer nur Kurslehrkräfte sein können (abgesehen von den Interims-Tutoren) und daher bereits in der Lehrkraftliste enthalten sein müssen, gibt es keine weitere Überwachung/Verwaltung. Daher können als Tutoren beliebige Kürzel eingetragen werden (z.B. auch die Interims-Tutoren oder eben die überlangen Kürzel). Diese Kürzel werden nicht in die Lehrkraftliste übernommen, aber aus der Lehrkraftliste werden ggf. die zugehörigen Langnanmen geholt.

Prüfen, was tatsächlich importiert werden soll, können Sie dabei schon immer bereits vor dem eigentlichen Import, wie in Stammdatenverwaltung > 3.3 Import aus dem Partner- oder Fremdprogramm u.a. beschrieben ist (Stichwort: Parameter für den Import, 4. Bild).

Und bei ASV-BW-Anbindung kann zusätzlich im Dienst Datei > Datenbank > Systemadministration > Datenbankpflege mittels  Testseite anzeigen  überprüft werden, was überhaupt alles für den Import angeboten wird. Details siehe Stammdatenverwaltung > 3.4 … Testen der Import-Möglichkeiten.


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Version 2023.1105: u.a. mit neuer Programmlaufzeit   05.11.23

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Die aktuelle Version hat das Programmverfallsdatum 23.01.2024. Das ist nur zwei Monate später, als das vorherige Programmverfallsdatum, weil wir zwar an der Leistungsbewertung für 2025 ff weiter optimiert haben, aber damit noch nicht ganz fertig sind.

Daher erscheint beim Jahrgang 2025 im Meldungsblock jeweils noch der Hinweis
!! Im Hinblick auf die Leistungsbewertung ist die AUSWERTUNG VORLÄUFIG !!
Da einige Regeln im ersten Halbjahr noch nicht greifen können, haben wir noch etwas Zeit für den Feinschliff.

Sie werden also im Januar ein weiteres Update einspielen müssen. Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass dies nichts mit der Aktualisierung der Jahreslizenz zu tun hat, die spätestens im Februar erfolgen muss (wozu aber ein Knopfdruck genügt!).
Wer hier unsicher ist, lese bitte nach bei Installation und Update … > 5.4 Programmlaufzeit und Lizenzlaufzeit …

Wir haben die Hilfe > AGVO bez. der GER-Spezifikationen überarbeitet und dabei den folgenden Hinweis eingebaut:
"Es werden nur diejenigen Fremdsprachen im Zeugnis aufgeführt und mit GER-Niveau ausgewiesen, welche die Schülerinnen und Schüler als reguläres Unterrichtsfach besuchen. Dabei wird nicht das persönliche Sprachniveau eingetragen (z.B. weil jemand Muttersprachler ist), sondern das Sprachniveau, das gemäß Bildungsplan in der jeweiligen Klassenstufe erreicht worden ist. Und es werden auch keine Sprachen eingetragen, die der Prüfling z.B. im Rahmen eines privaten Kurses erworben hat."

Dabei wurde die Auswahlmöglichkeit der belegbaren FS auf das notwendige Maß beschränkt. Betroffen sind z.B. GMS und europ. Gymnasium.

Auch beim Klausurenplan und bei der Schulfremdenprüfung wurde nachgearbeitet; die aktualisierten Bilder werden in die Handbücher demnächst aufgenommen.


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Version 2023.1005: u.a. mit Ergänzungen zur Druckvorschau und zur Klausurenplanung   06.10.23/17.11.23

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Die vorliegende Version bringt neben den üblichen Verbesserungen/Fehlerbereinigungen u.a eine Überarbeitung der Druckvorschaumöglichkeiten, eine Verbesserung bei der Würdigung der Ersatzkursregelung für Sport und eine Fehlerbereinigung im Klausurenplanungs-Modul. Ferner wurden einige Formulare fürs Abi 2024 (und für Jahrgang 2025) freigeschaltet. Und es gibt einige neue Einsichten zu ASV-BW.

Weil wir derzeit noch am Feintunig der Leistungsbewertung für die Jahrgänge 2025 ff arbeiten, bleibt das Programmverfallsdatum noch auf 22.11.2023 eingestellt.

ASV-BW

Im Tipp vom 26.09.23: ASV-BW: nun mit gesperrtem Benutzer "asv" haben wir kurz berichtet, dass es bei ASV-BW Änderungen gab, weil dort der User "asv" ggf. abgeschaltet worden ist.

Nun haben Kunden-Rückmeldungen ergeben, dass man in der Postgres-Datenbank ggf. tatsächlich lediglich einen neuen andersbenannten User mit eigenem Passwort anlegen muss. Vor allem bleibt unser Anmeldemodus nach wie vor bestehen:
- Serveradresse:Port, Datenbankname und Schema bleiben unverändert.
- Nur der neue Benutzer samt neuem Passwort muss in winprosa eingetragen werden.
- Das Anlegen des neuen Benutzers in ASV-BW bzw. in PostgreSQL ist nicht unsere Aufgabe, sondern Sache des ASV-BW-Dienstleisters.
  Also z.B. mit PG-Admin:
  1. Neuen Benutzer für winprosa anlegen (in General),   2. Passwort vergeben (in Definition),   3. Rechte setzen (in Privileges),
  4. Den neu angelegten Benutzer als Mitglied des neuen Benutzers/Eigentümers "asv_user_asv" *) setzen (in Membership).
     *) Name von Vorinstallation der Datenbank abhängig.
Siehe auch Stammdatenverwaltung > 3.4 Anbindung an ASV-BW

In dem Zusammenhang haben wir aber weitere Rückmeldungen erhalten, die ihren Niederschlag gefunden haben im Abschnitt Ständige Rubriken im Artikel Quo vadis winprosa: kein Blick in die Glaskugel.

Druckvorschau mittels Druckmanager

Seit Urzeiten bietet winprosa eine interne Standard-Druckvorschau und seit Urzeiten können externe Druckmanager mit ihrer externen Druckvorschau als Drucker eingesetzt werden.

Weil es in letzter Zeit zu Unstimmigkeiten beim Drucken interner Listen im Dienst kursweise gekommen war, hatten wir dort die interne Standard-Vorschau dauerhaft deaktiviert. Die ist jetzt wieder freigeschaltet und wir haben den direkten Einsatz von Druckmanagern innerhalb von winprosa eingebaut. Sie haben daher nun folgende Möglichkeiten:

  • Wer ohne Druckmanager auskommen will, sollte die Standard-Vorschau immer aktiviert lassen und anstelle des Seriendrucks interner Listen im Dienst kursweise möglichst den ensprechenden Seriendruck externer Listen verwenden.
  • Wer seinen Druckmanager lediglich als Drucker aufruft, sollte zur Vermeidung doppelter Vorschauen die Standard-Vorschau immer deaktiviert lassen, weil dadurch immer nur die externe Vorschau verwendet wird. Weil die aber beim Seriendruck nicht unterbrochen werden kann, sollte vor jedem eigentlichen Seriendruckauftrag grundsätzlich ein einzelnes Probeexemplar gedruckt werden.
  • Wenn man mit eingebundenem Druckmanager arbeitet, wird die Standard-Vorschau automatisch ignoriert, daher sollte man ggf. mit Probeexemplaren arbeiten.

Das ganze Procedere ist ausführlich im Onlinehandbuch Formulare und Druckaufträge beschrieben. Sie brauchen dort nur den braun markierten Einträgen des Inhaltsverzeichnisses zu folgen.


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ASV-BW: nun mit gesperrtem Benutzer "asv"   26.09.23

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Das Folgende betrifft Sie eigentlich nicht, wenn Sie die Anbindung an ASV-BW gemäß unserer Handbuchbeschreibung in Stammdatenverwaltung > 3.4 Anbindung an ASV-BW vorgenommen hatten. Denn dort verweisen wir schon seit langem darauf, dass ein echter Benutzername zu verwenden sei (s.r., *) und keiner aus dem ASV-BW-Handbuch.

Von einigen Kunden wurde uns nämlich berichtet, dass ASV-BW ab heute eine neue Version zur Verfügung stellen würde, in welcher der Benutzer "asv" deaktiviert sei. Das hätte nun zur Folge, dass nach Umstieg auf diese Version der Benutzer asv von "Fremdprogrammen" aus nicht mehr akzeptiert werde.

Man möge sich daher an den Hersteller der Fremdsoftware wenden.

Als ob wir etwas mit Benutzer-Namen zu tun hätten: Benutzernamen legen ausschließlich Sie fest, ggf. mit Unterstützung durch Ihren IT-Dienstleister.

Ob es auch Änderungen beim Datenbanknamen und beim Schema geben werde, ist aus den veröffentlichten Unterlagen nicht ersichtlich. Aber die Datenbankversion muss nun offensichtlich nach Umstieg auf die neue ASV-BW-Version jünger als Postgres 10.x sein.


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Version 2023.0818: u.a. mit Ergänzungen zur Leistungsbewertung   18.-21.08./23.10./13.11.23

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Die neue Version liefert wieder etliche Verbesserungn/Nachschärfungen, nicht nur für Jahrgang 2025 ff. Betroffen sind vor allem der GW-Supersonderfall (zweifach), die Leistungsbewertung bez. der Bes. Lernleistung, der Import der Noten 10/11 u.a. über ASV-BW (Achtung: Ergänzung vom 22.10.23; s.u.) und das "neue" Fach DmW.

GW-Supersonderfall und Kurswahlmatrix

In der Kurswahlmatrix können nun bei Geo und Gk nur solche Parallelkurse ausgewählt werden, die auch in den Kurseigenschaften angeboten werden (siehe Kurswahlverarbeitung I > … GW-Angebot).

Dazu werden in Extras > Fächer und Kurse > Kurseigenschaften die Daten der Wochenstunden und der Plantakte genau ausgewertet/verglichen. Ggf. erhalten Sie nun beim Programmstart eine Fehlermeldung, der Sie folgen müssen. Dabei versucht winprosa eine automatische Reparatur, die Sie dann überprüfen sollten.

Im Kursumwahlmodus können nun auch Schüler mit LF Wi und nur 3 belegten Geo/Gk-Semestern zum mdl. Prüfungsfach Geo oder Gk wechseln, sofern dort der primäre Pflichtkurs und die beiden Wahlkurse belegt sind.

GW-Supersonderfall und Untis-Kursplanungsmodul

Normalerweise werden gem. NGVO/AGVO in einer Jahrgangsstufe pro Fach beide Halbjahre belegt oder keines. In diesem Sinne sind 2003 die Schnittstellen-Algorithmen abgesprochen worden. Aber spätestens mit dem GW-Supersonderfall der AGVO 2023 können vermehrt Belegungen pro Jahrgangsstufe in einem Halbjahr auftreten.
Daher musste in winprosa nachgearbeitet werden. Dabei wurden auch die Handbücher angepasst.

In winprosa erzeugen Sie bekanntlich für Untis zwei getrennte Schnittstellendateien für die beiden aktuellen Abi-Jahrgänge, vom einen für dessen Jg1 und vom anderen für dessen Jg2, verwenden also (ursprünglich) die entsprechenden Kurswahlen von Hj1, bzw. Hj3.

Dabei werden nun u.a. wegen des GW-Supersonderfalls jeweils beide Semester der Jahrgangsstufe ausgewertet, also auch Hj2, bzw. Hj4. Auf diese Weise werden auch alle einsemestrigen Belegungen für Untis erfasst, aber in der üblichen Weise, also so, als ob sie zweisemestrig wären.

In Untis erzeugen Sie bekanntlich nach Planerstellung für winprosa eine gemeinsame Schnittstellendatei, in der beide Jahrgänge mit den Parallelkurszuweisungen enthalten sind. Daher muss sie zweimal importiert werden, einmal für Jg1 Hj1 und ein zweites Mal für Jg2 Hj3. In dieser Datei kann aber nicht mehr zwischen den Halbjahren unterschieden werden.

In der Jahrgangsstufe einsemestrig belegte Kurse lösen nun beim Import ggf. Fehlermeldungen aus (z.B.: Fach nicht (mehr) belegt:--> Geographie), wenn der Kurs im entsprechenden Halbjahr nicht belegt war, sondern nur im anderen. Daher können Sie nun auch für das Hj2, bzw. das Hj4 nochmals importieren. Dann ergeben sich ev. entsprechende Fehlermeldungen bez. des anderen Semesters. Beide können Sie als reine Infos ansehen und ignorieren; aber so lesen Sie auch die Parallelkurszuweisung von Einzelkursen für beide Semester der Jahrgangsstufe ein.

Details siehe auch in Zusammenarbeit von Untis und winprosa > 2.7 Vorverarbeitung spezieller Kurswahlen / GW-Supersonderfall und … > 4. Import der Schnittstellendateien aus Untis in winprosa > GW-Supersonderfall

Leistungsbewertung und Bes. Lernleistung

Die Leistungsbewertung ist nun auch für den Jahrgang 2025 freigeschaltet, aber sicher noch nicht ganz ausgetestet. Daher wird im Meldungsblock oben eingeblendet: !!Im Hinblick auf die Leistungsbewertung ist die AUSWERTUNG VORLÄUFIG!!

Zur Leistungsbewertung gehört auch (zu Beginn der mdl. Prüfungsphase) die anrechnungstechnische Würdigung der Bes. Lernleistung. Hierfür wurde nun (auch für den Jahrgang 2024) ein Testmodus eingeführt:

Die Bes. Lernleistung kann bekanntlich entweder unberücksichtigt bleiben oder im Block I (Kursblock) angerechnet werden oder im Block II (Prüfungsblock) schon fest eingetragen sein oder dort nachträglich u.U. ein mdl. Prüfungsfach ersetzen.

Hier hilft nun der neue Testmodus, in dem für den aktuellen Schüler schnell geprüft werden kann, ob das (nachträgliche) Einbringen der BesLL die Punktsumme verbessert.

Der Schalter wirkt schülerweise wie ein Ein/Aus-Schalter. Aber er wird nur eingeblendet, wenn die BesLL im Prüfungsblock noch eingebracht werden könnte (s.l.; rot markiert).

Beim Einschalten (s.r.; grün markiert) merkt sich winprosa den Stand der beiden mdl. Prüfungsfächer und es wird ein Hinweisfenster mit der Bedienungsanleitung eingeblendet.

Anschließend können Sie durch Strg + Klick auf einen entsprechenden Eintrag im Prüfungsblock die BesLL probeweise als mdl. Prüfungsfach übernehmen und ggf. wieder zum ursprünglichen Prüfungsfach zurück kehren.

Und Sie (oder der Schüler) können dabei zusätzlich Modellrechnungen in der üblichen Art durchführen, aber nun jeweils mit und ohne BesLL. In den Auswertungsinfos werden daher nun immer auch die Punktsummen von Block I und von Block II samt momentaner Gesamtsumme mit eingeblendet (s.r.o.; pinkfarben markiert), weil die Summen sich ja durch die Hinzunahmen der BesLL in beiden Blöcken ändern können.

Beim Ausschalten werden Sie ggf. gefragt, ob die vorgenommene Eintragung der BesLL gespeichert werden soll. Das können Sie also noch ablehnen.

Wenn Sie hier aber versehentlich ja anklicken, wird die BesLL eingetragen und damit ist der Schalter nicht mehr aktivierbar, denn bei (jetzt) vorhandener BesLL ist ja keine BesLL mehr auswählbar. Dann hilft also nur die Kursumwahl gem. Kurswahlverarbeitung I > 2.4 Umwahlen, um den Urzustand wieder herzustellen.

Details siehe in Leistungsbewertung und Prüfungsverarbeitung > 4.5 Modellrechnungen zur mündlichen Prüfung > Anhang: BesLL als Ersatz für mdl. Prüfungsfach.

Import der Noten 10/11 speziell aus ASV-BW

Bekanntlich liefern nur wenige Partnerprogramme automatisch die Noten Einführungsphase. Daher muss man ggf. jedes Jahr im Partnerprogramm eine "selbsgestrickte" CSV-Datei für winprosa erzeugen, wenn man die Noten nicht von Hand zusammentragen will. Die Details sind beschrieben in Leistungsbewertung und Prüfungsverarbeitung > 4.1 Erfassung der Noten der Einführungsphase.

Das galt prinzipiell auch für ASV-BW. Aber S. Lohner hatte vom SCS eine Berichtschablone anfordern können, mit der er das durch die Schablone vereinfachte Procedere testen konnte. Für seinen Schulsprengel hat er eine entsprechende Doku erstellt, die er uns dankenswerterweise zur Verfügung gestellt hat. So konnten wir den diesbezüglichen Excel-Import an einigen Stellen überarbeiten und dann seine Doku aktualisieren. Sie ist im PDF-Format unter Notenimport der Klasse 10 von ASV nach Winprosa herunterladbar.

Mittlerweile hat ihm das SCS mitgeteilt, dass hierfür z.B. die in ASV-BW vorhandene Schablone "zz Notenexport" (Datenbereich Klassen/Klassengruppen) verwendet werden könne. Wir haben daher seine Doku und unser Handbuch am 13.11.23 diesbezüglich aktualisiert.

Nun gibt es im Fenster Import von Noten aus der Einführungsphase unten den neuen Knopf: Fachfehler beheben (s.r.; rot markiert). Wenn Importprobleme gemeldet werden, können Sie nach Start dieser neuen Funktion alle Fachfehler durchblättern und bei jedem fehlerhaften Fach entscheiden, ob es überlesen, als Fremdsprache oder als normales Fach gewertet werden soll.

Erst nach Übernahme als Fremdsprache oder als normales Fach stehen die Originalnamen in der SVP-Referenztabelle zur späteren Überarbeitung zur Verfügung. Der Import kann jedoch sofort gestartet werden; dann werden eben die Originalnamen verwendet, die winprosa allerdings nicht für die GER-Berechnungen und den Zeugnisdruck verwenden kann. Daher müssen später in der SVP-Referenztabelle die winprosa-Fach­namen ergänzt werden.

Die Details sind nachlesbar in Leistungsbewertung und Prüfungsverarbeitung > 4.1 Erfassung der Noten der Einführungsphase > Import der Noten 10/11 über eine txt/csv/xlsx-Datei.

DmW ersetzt CAS

Für den Abiturjahrgang 2025 ff haben wir gem. der Vorbemerkungen zu den Anlagen der StundentafelVO vom 15.04.23 das Wahlfach Computer-Algebra-System (CAS, "Computeralgebra") umbenannt in Digitale mathematische Werkzeuge (DmW, "Digitale math. Werkzeuge").
Siehe auch Kurswahlverarbeitung I > 2.6 Profile und Sonderprofile / "Neue" Fächer/Profile > IMP, WBS, Brückenkurs Inf. etc.: "Neue" Fächer/Profile.
Ggf. erhalten Sie beim ersten Aufruf des Jahrgangs 2025 einen diesbezüglichen Hinweis.

Schulkurzzeichen und Exportbezeichnung müsen Sie im Dienst Extras > Fächer und Kurse > Fach- und Kursangebot | Jahrgangskanon | Fachangebot selbst anpassen.
Und falls Sie individuelle Kurskürzel oder Export-/Importbezeichnungen vergeben haben (z.B. cas1, cas2, …), müssen Sie das auch im Dienst Extras > Fächer und Kurse > Kurseigenschaften | Basis- und Wahlfächer | Kurskürzel oder … Export-/Importbezeichnungen anpassen, sonst bleibt CAS stehen.


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Version 2023.0723: u.a. mit Feinschliff für Jahrgang 2025 und bei der Fachhochschulreifeberechung   18.-23.07.23

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Wir konnten in der Version vom 18.07. noch mehrere Details nachbearbeiten und mussten die Fachhochschulreifeberechung nachschärfen.

Bei der Fachhochschulreifeberechnung ab Jahrgang 2021 wurde uns eine Ungenauigkeit aufgezeigt, die jetzt verbessert ist.
In Einzelfällen kann sich durch Neurechnung mit der aktuellen Version eine geringfügige Verbesserung der erreichten Punktsumme ergeben.
Die Details sind im Handbuch Halbjahresnotenverarbeitung > 6. Fachhochschulreife-Bescheinigung und -Zeugnis beschrieben.
Die zugehörigen .docx-Formulare wurden entsprechend angepasst.

Die neue Version liefert auch einige Verbesserungen für Jahrgang 2023 ff und 2025 ff. Die wesentlichen sind:


Ab Jahrgang 2023:

Die Duplikatserstellung für Wiederholer funktioniert nun wieder korrekt. Siehe auch Stammdatenverwaltung > 5. Wiederholerverarbeitung.

Im Zusammenhang mit den Änderungen bei der Lehrernamenverwaltung wurde der Fehler mit doppeltem Dr.-Titel beseitigt.
Beim Druck von Listen nach Lehrername wird die Reihenfolge nicht mehr nach Vorname, sondern nach Lehrerkürzel verwendet.
Siehe auch Stammdatenverwaltung > 7. Lehrerdatenverwaltung.

Das Ein- und Ausblenden der wegfallenden Kurse im GW-Bereich bei LF Wi funktioniert im Jahrgang 2024 wieder wie im Handbuch beschrieben.


Ab Jahrgang 2025 (das Kapitel 2.2a im Handbuch ist entsprechend angepasst worden):

Hier werden nun im GW-Bereich die primären Pflichkurse und die sekundären Pflichtkurse in der Kurswahlmatrix farbig dargestellt.
Die Farben können aber bei Bedarf individuell geändert werden im Dienst Extras > Benutzerparameter | Diverse persönliche Einstellungen.

Schüler ohne LF Wi müssen in Geo und Gk bekanntlich jeweils (mindestens) zwei Pflichtkurse belegen. Das dürfen nun bei Parallelkurs-Strang-Wechsel auch zwei sekundäre Kurse sein; die Schule muss deren Pflichtinhalte überwachen und so Dubletten vermeiden. winprosa bringt im Meldungsblock lediglich einen entsprechenden Hinweis.

LTh kann jetzt auch Ersatzkurse für Sport liefern, wenn LTh mündliches Prüfungsfach ist.


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Version 2023.0709: u.a. weitere Arbeiten für Jahrgang 2025 abgeschlossen   09./17.07.23

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Dies ist immer noch der Aktuelle Tipp vom 09.07. Weil aber jetzt vermehrt Planungsarbeiten für den Jahrgang 25 anstehen, haben wir den zugehörigen Text nach oben geholt:

Im Jahrgang 2025 werden Sie in nächster Zeit keine Noten erfassen müssen. Daher stört es nicht, dass alle Dienste zur Leistungserfassung und -bewertung noch fehlen; Sie erhalten sicherheitshalber beim Aufruf der Notenverwaltung und einiger zugehörigen Dienste einen entsprechenden Hinweis (s.r.).

Leider merkt sich winprosa diesen Fehlerzustand fälschlicherweise auch bis zum direkt anschließenden Aufruf z.B. der Planungsarbeiten. Wenn Sie also diesen Hinweis erhalten, rufen Sie zuerst z.B. die Stammdaten (o.ä.) auf, dann können Sie im Anschluß störungsfrei weiter arbeiten.

Die aktuelle Version hat das Programmverfallsdatum 22.11.2023; dort ist der Jahrgang 2026 im neuen Schuljahr 2023/2024 freigeschaltet.

Für die erst seit 05.07. angeforderte Datenerfassung der schriftlichen Prüfungsleistungen im Abitur 2023 ans MKJS haben wir kurzfristig unsere Tabellen zur Erfassung von Prüfungsteilnoten um die Schnittbildung ergänzt (s.u.).

Ferner sind weitere Funktionen für den Jahrgang 2025 ff freigegeben, u.a. mit zugehöriger AGVO-Hilfe. Und im Zusammenhang mit Geo/Gk im Jahrgang 2025 ist ein neuer Auszähldienst veröffentlicht worden.

Doch bevor wir die Neuerungen erläutern, ein kurzer Rückblick auf das mdl. Abitur 2023:
Die Prüfungen konnten offenbar ohne wesentliche Probleme abgeschlossen werden. Damit ist der erste Nachcorona-Jahrgang mit regulären mdl. Zusatzprüfungen "im Sack" (bis auf einige Nachzüglerprüfungen).

Überrascht wurden wir aber von verhältnismäßig vielen Nachfragen zu Themen, die wir in unseren Tipps bereits abgehandelt hatten. Bitte prüfen Sie also immer vor einer Anfrage an die ServiceLine, ob dazu Tipps bereits vorliegen. Sie entlasten unser Team und geben uns Zeit für die Anpassung an die neue AGVO sowie die Weiterentwicklung von winprosa.
Bitte beachten hierzu insbesondere auch unsere Zusammenstellung Aufgabe der Kursstufenteams

Überrascht dürften Sie die sehr kurzfristige Ansage des SCS/IBBW am vergangenen Mittwoch vernommen haben ( AZ 11-0276.6-4/7/3 und zugehörige Handreichung), bis zum 11.07. oder aber bis zum 14.07. (?) die Abiturergebnisse in recht detaillierter Weise, aber summarisch, ans MKJS zu melden.
Und das im Widerspruch zum dabei angegebenen Hinweis "Die Abgabe der vollständig ausgefüllten Erhebung ist daher erst nach Abschluss des mündlichen Abiturs möglich."
Was sollen dann die beiden Terminvorgaben?

Wir haben daher auf den "letzten Drücker" die Tabellen zur Erfassung von Prüfungsteilnoten um die Schnittbildung ergänzt (s.r.; rot markiert). Sie müssen dazu im Dienst Bearbeiten > Kursweise | schriftl. Noten einen LK mit Teilnotenerfassung aufrufen und dort eine schr. Note anklicken.

Denn u.a. die Mittelwerte der schr. Prüfungen sollen (ggf. mit Teilprüfungsergebnissen) aus ASV-BW an ASD-BW übermittelt werden, und das in der Form einer Interims-Excel-Tabelle. Und die muss in ASV-BW erstellt und dann in ASD-BW eingelesen werden und dann dort vervollständigt werden (weil sowohl in winprosa als auch in ASV-BW keine Erst- und Zweitkorrekturnoten verwaltet werden müssen, sind die nun nachzuerfassen).

Mit dem IBBW-Team klappt die Zusammenarbeit sehr gut, daher sind die IBBW-End­noten­blätter für die schr. Prüfungen seit 2021 auch direkt in winprosa von der IBBW-Vorlage aus ausfüllbar.
Hätten wir vom ASV-BW-Team rechtzeitig ein Muster der Interims-Excel-Tabelle erhalten, hätten wir die Erzeugung einer sochen Tabelle aus winprosa heraus programmieren können.

Das IBBW-Verfahren zur Abwicklung der schr. Prüfungen kann bekanntlich wegen der teilweisen Papierpflicht nicht alle Ergebnisse per EDV erfassen (siehe Leistungsbewertung und Prüfungsverarbeitung > Verarbeitung der Excel-Mappen in winprosa > … Handhaben der IBBW-Endnotenblätter).
Wollte man diese Papierpflicht abschaffen, müssten sichere Transportprozeduren für den dann nötigen Dateiversand samt anschließender Verteilung geschaffen werden.

Im Jahrgang 2025 können Sie nun Kurswahlen vollständig eingeben und überprüfen lassen. Ausführliche Details zur Bedienung siehe Kurswahlverarbeitung I > 2.2a Sonderfälle bei den GW-Fächern G/Geo/Gk/Wi. Die Weitschweifigkeit der dortigen Erläuterungen spiegelt unsere Überraschung wider, die wir angesichts der Komplexität des GW-Supersonderfalls seit Mai 23 verspürt haben.

In Geo oder Gk dürfen ab Jahrgang 2025 vom Schüler ein, zwei, drei oder vier Halbjahre belegt werden. Da diese Schüler irgendwie auf Parallelkurse zu verteilen sind, ist es wünschenswert, derartige Kurswahlen nach Anzahl der belegten Semester auszählen zu können. So können z.B. alle Schüler mit drei oder vier belegten Kursen im Fach in einem gemeinsamen Parallelkurs des Faches zusammen gelegt werden.

Die Beschreibung dieses Auszähldienstes finden Sie in Bedienung > 3.4 Eine Auswahl nach Kursanzahl pro Fach erstellen.


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ASV-BW: was tun, wenn 2023 Daten noch vom alten Partner stammen   27.06.23

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Die heiße Phase der mdl. Prüfungen ist angelaufen. Aber offensichtlich hat sich nicht jedes Kursstufenteam über die neuesten Juni-Tipps informiert, wie etliche Anfragen zeigen!

Aber einen zusätzlichen Tipp können wir hier noch geben für den Wechsel vom "alten" Partnerprogramm zu ASV-BW bez. Abi 2023:

  1. Wer inzwischen diesen Wechsel vollzogen hatte, musste angeben, ab welchem Jahrgang der Umstieg wirksam sein sollte, siehe Abkoppeln vom alten Partnerprogramm.
  2. Und wer dann noch "alte" Schülerstammdaten nachbearbeiten muss (z.B. für Zeugnisse 2023), kann das nur noch in winprosa durchführen, nicht mehr über das stillgelegte Partnerprogramm.
  3. Aber dazu müssen die betroffenen Schülerstammdatensätze abgekoppelt werden, siehe An- und Abkoppeln einzelner Schüler.

In diesem Zusammenhang ein weiterer Tipp zum Wechsel vom alten Partnerprogramm zu ASV-BW bez. Quell-IDs:

  1. Jeder Stammdatenprogramm-Hersteller erzeugt Quell-IDs mit eigener Struktur, die nicht auf Stammdatenprogramme anderer Hersteller übertragbar ist.
  2. Daher können alte Stammdatensätze nicht mit ASV-BW nachbearbeitet werden; siehe auch Punkt 3 in Verwaltung der Quell-IDs.
  3. Wenn also z.B. alle Schüler bis einschl. Jahrgang 2025 mit ASS/Atlantis/SVP-BW erfasst worden waren, kann normalerweise erst ab Jahrgang 2026 auf ASV-BW zugegriffen werden.
  4. Schüler der Jahrgänge bis einschl. 2025 müssen dann in winprosa nachbearbeitet/aktualisiert werden, wie in 3. beschrieben.

Daher bieten wir gem. unseren AGB einen zu beauftragenden Dienst an, in dem wir die alten Partnerprogramm-IDs gegen diejenigen aus ASV-BW austauschen (siehe dort "Anpassung von Quell-IDs für vorhergehende Jahrgänge nach Umstieg auf ASV-BW als Stammdatenquelle").


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Version 2023.0624: Letzter Feinschliff fürs mdl. Abi 2023   24.06.23

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In der aktuellen Version sind neben kleineren Verbesserungen einige grundlegende Änderungen/Ergänzungen programmiert:

Für die Prüfungspläne mdl. Abi 2023 wurden die Druckempfehlungen überarbeitet, um saubere Darstellungen zu erzeugen.
Das SZB I mit Diakritika Zeugnis > Abitur > Schülerzeugnisblatt I (23-)-SZ hatte noch gefehlt; es wurde überarbeitet und nun bereit gestellt.
Das externe Formular Notenliste > Schüler > Notenliste-Einführungsphase wurde um das sechste Fach ergänzt.

Die Schulfremdenzeugnisse 2023 wurden aktualisiert (Coronaeintrag für 2022/23!) und bereit gestellt.
Siehe auch Leistungsbewertung und Prüfungsverarbeitung > 6. Schulfremdenprüfung

Wenn ein Schüler eine 4. Fremdsprache per Einzelfallregelung vom RP genehmigt bekommt, muss diese FS bekanntlich in dessen Schulllaufbahndaten vermerkt werden. Dazu kann das Feld … "europ. Gymn. 4.FS" verwendet werden. Dabei wird nun ein vorhandener Eintrag Profil für winprosa nicht mehr gelöscht.

Für den Jahrgang 2025 planen wir die finale Freigabe im Anschluss an das mdl. Prüfungsverfahren 2023.
Beachten Sie bitte auch den nachfolgenden Tipp bez. 15. Parallelkurs in BK im Jahrgang 2025.


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Bildende Kunst: ggf. in 2025 den 15. Parallelkurs wieder loswerden   23.06.23

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In BK hat keine Schule 15 Parallelkurse einzurichten. Trotzdem gibt es vereinzelt Fälle, in denen winprosa im Jahrgang 2025 einen Schüler im 1. oder 2. Semester "heimlich" in den 15. Parallelkurs eingeteilt hatte. Wir vermuten da Restwirkungen eines Testbefehls, der schon vor längerem wieder entfernt worden war.

In der Folge kann man im Jahrgangskanon richtigerweise die BK-Parallelkurszahl nicht mehr verkleinern, denn erst muss der 15. Parallelkurs geleert werden. Aber dazu muss man wissen, welcher Schüler dort eingeteilt ist, um die entsprechende Zuweisung auf 0 zurück zu stellen.

Normalerweise ginge das ganz einfach im Dienst Bearbeiten > kursweise > Parallelkurse. Aber leider genau da schlägt der Logikteufel zu: dort werden derartige Fehlbelegungen leider nicht angezeigt (weil eigentlich gar nicht vorhanden).

Wer also einen 15. Parallelkurs in BK nicht loswerden kann, muss leider alle Schüler im Dienst Bearbeiten > schülerweise > Parallelkurse durchblättern, um den schuldigen zu finden und dessen BK-Zuweisung dort ggf. in beiden Semestern auf 0 zurück zu stellen.


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Version 2023.0616: Einige Fehlerbereinigungen und Neue Abiformulare 2023   17.-21.06.23

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In der aktuellen Version gibt es folgende Neuigkeiten (Details siehe unten):

  • Im externen Formular Zeugnis > Abitur > Französisch-Bescheinigung wurde ein Fehler beseitigt.
  • Und quasi in letzter Sekunde mussten wir die Abiformulare für 2023 wegen IMP um den Platz für ein sechstes Fach im IV Block ergänzen.
  • Und weil in diesen Tagen viel (probe)gedruckt wird, kann es zum Überlauf in der entsprechenden History-Liste kommen, weshalb Sie die von Zeit zu Zeit löschen sollten.
  • Ferner kann in Einzelfällen vorkommen, dass das Fenster Modellrechnungen leer bleibt im Dienst Bearbeiten > schülerweise > Abiturprüfung. Das Problem können wir jetzt für das laufende Abiturverfahren nicht beheben, aber unten ist der Workaround zur Lösung vor Ort angegeben.
  • Und eben wurde ein Engpass erkannt bez. der Tutorangabe im Schülerzeugnisblatt II: Dort konnte je nach Vorgeschichte der Ausdruck des Tutornamens fehlen, obwohl er im SZB I ausgedruckt wurde. Abhilfe s.u.

Das externe Formular Zeugnis > Abitur > Französisch-Bescheinigung dient bekanntlich zur Vorlage an französischen Universitäten. Es ist nur sinnvoll für Schüler mit erfolgreich belegtem LF Franz., kann aber für beliebige Schüler ausgedruckt werden.

Daher werden im Schülerfilter mittels Auswahlmöglichkeit Sch. erh. Französisch-Bescheinigung alle Schüler mit mindestens ausreichenden Leistungen im LF Franz. angezeigt.

Der Sonderfall IMP war erst rel. spät festgelegt worden, daher stellte sich erst jetzt im praktischen Einsatz heraus, dass ab Abi 2023 in Block IV Platz für ein sechtes Fach nötig wurde.

Die "neuen" Fächer WBS und IMP können wie das etablierte Fach NwT bereits in der Einführungsphase unterrichtet werden. In der Kursstufe kann WBS als LF Wi weitergeführt werden und NwT als BF NwT. Dann sind Abschlussnoten der Einführungsphase nicht in Block IV auf dem Abizeugnis einzutragen, andernfalls ggf. schon.

Anders ist das bei IMP. LF Informatik und BF Informatik zählen nicht als vollwertige Weiterführung, daher muss IMP in Block IV immer eingetragen werden.

Der vorübergehend eingeführte Brückenkurs Informatik als Vorgänger von IMP war historisch eher eine AG und wird nicht in Block IV vermerkt.
Nur zur Klarstellung: Informatik kann als LF und als BF angeboten werden (Kürzel If) und als Orchideenfach/Wahlfach (Kützel Inf).

Also müssen WBS, IMP und NwT ggf. im Dienst Bearbeiten > schülerweise > Noten Einführungsphase angeboten werden. Wenn diese dort fehlen, müssen sie im Dienst Extras > Fächer und Kurse > SVP-Referenztabellen | Fächer SVP -> winprosa den entsprechenden winprosa-Fächern zugewiesen werden. Details siehe 1.4 SVP-Referenztabellen > Fächer (SVP -> winprosa).

winprosa stellt für den Druck externer Formulare bekanntlich eine dynamische History-Liste der zuletzt gebrauchten Formulare zur Verfügung. Deren Platz ist beschränkt, wenn sie überläuft, erzeugt das eine Fehlermeldung.

Dann müssen Sie die Liste verkleinern/löschen im Dienst Extras > Benutzerparameter | Parametersätze löschen | zuletzt benutzte Formulare …, wie im Tipp Formularverwaltung: Aufruf externer Formulare vom 25.04.23 beschrieben ist. Details siehe auch Formulare und Druckaufträge > 1.5 Druckdialog-Einstellungen.

Nebenstehendes Fehlermeldungsbeispiel bringt noch den überflüssigen Hinweis, das Problem an uns zu melden. Wir würden aber auch nur den o.g. Tipp geben.

Vereinzelt kann es vorkommen, dass das Fenster Modellrechnungen leer bleibt im Dienst Bearbeiten > schülerweise > Abiturprüfung. Wir dachten zunächst, dass nur bestimmte Wiederholer betroffen seien, haben aber heute gehört, dass auch "harmlose" Schüler betroffen sein könnten. Unten ist der Workaround für beide Fälle aufgeführt.

Wenn ein Schüler 2022 die mdl. Prüfungen abgebrochen hatte, dann aber doch als Wiederholer 2023 antritt, dann steckt er jetzt immer noch als Abbrechler im Datenbestand. Das hat zur Folge, dass für ihn keine Modellrechnungen angeboten werden. Das Modellrechnungsfenster bleibt leer und gesperrt, nur (irgendwelche) Prüfungsfächer werden angezeigt, nämlich beim Blättern/Schülerwechsel ggf. die vom Vorgänger.

Weil im Dienst Bearbeiten > schülerweise > Abiturprüfung das Feld mit dem Status mdl. Prüfungen (automatisch - nicht angetreten - abgebrochen) ausgegraut ist und ggf. falsch anzeigt, können Sie dort auch nicht den Wert automatisch einstellen.

Workaround:

Geben sie dem Schüler in allen seinen mdl. Fächern Interimsnoten, so dass er bestehen würde. Dann wird das Feld freigeschaltet und Sie können auf automatisch stellen. Wenn Sie dann die mdl. Interimsnoten löschen, werden die Modellrechnungen wieder freigeschaltet.

Das SZB II ist ein amtliches Dokument (im Gegensatz zum internen SZB I), das nach Abschluss der Prüfungen im RP archiviert wird. Daher soll auf dem SZB II auch die Dienstbezeichnung des Tutors angegeben werden (nicht nur die des Prüfungsvorsinzenden).

Tutoren werden wie die anderen Lehrkräfte in der Lehrerdatenbank Extras > Lehrkräfte verwaltet. Und diese Datenbank musste überarbeitet werden, um auch die Lehrervornamen darstellen zu können, wie bereits im Aktuellen Tipp vom 14.03. berichtet wurde. Details siehe Stammdatenverwaltung > 7. Lehrerdatenverwaltung.

Wenn die Lehrerliste nicht richtig aktualisiert wurde, kann es vorkommen, dass der Tutoreintrag auf dem SZB II fehlt (nicht aber auf dem zugehörigen SZB I, weil dort noch die "schlichte" Variante verwendet wird). Eigentlich wollten wir erreichen, dass im Notfall die schlichte Variante auf allen betroffenen Formularen genügen sollte. Aber da hat sich offensichtlich ein Fehler eingeschlichen.

Abhilfe:

Aktualisieren Sie in der Lehrerdatenbank die Spalte Vollname in einem Rutsch automatisch für alle Lehrkräfte durch simplen Klick auf  strg  + , wie im Handbuch beschrieben.


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Version 2023.0611: mit Fehlerbereinigungen und weiteren Details zum GW-Sonderfall 2025   11.06.23

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In der vorliegenden Version haben wir vor allem die Verarbeitung des Jahrgangs 2025 weiter vorangetrieben. Ferner haben wir u.a. eine Endlosschleife bei der Übernahme der Noten aus Excel-Dateien entfernt und einen Engpass bei der Übernahme der Noten Einführungsphase aus ASV-BW beseitigt.

Was bez. des GW-Sonderfalls ab 2025 auf die Schulen zukommt und von uns zu verarbeiten ist, hatten wir bereits im Tipp vom 11.05. angerissen. Zwischenzeitlich konnten wir mit dem MKJS einige Fragen klären.

Viele Details sind nun in unsere Algorithmen übernommen worden, aber noch nicht freigeschaltet. Denn nun folgen schrittweise die restlichen Details. Erst wenn alles zusammengetragen ist, können wir finale Tests durchführen und dabei die Bedienung auf Stimmigkeit trimmen. Und dann erst alles freischalten.

Mittlerweile haben wir das zugehörige Onlinehandbuch Kurswahlverarbeitung I überarbeitet und den Abschnitt 2.2a Sonderfälle bei den GW-Fächern G/Geo/Gk/Wi neu gegliedert. Derzeit tragen wir dort die aktuellen Neuerungen nach und beschreiben "unsere Sicht der Dinge".

Die wesentlichen Neuerungen für die beiden GW-Fächer Geo und Gk sind zwar schon lange bekannt, aber die sich nun abzeichnenden Details machen das "Salz in der Suppe" aus:
Nun muss es jeweils dreierlei Kursarten geben (erste Pflichtkurse und zweite Pflichtkurse und Wahlkurse) und u.U. zusätzlich "Parallelkurs-Stränge".
Hier kommt es also nicht nur auf belegt oder nicht belegt an, sondern auch auf wann belegt.
Und das Ganze ggf. unterschiedlich für unterschiedliche Parallelkurs-Stränge.
Denn die Verteilung der GW-Fachthemen auf die Kurse legt die Kurseigenschaft fest und diese Verteilung darf für die Parallelkurs-Stränge einer Kursstufe unterschiedlich erfolgen und erzeugt somit auch die unterschiedliche Reihenfolge von Pflicht- und Wahlkursen.

Es gibt bekanntlich zwei Kurswahlzeiträume, die Hauptwahl Ende der Einführungsphase und die Nachwahl Ende der Jg1.
Und es gibt drei Umwahlzeiträume, die zwei Wochen zu Beginn von Jg1 und die beiden zu Beginn von Jg2 und den einen Schultag nach Zeugnisausgabe von Hj. 3.
Und dann wird die (Um-)Wahl von Geo oder Gk in Zukunft etwas kniffelig.

Bleiben Sie also am Ball!!!   Wir tun es auch.

Neben der externen Halbjahresnotenerfassung (siehe Halbjahresnotenverarbeitung > 4. Externe Notenerfassung) gibt es bekanntlich die Notenerfassung mittels Excel-Dateien (siehe Schnittstellen, Freigaben & Excelexport, -import > 3.2 Kursnoten). Und bei der letzteren haben wir eine Endlosschleife beseitigt.

Den Import der Noten Einführungsphase haben wir bekanntlich beschrieben in Leistungsbewertung und Prüfungsverarbeitung > 4.1 Erfassung der Noten der Einführungsphase. Im Abschnitt Import der Noten 10/11 über einen Txt/CSV/Excel-Import ff beschreiben wir die Details u.a. für den Import aus ASV-BW.

Hier sind zwei Probleme beseitigt:
Offensichtlich kann ASV-BW entweder Schülernamen mit Rufname oder solche mit Vornamen ausspielen. winprosa erkennt nun beide Fälle und liest richtig ein.
Wenn aus ASV-BW die Daten in der Form eine Tabellenzeile pro Schüler übernommen werden, können die Zeilen für winprosa zu lang werden. ASV-BW kann aber offensichtlich auch die Form mehrere Tabellenzeilen pro Schüler liefern, dann kann das Problem nicht auftauchen.


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Version 2023.0525: Fehlerbereinigung beim Kurs- und Prüfungslistendruck / Sportattest   24.-26.05.23

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In eigener Sache:
Aktuelle Programmfehler mit "Breitenwirkung" werden von uns bekanntlich immer schnell in einem Aktuellen Tipp bekanntgegeben, damit Sie baldmöglichst erfahren, was zu tun ist. So geschehen heute aufgrund der gestrigen Version 2023.0524.
Wenn Sie also einen Programmfehler entdecken, sehen Sie bitte erst nach, ob wir diesbezüglich schon einen Aktuellen Tipp veröffentlicht haben. Das geht schließlich vom Programm aus und spart Ihnen und uns ggf. Schreibarbeit.
Und das eigenständige Nachsehen, ob es was Neues gibt, setzen wir auch bezüglich unserer Updates voraus, denn wir haben keine Zeit für den Versand von Rundmails, von denen dann ein Viertel wegen veralteter Adressen zurückkommt.


Wenn Sie unsere Aktuellen Tipps regelmäßig lesen, kennen Sie unseren momentanen Engpass: Abi 2023 muss laufen, Abi 2024 ist noch weit weg und Jahrgang 2025 ist dank MKJS noch gar nicht ausprogrammiert, müsste aber kurswahltechnisch schon längst fertig sein (siehe Tipp vom 11.05.), schließlich wurden die Vorwahlen meist schon im März abgehalten.

Kompliziert wird das Ganze für uns, weil wir die Jahrgänge nicht unabhängig voneinander programmieren können:
- Eine Änderung im Jahrgang x muss u.U. auch in den Jahrgang y übernommen werden, und das ggf. rückwärts oder vorwärts.
- Wenn wir eine Testversion für 2025 erstellt haben und dann einen aktuellen Fehler für 2023 verbessern müssen (wie jetzt),
  muss das halbfertige in 2025 "abgedeckt" werden, damit wir updaten können, Sie aber über halbfertiges nicht stolpern können.
- Und wenn wir in 2025 an einer "Schraube" drehen, die sich auch auf 2023 und 2024 auswirkt, dann kann sowas geschehen,
  wie mit der Version von gestern.


Langer Rede kurzer Sinn:
• Jahrgang 2025 ist noch nicht fertig programmiert, daher sind viele Dienste noch gesperrt.
• Aber auch die Kurswahlüberprüfung ist noch nicht ganz fertig programmiert, kann aber deshalb nicht vollständig gesperrt werden,
  damit z.B. die Schüler nicht beliebigen Blödsinn eingeben können.
• Also müssen Sie beim Jahrgang 2025 besonders aufpassen, insbes. im Bereich Wi/Gk/Geo.


Doch nun zur aktuellen Programmversion:
Die ersetzt Version 2023.0524 und beseitigt einen Fehler im Zusammenhang mit Sportattest, einen
Engpass im Dienst Bearbeiten > kursweise beim Seriendruck interner Kurs- und Notenlisten und einen anderen
Engpass im Dienst Bearbeiten > mündliche Prüfung beim Druck der internen Liste aller Prüflinge mit ihren Prüfungen und Pr'Räumen.

Bedauerlicherweise hatten wir gestern ein Teststatement stehen lassen im Zusammenhang mit Sportattest. Dadurch wurde eine falsche Fehlermeldung kreiert. Die aktuelle Version bügelt diesen Fehler aus.

Aber die Leidtragenden sind nun verunsicherte Kursstufenberater mit Sportattest-Schülern, denen winprosa die Ersatzkurs-Anrechnung von BesLL/sf verweigert: Kurswahlfehler trotz "ausreichend" vieler Kurse.
Aber winprosa hat Recht, wie wir schon lange beschrieben haben in Kurswahlverarbeitung I > 2.2 Gesellschaftswissenschaften, Sport, Informatik, Bes.LL in den Abschnitten Sport und Besondere Lernleistung als Seminarfach.

Leider ergab sich in Version 2023.0515 im Dienst Bearbeiten > kursweise beim Seriendruck mehrerer interner Kurslisten/Notenlisten eine Endlossschleife, weshalb winprosa mittels Taskmanager abgewürgt werden musste.

Das Problem trat nur auf, wenn beim Seriendruck die Druckvorschau zugeschaltet war. Es trat nicht auf beim Einzeldruck mit aktivierter Druckvorschau. Und es tritt grundsätzlich nicht auf beim (Serien-)Druck externer Kurs- und Notenlisten.

Wir verhindern nun die Endlosschleife, indem wir kurzfristig die Druckvorschau beim Druck der fraglichen Listen untersagen. Daher erhalten Sie vom Programm ggf. einen diesbezüglichen Hinweis.

Hintergrund:
Die Druckvorschau verhindert bekanntlich Fehleingaben beim Druckaufruf der internen und der externen Formulare.
Nur wenn man Formulare mit zugeschalteter Druckvorschau druckt, kann man vor dem eigentlichen Drucken erkennen, ob das richtige Formular mit den richtigen Parametern ausgewählt ist. Siehe hierzu auch Formulare und Druckaufträge > 1.3 Druckvorschau.
Sie sollten also derzeit ggf. die externen Formulare ausgeben.

Nach erfolgreicher Planung der mdl. Prüfungen können Sie eine interne Liste aller Prüflinge mit ihren Prüfungen und Pr'Räumen zum Aushang erstellen. Die nützt aber nur etwas, wenn dort zu den individuellen Prüfungen auch die Prüfungszeiten eingetragen sind. Und genau die haben in den Vorgängerversionen u.U. gefehlt.

Dieser Fehler ist nun beseitigt.

Hintergrund:
Zur Prüfungsplanung benötigen Sie an Ihre Bedürfnisse angepasste Zeitrasterdefinitionen. Damit die nicht jedes Jahr neu erstellt werden müssen, werden die automatisch von den Vorgängerjahrgängen übernommen und stehen dann für die Planung zur Verfügung.
Anschließend können alle möglichen internen Listen und Protokolle gedruckt werden. Details siehe Leistungsbewertung und Prüfungsverarbeitung > 5.9 Druckdienste, Abiturauswertung, Schlussprotokoll, Abiturzeugnisse.
Durch einen Fehler im Übernahmealgorithmus konnte es vorkommen, dass das Zeitraster für den Druck nicht richtig eingelesen wurde; dann fehlten die Prüfungszeiten in den Ausdrucken.


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Version 2023.0515: Beseitigung des winprosa-Versteckspiels   15.05.23

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Die Version vom Donnerstag hat bei einigen Kunden Probleme gemacht: in bestimmten PC-Konfigurationen spielte winprosa mit den Usern "Verstecken", was in Prüfungszeiten verständlicherweise wenig Begeisterung erzeugte. Wir wurden erst durch einige Betroffene aufmerksam gemacht, weil dieses Verhalten in useren Testsystemen (zunächst) nicht beobbachtbar war. winprosa war aber nie abgestürzt, sonden eben nur versteckt.

In der aktuellen Version haben wir nun den Kampf zwischen Windows und winprosa (hoffentlich) wieder mal zugunsten von winprosa entschieden, betreffend die Bildschirmpositionierung in Zusammenhang mit unterschiedlichen Bildschirmauflösungen/Multimonitorsystemen;
siehe 0.f. Windows ↔ winprosa : Tipps zur Interaktion > E. winprosa nach Minimierung blockiert: so geht die Wiederbelebung.

Die Anzahl angeschlossener Monitore, deren native Bildschirmauflösungen und die jeweils eingestellten Skalierungen beeinflussen die Fensterpositionierungen der div. Programmfenster. Hinzu kommen die benutzerindividuellen Fensterpositionierungen. Dazu kommt die Windows-eigene Definition von Hauptbildschirm und Nebenbildschirmen, die teils steckerabhängig ist und auch davon abhängen kann, ob Monitore angschlossen oder abgesteckt, ein- oder ausgeschaltet sind. Im schlimmsten Fall bestimmt auch ein angeschlossener, aber ausgeschalteter Monitor die in Windows vermerkte Reihenfolge der Bildschirme!

Mögliche Vorgehensweisen fürs Update je nach Vorgeschichte:

  1. Wenn Sie noch mit Version 2023.0425 gearbeitet hatten, können Sie problemlos updaten, wie üblich.
  2. Hatten Sie schon auf Version 2023.0511 umgestellt, aber (bisher) keine Probleme gehabt, können Sie ebenfalls normal updaten.
  3. Hatten Sie mit Version 2023.0511 die geschilderten Versteckprobleme, dann sind falsche Fenstereinstellungen gespeichert. Je nachdem, wie Sie winprosa beenden/abbrechen konnten, können Sie
    1. entweder normal starten und vom Programm aus updaten.
    2. Oder Sie müssen vor Programmstart erst die falschen Fenstereinstellungen löschen. Die werden in der Datei …\cmh\winprosa\winprosa.fpos gespeichert. Wenn diese Datei fehlt, muss winprosa "neutral" neu anfangen und Sie können direkt updaten, wie üblich.

Haben Sie nach dem Updaten noch Versteckprobleme, beenden Sie das Programm und holen den Punkt 3.b. nach.

In sehr seltenen Fällen dauert es nach dem Update beim ersten Start recht lange, bis die Registrierung der Formulare abgeschlossen ist. Seien Sie dann bitte geduldig.

Ferner haben wir einen Sonderfall beschrieben, die externe Kurswahlerfassung betreffend in Zusammenhang mit z.B. Seminarkursthemen; siehe Kurswahlverarbeitung I > … "Parallelkurswahlen" mittels AG-Textbausteinen.

Im Übrigen arbeiten wir heftig an den Algorithmen für Gk und Geo ab Abi 2025; siehe Tipp vom 11.05. Gk/Geo ab 2025: Folgen-Einschätzung.


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Version 2023.0511: u.a mit Abiturzeugnisformularen für 2023 und neuem Programmverfallsdatum   11.05.23

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Die aktuelle Version bringt neben den üblichen Programmbereinigungen vor allem ein neues Programmverfallsdatum 24.07.2023 und die Abi­turzeugnisformulare 2023. Im Zusammenhang mit den Zeugnisformularen haben wir die Beglaubigungsweise bei Zeugnis-Abschrift und -Neufertigung überarbeitet. Ferner haben wir unsere Tipps zum Drucken und unsere Tipps zur Anbindung von ASV-BW erweitert.

Nachdem vor knapp zwei Wochen die Fachpläne für die fakultativen Kurse in Gk und Geo ab Jahrgang 2025 veröffentlicht wurden, haben wir versucht, Faden zu schlagen, was da auf die Schulen organisatorisch zukommt und was von uns programmiert werden muss.
Siehe den folgenden Tipp Gk/Geo ab 2025: Folgen-Einschätzung.


Abizeugnisse

Es gab/gibt für die drei AGVO-Abitur-Jahrgänge 2021, 2022 und 2023 drei unterschiedliche Abi­turberechnungsweisen. Das MKJS hat für diese Jahrgänge einheitlich das ursprüngliche Zeugnis-Layout von 2021 vorgegeben.

Die mündlichen Prüfungen sind bekanntlich von den SZB I und II begleitet. Und das SZB II ist die Grundlage für die Abiturberechnungsweise. Also gibt es für die drei Jahrgänge drei unterschiedliche SZB II. Daher haben wir entsprechende Passagen im Handbuch Leistungsbewertung und Prüfungsverarbeitung überarbeitet.

Insbesondere sind die folgenden Abschnitte beachtenswert:
1.2 Leistungsbewertung > … Leistungsprotokolle / Schülerzeugnisblätter
1.6 Kleines Einmaleins des Abiturs / Stand April 2023
5.8 Verarbeitung der Ergebnisse der mündlichen Prüfungen … > … Auswirkung auf Block II der Zeugnisse (Abi 2023 ff)


Beglaubigungen

Gem. unserer Empfehlung (siehe Installation und Update … > 6.4 Archivierung der Zeugnisse) wird meistens die PDF-Archivierung bevorzugt. Zeugnis-Abschriften/-Neufertigungen müssen bekanntlich mit Datum beglaubigt werden. Aber wenn Abschriften/-Neufertigungen auf Vorrat erstellt werden, sind Beglaubiger und Beglaubigungsdatum nicht bekannt. Daher können Sie nun in vereinfachter Weise diese beiden Daten ab- und zuschalten. Details siehe Formulare und Druckaufträge > 3.3 Erweiterter Druckdialog.


winprosa-Druckdialog und Windows-Druckereinstellungen

Dass das ganz unterschiedliche Dienste sind, merkt man spätestens dann, wenn man entweder gar nicht drucken kann oder den Drucker laufend neu auswählen muss. Das haben wir in Formulare und Druckaufträge > 1.6 winprosa-Druckdialog und Windows-Druckereinstellungen genauer beschrieben.


Unterschied Partnerprogramm - Fremdprogramm

Wenn ein SVP als Partnerprogramm an winprosa angebunden ist, kann es nicht als Fremdprogramm fungieren. Das steht zwar seit langem im Onlinehandbuch Stammdatenverwaltung, aber wir haben die Kapitel 3.3 und 3.4 diesbezüglich schärfer formuliert.

Wenn die Direktanbindung eines (alten) Partnerprogramms (z.B. nach einem Serverumzug) nicht mehr klappt, kann meist nur unsere ServiceLine helfen, denn Abkoppeln wäre eine endgültige Lösung, die vielleicht noch nicht gewünscht ist.

Bei ASV-BW ist das etwas einfacher. Dort muss bekanntlich ein Haken gesetzt werden, wenn die ASV-BW-Datenbank standardmäßig "angezapft" werden soll. Wenn aber der Dienstleister die Zugangsdaten falsch weitergegeben hatte, ist man versucht, ASV-BW als Fremdprogramm einzusetzen. Dann muss aber der Haken vorher wieder entfernt werden (siehe Handbuch!).


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Gk/Geo ab 2025: Folgen-Einschätzung   11.05.23

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Mit Datum 30.03.2023 (also kurz vor Veröffentlichung der AGVO 2023 am 15.04.) wurden die Schulen durch den Erlass KM35-6510-27/3 über die
Bildungspläne für je zwei zusätzliche Halbjahre in den Fächern Geographie und Gemeinschaftskunde in der gymnasialen Oberstufe nach Abiturverordnung Gymnasien der Normalform (AGVO)
informiert. Die Veröffentlichung der zugehörigen Fachpläne folgte dann am 01.05.

Kernaussagen des Erlasses vom 30.03.23 sind (aber nichts wesentlich neueres gegenüber dem Erlass vom 21.10.2020!):

  1. Betroffen sind Schüler, die zum anstehenden Schuljahreswechsel in die Kursstufe eintreten.
  2. Belegt werden können in den Basisfächer Gk oder Geo entweder zwei Kurshalbjahre gemäß Belegpflicht oder vier Kurshalbjahre unter Berücksichtigung zweier weiterer fakultativer Halbjahre.
  3. Dabei kann das jeweilige Fach als mündliches Prüfungsfach gewählt werden.
  4. Die bestehenden Fachpläne für die belegpflichtigen Kurshalbjahre in den Basisfächern Geographie bzw. Gemeinschaftskunde werden dafür um jeweils zwei fakultative Halbjahre ergänzt.

Die AGVO 2023 vom 15.04. bietet folgende Ergänzungen/Klarstellungen, auch in Bezug auf LF Wirtschaft (siehe auch den Tipp vom 19.04.).
  Aber in ihr steht nirgends der Begriff fakultativ:

  1. In Gk oder Geo können jeweils zwei weitere [= fakultative] Kurse angeboten werden *); § 10(4).
  2. In Gk und Geo sind jeweils zwei belegungspflichtige Kurse zu besuchen; § 13(1)6.
  3. Zusammen mit LF Wirtschaft sind in den Basisfächern Geo und Gk von den belegpflichtigen Kursen jeweils nur der erste unterrichtete Kurs zu belegen **); § 13(2)3.
  4. Im mdl. Prüfungsfach Gk oder Geo sind jeweils durchgängig vier Kurse zu belegen, außer bei belegtem LF Wirtschaft, dann sind in Gk oder Geo nur drei Kurse zu belegen,
    der eine aus **) und die beiden aus *); § 21(2) Nr.2.
  5. Die Fachlehrkraft, welche den Prüfling im vierten Schulhalbjahr unterrichtet oder in den Fächern Geographie und Gemeinschaftskunde jeweils zuletzt unterrichtet hat, ist prüfendes Mitglied; § 20(3) Nr.2.

Die neuen Fachpläne vom 01.05. ( Gymnasium - Gemeinschaftskunde vom 23. März 2016 in der Fassung vom 22. Februar 2023 (V2)   und
  Gymnasium - Geographie vom 23. März 2016 in der Fassung vom 22. Februar 2023 (V2)) bieten für beide Fächer identische Hinweise zum Basisfach:

  1. "Hinweise zum Basisfach: Das Basisfach Gemeinschaftskunde/Geographie kann von den Schulen in zwei Varianten angeboten werden:
    1.) als zweistündiges belegpflichtiges Basisfach über zwei Kurshalbjahre;     2.) als zweistündiges Basisfach über vier Kurshalbjahre.
    Dabei werden die zwei belegpflichtigen Halbjahre um zwei fakultative Halbjahre ergänzt. Die betroffenen Kompetenzbereiche werden im Bildungsplan explizit mit dem Hinweis "fakultativ" ausgewiesen.
    Der Bildungsplan ist so konzipiert, dass die Reihenfolge belegpflichtiger und fakultativer Kompetenzbereiche frei gewählt werden kann."

Anmerkungen:

Die Gesellschaftwissenschaften begleiten die Kursstufe als organisatorischer Moloch von Anfang an. Sie wurden von uns schon sehr früh im "Fach" gw zusammengefasst. Daher sprachen wir vom gw-Sonderfall, dann vom Rel-gw-Sonderfall. und nun haben wir im Geltungsbereich der noch jungen AGVO bereits den zweiten Wi-gw-Sonderfall.

- "und" interpretieren wir als "sowohl … als auch" (Konjunktion),   "oder" interpretieren wir als "das eine oder das andere oder alle beiden" (Adjunktion),   "fakultativ" bedeutet "der freien Wahl überlassen"
- Nach § 10(1) besteht auch bez. Gk und Geo seitens der Schulen ein Einrichtungsvorbehalt gem. Organisationserlass.
- In § 10(4) ist die explizite Vorgabe gefallen, dass die Schule die (Pflicht-)Kurse in bestimmter Weise auf die Halbjahre verteilen soll, aber von dieser Verteilung auch abweichen darf.
- Nun fehlt in der ganzen AGVO jegliche Verteilungsvorgabe, die neuen Lehrpläne räumen diesbezüglich sogar volle Flexibilität ein (s.o.).


• Zusammenfassung:

- Die Schulen müssen Gk und Geo zweisemestrig anbieten, können Gk oder Geo aber auch viersemestrig anbieten.
- Dann gibt es jeweils zwei Pflicht- und zwei zusätzliche (= fakultative) Wahlkurse, die insgesamt in beliebiger Reihenfolge
  auf die vier Halbjahre verteilt werden dürfen.

- Die Schüler müssen dann Gk oder Geo je nach Umfeld ein-, zwei-, drei- oder viersemestrig belegen.
- Nur wenn Schüler mit Affinität zu gw vorsorglich in Gk oder Geo alle vier Halbjahre vorab belegen, können sie auch später
  daraus mdl. Prüfungsfächer wählen. Bei LF Wi genügen dann (die richtigen) drei Halbjahre.
- Die Schüler dürfen (wie üblich Ende Jg1) die in Jg2 belegten Wahlkurse auch wieder abwählen (wenn doch nicht gebraucht).


• Folgerungen:

- Oben ist ablesbar, dass erst vor knapp zwei Wochen die letzten Details dieser AGVO-Neuerungen successive veröffentlicht
  worden waren. Und das, obwohl die Änderungen bereits vor 2 ½ Jahren ( AZ 37-6615.30/1688/4) angekündigt worden waren.
- Da bleiben wenig mehr als zwei Monate Zeit für die Schulen und uns als Programmierer für die Umsetzung der Neuerungen.
  Schließlich sollen die 10/11-Klässler noch innerhalb diesen Schuljahres juristisch gültige Kurswahlen abgeben können,
  die dann auch sofort deputats- und stundenplanungsmäßig umgesetzt werden müssen!
- Es ist schlimmstenfalls damit zu rechnen, dass unsere Algorithmen bis zum Schuljahresende noch nicht alle Feinheiten
  beherrschen. Schließlich sind Kurswahlalgorithmus, Kursumwahlalgorithmus und Auswertungsalgorithmus anzupassen.


- Die Pflichtkurse bezeichnen wir im Folgenden mit p1 und p2, die Wahlkurse mit wa und wb.
- p1 ist nur formal privilegiert (→7.), denn die Fachpläne für p1 und p2 sind austauschber (→10.)!
- Aber Achtung: Der Text →10. ist insofern irreführend, als dass in GK sehr wohl für alle vier Halbjahre getrennte Fachpläne
  vorgegeben sind, nicht aber in Geo: hier gibt es getrennte Fachpläne für p1 und p2, aber nur einen gemeinsamen für wa+wb.
  Da dürfte die Reihenfolge nicht beliebig sein und daher die Belegungswahl "hopp oder top" lauten müssen.
- Die Schüler müssen in Gk oder Geo je nach Umfeld p1+p2 oder p1+wa+wb (→8.) oder p1+p2+wa+wb belegen
  und die sind jeweils gemeinsam anrechnungspflichtig. Es besteht also keine Auswahl der besser benoteten!
- Hier müssen Kursstufenteams und winprosa also spezielle Kurswahlprüfmethoden und Anrechnungsformeln berücksichtigen.

- Es besteht die grundsätzliche Möglichkeit, in Gk oder Geo zusätzlich zwei Wahlkurse zu belegen, unabhängig davon, Gk oder Geo
  als mdl. Prüfungsfach mit vier Kursen zu belegen. Es kann so Schulen mit viersem. Gk/Geo, aber ohne mdl. Prf. in Gk/Geo geben.
- gw-affine Schüler können z.B. die Prüfungsfachkombinationen D + M + Wi +Gk +Geo oder D + M + G + Gk + Geo wählen;
  gesellschaftswissenschaftliche Schwerpunktbildung neben sprachlicher und naturwissenschaftlicher Schwerpunktbildung.

- Wenn in Gk und Geo (auf Schülerwunsch hin) jeweils die beiden Wahlkurse angeboten werden sollen, sind das in Jg1 und Jg2
  mindestens je 4 weitere Deputatsstunden (Rechnung ohne weitere Parallelkurse!), ohne dass der Organisationserlass 2023/24
  das widerspiegelt. Das geht klar zu Lasten des Schulangebots, bzw. des "Orchideenangebots"!

- Also sind für Gk|Geo z.B. möglich: p1|p1 p2|p2 wa|wa wb|wb oder p1|wa p2|wb wa|p1 wb|p2 oder p1|wa wa|p1 p2|wb wb|p2
  oder … Das sind bez. der Fachplanverteilung formal 24 Kombinationen/Fach!
- Somit muss stundenplanungstechnisch und kurswahlüberwachungstechnisch mindestens zwischen Gk-p, Gk-w und
  Geo-p, Geo-w unterschieden werden.
- winprosa wird daher zukünftig im Dienst Kurseigenschaften die Eingabe der Pflichtsemester GW parallelkursweise fordern:
 
  Siehe auch Kurswahlverarbeitung I > 2.2a Sonderfälle bei den GW-Fächern G/Geo/Gk/Wi.
- Wenn die Schülermehrheit vermutlich nur Pflichtkurse in Gk/Geo belegt, dann ist deren Verteilung auf alle vier Halbjahre für diese
  Mehrheit am ausgewogensten.
- Wenn aber beide Pflichtkurse in Gk und Geo in Jg1 verplant werden, hat diese Mehrheit in Jg2 etwas mehr Luft zur
  Prüfungsvorbereitung oder zur Belegung von zweisem. "Orchideenfächern".


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Version 2023.0425: mit Detailverbesserungen und Fehlerbereinigungen   25.04.23

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Die aktuelle Version bringt einige Detailverbesserungen und Fehlerbereinigungen. Bezüglich der Abiturzeugnisse ab 2023 sind wir in Kontakt mit dem MKJS. Die Fragen rund um Gk/Geo ab 2025 mussten wir zunächst vertagen; Zeugnisse sind jetzt wichtiger.

Für die Schulfremdenprüfung haben wir die Erfassung der Prüfungsfächer überarbeitet und bei den Schildern/Aufklebern für die schr. Prüfungen nachgearbeitet.

Im Zusammenhang mit der Einbindung von IMP und WBS mussten wir nacharbeiten und dabei einen mit Version 2023.0401 erzeugten Engpass beseitigen. Das hat Auswirkungen auf die SVP-Referenztabellen und die Erfassung der Noten Einführungsphase. In den nächsten Tagen werden wir die entsprechenden Handbuchpassagen aktualisieren.

Mittlerweile ist die AGVO vom 15.04.2023 in der ausformulierten Fassung veröffentlich; siehe Verordnungsspalte. Wir haben die Änderungen in unsere interne AGVO-Hilfe eingebaut.
Da für den Jahrgang 2025 noch nicht alle Regeln im Detail geklärt sind, gibt es dort noch keine interne AGVO-Hilfe.

Für den Aufruf externer Formulare gibt es einige Hinweise. Siehe Tipp Formularverwaltung: Aufruf externer Formulare.

Windows 10 hat auch ein Programmverfallsdatum. Siehe Tipp Windows 10: nur bis 2025 einsetzbar?.


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Formularverwaltung: Aufruf externer Formulare   25.04.23

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Was tun, wenn beim Drucken ein früher verwendetes Formular plötzlich fehlt? Und was, wenn dabei plötzlich eine Liste mit "Überlaufproblemen" erscheint?

Bekanntlich verwaltet winprosa u.a. eine Aufrufhistorie der externen Formulare. So kann an den Zeugnisterminen schnell z.B. zwischen Leistungsprotokoll, Halbjahreszeugnis, SZB und Abizeugnis gewechselt werden. Dafür verwendet winprosa History-Listen, die aber aus Zeitgründen nicht bei jedem Programmstart evaluiert werden können.

Daher kann im Laufe der Zeit zweierlei passieren: Die History-Liste veraltet und/oder sie läuft über (wird zu voll).

Also kann es vorkommen, dass Sie aus der History-Liste ein Formular auswählen, das aber mittlerweile durch ein neueres mit anderem Dateinamen ersetzt worden war. Dadurch erhalten Sie eine Fehlermeldung. Dann müssen Sie das Formular eben im Formulardialog neu auswählen.

Normalerweise wird nach jedem Update eine automatische Registrierung aller externen Formulare durchgeführt. Wenn Sie das Formular im Formulardialog trotzdem nicht auffinden, müssen Sie dort über die Formulare neu einlesen und registrieren lassen. Details siehe Formulare und Druckaufträge > 3.2 Organisation der Formulare.

Der falsche Eintrag in der History-Liste wandert im Laufe der Zeit nach unten, bis er aus dem Fenster verschwindet. Das aber kann dauern und zu Verwirrung führen.

Daher ist es beim Auftreten der beschriebenen Fehlermeldungen besser, die jeweilige History-Liste zu bereinigen oder ganz zu löschen.
Das ist auch die Lösung beim Listenüberlauf und geschieht im Dienst Extras > Benutzerparameter | Parametersätze löschen.
Details siehe Bedienung > 1.4 Benutzerparameter.


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Windows 10: nur bis 2025 einsetzbar?   22.04./19.05.23

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Windows 10 wird ab Mitte Oktober 2023 nicht mehr aktualisiert und erhält nur bis 2025 Sicherheitsupdates!

Details siehe bei Ständige Rubriken: Quo vadis Windows: W10 → W11 → W11KI → ???


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AGVO 2023: seit 14.04.23 veröffentlicht   19.04.23

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Im GESETZBLATT FÜR BADEN-WÜRTTEMBERG wurde in Ausgabe Nr. 8 (vom 14.04.2023) das Artikelgesetz (vom 05.04.2023) "Verordnung des Kultusministeriums zur Änderung der Abiturverordnung Gymnasien der Normalform und anderer schulrechtlicher Bestimmungen" veröffentlicht.

In Artikel 1 dieses Artikelgesetzes sind alle Änderungen der AGVO für die Jahrgänge 2023 ff und 2025 ff penibel aufgelistet, nicht aber die zugehörigen ausformulierten Paragraphen. Das macht den Artikel sehr schwer lesbar, vor allem auch, weil verschiedene Änderungen teils unterschiedliche Jahrgänge betreffen!

Wir haben daher alle Änderungen in die AGVO eingepflegt und rechts in unserer Verordnungsspalte zusätzlich zur originalen Änderungsverordnung verlinkt.

Bemerkenswert ist die Tatsache, dass zwar (wie früher) in § 17 Gesamtqualifikation die "übliche" Verrechnung mündlicher Prüfungen in Block II abgehandelt wird, aber (nun) erst in § 26 Durchführung der mündlichen Prüfung im neuen Absatz (2a) die "neue" Verrechnung mündlicher Zusatzprüfungen für Block II dargestellt wird.
Und in § 27 Ergebnis der Abiturprüfung wird in Verbindung mit § 28 Feststellung der Gesamtqualifikation, Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife festgelegt, was letztlich zum Erreichen der Mindestqualifikation nötig ist, die zum Bestehen der Abiturprüfung führt.

§26(2a) AGVO (gültig ab Abi 2023):
"Wird eine mündliche Prüfung nach Absatz 1 Satz 1 mit 0 Punkten abgeschlossen, findet in dem jeweiligen Fach eine mündliche Zusatzprüfung statt. Die in der mündlichen Zusatzprüfung erreichte Punktzahl ist abweichend von § 17 Absatz 2 Satz 3 Nummer 1 zunächst durch zwei zu teilen und danach das ungerundete Ergebnis vierfach zu werten. Für die Durchführung der mündlichen Zusatzprüfung finden die Absätze 3 bis 8 entsprechende Anwendung."

Das ist alles logisch nachvollziehbar, berücksichtigt aber nicht den Engpass bei den Abizeugnissen (siehe Tipp vom 27.03.23), was wohl daran liegt, dass es früher keine Probleme mit halben Punkten geben konnte und Zeugnisdetails eigentlich nicht in die AGVO gehören.

Es gibt also noch viel Abstimmungsbedarf.

Bezüglich Gk/Geo ab Abi 2025 gilt nun:
§10(4) AGVO: "In den Basisfächern Geographie und Gemeinschaftskunde können in Ergänzung zu den belegpflichtigen Kursen nach § 13 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 jeweils zwei weitere Kurse angeboten werden."
§13(1) AGVO: "6. in Geographie und Gemeinschaftskunde die jeweils zwei belegpflichtigen Kurse,"
§13(2) AGVO: "… Wird das Leistungsfach Wirtschaft belegt, so ist abweichend von Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 in den Basisfächern Geographie und Gemeinschaftskunde von den belegpflichtigen Kursen jeweils nur der erste unterrichtete Kurs zu belegen."
§21(2) AGVO: "2. in den Prüfungsfächern werden die vier Kurse durchgängig besucht; wird das Leistungsfach Wirtschaft belegt und werden die Basisfächer Geographie oder Gemeinschaftskunde als mündliches Prüfungsfach gewählt, sind abweichend davon im jeweiligen Basisfach nur der belegpflichtige Kurs nach § 13 Absatz 2 Satz 3 und die beiden Kurse nach § 10 Absatz 4 zu besuchen,"

Auch hier gibt es noch viel Klärungsbedarf.

Mit winprosa hat die Verkürzung der Zeitspanne zwischen Bekanntgabe der schr. Prüfungsergebnisse und Beginn der mdl. Prüfungstermine laut § 23(6) AGVO nur mittelbar zu tun: Prüfungspläne müssen nun eben schneller erstellt werden.
Dass dadurch auch die Vorbereitungszeit für die Schüler um ca. 43% sinkt, wird offensichtlich billigend in Kauf genommen!


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Version 2023.0416: Neuerungen für ASV-BW, SVP-Referenztabellen, Programmverfallsdatum   12.-16.04.23

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In der neuen Version hätten wir gerne eine längere Programmlaufzeit eingebaut. Aber wir wissen noch immer nicht, wie die Abizeugnisse 2023 aussehen werden. Der mittlerweile auf den ASV-BW-Seiten veröffentlichte Entwurf mit Datum 29.03.2023 berücksichtigt in keinster Weise die Neuerungen bezüglich mündlicher Zusatzprüfungen. Die AGVO schweigt sich ebenfalls noch aus (Stand 01.08.2021).

Wir kennen also bez. 2023 nur das Papier des RP S (siehe Tipp vom 27.03.). Und bez. 2025 herrscht ebenfalls status quo. Daher haben wir das Programmverfallsdatum nur auf den 26.05.2023 verschieben können. Siehe auch Installation und Update … > 5.4 Programmlaufzeit und Lizenzlaufzeit …

Aus ASV-BW hatte winprosa früher als Schüleradresse nur die Elternadresse auslesen können, was bei Minderjährigen i.d.R. stimmte. Aber z.B. volljährige Schüler können schon "ausgezogen" sein. Nun importiert winprosa ggf. die "richtige" Schüleradresse.

Für die Anbindung von ASV-BW ist die Datei wprasv.dll unbedingt nötig und muss mit wachsendem Erkenntnisstand öfters aktualisiert werden. Daher wird nun auch ihre Versionsnummer im Dienst Hilfe > über … aufgelistet.

Die Bedienung der SVP-Referenztabellen haben wir in Zusammenhang mit der Überarbeitung des Import-Algorithmus' vereinfacht. Das hilft vor allem beim Bändigen der vielen Sonderfremdsprachen und damit bei der leichteren Erfassung der Schullaufbahndaten und der Noten Einführungsphase. Details siehe Kurswahlverarbeitung I > 1.4 SVP-Referenztabellen.

Bei der Gelegenheit wurden daher hier auch WBS und IMP besser eingebunden.


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Version 2023.0401: Schulfremdenprüfungen 2023, ASV-BW, Kurswahlauswertungen   31.03.-01.04.23

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In der Version vom Freitag Nachmittag war die Speicherung einer nachträglichen Zugangsdatenänderung zu ASV-BW versehentlich nicht freigeschaltet. Die brauchen aber z.B. die Stuttgarter Schulen; daher heute 17:24 der "Nachbrenner"; Details: Stammdatenverwaltung > 3.4 Anbindung an ASV-BW.
Dabei haben wir auch einen Zählfehler im Dienst Bearbeiten > Kurswahlauswertungen beseitigt.


Die aktuelle Version ist also nicht nur für Schulen wichtig, die im Abi 2023 auch Schulfremdenprüfungen abhalten müssen. Details hierzu siehe Leistungsbewertung und Prüfungsverarbeitung > 6. Schulfremdenprüfung. Dort sind in 6.0 Rechtliches / Organisatorisches die Neuerungen aufgelistet.


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Version 2023.0329: u.a. SZB II veröffentlicht   29.03.23

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Die aktuelle Version bietet neben den üblichen Programmverbesserungen einen weiteren Schritt in Richtung Abi 2023. Nachdem erste Veröffentlichungen zur Prüfungsrechnung 2023 vorhanden sind, liefern wir das SZB II aus. Die Abi-Zeugnisse müssen noch warten, wie im Tipp zu lesen ist.

Folgende Neuerungen/Änderungen sind vorhanden:

- Ab Abi 2023 gilt (auch in winprosa) wieder die ursprüngliche Null-Punkte-Regel gem. §27(2) Nr.3 AGVO:
  · In den mdl. Prüfungen der schr. Prüfungsfächer sind daher ggf. wieder mindestens 03 NP nötig wegen 4×(2×schr. + 1×mdl.)/3.
  · In den Zusatzprüfungen der mdl. Prüfungsfächer sind daher nun jeweils mindestens 02 NP nötig wegen 4×(1×mdl. + 1×zus.mdl.)/2.
  · Damit kann ab Abi 2023 im Block II auf dem Abizeugnis die Note ungenügend nicht mehr vorkommen.
  · Siehe auch Leistungsbewertung und Prüfungsverarbeitung > 1.6 Kleines Einmaleins des Abiturs / Stand Feb. 2023.
- Das Update berücksichtigt nun die Namensänderung der IBBW-Korrekturdatei; also muss diese Datei spätestens jetzt neu
  heruntergeladen/verwendet werden; vgl. mit Tipp vom 17.03.

- Für die ASV-BW-Anbindung gibt es in winprosa nun weitere Einstellungen für den Postgres-Server.
  Die voreingestellte Verschlüsselungsart (s.r.) gilt derzeit für alle Schulen außerhalb von Stuttgart;
  von den Stuttgartern fehlen aber noch die Rückmeldungen. Die Details werden daher erst demnächst
  in Stammdatenverwaltung > 3.4 Anbindung an ASV-BW zusammengefasst.
- Die kursweise Paralellkurseinteilung und Tutorzuweisung ist für den Jahrgang 2025 freigegeben
  worden (Dienst Bearbeiten > kursweise | Parallelkurse bzw. … | Tutoren u. Kurse).
- In der Lehrertabelle ist das Löschproblem behoben (Dienst Extras > Lehrkräfte).
- Bei der GER-Bewertung haben wir einen Sonderfall beseitigt im Zusammenhang mit dem
  Ankreuzen der entsprechenden Hörverstehensklausur.
- Für die Prüfungsplanungen und die Stundenplanung wurden mehrere Engpässe beseitigt.
- Im Fachvorrat wurde Afrikaans als FS angefügt (ggf. zur Verwaltung der Noten Einführungsphase).

Kursweise Prüfungsnotenerfassung (nur zur Erinnerung)
Zur rationellen kursweisen Notenerfassung können Sie unabhängig voneinander
im Kursfilter Kurse mit fehlenden Noten auswählen (s.r.; blau markiert) und
im angezeigten Kurs Schüler mit fehlenden Noten auswählen (grün markiert).

In der Kursliste rot geschriebene Prüflingsnamen, bedeuten nicht zugelassen, grün geschriebene bedeuten schon fertig, schwarz geschriebene sind noch in Bearbeitung (pinkfarben markiert).
Weitere Details bez. der Prüfungsnoten siehe Leistungsbewertung und Prüfungsverarbeitung > 3.4 Verarbeiten der Prüfungsnoten.

Die von der KMK ab Abijahrgang 2030 vorgesehenen bundesweiten Angleichungen können Sie nachlesen in
Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe und der Abiturprüfung (Beschluss der KMK vom 07.07.1972 i. d. F. vom 16.03.2023).


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Abirechnung 2023: Engpass bei mündl. Zusatzprüfungen   24./27.03.23

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Das RP Stgt hat in seinen aktuellen Abitur-Papieren klargestellt, wie die Abiturprüfungen ab 2023 zu verrechnen sind (sämtliche Hervorhebungen durch uns):

  • Allgemeine Hinweise Abitur 2023 Stand: Februar 2023
    4.22 Null-Punkte-Regelung (vgl. KM-Schreiben vom 25. Juli 2022):
    Wird eine mündliche Prüfung im mündlichen Prüfungsfach mit 0 Punkten abgeschlossen, so findet in dem jeweiligen Fach eine mündliche Zusatzprüfung statt. Das Gesamtergebnis in diesem Prüfungsfach wird ermittelt, indem das Ergebnis der mündlichen Zusatzprüfung durch zwei geteilt wird und das ungerundete Ergebnis in vierfacher Wertung in die Gesamtqualifikation eingeht. Somit sind mindestens 2 Punkte in der mündlichen Zusatzprüfung notwendig (AGVO § 27 Abs. 2 Punkt 3).
    Bei der Terminierung gegebenenfalls notwendiger zusätzlicher mündlicher Prüfungen in einem mündlich geprüften Fach ist den Prüflingen eine angemessene Nachlernfrist einzuräumen. Daher sind diese Prüfungen in der Regel jeweils eine Woche nach dem ursprünglichen Termin der mündlichen Prüfung durchzuführen (Schreiben des KM vom 20.12.2021, AZ 37-6615.31/697). […]

  • FAQ Abitur 2023 Stand: Februar 2023
    4.20 Null-Punkte-Regelung
    1. Für die zusätzliche mündliche Prüfung in einem schriftlich geprüften Fach gilt, dass gemäß § 27 Abs. 2 AGVO in Verbindung mit Anlage 2 zu § 17 Abs. 2 Ziffer 2 im Falle von null Notenpunkten in einer schriftlichen Prüfung mindestens drei Notenpunkte in einer zusätzlichen mündlichen Prüfung zum Bestehen der Prüfung notwendig sind.
    2. Bei null Notenpunkten in einem mündlichen Prüfungsfach sind zum Bestehen der Prüfung in einer zusätzlichen mündlichen Prüfung im mündlich geprüften Fach ab dem Abitur 2023 mindestens zwei Notenpunkte notwendig. Dabei wird das Gesamtergebnis in diesem Prüfungsfach als arithmetisches Mittel aus dem Ergebnis der einfach gewichteten mündlichen Prüfung und dem Ergebnis der einfach gewichteten mündlichen Zusatzprüfung gebildet. Eine Zusatzprüfung in einem mündlichen Prüfungsfach ist nur in dem Fall möglich, wenn ein Prüfling in der Prüfung null Punkte erzielt hat (vgl. AGVO § 2726 Abs. 2a n.F.)

Nun ist also der ursprünglichen Null-Punkte-Regelung der AGVO und der dort festgeschriebenen Rundungsweise genüge getan (Bsp. s.u.). In FAQ 4.20 wird die arithmetische Mittelung festgeschrieben, die wir schon anlässlich des Abiturs 2022 thematisiert hatten. Der in 4.20 am Ende erwähnte § 26 Abs. 2a AGVO ist bisher nicht veröffentlicht (siehe Tipp vom 19.04.). Und in der AGVO wird derzeit nirgends von mdl. Zusatzprüfungen gesprochen; das würde die (zukünftige) AGVO aber leichter lesbar machen. Für die Zeugnisformulare ergibt sich aktuell:

           

Im Bsp. ist links die interne Darstellung im Dienst Bearbeiten > schülerweise > Abiturprüfung abgebildet, in der Mitte der zugehörige Block II auf dem Schülerzeugnisblatt und rechts das entsprechende Ergebnis auf dem Abiturzeugnis. Gerundet wird nun pro Prüfungsfach erst ganz zum Schluss, also nach der Vervierfachung der ggf. gewichteten und dadurch ev. mit Dezimalen behafteten Prüfungsergebnisse, wobei aber als Prüfungsergebnisse nur ganze Notenpunkte (also ggf. gerundet!) vergeben werden dürfen.
Details hierzu siehe www.kmk.org/…/Zeugnis-Allg-Hochschulreife.pdf ….

Im Dienst Abiturprüfung ist abzulesen, dass der Prüfling in m1: Ch nach 00 NP in der regulären Prüfung (Hauptprüfung) in der nun notwendigen Zusatzprüfung 07 NP geschafft hat. Dann beträgt das arithmetische Mittel 3½ NP (was gerundet ausr entspricht); nach abschließender Vervierfachung ergibt sich die exakte Prüfungspunktsumme 14.
In m2: Gk/Geo schaffte der Prüfling im ersten Versuch 04 NP, was ebenfalls ausr entspricht, aber als Prüfungspunktsumme 16 ergibt.

Somit sind die Formulare von 2022 nur zum Teil verwendbar (Bilder mit jeweils aktualisierter Rechenvorschrift in Block III; s.o.):

Auf dem SZB ist in Block II die Rechnung mit Hilfe der Rechenvorschrift (pinkfarben markiert) exakt nachvollziehbar (also mit unterschiedlichen Prüfungspunktsummen; rot markiert), obwohl hier die 3½ NP für den Druck bereits zu 04 NP gerundet sind.

Auf dem Abizeugnis fällt in Block II (wie schon 2022) nicht auf, dass ggf. mdl. Zusatzprüfungen nötig gewesen sind. Und die Berechnung der Gesamtpunktzahl ist nicht nachvollziehbar, weil die richtige Rechenvorschrift (pinkfarben markiert) ggf. nicht zum ausgewiesenen gerundeten mdl. Ergebnis passt (rot markiert)!


Abhilfe böte z.B. nebenstehende Gestaltung von Block II. Zwischen schr./​mdl. und zus.mdl. (s.r.; blau markiert) müsste dann formulierungstechnisch schärfer unterschieden werden; siehe hierzu auch den Aktuellen Tipp vom 10.02./17.01.22. Aber das ist immer noch einfacher, als bei der KMK Notenwerte mit Dezimalen genehmigen zu lassen.

Hier muss nun ggf. auch im 4. und 5. Prüfungsfach gem. Rechenvorschrift von Block III gerechnet werden, wie das schon immer im 1.-3. Prüfungsfach nötig war. Also eigentlich nichts Neues.

Auf das Problem mit den halben Notenpunkten hatten wir bereits im Aktuellen Tipp vom 09.02.23 hingewiesen. Und am Ende des Aktuellen Tipps vom 26.03.2022 hatten wir bereits einen Ausweg fürs Abizeugnis entworfen (s.r.).


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Kleinere Ergänzungen: IBBW-Korrektur-Tabellen umbenannt / Bedienung der Lehrerstammdaten   17.03.23

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In Leistungsbewertung und Prüfungsverarbeitung > 2.3 Korrekturverfahren > Download der Korrektur-Excel-Mappen beschreiben wir bekanntlich, wie Sie die Excel-Mappe des IBBW herunterladen können.

Deren relativ schlichten und einprägsamen Dateinamen Abitur_2023_Ergebnisblatt.xlsx hat das IBBW oder deren Seitenbetreiber nun nachträglich systematisiert und dabei in 01_Abitur_2023_Ergebnisblatt_(MSO_EXCEL-Version_(xlsx)).xlsx umgewandelt (bei gleichem Inhalt).
    Das ist dank MS für schlecht konfigurierte Windowssysteme nötig, weil dort sonst .xlsx-Dateien nicht von .ods-Dateien unterscheidbar sind!
    Siehe auch Windows ↔ winprosa : Tipps zur Interaktion > F. Windows Doc/Docx, Rahmenfarbe, Dateinamenerweiterungen usw.

Daher musste unsere Steuerdatei korrekturverfahren.wpr angepasst werden. Ferner mussten die entsprechenden Handbuchpassagen aktualisiert werden.

Mit dem kommenden Update wird die aktuelle Steuerdatei automatisch installiert. Sie kann aber jetzt schon auf dem üblichen Weg z.B. über Datei > Downloadangebot heruntergeladen werden.

Man kann natürlich auch unsere Steuerdatei vom 14.02. nehmen, falls man die Exceltabelle noch unter deren altem Namen heruntergeladen hatte. Und man kann natürlich aus die neue Exceltabelle umbenennen, wenn man mit der Steuerdatei vom 14.02. arbeitet.

In der Lehrertabelle dürfen Sie auf keinen Fall den untersten Datensatz markieren, um dann diese Lehrkraft zu löschen, denn dann wird der ganze Lehrerstammdatenbestand gelöscht.
Nach Einspielen der aktuellen Datensicherung ist zwar alles wieder da, aber das ist nur ein Notbehelf.

Wir arbeiten an der Lösung des Problems.


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Version 2023.0314: u.a. mit Anpassungen für Lehrerdatenverwaltung und für ASV-BW   11./14.03.23

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Wie üblich gab es in der Version vom 10.03. neben den Verbesserungen unter der Haube wieder einige Neuerungen. Aber wie sich nun herausstellte, gab es auch eine Überraschung bez. Anbindung an ASV-BW. Daher auch der Nachbrenner mit Version 2023.0314. Darin haben wir sicherheitshalber unser ASV-BW-Schnittstellentool wieder zurückgestellt auf den alten Zustand.

- Daher müssen unsere ASV-BW-Schulen nur das aktuelle Update einspielen und alles ist wieder i.O.
- Schulen ohne ASV-BW-Anbindung sind eigentlich nicht betroffen, können aber trotzdem schadlos updaten.
- Und für die Stuttgarter Schulen gibt's unten weitere Infos.

Der Organisationserlass 2023/2024 ist mit Datum 05.03.23 veröffentlicht worden; siehe  Verordnungsspalte  (rechts oben).
Aber bez. notwendiger Anpassungen der AGVO herrscht noch Funkstille! Das hat natürlich Auswirkungen auf die Updateintervalle, bzw. auf das Programmverfallsdatum.

Davon ist zwangsläufig auch die Schülerversion schueler.exe von winprosa betroffen, denn die kennt die neuen Regelungen auch noch nicht im Detail. Spätestens wenn hier das Programmverfallsdatum greift, sollten die Schüler von ihren Kursstufenberatern ein Update erhalten. Das können die Schüler so einspielen, wie sie das bei der Erstinstallation gemacht hatten. Wenn die bereits erfassten Kurswahl- und Notendaten erhalten bleiben sollen, dann muss zuerst die Datei schueler.dat "gerettet" werden und nach dem Update-Lauf wieder eingespielt werden (siehe auch Serviceseite für Schülerinnen und Schüler).

In der Lehrerdatenverwaltung ist das Zusammenspiel zwischen den Merkmalen Akad. Titel, Namenspräfix, Nachname, Dienstbezeichnung und ggf. Vorname neu geregelt worden. Dabei gibt es nun für Sonderfälle das neue Merkmal Vollname, mit dem z.B. im Zusammenhang mit Vorname Namensdubletten vermieden werden können. Die Handhabung ist ausführlich beschrieben in Stammdatenverwaltung > 7. Lehrerdatenverwaltung.

Bez. der Anbindung an ASV-BW mussten für die Stuttgarter Schulen Anpassungen vorgenommen werden. Diese Schulen benötigen in Zukunft für den Zugriff von winprosa aus neue Benutzeranmeldungen samt Passwörtern, die ihnen deren Dienstleister nun zur Verfügung stellen muss.

Aber wann die neuen Zugangsdaten übergeben werden, wissen wir nicht. Denn ohne die klappt dort die Anbindung von ASV-BW an winprosa nicht. Daher ist es auch für die Stuttgarter Schulen sinnvoll, die Schnittstellendatei wprasv.dll mit der Installation der aktuellen Version wieder auf den alten Stand vom 16.09.22 zurückzusetzen.

Nachdem die Umstellung an einer Stuttgarter Schule erfolgt ist, muss dort die neue Schnittstellendatei aktiviert werden. Die ist ebenfalls mit dem aktuellen Update ausgeliefert worden und in …\cmh\winprosa\ zu finden als wprasv.dll-n vom 25.02.23. Benennen Sie dort die alte Datei wprasv.dll irgendwie um und entfernen dann an der neuen den roten Anhang.

Bekanntlich ist seit 14.02.23 die Steuerdatei korrekturverfahren.wpr fürs schr. Abitur veröffentlicht und seit 27.02.23 im Update eingebaut. Hergestellt wurde sie von uns am 25.01.23 und dieses Datum ist in der Datei stehen geblieben. Eigentlicht nicht der Erwähnung wert, wenn nicht unser täglicher Bericht über Neuerungen diese Datei trotz Installation weiterhin laufend anmahnen würde.
Nun stimmen inneres und äußeres Datum überein; nach dem aktuellen Update sollte die diesbezügliche Meldung nicht mehr erscheinen.

Mit Gültigkeit der DSGVO ist auch das LDSG angepasst worden. Wir haben daher das entsprechende Kapitel überarbeitet; siehe Installation und Update … > 10. Verfahrensverzeichnis / Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten.


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Version 2023.0227: u.a. Verbesserungen für Komm.Prüfungen und Klausurenplanung   27.02.23

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Die aktuelle Version beseitigt u.a. einige weitere Engpässe/Fehler in der Komm.Prüfungsplanung und in der Klausurenplanung. Ferner wurde das Programmverfallsdatum auf den 02.05.23 festgesetzt. Und die neue Steuerdatei korrekturverfahren.wpr ist nun auch im Update enthalten, muss also nicht mehr getrennt heruntergeladen werden.

Die Arbeiten "unter der Haube" waren wesentlich umfangreicher, als die im Folgenden zu vermeldenden Neuerungen erkennen lassen. Und dabei fehlen noch die Arbeiten bezüglich der Abitur-Regelungen fürs Abi 2023 und bez. der Regelungen für Gk/Geo/Wi ab Abi 2025. Hier können wir leider nichts Neues vermelden.

Beim Druck der Komm.Prüfungspläne sind nun die Pläne der Blätter 1/Bl. bis 5/Bl. wieder normal druckbar, d.h. auch mit Druckvorschau. Ferner wurden einige interne Engpässe beseitigt. Das entsprechende Handbuchkapitel wurde aktualisiert ( Leistungsbewertung und Prüfungsverarbeitung > 3.2 Planen der Kommunikationsprüfung).

Da Komm.Prüfungsplanung und mdl. Prüfungsplanung vergleichbare Algorithmen enthalten, werden in der nächsten Zeit einige für die mdl. Prüfungsplanung übernommen. Die Handbücher werden schrittweise angepasst.

Auch bei der Klausurenplanung wurden einige interne Engpässe beseitigt; so sind z.B. im Wochenplan die Fixierungsmöglichkeiten wieder freigeschaltet.


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Aktuelle Hinweise: u.a. Hackerangriff / IBBW-Korrekturtabellen / Abiturtermine   14.02.23

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"Hackerangriff auf Karlsruher Schulen: Täter fordern Lösegeld: Sieben Schulen in Karlsruhe sind am vergangenen Wochenende Ziele einer Cyberattacke geworden. Die unbekannten Täter forderten Lösegeld für die Freigabe verschlüsselter Daten" (SWR, Stand 13.2.2023, 17:18 Uhr).
Hier ist zu hoffen, dass die zuständige Karlsruher IT entsprechende Sicherungsmechanismen zur Verfügung hatte und die durch die Cyberattacke nicht auch in Mitleidenschaft gezogen worden sind.

Vielleicht rüttelt Sie das o.g. Desaster auf, selber Vorsorge zu treffen, denn auch die in winprosa standardmäßig seit Langem implementierten Sicherungsszenarien können nur helfen, wenn sie regelmäßig angewendet werden unter Berücksichtigung der beiden goldenen Regeln des Datenschutzes Vater-Sohn-Enkel-Prinzip und 3-2-1-Prinzip. Gemeint ist, Sicherungen immer in mehreren Generationen zu erstellen und immer an mehreren Orten aufzubewahren.

Detais siehe Installation und Update > 6. Datensicherung … und … > 8.3 … > Sicherung des Serverbestandes.

Mit Datum 28.01.2023 ist eine neue CPPVO 2022/2023 veröffentlicht worden. Davon ist auch jeweils die Prüfungsdauer im schriftlichen Abitur 2023 betroffen; unter dem Terminplan 2023 Detailplan - mit Zeitverlängerung gemäß CCPVO des MKJS steht:
"* siehe Facherlass für die Abiturprüfung 2023 zuzüglich 30 min Zeitverlängerung gemäß CPPVO 2022-2023: Die 30 min sind der Bearbeitungszeit für die Teile II (Leseverstehen) und III (Textproduktion) aufzuschlagen."
Das betrifft zwar die Prüfungen in den modernen Fremdsprachen; aber gemäß § 5a CPPVO wurden nun allen Prüfungen jeweils 30 min mehr zugebilligt, das ist so in der Tabelle jeweils eingetragen.

Wir haben daher heute die neuen Prüfungstermine veröffentlicht. Sie können diese direkt importieren im Dienst Bearbeiten > Schriftliche Prüfung | Prüfungstage z.B. über  Holen vom Internet und Import , auch wenn Sie die alten Termine bereits importiert hatten.
Siehe auch Leistungsbewertung und Prüfungsverarbeitung > 2.2 … > Erfassen der Prüfungstage.

Mittlerweile sind die IBBW-Korrekturtabellen für die schr. Prüfungen 2023 freigeschaltet. Unsere zugehörige Steuerdatei korrekturverfahren.wpr ist an die neuen Tabellen angepasst und veröffentlicht.

Diese Steuerdatei wird beim nächsten Update automatisch mitgeliefert, kann aber jetzt schon heruntergeladen werden über den Dienst Datei > Downloadangebot. Details zum Download beider Dateien siehe Aktualisierung von Steuerdatei und IBBW-Excel-Mappe.

In der Steuerdatei sind die Verarbeitunghinweise abgelegt. Dort steht also, wie die IBBW-Excel-Mappe benannt ist und wohin in dieser Mappe winprosa die Daten schreiben soll. Daher muss diese Steuerdatei immer an die jeweilige IBBW-Excel-Mappe angepasst werden.

Die Verarbeitung der IBBW-Korrekturtabellen ist in Leistungsbewertung und Prüfungsverarbeitung > 2.3 Korrekturverfahren beschrieben.

Bei der externen Kurswahlerfassung wird fälschlicherweise zu Beginn noch ein alter Hinweis eingeblendet, der bei der internen Kurswahlerfassung mittlerweile entfernt ist. Sie können also selbstverständlich extern Kurswahlen erfassen. Der Generalhinweis bleibt aber bestehen, dass derzeit die AGVO noch nicht aktualsiert ist.


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Version 2023.0208: u.a. mit Verbesserungen für wprKlausur und Komm.Prüfung   08.02.23

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Die aktuelle Version beseitigt u.a. einige Engpässe in der Klausurenplanung und in der Komm.Prüfungsplanung. Ferner wurde bei der Lehrerstammdatenverarbeitung nachgearbeitet und es gibt Hinweise zu Schülernamern mit Sonderzeichen/Diakritika.

Im Klausurenplanungsmodul wprKlausur musste weiter nachgearbeitet werden. Daher wurde auch der entsprechende Tipp vom 31.01. aktualisiert.

Im Übersichtsplan wurden unten die "Radiobuttons" entfernt; Sperrmerkmale F, f, S und s können nur noch einheitlich über das Kontextmenü verwaltet werden. Doppelungen werden unterbunden, wenn Sperren definiert werden, die im Paralleljahrgang schon vorhanden sind. Klausuren werden gleich gelöscht, wenn am Planungstag Sperren eingegeben und bestätigt werden.

Im Wochenplan sind die Fixierungsmöglichkeiten momentan/vorübergehend abgeschaltet. Bereits eingetragene werden daher derzeit beim ersten Programmstart aufgehoben.

Das Onlinehandbuch Klausurenplanung wird derzeit aktualisiert.

Für die Kommunikationsprüfungen musste beim Plandruck nachgearbeitet werden. Der Engpass bei der Verarbeitung der Schriftgrößen wurde insofern beseitigt, dass ggf. die Schriftgröße automatisch angepasst wird, falls die voreingestellte nicht ausreichen sollte. Dabei musste leider die Druckbildkombination 5/Bl deaktiviert werden.

Im Dienst Extras > Lehrkräfte werden bekanntlich u.a Dienstbezeichnung, Geschlecht und Namenspräfix erfasst/importiert (Bsp. s.r.; rot markiert).

Dabei wird beim Druck das Namenspräfix immer automatisch vor den Namen geschrieben. Dadurch wird die Sortierreihenfolge immer ohne Berücksichtigung des Präfixes erstellt, aber Präfix+Name bilden immer die drucktechnisch untrennbare Einheit erweiterter Name.

Der akademische Grad wird von winprosa getrennt verwaltet, aber vor den erweiterten Namen gedruckt.

Spannend wird's bei der Dienstbezeichnung, die immer im Zusammenhang mit dem Geschlecht zu sehen ist:

Findet winprosa das Geschlecht m, wird der Dienstbezeichnungseintrag unbesehen übernommen und z.B. auf dem Halbjareszeugnis wird Tutor ausgedruckt.
Beim Geschlecht w fügt winprosa an die Dienstbezeichnung die Buchstaben 'in an. Waren dabei bereits bei der Dienstbezeichung die Buchstaben 'in angehängt worden, werden die beim Druck durch 'in ersetzt, auch wenn sie in der falschen Schreibweise ´in oder `in angefügt worden waren. Auf dem Halbjahreszeugnis wird Tutorin ausgedruckt.

Die beiden rot markierten Einträge werden also folgendermaßen umgesetzt:    

Vornamen finden derzeit noch keine drucktechnische Berücksichtigung.

Siehe auch Stammdatenverwaltung > 7. Lehrerdatenverwaltung.

Bekanntlich gibt es dreierlei Zeugnisformulare, normale (ohne besonderes Kennzeichen), solche mit Diakritika im Schülernamen/Geburtsort (Kennzeichen SZ; s.r.; rot markiert) und solche mit überlangen Schülernamen (Kennzeichen s).

Türkische Sonderzeichen können direkt mit der winprosa-Sonderzeichentabelle erfasst werden, die meisten osteuropäischen aber nur indirekt über die Windows-Zeichentabelle oder die Office-Tabelle Symbol oder in Windows 10 über die Bildschirmtastatur (nicht in Windows 11!).

Details siehe Stammdatenverwaltung > 1.4 Unterregisterkarte Persönliche Daten und insbes. Zeugnis-Stammdaten über Zusatzprogramme.

Im Bild des Formular-Dialogs (s.r.o.) ist bewusst nur ein Ausschnitt für das Abitur des Jahrgangs 2022 dargestellt. Zu erkennen sind Formulare für 2021 ff und soche für ausschließlich 2022. Entsprechende Formulare für das aktuelle Abitur 2023 fehlen noch, denn die können mangels amtlicher Vorgaben noch nicht programmiert werden; siehe folgenden Tipp.


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Zeugnisse für 2023: Regeln noch unklar   08./09.02.23

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Im vorausgehenden Tipp wurde erklärt, dass noch keine Zeugnisformulare für Jg 2023 verfügbar sein können.

Für 2022 war in der CPPVO 2021/2022 geregelt, wie die Abiturprüfungen verrechnet werden sollen unter Einbeziehung der neuen mündlichen Zusatzprüfungen (Details siehe Tipp vom 26.03.22). In dieser "Notfall-Regelung" war u.a. verfügt worden, dass bei den neuen mündlchen Zusatzprüfungen für mündliche Prüfungen eine andere Rundungsreihenfolge gelten müsse, als bei den etablierten Zusatzprüfungen für schriftliche Prüfungen gem. § 17(2)2 AGVO vom 01.08.2020. Der angenehme Nebeneffekt war, dass im Prüfungsblock (Block II) der Abi­turzeugnisse keine Änderungen gegenüber dem Vorjahr 2021 nötig waren.

Die damalige Regelung findet in der aktuellen CPPVO 2022/2023 keine Berücksichtigung mehr. Damit ist bis zur Veröffentlichung der aktualisierten Regeln (AGVO?) nicht bekannt, wie mündliche Zusatzprüfungen aufgrund vorangegangener mündlicher Null-Punkte-Prüfungen verrechnet werden sollen.

Beim Sonderfall 2022 ergaben sich logische Engpässe aufgrund unterschiedlicher Rundungsverfahren, siehe Bsp. D und M in Leistungsbewertung und Prüfungsverarbeitung > 5.8 … Auswirkung auf Block II der Zeugnisse.

Falls es hier für 2023 ff zur logischen Vereinheitlichung kommen sollte, dass bei allen Zusatzprüfungen erst zum Schluss der jeweiligen Rechnung gerundet werden dürfe, gibt es folgendes Problem:

Mdl. Hauptprüfung 0 NP ist Voraussetzung für mdl. Zusatzprüfung. Deren Ergebnis muss mit dem Hauptprüfungsergebnis (sinnvollerweise) gemittelt werden, was einer Halbierung des Zusatzprüfungsergebnisses entspricht. Das Ergebnis muss ohne Rundung vervierfacht werden; erst dann darf gerundet werden (was aber nie nötig ist).

Beispiel:
0 NP mdl. Hauptprüfung + 3 NP mdl. Zusatzprüfung ergibt einen Mittelwert von 1,5 NP, (zum Schluss) vervierfacht ergibt 6 NP. Letzteres kann im Zeugnis wie üblich ausgewiesen werden, denn bei der Mittelung entstehen höchsten halbe NP und daher zum Schluss nur ganze Notenpunktsummen.
Aber im Abiturzeugnis gibt es seit Urzeiten überall nur ganze Notenpunkte und nur eine mündliche Prüfungsnotenspalte pro Fach, damit sind dortige Einträge immer ganzzahlig.

Fazit:
- Entweder bleibt es bei zweierlei Rundungsverfahren
- oder es dürfen zukünftig im 4. und 5. Prüfungsfach auch "halbe NP" eingetragen werden; dann wird aber nur bei halben Noten klar,
  dass eine Zusatzprüfung nötig war, bei sochen mit ganzen Notenpunkten bleibt das unentdeckt.
- oder es muss eine zusätzliche Spalte für diese zusätzlichen Prüfungen eingeführt werden,
  ev. unter Kürzung der Spaltenbreite der (klassischen) Note.

Bis zur Entscheidung können wir verständlicherweise nicht programmieren.

Aktualisierung:
Siehe Tipp vom 26.03.22.


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Version 2023.0131: Kurswahlauswertung und Schienenplanung für Jg 2025 freigeschaltet   31.01.23

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Die aktuelle Version bringt neben den üblichen Programmverbesseungen/Fehlerbeseitigungen weitere Lösungen für die Jahrgänge 2023/2024 und 2025 im Vorgriff auf die z.T. noch ausstehenden endgültigen Regeln.

Für das schr. Abitur 2023 haben wir inzwischen die Prüfungstermine veröffentlicht;
Details siehe 2.2 Erstellung der Prüfungspläne und -protokolle > Erfassen der Prüfungstage.
Das IBBW wird wieder die Korrekturformulare bereit stellen, wie auf https://ibbw-bw.de/,Lde/Startseite/Service/korrekturformulare zu lesen ist:
"Korrekturformulare Abitur 2023
Ab Februar 2023 stellt das IBBW in Absprache mit den Regierungspräsidien auf dieser Seite die notwendigen Formulare für die schriftlichen Abiturprüfungen 2023 zur Verfügung."

Für den Jahrgang 2025 haben wir die Kurswahlauswertung ( Kurswahlverarbeitung I > 5. Kurswahlauswertungen) und die Schienenplanung ( Kurswahlverarbeitung II > 3. Bändereinteilung) freigeschaltet. So können die Schulen mit der Kurswahlerfassung und -auswertung beginnen unter dem Vorbehalt, dass ggf. noch ein weiterer Feinschliff erfolgen muss. Zur Kurswahlauswertung wird u.a. der demnächst zu veröffentlichende Organisa­tionserlass für 2023/24 benötigt.


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wprKlausur: mit einigen Nachbesserungen   31.01.23

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In der aktuellen Version wurde die Übergabe der Daten von winprosa zu wprKlausur nachgearbeitet/verbessert. Und in wprKlausur wurden einige mit der Zeit aufgelaufene Engpässe beseitigt. Siehe auch Klausurenplanung, insbes. … > 4. Arbeiten im Übersichtsplan:


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Version 2023.0123: Kurswahlen für Jg 2025 freigeschaltet   23.01.23

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Wir mussten die gestrige Version bez. Schwerpunktfacherfassung (für Abi 23 und 24) nochmals nachbessern, daher eine neue Version.

In der aktuellen Version haben wir u.a. die Kurswahlerfassung für den Jahrgang 2025 freigeschaltet, nachdem in der ersten Schulwoche nach den Weihnachtsferien der Abi­turleitfaden 2025 veröffentlicht worden ist (siehe  blassgelb unterlegte  Verordnungsspalte rechts oben). Nur noch Dienste zur Leistungsbewertung sind für den Jahrgang gesperrt.

Dabei musste der Wi-Gk-Geo-Eingabe-Algorithmus nochmals überarbeitet werden, denn der "GW-Sonderfall" wird ab Abi 25 nochmals komplizierter; Details siehe Kurswahlverarbeitung I > 2.2 Gesellschaftswissenschaften, Sport, Informatik, Bes.LL, insbes. - mdl. Prüfungsfach Gk oder Geo / viersem. Belegung (ab 2025)  ff.

Neben der für den Leitfaden üblichen Klarstellung auf Seite 5 rechts oben
"Dieser Leitfaden versteht sich als eine Informationsschrift. Rechtlich verbindlich ist allein der amtliche Wortlaut der im Gesetzblatt verkündeten Rechtsverordnung […]",
ist diesmal auf Seite 2 am Ende des Impressums folgender Hinweis aufgeführt:
"Der Leitfaden berücksichtigt bereits eine beabsichtigte Änderung der AGVO, die sich zum Zeitpunkt der Drucklegung noch in der Anhörung befand."

Da im Leitfaden also nicht alle Feinheiten der Verordnung(en) detailliert aufgeführt werden müssen/können, können auch wir derzeit mangels Verordnung nicht alle Details richtig vorhersehen/berücksichtigen; daher wird aktuell bei der Kurswahl von LK Wirtschaft ein Vorbehaltsvermerk ausgegeben.

Weitere Verbesserungen/Fehlerbereinigungen:
- Bei der manuellen Halbjahresauswahl zur Berechnung der FHSR wurde ein Fehler beim Wechsel der ausgewählten Halbjahre beseitigt;
  siehe auch Halbjahresnotenverarbeitung > 6. Fachhochschulreife-Bescheinigung und -Zeugnis.
- Für die Komm.Prüfung werden in der Prüfungsteilnehmer-Übersicht die alten Sprachen L und Gr nun nicht mehr berücksichtigt.
  Ferner werden dort nicht zur schr. Prüfung zugelassene nicht mehr für die Verplanung der Komm.Prüfung angeboten.
  Siehe auch Leistungsbewertung und Prüfungsverarbeitung > 3. Kommunikationsprüfung.
- Im Zusammenhang mit Gk/Geo/Wi ab Abi 25 musste für die Externe Kurswahleingabe die Eingabeerfassung überarbeitet werden.
- Im Schülerfilter ist nun auch der Filter Sch mit Pflichtkursen unter 5 NP aufrufbar. Der wirkt natürlich erst nach einem Aufruf
  in einem Kursnotenfenster (z.B. anlässlich der Notenerfassung) schülerweise oder kursweise.
- Im Klausurenplanungsprogramm musste nachgearbeitet werden; siehe auch Klausurenplanung.

In der  Verordnungsspalte  ist nun auch der jeweils aktuelle Organisationserlass aufrufbar; das ist derzeit noch der fürs laufende Schuljahr 2022/23. Der neue wird wahrscheinlich Mitte Februar veröffentlicht.

Wir haben die Lizenzdaten für 2023 bereitgestellt; siehe Lizenzdaten für 2023: ab sofort abrufbar …


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Lizenzdaten für 2023: ab sofort abrufbar, …   22.01.23

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… wenn von Ihrer Schule keine offenen Posten mehr vorhanden sind. Dann genügt es, im Dienst Datei > Datenbank > Lizenzdaten auf  Lizenzdatei von der winprosa-Webseite holen  zu klicken. Details siehe auch Installation und Update … > 5.2 Fortschreibung der Lizenzdaten

Aber solange noch offene Altrechnungen vorhanden sind, kann es keine neuen Lizenzdaten geben und damit auch keine aktuellen Downloads.

Das Gleiche gilt, wenn Ihre Schule die eigenen Daten auf unserem Kundenserver nicht aktuell gehalten hat, der bekanntlich vom Programm aus über Datei > Kundenserver aufgerufen wird.

Solange dort nicht alle Einträge mit grünem Datumsvermerk gekennzeichnet sind (s.r.; rot markiert), können ebenfalls keine Lizenzdaten bereitgestellt werden. Details siehe auch Installation und Update … > 5.5 Kundendatenbank / Mitarbeiterdaten.

Auf diese Verfahrensweise sind betroffene Kunden zwischenzeitlich dreimal per Email hingewiesen worden! Und bei Zahlungsverzug läuft unser Mahnverfahren gem. AGB.

Änderungen von Einträgen in der Kundendatenbank werden erst nach einiger Zeit wirksam, erst danach wird die Lizenz ggf. freigeschaltet.


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Version 2023.0111: Neues zum ges.wiss. Schwerpunktfach   12.01.23

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Die vorliegende Version bietet neben den üblichen "Kleinigkeiten" weitere Verbesserungen/Schärfungen auf dem Weg zum Abitur 2023, diesmal u.a. die Schwerpunktverarbeitung fürs mündliche Prüfungsfach Gk+Geo betreffend.

Zu Beginn des 4. Hj. müssen die Prüflinge bekanntlich ihre mündlichen Prüfunsfächer endgültig festlegen. Details siehe Kurswahlverarbeitung I > 2.4 Umwahlen.

Und im Falle der mdl. Prüfung im Kombifach Gk+Geo muss eines der beiden als Schwerpunktfach festgelegt werden. Wie das in winprosa verarbeitet werden muss, ist in Kurswahlverarbeitung I > 2.2 … Schwerpunktfach bei Gk+Geo (2021 - 2024) beschrieben.

gkgeoschw Wie das Schwerpunktfach vom Prüfling gewählt werden kann, ist rechts zu sehen. Auf dem externen Leistungsprotokoll mdl. Umw. (21-24) kann der Prüfling ggf. sein Schwerpunktfach ankreuzen (s.r.; rot markiert). Ist ein Schwerpunktfach beim Druck bereits gewählt, wird das entsprechend gekennzeichnet (grün markiert), kann aber ggf. noch umgewählt werden.

Offensichtlich unterscheidet winprosa bei gewähltem Schwerpunkt zwischen Gk/Geo und Geo/Gk. Das mussten wir nun um Gk/Geo? ergänzen, damit auch der Fall des noch fehlenden Schwerpunkts drucktechnisch richtig dargestellt werden kann, wie nun auch auf dem gewöhnlichen Leistungsprotokoll (21-) zu erkennen ist (ebenfalls rot markiert).

Diese kleine aber feine Programmanpassung gilt nur für die Jahrgänge 2023 und 2024; sie hat natürlich Auswirkungen auf andere Programmdienste.

Ab Jahrgang 2025 gibt es bekanntlich keine Gk+Geo-Kombinationsprüfung mehr. Wie dann vermutlich zu verfahren ist, ist in Kurswahlverarbeitung I > 2.2 … mdl. Prüfungsfach Gk oder Geo / viersem. Belegung (ab 2025) nachzulesen. Weil die Regelungsdetails aber noch nicht bekannt gegeben sind, ist der Kurswahldienst mit allen darauf aufbauenden Diensten noch gesperrt.

Wir bauen gerade den Aktuellen Tipp 0. f. Windows ↔ winprosa : Tipps zur Interaktion etwas um und fassen dabei dort in der Tippliste verstreute einschlägige Tipps zusammen.


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Version 2022.1212: u.a. mit verbesserter Variablen-/Datumsverwaltung   12.12.22

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Neben den üblichen Detailverbesserungen bietet die vorliegende Version vor allem Verbesserungen bei der Variablenverwaltung und eine Anpassung bez. des Imports des besuchten Religionsunterrichts.

Bezüglich Rechtsverordnung für 2023 ff und 2025 usw. hat sich seit unserem Tipp vom 28.11. nichts neues ergeben.

Variablenlisten

Bekanntlich können Sie im Dienst Bearbeiten > Formulare > Variablen | Systemvariablen u.a. die Termine der div. Zeugniskonvente, Prüfungszeiträume usw. eintragen (s.r.).

Hier hatte sich seit Oktober ein kleiner Fehler eingeschlichen, der nun beseitigt ist.

Weil es vereinzelt zu Anfragen bez. der Termin­ver­waltung /-formatierung gekommen war, hier der Link zu den Details zur Bedienung: Formulare und Druckaufträge > 4. Variablen für Formulare und Listen.


Import

Auf jedem Halbjahreszeugnis muss bekanntlich der aktuell besuchte Religionsunterricht angegeben werden. Und der kann schlimmstenfalls in den vier Kursstufenhalbjahren unterschiedlich sein; ggf. unabhängig von der Konfession (die nur auf dem Abiturzeugnis/SZB erscheint).

Daher werden Konfession und besuchter Religionsunterricht ggf. auch beim Import eingelesen. Dabei liefern die einzelnen Partnerprogramme unterschiedlich benannte und unterschiedlich gegliederte Daten an. Liefern die "alten" Partnerprogramme immer nur einen besuchten Religionsunterricht pro Import, liefert ASV-BW immer zwei.

Hier musste nachgearbeitet werden, damit beim Import in Folgehalbjahren die bereits vergangenen Halbjahresdaten nicht überschrieben werden. Und für ASV-BW gilt:

ASV-BW liefert offensichtlich in jedem Schuljahr die "besuchten Konfessionen" für dessen beiden Halbjahre. winprosa benötigt für den gewählten Abiturjahrgang vier besuchte Halbjahreskonfessionen. Daher wird beim Import bei aktiver ASV-BW-Jg1 in die Hj. 1+2 importiert und aus Hj. 2 in Hj. 3+4 fortgeschrieben (s.l.; rot markiert), während bei aktiver ASV-BW-Jg2 die Hj. 1+2 ungegändert bleiben und die Daten in Hj. 3+4 eingetragen werden.

Wie bei allen Importen wird immer überschreibend importiert. Wird das für einzelne Merkmale nicht gewünscht, kann die entsprechende Zuordnung vor dem Start des Imports gelöscht werden. Im Fall des besuchten Religionsunterrichts bei ASV-BW ziehen Sie also die fraglichen Merkmalsnamen beskonfs1 - beskonfs4 aus der mittleren Spalte << zugeordnet nach rechts irgendwohin in die Spalte Externe Textdatei…

Bei der Gelegenheit sei daran erinnert, dass unabhängig von der Importquelle beim  Import prüfen/vorbereiten  alle Stammdatensätze mittels der grün markierten Knöpfe (s.l.o.) durchblättert werden können; die Daten stehen dann der Reihe nach in der mittleren Spalte. So können Sie leicht erkennen, ob überhaupt alle gewünschten Merkmale vom Stammdatenprogramm geliefert werden, bzw. von winprosa verstanden werden.
Alle Details siehe Stammdatenverwaltung > 3. Datenanbindung u. -Übernahme  und  … > 3.4 Anbindung an ASV-BW.


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Version 2022.1202: "Minimierungsproblem" beseitigt   02.12.22

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In der vorliegenden Version haben wir das Minimierungsproblem durch Überarbeitung der Fenstereinstellungen beseitigt.

Nach dem Update auf die vorherige Version hatten nämlich einige Kunden das Problem, dass sich beim Druckaufruf eine vermeintliche Programmblockade ergab. Im Bildschirm war dann links unten lediglich ein minimiertes Programmfenster zu sehen (s.r.; W10, W11), aber weiter tat sich nichts.

Das Phänomen erlebten nur wenige Kunden, aber bei der Untersuchung entdeckten wir das alte Problem vom 15.03.2016 wieder bez. der Programm-Minimierung in die Taskleiste hinein bei "unpassenden" Fensterkoordinaten.

In solchen Fällen wartet winprosa in Wirklichkeit auf eine Benutzereingabe, aber das diesbezüg­liche Fenster ist unsichtbar, weil außerhalb des Bildschirms positioniert. Mögliche Ursachen sind u.U. nachträgliche Änderung der Bildschirmauflösung, Wechsel von Doppelmonitorsystemen zu Einzelmonitorsystemen und zurück, (vorübergehender) Beamer- oder Zweitmonitoranschluss, wandernde Benutzer zwischen den PC-Arbeits­plätzen.

Und weil das unabhängig von winprosa z.B. auch durch entsprechende physikalische Konfiguration von Windows auftreten kann, behalten wir den damaligen Tipp zur Abhilfe in aktualisierter Form bei, siehe winprosa nach Minimierung blockiert: so geht die Wiederbelebung.


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Version 2022.1128: Jahrgang 2025 teilweise freigeschaltet   28.11.22

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Die aktuelle Version bringt wieder einige Neuerungen, die meisten aber "unter der Haube". Betroffen sind der aktuelle Abijahrgang 2023 und der neue Jahrgang 2025. Dabei ist dem Tipp vom 24.09.2022 leider nur wenig hinzuzufügen:

Jahrgang 2023

Bekanntlich hatte das MKJS Weihnachten vor einem Jahr den "Freischuss" für mündliche Abiturprüfungen eingeführt. Der wurde dann in der CPPVO 2021/2022 verankert (siehe auch Tipps vom 16.-29.03.22).

Seit September ist die Corona-Pandemie-Prüfungsverordnung 2022/2023 veröffentlicht, nun aber ohne Hinweise auf den Freischuss.

Weil auch in der AGVO die entsprechenden §§ nicht geändert sind, ist derzeit unklar, wie ab Abi 2023 bez. Freischuss vorzugehen ist, bzw. ob die Regelung weiterhin gilt. Bis zur Klärung gibt es in winprosa keine Abiturzeugnis-Formulare für 2023 ff.

Auf der MKJS-Seite Termine und Informationen zum Abitur sind seit längerem auch die Termine der schr. Prüfungen aufgelistet. Aber in den vergangenen Jahren wurden diese Termine mehrmals nachträglich geändert. Daher haben wir noch keine zum Direktimport veröffentlicht.

Jahrgang 2025

Ab dem Jahrgang 2025 gibt es bei den mdl. Prüfungen bekanntlich keine Gk/Geo-Kombinationsprüfung mehr, sondern Gk oder Geo müssen als einzelnes mündliches Prüfungsfach viersemestrig belegt sein (falls die Schule entsprechende viersem. Kurse anbieten kann).

Beim (ersten) Fortschreiben des Fachkanons auf den Jahrgang 2025 müssen Sie bekanntlich zwischen Vorjahr und Ihr Initialkanon wählen. Da aber die Gk-Geo-Regeln dort noch nicht bekannt waren, wird nun der Fachkanon angepasst (s.r.). Anschließend wird der neue Jahrgangskanon aufgerufen und muss von Ihnen gespeichert werden. Mehr haben Sie derzeit nicht zu tun, denn …

… weitere Details zur Kursbelegung und -anrechnung sind durch das MKJS noch nicht veröffentlicht. Daher ist in winprosa derzeit nur die Stammdatenerfassung freigeschaltet.

Weil noch kein Algorithmus zur Kurswahlprüfung programmiert werden kann, ist u.a. der Kurswahldienst noch gesperrt (s.l.o.). Daher sind b.a.w. keine Kursvorwahlen für den Jahrgang 2025 möglich.

Nach Veröffentlichung der Regeln durch das MKJS werden Sie bei weiteren Updates dann öfters ähnliche Meldungen erhalten, wie die obige (s.r.o.).

Wenn Sie Wiederholer für den Jahrgang 2025 führen, werden die zwar übernommen, aber derzeit nur angezeigt. Sie können von Ihnen kurswahltechnisch noch nicht weiter verarbeitet werden (wie die regulären Schüler).

Für Wiederholer, die ursprünglich die mdl. Kombi-Prüfung Gk/Geo belegt hatten, gibt es noch keine amtliche Sonderfallregel. winprosa geht daher interimsmäßig folgendermaßen vor:
- Falls kein Schwerpunktfach vorliegt, wird diese Kombi-Prüfung nun gelöscht, was einen Prüfungswahlfehler ergibt.
- War aber Gk oder Geo als Schwerpunktfach gewählt gewesen, wird es nun umgebucht als viersem. mdl Prüfungfach.
- In beiden Fällen müssen Sie nach Veröffentlichung der Sonderfallregel ggf. nacharbeiten.

Noch völlig ungeklärt ist auch das zukünftige LF Wirtschaft in Verbindung mit der Pflichtbelegung Gk und Geo. Insbesondere für Wiederholer muss geklärt werden, wie deren übernommene Kursbelegung zu werten ist.

Vier-Wochen-Testlizenz statt Demoversion

Die meisten Kunden werden gar nicht bemerken, dass es nun keine Demoversion mehr gibt. In der konnte man eigentlich nicht richtig testen, weil viele (Druck-)Dienste gesperrt waren und mit dem 16-Schüler-Limit konnte man auch nicht viel auswerten, kombinieren usw.

Daher gibt es nun auf Antrag eine Vier-Wochen-Testlizenz, mit der man die Vollversion probeweise installieren kann. Und Altkunden, die ausnahmsweise neu installieren wollen, haben ja eine gültige Lizenz. Alles weitere steht im Installationshandbuch.


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Version 2022.0924: mit einigen Neuerungen   22.-24.09.22

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Die neue Version bringt neben den üblichen Programmglättungen und Fehlerbereinigungen einige Neuerungen. Und es gibt im Schulgesetz neue Regelungen bezüglich des Einsatzes von Schulverwaltungssoftware. Dabei haben wir die Version vom 22.09. noch etwas nachbessern können. So wurde z.B. in unserer Klausurenplanung wprklausur.exe ein Schönheitsfehler beseitigt.

Das Programmverfallsdatum wurde auf den 20.03.2023 festgelegt.
Aber der Jahrgang 2025 ist noch nicht freigeschaltet, da hier noch abschließende Tests im Zusammenhang mit der geänderten Prüfungfachregel Gk/Geo ausstehen. Hier warten wir auch noch auf die Klärung einiger Details durch das MKJS.
  • Es wird also vor Programmverfall eine neue Version geben; wir rechnen mit dem Zeitfenster zwischen Herbst- und Weihnachtsferien.
Für den Jahrgang 2023 gibt es noch keine Abiturzeugnisse, da abgewartet werden muss, ob und wie Teile der CPPVO 2021/2022 in die AGVO übernommen werden (s. Tipp vom 26-29.03.22). Und das muss auch in den zukünftigen Abiturleitfaden 2025 integriert werden.
  • Hier rechnen wir mit einer angepassten Version frühestens ab Frühling 2023.

Ursprünglich sollte ab diesem Schuljahr die ESS (Elekronische SchulStatistk) nur noch über SVP-BW eingereicht werden. Der Pflicht-Termin zur Abgabe auf diesem Weg ist nun um ein Jahr verschoben worden, also auf Schuljahr 23/24!

Zeitgleich wurde § 116 SchG aktualisiert; er regelt nun auch den Fall, dass in der amtlichen Software noch Funktionen fehlen sollten.

Details siehe Quo vadis winprosa: kein Blick in die Glaskugel.

Wenn ein Schulträger ASV-BW zentral einsetzt und so mehrere Schulen in einer gemeinsamen Datenbank verwaltet, muss winprosa die Daten selber schulweise abrufen. Der dabei bez. der Lehrerdaten aufgetretene Engpass ist nun beseitigt.

Im Zusammenhang mit der Kursübersicht incl. Prüfungszahlen mussten wir bez. der Prüfungsanzahlen nochmals nacharbeiten (s.r.; grün markiert) und dabei einen Fehler bei den Schülerzahlen ausbauen.

Die Prüfungsanzahlen werden immer dem 4. Hj. entnommen. Sie müssen also für diese Auskunft die Parallelkurszahlen erst ins 4. Hj. fortschreiben, wie im Tipp vom 07.09. beschrieben ist.
Die Schülerzahlen werden nun dem eingestellten Hj. entnommen (und nicht wie früher immer dem 1. Hj.).

Details siehe Leistungsbewert. und Prüfungsverarb. > 1.5 Prüfungskandidatenlisten und Formulare.

winprosa kennt nun auch persönliche Notizen. Die gibt es zusätzlich zu den üblichen persönlichen Daten.

Persönliche Notizen dienen nur der vertraulichen internen Information über persönliche Sonderfälle, können also nirgends ausgedruckt werden. Sie werden schülerweise unten im Stammdatenfenster erfasst (s.r.; orangefarben markiert). Dabei wird vermerkt, wer wann eine derartige Notiz erfasst/geändert/gelöscht hat (immer letzter Vorgang).

Die persönlichen Notizen werden in jedem Dienst des Stammdatenfensters angezeigt. Da dies Platz kostet, ist das Notizfeld global aus- und einblendbar; Schalter rechts über dem Stammdatenfenster.

Details siehe Stammdatenverwaltung > 1.4 Unterregisterkarte Persönliche Daten.

Im Tipp vom 07.09. hatten wir beschrieben, wie Parallelkurseinteilungen schülerweise vom 1. Hj. auf andere Semester fortgeschrieben werden können. Die klappt nun auch kursweise (s.r.; pinkfarben markiert).

Details siehe Kurswahlverarbeitung II > 2.2 Kursweise Parallelkurszuweisung.


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Start ins Schuljahr 2022/23: einige Verarbeitungstipps   07.09.22

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Aufgrund mehrerer Anfragen geben wir im Folgenden einige Verarbeitungshinweise. Die Tipps sind zwar alle bekannt, aber vielleicht wieder in Vergessenheit geraten.

ASV-BW
Wer in ASV-BW in einem Schuljahr Daten geändert hatte, will diese meist auch nach winprosa importieren. Dazu muss natürlich in winprosa das gleiche Schuljahr eingestellt sein.

Kursübersicht incl. Prüfungszahlen
Es ist immer interessant, wieviele Neulinge welche Prüfungsarten gewählt haben, aber in den BF (außer in D und M) sind diese Zahlen zu Beginn von JG1 noch sehr ungenau. Daher greift winprosa z.B. beim externen Formular Kursliste > Kurslehrer > Kursübersicht Lehr/Fäch/Anz (incl. Prüfungszahlen) auf die Parallelkurszahlen des 4. Hj. zu, wie auf dem Formular ausdrücklich vermerkt ist.

Also muss die Parallelkurseinteilung bis ins 4. Hj. fortgeschrieben worden sein, wenn man Prüflingsanzahlen erhalten will.
Siehe auch Tipp vom 22.-24.09..

Parallelkurseinteilung fortschreiben
Im Dienst Bearbeiten > schülerweise | Parallelkurse können Sie bekanntlich die Kurswahlen einzelner oder mehrerer Schüler ins nächste oder in alle folgenden Halbjahre fortschreiben (s.r.). Fortschreiben geht dabei immer vom Halbjahr V ins Halbjahr N oder in alle folgenden Halbjahre N ff, im Bsp. also von 1 nach 2ff.

Dazu sind logischerweise einige Einstellungen zu treffen:

  • Im Schülerfilter stellen Sie zunächst die zu bearbeitenden Schüler ein.
  • Dann wählen Sie, ob nur ins nächste oder alle folgenden Hj. fortgeschrieben werden soll (grün markiert).
  • Dann wählen Sie, ob alle aus dem Schülerfilter oder nur der angezeigte fortgeschrieben werden soll (pinkfarben markiert).
  • Da sich Kurszuweisungen über die Halbjahre ändern können, werden normalerweise vorhandene Zuweisungen nicht überschrieben. Das müssen Sie ggf. erlauben, wenn Sie die Daten über die Halbjahre aktualisieren wollen (rot markiert).
  • Anschließend starten Sie den Dienst durch Klick auf  Halbjahr V >> Halbjahr N .

Details siehe Kurswahlverarbeitung II > 2.1 Schülerweise Parallelkurszuweisung


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Neues von Internet: mit Netz und doppeltem Boden   07.07.22

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Die mündlichen Prüfungen sind fast geschafft. Kein Wunder, dass so mancher höchst nervös war.

Bevor wir unser Netz mit doppeltem Boden erläutern, zwei Anmerkungen, die so ähnlich schon im letzten Tipp standen:

  • Never change a running system; aber dann gibt es auch keine Neuerungen/Verbesserungen. Das ist also keine Lösung.
  • Wenn der bequeme Fahrstuhl ausfällt, nimmt man die Treppe!
    Wenn der bequeme Dienst Neues im Internet ausfällt, ruft man die Aktuellen Tipps direkt in seinem Browser auf;
    winprosa eintippen genügt völlig!

Wenn's mal klemmt oder Neuerungen zu verkünden sind, überarbeiten wir unsere Aktuellen Tipps recht schnell.
Wenn dann mal vor Ort der Programmeinsatz hakt, sollte Ihr erster Blick immer den Aktuellen Tipps gelten. Schließlich ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass man nicht der erste ist mit einem erkannten Problem. Also sind dort meist die gesuchten Informationen schon zu finden. Wenn nicht, kann man immer noch schreiben.

Denn wenn der Internetzugang hängt und man keine Downloadalternative nutzt, wird er weiter hängen müssen, denn man hat ja kein Update durchgeführt, in dem die Verbesserungen stecken.

Wir haben in den letzten Tagen mit tatkräftiger Hilfe einiger Kunden-Dienstleister mehrere Szenarien durchgespielt und dabei den Internetzugang verbessert und abgesichert. Das alles steckt in mehreren Versionen, letzte Aktualisierung in Version 2022.0702.

Angelpunkt ist im Menü Datei der rot markierte Bereich (s.l.). Dort sind unsere adminstrativen Internetzugriffe vereint aufgeführt.

Beim Aufruf von Neues im Internet wird zunächst angezeigt, wie winprosa in diesem Dienst aufs Internet zugreift (s.r.; pinkfarben markiert).
Bei ordentlichem Internetzugang sehen Sie das Fenster nur so kurz, dass es gar nicht auffällt.

Dazu werden ggf. die Proxy-Einstellungen angezeigt und verwendet, die bei Ihnen im Dienst Datei > Datenbank > Systemadministration | Diverse in der Abteilung Zugriff auf das Internet über einen Proxy eingetragen sind.

Im Bsp. ist ein falscher Proxy eingetragen, also ist dieser Zugriff gestört, daher erhalten Sie die entsprechende Meldung (s.r.).

Ab hier ist i.d.R. Ihr Schulinformatiker/Netzwerkbetreuer/Dienstleister gefordert (rot markiert), denn das ist nicht mehr Sache von winprosa.



Aber auch ohne die Spezialisten können Sie sich (zunächst) selber helfen, denn nach Bestätigung der Meldung startet winprosa nun Ihren Browser direkt und Sie erhalten dort nebenstehendes Fenster (s.r.).

Das ist das bekannte, im Dienst Datei > Downloadangebot aufrufbare Fenster; woran Sie in der Fenstermitte erinnert werden. Oben rufen Sie von dort direkt die Startseite von winprosa auf und unten können Sie z.B. die aktuelle Setup-Datei zum Updaten herunterladen und direkt die Aktuellen Tipps aufrufen (alles rot markiert).

Unsere Homepage konnten Sie aber schon immer völlig unabhängig von winprosa aufrufen, indem Sie in der Browser-Adresszeile einfach winprosa eintippten. So konnten Sie schon immer unsere Aktuellen Tipps inspizieren, waren also nie ohne Informationsmöglichkeit!

Neu aufrufbar sind dort nun die Infoseiten Kundendatenbank und Download (pinkfarben markiert). Die weisen Sie aber lediglich auf den internen Gebrauch der Dienste Downloadangebot und Kundenserver hin, für den Fall, dass Sie sich nicht anhand unserer vergangenen Tipps über deren Gebrauch informiert hatten.

Und dort wird auch auf den Gebrauch des Dienstes Links als Textdatei erstellen hingewiesen, mit dem Sie jederzeit über einen (fernen) Internet-fähigen PC an Updates & co. kommen!

Alle Details können Sie wie üblich im Onlinehandbuch Installation und Update… > 5. Programmpflege / -Updates / Kundendatenbank / ServiceLine nachlesen, speziell in 5.3 … Tipps bei Störungen.

Nur wenn Sie sich winprosa so zerschossen hatten (z.B. Serverumzug im Blindflug ohne Beachtung unserer Anleitungen), dass es gar nicht mehr (nirgends in der Schule) startbar ist, müssen Sie unsere ServiceLine einschalten.


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Version 2022.0702: Zusammenfassung der letzten zwei Wochen   03./04.07.22

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Die aktuelle Version beseitigt hoffentlich alle bekanntgewordenen Enpässe der letzten zwei Wochen. Im Folgenden sind daher alle Neuerungen aktualisiert zusammengefasst.

Wir haben ein neues Rundschreiben versendet: nnn - winprosa - Updatenachricht 02.07.2022 (nnn = Kundennummer). Falls Sie das nicht erhalten haben, prüfen Sie unbedingt Ihren Spamordner, denn im Rundschreiben ist ein Link zur Downloadseite (gültig bis 17.07.2022) enthalten, damit Sie auch dann updaten können, wenn Ihr schulisches System nicht mitmacht.

Schulen mit diesjähriger Schulfremdenprüfung beachten bitte insbesondere den entsprechenden unten aufgeführten Passus.

Wir wissen, dass immer noch einige Schulen über den Dienst Neues im Internet keinen direkten Internetzugang herstellen können. Da wir mit tatkräftiger Hilfe der jeweiligen Dienstleister zwei Konstellationen (Cloud-Einsatz und Proxy-Server-Einsatz) erfolgreich getestet haben, vermuten wir zusätzliche Sperren in den Systemen der anderen betroffenen Schulen, die nur deren Dienstleister/Netzwerkbetreuer beseitigen können.

An den von Sperren betroffenen Schulen ist dann meist auch unser Dienst Datei > Downloadangebot betroffen. Dort funktioniert dann logischerweise auch der Dienst Datei > Links als Textdatei erstellen an den winprosa-PCs nicht mehr. Aber der ist sowieso zur Anwendung an ungesperrten "Fremd-PCs" gedacht, wie in Installation und Update … > 5.1 … Download über Links als Textdatei erstellen beschrieben ist. Das gleiche gilt ggf. auch für den o.g. Link im Rundschreiben.

An den betroffenen Schulen kann der tägliche erste Aufruf nicht klappen; daher stürtzt winprosa zunächst ab; es braucht also einen zweiten (manchmal dritten) Start. Das können Sie bis auf weiteres dauerhaft unterbinden im Dienst Datei > Datenbank > Systemadministration | Diverse durch Deaktivieren von  ☐ Direkten Zugriff auf Lizenzdatenserver verwenden  (Details siehe Installation und Update … > 5.3 Internetzugang > Einstellungen für Lizenzdatenerfassung übers Internet). Aber dann sind Sie selber für die Besorgung von Infos über winprosa zuständig!

Bevor wir die Änderungen auflisten, zwei Anmerkungen:

  • "Never change a running system"; leider ist da was wahres dran, aber dann gibt es auch keine Neuerungen/Verbesserungen.
  • Wenn's klemmt oder Neuerungen zu verkünden sind, werden unsere Aktuellen Tipps als erstes überarbeitet. Wenn dann der Programmeinsatz mal hakt, sollte Ihr erster Blick immer den Aktuellen Tipps gelten. Schließlich ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass man nicht der erste ist mit einem erkannten Problem. Und ins Internet kommt man auch ohne winprosa, schließlich würde sonst auch der Mail-Versand nicht klappen!

Mündliche Prüfungsnoten werden i.d.R schülerweise erfasst, seltener kursweise. Bei kursweiser, Erfassung muss sicherheitshalber eine nachträgliche Prüfungsbewertung erfolgen. Das geht natürlich immer im Dienst Schülerweise | Abiturprüfung, wenn Sie dort die Schüler durchblättern.

Aber es geht eleganter direkt im Dienst Kursweise | mündl. Noten mittels Knopf (s.r.).

Zum Verständnis: Nach jeder erfassten Note erfolgt sofort die Prüfungsbewertung; die kostet aber Zeit. Das spielt keine Rolle bei der Arbeit im Dienst Schülerweise | Abiturprüfung. Aber es würde zu viel Zeit kosten im Dienst Kursweise | mündl. Noten. Daher ist dort (derzeit) die Prüfung abgeschaltet, kann aber jederzeit für den ganzen Jahrgang aufgerufen werden.

Damit eine eventuell fehlende Prüfung sich nicht auf die errechneten Abinoten und somit auf die Abizeugnisse auswirkt und auch nicht auf die Schülerlisten im Schlußprotokoll (insbes. Liste der (noch) nicht bestandenen), sollten Sie also vor Zeugnisdruck/Schlussprotokollerstellung ggf. den o.g. Knopf drücken.

Auf dem Schlussprotokoll wurden zwei Fehler beseitigt, die aber nur in Sonderfällen auftreten konnten:

Dort werden bekanntlich alle Schüler nach Endnote geordnet aufgelistet. Aufgrund einer Lücke im Programmcode wurde dabei nur die Vollständigkeit der mündlichen Prüfungen überwacht. Dadurch wurde ein Schüler auch dann aufgelistet, wenn bei ihm (z.B. wegen Krankheit) noch eine schriftliche Prüfungsnote fehlte, er aber alle mld. Prüfungen bereits "erfolgreich" abschließen durfte.
Solche Schüler werden mittlerweile wieder richtig erkannt und verarbeitet. Die Zeugnisschreiberei war dadurch aber nie betroffen.

Im Unterschriftenbereich des Schlussprotokolls wird mittlerweile der im Dienst Datei > Datenbank > Systemadministration | Schul- und Lizenzdaten definierbare Ort für Datumsangaben auf Zeugnissen ausgedruckt und nicht mehr der Schulort (2. Zeile des Schulnamens).

Für mündliche Prüfungsnoten ist in winprosa keine Teilnotenverarbeitung vorgesehen, denn deren Teilnoten müssen sowieso immer gleich "vor Ort" zusammengerechnet werden.

Im Prüfungsplan wurde ein kleiner Fehler beseitigt, der im Zusammenhang mit der Verwendung von Merkern auftreten konnte. Nach einer Prüfung mit einem Merker (z.B. "G") wurden evtl. nachfolgende Prüfungen im Plan durch "G" im Kursnamen ergänzt.

Auf den Schulfremden-Abiturzeugnissen ist auf der Vorderseite in der Fußnote 1 der aus dem Vorjahr stammende Text Die "Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II" ersetzt worden durch Die "Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe und der Abiturprüfung". Daher mussten wir die Schulfremden-Abiturzeugnis-Formulare austauschen. Falls Sie also Schulfremde in der Prüfung hatten, müssen Sie Zeugnisse mit den neuen Formularvorlagen erstellen.

Im Zusammenhang mit diesen Docx-Formularen mussten wir in unserer Setup-Prozedur und im Datensicherungsalgorithmus nacharbeiten.

Die Externen müssen bekanntlich in der Schulfremdenprüfung acht mdl. Prüfungen in zwei Prüfungsblöcken ablegen, Teil 1 und Teil 2. Unser Gruppenbildungsalgorithmus wusste das natürlich schon lange, nicht aber unser Planbearbeitungsalgorithmus. Das haben wir vor kurzem angepasst.

Nun ergab sich zwischenzeitlich die Frage, wann und in welcher Reihenfolge in Teil 1 zu runden sei.
Heute kam vom MKJS die Bestätigung, dass der schon länger veröffentlichte diesbezügliche winprosa-Algorithmus den Vorgaben entspreche.

Im Vorläufigen Abizeugnis-Rückseite musste die Erklärung nachgeschärft werden:

Wenn ein Schüler z.B. vor einer mdl. Prüfung erkrankt, kann er logischerweise kein (End-)Zeugnis erhalten und sich deshalb u.U. nicht rechtzeitig fürs Berufsleben/Studium bewerben. Daher kann ihm ein Vorläufiges Abizeugnis erstellt werden, wenn er auch mit 00 NP im betreffenden Fach bestehen würde. Das beschreibt die Erklärung rechts unten im Formular.
Mit einem derartigen Zeugnis könnte ein Schüler sich aber "aus dem Staub machen". Daher ist die Erklärung nun verschärft worden.

Wenn ein Schüler ABIBAC-"Abbrecher" ist, also ABIBAC nur bis zur Einführungsphase gewählt hatte, nicht aber in der Kursstufe fortsetzte, gilt für das GER-Niveau in Französich "B1, in Teilen B2".
Dabei mussten wir nachschärfen und unterscheiden nun ABIBAC-Abbbrecher, die in der Kursstufe F gar nicht mehr belegen, von denen, die F zwar weiterführen, aber nun ohne ABIBAC.

Ein derartiger Sonderfall ist wohl erstmalig vor wenigen Tagen von einer Schule des RP Freiburg entdeckt/gemeldet worden: Wir haben das durch die Einführung eines Vermerks zum ABIBAC bis Klasse 10 gelöst (s.r.; rot markiert). Der Vermerk wird bei allen Schülern angeboten, bei denen in der Fremdsprachenfolge F vorkommt, ohne dass ABIBAC belegt ist.

In unserer Hilfe zur AGVO haben wir die Tabelle zur GER-Zertifizierung der Fremdsprachen abgebildet (Aufruf s.r.o.; grün markiert). Dort finden Sie das GER-Niveau für ABIBAC am Ende der Klasse 10.
Das konnte von winprosa bisher nicht berücksichtigt werden, da winprosa bei Abwahl von ABIBAC keine Kenntnis der Situation bis Klasse 10 haben kann.

Siehe auch Kurswahlverarbeitung I > 2.6 Profile und Sonderprofile > Sachfach in bilingualen Profilen / Abi-Bac.

Im Tipp vom 25.04.22 hatten wir auf die Neuerungen bez. Schultyp und Zeugnisdruck hingewiesen. Der Schultyp ist seit damals Teil der Lizenzdaten, damit wir die Zeugnisse entsprechend benennen können. Dadurch wird auf den Zeugnissen geschrieben Zeugnis des Gymnasiums (= AllgGy) oder Zeugnis der Gemeinschaftsschule (= GMS). Der jeweilige Schultyp ist auch im Lizenzfenster ablesbar (s.r.).

Wir haben alle Lizenzdaten überprüft und bei Schulen mit offenem Schultyp nachgearbeitet und neue Lizenzdaten zur Verfügung gestellt.


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Version 2022.0609: mit (hoffentlich) finalen Arbeiten für's mdl. Abitur   09.06.22

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Es gibt schon wieder eine neue Version mit einigen Programmglättungen. Alle Kunden mit den von uns vorgegebenen Standardinstallationen können wie immer auf Knopfdruck updaten, die anderen brauchen ggf. die Hilfe ihrer IT-Dienstleister. Siehe diesbez. auch den Tipp vom 02.06.

Es ist schon erstaunlich, was alles seit Einführung der AGVO an winprosa verbessert werden konnte. Dabei galt und gilt leider, dass, je mehr Details in winprosa berücksichtigt sind, desto mehr kann dabei übersehen, falsch dargestellt oder falsch interpretiert werden. Also müssen wir laufend nachjustieren.

Schwerpunkt ist diesmal - wen wundert's - die Verarbeitung der mündlichen Prüfungen, also die kursweise/schülerweise Prüfungsnotenerfassung (schriftliche Noten, fachpraktische Noten, Kommunikationsprüfungsnoten, mündliche Noten, mündliche Zusatzprüfungsnoten und div. Nachprüfungsnoten!) und die Prüfungsorganisation.

Die Noten fallen successive an, über einen größeren Zeitraum verteilt. Deren Verarbeitung ist bekanntlich im Onlienhandbuch Leistungsbewertung und Prüfungsverarbeitung erklärt, zwangsweise verteilt auf die einzenen Fachkapitel. Die Notenerfassung beeinflusst auch die Leistungsoptimierung (Anrechnung der BesLL anstelle eines mdl. Prüfungsfachs), daher sind hier auch diesbezügliche Fundstellen des Handbuchs aufgeführt; anschließend werden die Programmglättungen erläutert.

Die folgende Fundstellenliste ist auch am Ende von 1. Übersicht: Zeitplan und Leistungsbewertung > 1.1 Zeitvorgaben und Fundstellen aufgeführt.

3.4 Verarbeiten der Prüfungsnoten > Kursweise Erfassung der Prüfungsnoten und
    … > Schülerweise Erfassung der Prüfungsnoten
4.3 Erfassung der schriftlichen Prüfungsnoten und der Kommunikationsprüfungsnoten
4.5 Modellrechnungen zur mündlichen Prüfung > Modellrechnungs-Beispiele *) und
    … > | Anhang: BesLL als Ersatz für mdl. Prüfungsfach **)
4.7 Umklammern im ersten Block *)
5.8 Verarbeitung der Ergebnisse der mündlichen Prüfungen / Zusatzprüfungen / Nachprüfungen >
        Alternativen (kursweise od. Direkterfassung im Planungsfenster)

Schriftliche Prüfungsnoten und komm./fachpr. Noten werden in der Regel kursweise erfasst, alle anderen eher schülerweise. Aber natürlich können alle Noten über die Kurstabellen erfasst werden (s.r.).

Damit dabei aber der Überblick nicht verloren geht, unterscheiden wir sowohl bei der schr. Eingabe als auch bei der mdl. nun neben den normalen Prüflingen (schwarz geschrieben) und den nicht zur Prüfung zugelassenen (rot geschrieben) auch diejenigen, die schon fertig sind (grün geschrieben).


Dabei erhalten Sie nun ggf. einen Hinweis, weshalb bei einem Prüfling gerade keine Noteneingabe möglich ist (s.r.).

Die Zebra-Farbgebung aller Listen (wie z.B. rechts oben) kann im Dienst Extras > Benutzerparameter | Diverse persönliche Einstellungen benutzerabhängig eingestellt werden.

Die Darstellung der Besonderen Lernleistung (BesLL) im Abiturblock erforderte umfangreichere Nachbesserungen.

Hier geht es um die Abschätzung, ob die BesLL ein mündliches Prüfungsfach ersetzen soll/darf (s.r.). Die diesbezüglichen Handbuchpassagen sind oben mit *) gekennzeichnet.

Die mit 08 NP bewertete BesLL des Musterschülers zählt zum  Aufgabenfeld I ; sie ist in Block I geklammert und daher auch hier im Abi­turblock geklammert aufgeführt (pinkfarben markiert). Sie soll eines der beiden mdl. Prüfungsfächer (grün markiert) ersetzen, Im Bsp. unabhängig von der Punkzahl.

Das geht aber nicht anstelle von  G , weil dann  AF II  bei den Prüfungsfächern fehlen würde.

Das geht aber auch nicht anstelle von  M  und das aus doppeltem Grund: M muss Prüfungfach sein und M ist das einzige Prüfungsfach aus  AF III .

Die Darstellungsweise ist schon länger erprobt, aber die Feinheiten wurden nun nochmals überarbeitet.

Dass die BesLL in diesem Fenster nicht einfach umgebucht werden darf, selbst wenn sie passen würde, liegt am restlichen Procedere, wie in 4.5 … > Anhang: BesLL als Ersatz für mdl. Prüfungsfach beschrieben ist. Und in 4.5 … > Modellrechnungs-Beispiele sind insbesondere die Beispiele 4 - 6 interessant.

Bei der Planung der mündlichen Prüfungen mussten wir im Zusammenhang mit der Basisfach-Kombinationsprüfung Gk/Geo einen Fehler beseitigen, der sich bei Zusatzprüfungen in den Leistungsfächern Gk und Geo ergeben hatte. Prüflinge mit diesen Zusatzprüfungen können nun wieder verplant werden.

Nicht nur auf den Abiturzeugnissen muss ein Zeugnisdatum ausgewiesen werden, daher sollte die im Dienst Bearbeiten > Formulare > Variablen | mündl. Abitur angebbare Datumsformatierung eigentlich bereits hinlänglich bekannt sein (s.r.).

Die blau markierten Variablennamen sind nur für Poweruser gedacht, die jährlich gleichartige standardisierte Mitteilungen an Kollegium und Prüflinge verteilen wollen.

Grün markiert sind die für's mdl. Abitur wesentlichen Datumsangaben.

Das braun markierte Datum dient lediglich der Darstellung der komplexesten Datumsformatierung.

Wenn Sie (auch) neutrale Zeugnisabschriften archivieren wollen, können Sie dort das Beglaubigungsdatum ausblenden (pinkfarben markiert).

Siehe auch:
Formulare und Druckaufträge > 4. Variablen für Formulare und Listen >
   Bearbeiten von Variablen
, sowie
Halbjahresnotenverarbeitung > 1.4 Bereitstellen der restlichen Daten,
Leistungsbewertung und Prüfungsverarbeitung > 2.1 Vorarbeiten,
Leistungsbewertung und Prüfungsverarbeitung > 5.2 Rahmendaten bereitstellen.


Bei den schriftlichen Prüfungsnoten müssen bekanntlich ggf. fachpraktische und kommunikative Teilnoten mit verrechnet werden. Das kann winprosa übernehmen, muss aber dazu freigeschaltet werden, wie in Leistungsbewertung und Prüfungsverarbeitung > 3.4 Verarbeiten der Prüfungsnoten > Voreinstellungen beschrieben ist.

Offensichtlich gibt es in Basisfächern für fachpraktische Teilnoten diese Möglichkeit nicht. Das ist eine Folge der Tatsache, dass die Teilnoten auch auf den IBBW-Korrekturformularen eingetragen werden müssen und daher später auf den SZB I/II eröffnet werden, bei den Basisfachprüfungen aber jeweils direkt verkündet werden.

Bekanntlich brauchen wir für unsere Verwaltung einige Angaben von Ihnen. Die können/müssen Sie selber erfassen, wie zuletzt im Aktuellen Tipp vom 26.05.22: Version 2022.0526: Nachschlag für Internetzugang und wprKlausur beschrieben wurde.

Nun erhalten Sie bei jedem Aufruf von Neues im Internet einen Hinweis zu Ihrem aktuellen Meldungsstand (s.r.; rot markiert).

Ein Zwischenstand könnte so aussehen (s.l.u.):


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Zeugnisdruck: was tun, wenn das Druckbild spinnt?   08.06.22

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Wir schreiben in einigen Handbüchern an prominenten Stellen, dass winprosa vor allem für den Abiturzeugnisdruck u.a. die Schriftart Arial Narrow benötigt (siehe z.B. 1.1 Einführung > Voraussetzungen und Formulare und Druckaufträge > 5.2 Druckbildbeeinflussung > Installierte Schriftarten).

Die beiden Bilder zeigen in einem Ausschnitt des SZB I die Wirkung dieser Schriftart, links mit Arial Narrow und rechts ohne Arial Narrow.


Wenn Sie eines der Bilder anklicken, werden beide vergrößert nebeneinander gestellt, damit Sie die Unterschiede deutlicher erkennen können. Im rechten Bild hat die Druckersoftware die fehlende Schriftart durch eine ähnliche, aber zu breite Ersatzschriftart ersetzt. Dadurch passen etliche Texte nicht mehr in ihre zur Verfügung stehenden Felder.

Um an einem winprosa-PC drucken zu können, muss Arial Narrow dort installiert sein (also nicht auf dem Server). Wenn also in einem (bisher) funktionierenden Verwaltungsnetz ein neuer PC als winprosa-PC eingestzt werden soll, muss an dem auch Arial Narrow installiert werden.


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Version 2022.0602: jetzt auch mit Gk/Geo auf den Zeungnissen   01./02.06.22

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Kaum hatten wir kürzlich das Programmverfallsdatum auf Oktober festgesetzt, wurde ein erheblicher Fehler in den Zeugnisformularen entdeckt; ferner wurden zwei Unpässlichkeiten von winprosa entlarft. Daher wird nun Version 2022.0602 veröffentlicht.

Bekanntlich muss von Abi 2021 bis Abi 2024 das mdl. Prüfungsfach Gk immer zusammen mit Geo gewählt werden. Und dabei muss eines der beiden als Schwerpunktfach gekennzeichnet sein.

Beim Einbau dieser Schwerpunktbildung hatte sich der Fehler eingeschlichen, dass in den Zeugnisformularen immer nur Gk angegeben wurde. Dieser Fehler ist nun beseitigt; es wird nun das Schwerpunktfach sogar an erster Stelle genannt (s.r.). Auf den SZB wird dann eben die Kürzelform Gk/Geo oder Geo/Gk ausgegeben.

Wenn bei einem Prüfling mit mdl. Prüfungsfach Gk+Geo kein Schwerpunkt vermerkt ist, erscheint in den Zeugnissen anstelle des Fachnamens einfach ??. Details zur Schwerpunkterfassung siehe Kurswahlverarbeitung I > 2.2 Gesellschaftswissenschaften … > Schwerpunktfach bei Gk+Geo.

Bei einzelnen zur schr. Prüfung zugelassenen Schülern wurde diese Zulassung im Rahmen der weiteren Arbeit am 4. Halbjahr "plötzlich" wieder zurückgenommen: Keine Zulassung zur schriftlichen Prüfung!. Das ist zwar nur ein rel. harmloser Verstolperer von winprosa, erschreckt aber sehr.

Ursache waren einzelne fehlende Noten im 4. Halbjahr. winprosa erwartete nämlich den Regelfall: noch gar keine Noten vorhanden oder aber schon alle Noten beisammen. Fehlten aber nur einige Halbjahresnoten, war winprosa "beleidigt".

Wir haben das nun so geändert, dass bei einzelnen fehlenden Noten im 4. Hj. der "neutrale" Status Leistungsstand OK gemeldet wird.

Vereinzelt scheint es nicht möglich, den Löschmerker eines Schülers wieder zu tilgen. Das ist aber nur ein Reihenfolgenproblem:

Es klappt immer, wenn Sie die Schüler auswählen über den Schalter  Löschm  rechts oben im Schülerfilter; dann können Sie bei einzelnen Schülern den Löschmerker entfernen.
Es klappt auch, wenn Sie erst auf grüne Ampel schalten und dann über die Auswahlliste  Sätze mit Löschmerker  die Schüler auswählen.
Es klappt nicht, wenn Sie erst die Schüler über die Auswahlliste  Sätze mit Löschmerker  auswählen und dann auf die grüne Ampel schalten.


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Dienstleister: Was tun bei mangelhafter Leistung   02.06.22

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Dienstleister vereinfachen die Arbeit mit der EDV, vielfach machen sie die Arbeit erst möglich. So die Lehrmeinung und so klappt es auch (meistens). Und von einzelnen Dienstleistern erfahren auch wir aktive Unterstützung z.B. fürs Zusammenspiel winprosa - ASV-BW.

Aber leider gibt es immer wieder schwarze Schafe; warum sonst hätten wir schon vor einem Jahr den Tipp Hilfe in der Not: auch durch IT-Dienstleister? veröffentlicht.

Einen besonders krassen Fall konnten wir heute nur per TeamViewer-Sitzung lösen (sehr viel mehr an Fehlverhalten geht kaum):

Angesichts des heute stattfindenden Notenkonvents bemerkte die Schule heute, dass winprosa nicht mehr richtig läuft, sich aber auch nicht mehr updaten lässt. Im Verlauf der TeamViewer-Sitzung ergab sich:

  • dass an der Schule noch die "Uralt"-Version vom 12.03.22 installiert war,
  • weil die Schule davon ausging, dass der Dienstleister für sie alles regeln würde, also z.B. auch die Updates einspielen würde
  • und die Schule sich daher über nichts mehr selber informiert hatte,
  • dass der Dienstleister aber entweder von diesen Aufgaben nichts wusste oder sie ignorierte oder sich nicht informiert hatte, wie das gehen würde;
  • dass das vielleicht eine Folge der Tatsache war, dass der Dienstleister den Umzug auf einen neune Server ohne Berücksichtigung unserer Richtlinien versemmelt hatte, weil er unser Onlinehandbuch Kurzanleitung für Dienstleister neunmalklug ignoriert hatte, also
    - z.B. keinen Eintrag im pers. Startmenü des Users einrichtete,
    - und u.a. den User-PC unfreundlich für W11 konfiguriert hatte;
  • dass der Dienstleister den Internetzugang an den winprosa-PCs verhindert hatte, oder vergessen hatte, den zu ermöglichen,
    - so dass der Aufruf unserer Setup-Prozedur über Neues im Internet blockiert war,
    - und dass der Aufruf der Setup-Prozedur über Link für Downloads / Downloadangebot vom Virenscanner blockiert wurde.
  • dass in der Schule niemand wusste, wie man über Links als Textdatei erstellen (früher = Link für Downloads) über einen externen/ungestörten PC an die Update-Prozedur kommen kann.

Hier ist die kostenlose ServiceLine nicht mehr zuständig; unser Einsatz löst also eine Rechnungstellung gem. AGB aus!

Was wäre gewesen, wenn wir gerade nicht so kurzfristig für einen TeamViewer-Einsatz erreichbar gewesen wären?
Was wäre gewesen, wenn diese Schule zum "erlauchten" Kreis derer gehört hätte, denen der Dienstleister oder die Stadtverwaltung auch noch den TeamViewer-Einsatz sperrt? Leider gibt es derer einige.

Wenn wir an unseren Schulen so gegängelt würden, hätten wir für winprosa sicher ein Notebook zusammen mit einem als Hotspot geschalteten Smartphone und dann könnten uns alle Quertreiber und Bremser gerne haben!

Sie können die obige Liste selber überprüfen und ggf. Konsequenzen daraus ziehen. Wer Probleme mit dem Internet hat, muss mindestens die Tipps in Installation und Update … > 5.1 Download / Update > Download über Links als Textdatei erstellen kennen!

Lesen bildet - aber dazu muss man eben lesen,
vor allem regelmäßig unsere Aktuellen Tipps, wenn man winprosa einsetzt.


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Version 2022.0524: u.a. mit Verbesserungen für die mdl. Prüfung   24.05.22

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Für die aktuelle Version wurde das Programmverfallsdatum auf den 30.10.2022 festgelegt. Dem können Sie entnehmen, dass wir davon ausgehen, dass nun alles bereit ist für die mündlichen Prüfungen 2022. Trotzdem ist es (wie immer) zwingend notwendig, dass Sie vor Abschluss Ihrer Prüfungen in unseren Aktuellen Tipps nachsehen, ob Sie wirklich noch aktuell sind.

Das trifft insbesondere auf die Abiturzeugnis-Formulare zu: Speziell das Schulfremdenzeugnis ist noch nicht amtlich abgesegnet, obwohl es den (von uns aktualisierten) ASV-BW-Vorgaben entspricht.

Die eine wichtige Programmverbesserung betrifft die Planung der mündlichen Prüfungen.
winprosa lässt bekanntlich Schüler zur Prüfungsplanung zu, auch wenn sie notentechnisch noch nicht "ganz fertig" sind. So können Sie die mündlichen Prüfungen bereits vor dem Hj4-Zeugniskonvent vorbereiten. Dann nicht zugelassene Schüler werden von winprosa wieder aus den Prüfungsplänen entfernt. Und genau im Begriff "ganz fertig" lag ein Problem verborgen, weshalb wir hier nacharbeiten mussten.

Die andere wichtige Programmverbesserung betrifft unseren Klausuren­planungs-Modul (wprklausur.exe).
Neben einer dezenten optischen Aufhübschung wurde die Planauswahl verbessert und ein neuer Dienst Plandatei bereinigen eingeführt, mit dem bezogen auf das aktuelle Kalenderjahr nicht mehr benötigte Planinfos gelöscht und die Plandatei gepackt werden können (s.r.).

Wir werden demnächst das zugehörige Onlinehandbuch Klausurenplanung mit winprosa aktualisieren.

Ein (für uns) eher marginales Problem betraf den Programmstart.
Beim heimischen Startversuch der Schülerversion wussten manche Schüler nicht mehr, in welchen Ordner sie das Programm ausgepackt hatten. Wenn sie dann mit dem Windows-Explorer nach der winprosa.exe suchten und diese so aus dem Ergebnisfeld des Explorers heraus starten wollten, scheiterten sie, weil Windows(!) nicht die komplette Startinformation lieferte.

Wenn winprosa nun erkennt, dass es nicht "richtig" gestartet worden war, versucht es den Fehler selber zu verbessern und meldet das (s.r.).

Dabei wird auch angezeigt, was das Programm nun als richtigen Standort erkannt hat.


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Version 2022.0515: u.a. mit komplettem Zeugnis-Satz   15.05.22

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In der vorliegenden Version ist das Programmverfallsdatum auf den 24.06.22 festgelegt worden. Und in dieser Version ist ein kompletter Zeugnis-Satz vorhanden.
Da die mündlichen Prüfungen im Zeitraum vom 27.06. bis 08.07. stattfinden werden, ist dafür gesorgt, dass Sie vorher nochmals auf eine neue Version updaten müssen. So stellen wir sicher, dass alle Beteiligten ggf. auf kurzfristige Änderungen reagieren können.

Ferner mussten wir erneut bez. ASV-BW nacharbeiten, damit auch alle unserer GMS von dort Stammdaten importieren können.
Und bez. der Bes. Lernleistung mussten wir für einen Sonderfall nacharbeiten.
Die Abi-Etiketten und Abi-Schilder waren ursprünglich für vier schr. Prüfungsfächer ausgelegt und wurden ab Abi 2021 auf drei schr. Prüfungsfächer abgeändet. Weil das für die Schulfremdenprüfungen nicht ausreicht, haben wir diese Druckstücke nun wieder auf vier schr. Prüfungsfächer erweitert. Das wirkt sich aber erst ab Abi 2023 aus.

Wir konsolidieren gerade die "Schnittstelle" zwischen den Schulen und cmH (s.r.; rot markiert) und organisieren dabei die Dienste Datei > Link für Downloads und Datei > Kundenserver neu, Korrekturverfahren und Stammd'quelle und Spezialprofile werden in die anderen Dienste integriert. Die Handbucheinträge werden demnächst aktualisiert.


Für den Abiturjahrgang 2022 sind die neuen Möglichkeiten der zusätzlichen mündlichen Prüfungen komplett durch die aktuelle CPPVO abgedeckt, müssen also nicht im Abiturzeugnis explizit aufgelistet werden. Für die Folgejahrgänge ist aber wohl geplant, die AGVO diesbezüglich anzupassen; dann erst müssen zusätzliche mdl. Prüfungen ev. auch auf dem Abiturzeugnis aufgeführt werden.

Für winprosa bedeutet dies:

  • Die Abiturzeugnisrückseiten für 2022 stimmen mit denen aus 2021 überein; nur auf den Vorderseiten muss auf die aktuelle CPPVO hingewiesen werden. Also gibt es für 2022 spezielle Vorderseiten und spezielle Duplexformulare, aber keine speziellen Rückseiten.
  • Auf dem SZB I brauchen zusätzliche mdl. Prüfungen nicht behandelt zu werden, da zum Zeitpunkt der Erstellung/Bearbeitung noch keine mdl. Regelprüfungen stattgefunden haben können. Daher gibt es gegenüber 2021 keine Änderungen.
  • Auf dem SZB II müssen ggf. zusätzliche mdl. Prüfungen vermerkt werden. Daher gibt es neue SZB II.

Weitere Details siehe Version 2022.0425: mit Neuerungen bei den Zeugnissen


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ASV-BW: von winprosa aus korrekt anbinden!   15.05.22

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In der Vergangenheit war es mehrfach vorgekommen, dass wir die ASV-BW-Datenbankstruktur eines Kunden per Fernwartung checken mussten, um dort Engpässe aufzudecken, derentwegen winprosa dort von ASV-BW keine Daten importieren konnte.

Uns bleibt keine andere Vorgehensweise übrig, da wir bedauerlicherweise auf keinem anderen Weg an die nötigen Informationen kommen können!

Jede dabei neugewonnene Erkenntnis wandert jeweils umgehend in den Programmcode und das zuständige Onlinehandbuch Stammdatenverwaltung > 3.4 Anbindung an ASV-BW und steht damit der Allgemeinheit zur Verfügung. Das bringt aber nur dann etwas, wenn die Informationen (spätestens im Notfall) auch gelesen und fachgerecht umgesetzt werden.

Für manche Probleme liefert winprosa Hinweise/Fehlermeldungen, die dann auch ernstgenommen werden sollten, um derartige Probleme zu beseitigen. Für andere Probleme liefert winprosa eine Testumgebung. Zu beidem hier ein paar Basics in Kurzform:

Die Datenübernahme aus ASV-BW in winprosa benötigt zwei Prozeduren,
    1. die Anmeldung von winprosa an der ASV-BW-Datenbank, für Anmeldedaten sind wir nicht zuständig,
        und
    2. den dann folgenden Stammdatenimport aus der ASV-BW-Datenbank in winprosa,
        da können Sie ev. Probleme in der Testumgebung aufdecken und wir dann per Fernwarung abklären.

Zu 1.:
Wenn Ihre Anmeldedaten nicht stimmen, wie in der Fehlermeldung (s.r.) angegeben wird, müssen Sie Ihren Dienstleister/Schulinformatiker befragen. Schließlich hat der ASV-BW bei Ihnen installiert, nicht wir. Und was der bez. winprosa zusätzlich wissen muss, findet er in unserem entsprechenden Onlinehandbuch (Link s.o.).


Zu 2.:
Im Dienst Datei > Datenbank > Systemadministration | Datenbankpflege ist in der Abteilung Zugang zur ASV-Datenbank einrichten der Knopf  Testseite anzeigen  (s.r.). Damit erhalten Sie testweisen Zugang zur ASV-Datenbank (natürlich nur nach erfolgreicher Anmeldung). Hier können Sie also prüfen, ob und wenn ja, welche Daten winprosa lesen kann.


Anhand des ersten Tipps von heute und der alten Tipps von z.B. 25.04.22, 14.03.22, 21.02.22, 10.05.21, und 09.03.21 können Sie erahnen, dass uns ASV-BW viel Zeit kostet, obwohl das nicht zu unseren Aufgaben gehört. Daher bitten wir um Verständnis, dass wir bei entsprechenden Anfragen immer zuerst auf unsere Onlinehandbücher verweisen.


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Version 2022.0430: u.a. mit Verbesserungen im Ordner !doc   01.05.22

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Die aktuelle Version bietet neben den üblichen Programmbereinigungen und -verbesserungen u.a. eine neue übersichtlichere Struktur im Ordner …\cmh\wprdaten\arbeit\!doc.

Das derzeitige Programmverfallsdatum ist unverändert auf den 01.06.2022 festgelegt. Das liegt auch daran, dass für unsere Schulfremden-Zeugnisse die formale Bestätigung seitens des MKJS noch aussteht. Für unsere normalen Abiturzeugnisse liegt diese aber mittlerweile vor. So wird es spätestens Mitte Mai die (dann hoffentlich endgültige) Version für's mündliche Abi 2022 geben (incl. der restlichen Zeugnisformulare).

Für die Schulfremdenprüfungen gibt es neben Zeugnissen und Abschriften nun auch das Bewerberzeugnisblatt (BZB). Das dient der Archivierung für Bewerber und RP und entspricht dem SZB für die eigenen Schüler. Siehe auch Leistungsbewertung und Prüfungsverarbeitung > 6. Schulfremdenprüfung.

Somit sind im Ordner !doc neben den drei Vordrucken für die Fachhochschulreife und den sieben für die Schulfremdenprüfung zusätzlich die daraus erzeugten Schüler-Dokumente erhalten; und das ggf. für mehrere Jahrgänge.

Da dieser Ordner nun unübersichtlich zu werden droht, haben wir die interne Struktur des Ordners etwas aufgeräumt (s.r.). Sie brauchen nun auch keine dortigen Schüler-Dokumente mehr von Hand zu sichern, da diese übersichtlich nach Jahrgängen geordnet abgelegt sind und bei den automatischen täglichen Datensicherungen mit erfasst werden.

Dort bleiben sie solange, bis ein zukünftiger Splittinglauf die Daten wieder auslagert/bereinigt.

Die Namen unserer Vorlagen beginnen immer mit !SCHFRjjjj_… und mit !FHSRjjjj_…, wobei jjjj das jeweilige Jahr bezeichnet. Die Namen der daraus erzeugten Schüler-Dokumente beginnen dann immer mit jjjj_SCHFR_… und mit jjjj_FHSR_…. Nur derartig benannte Formulare kann unser "Aufräumdienst" richtig verwalten.

Dabei werden diejenigen Schüler-Dokumente automatisch gelöscht, die zum Jahrgang 2020 (oder älter) gehören. Die befinden sich ja auch in wpr09 oder wpr20 und in älteren Datensicherungen. Und Dokumente, die nicht unserem Namensschema entsprechen, bleiben unangetastet; die gehören aber eigentlich garnicht dorthin.


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Version 2022.0425: mit Neuerungen bei den Zeugnissen    25.04.22

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Neben den üblichen Programmverbesserungen/Fehlerbereinigungen bringt die aktuelle Version Neuerungen
  - zu unseren Zeugnisformularen,
  - zum individuellen Abiturdatum bei Nachprüfungen,
  - zu den Abiturzeugnissen für 2022,
  - zur Schulfremdenprüfung,
  - zum Import aus ASV-BW,
  - und zu Quell-IDs und Neu-Indizierung.

Auf allen Zeugnisformularen kommt der Begriff Gymnasium bzw. Gemeinschaftsschule vor. Bis zum Jahrgang 2021 mussten daher getrennte Vordrucke eingesetzt werden. Daher haben wir zum Jahreswechsel u.a. den Schultyp AllGy oder GMS in die Lizenzdaten aufgenommen.

Nun haben wir für alle AGVO-Schüler (also auch für Jahrgang 2021) die Zeugnisvordrucke derart umgestellt, dass für beide Schultypen jeweils dieselben Vordrucke verwendet werden können. winprosa übernimmt den Schultyp aus den Lizenzdaten und trägt ihn in den Vordrucken ein.

Daher sind in der vorliegenden Version die Zeugnisse nicht mehr nach Schultyp unterschieden; die überzähligen sind entfernt. Bei der Gelegenheit haben wir auch alle nur für die NGVO benötigten Formulare entfernt (denn die sind ja in wpr20 weiter verfügbar; s. Installation und Update … > 2.4 Ordnerhierarchie).

Aufgrund der Einführung mündlicher Zusatzprüfungen haben wir für den Jahrgang 2022 bekanntlich das individuelle Abiturdatum eingeführt, das ggf. bei jedem Schüler abgespeichert ist.

Bei Schülern ohne individuelles Abiturdatum wird automatisch das in den Systemvariablen definierte Abiturzeugnisdatum genommen.
Bei Schülern mit offenem Abiturdatum wird auf den Formularen ausgegeben: persönl. Abiturdatum nicht festgelegt!
Details siehe Leistungsbewertung und Prüfungsverarbeitung > 5.8 … Verarbeitung der mündlichen Zusatzprüfungen und weiterer Nachprüfungen.

Das kann aber auch für andere Nachprüfungen eingesetzt werden. Wir haben diese Verarbeitung nun auch rückwirkend für den den Jahrgang 2021 freigeschaltet. Dadurch wird der Zeugnisdruck von Neufertigungen auch dort einfacher.

Mit Datum vom 14.04.2022 sind auf der ASV-BW-Seite die aktuellen Abiturzeugnisse veröffentlicht worden. Die Rückseite ist unverändert, aber auf der Vorderseite ist dort die aktuelle CPPVO 2021/2022 vermerkt. Dadurch spart man sich weitere Detailbeschreibungen bez. der neuen mündl. Zusatzprüfungen. Das entspricht dem üblichen Vorgehen, schließlich wird schon immer bezüglich der anderen Detailregelungen auf die entsprechenden Verordnungen verwiesen.

Da wir gehalten sind, die jeweils aktuellen ASV-Vorlagen umzusetzen, haben wir unseren Abiturzeugnis-Vordruck entsprechend angepasst. Sie können das externe Formular Zeugnis > Abitur > Abizeugnis duplex (22) nun testen.

Das externe Formular … > Schülerzeugnisblatt II steht nun ebenfalls zum Testen zur Verfügung. Die kritische Stelle ist jeweils der Block II:

Das SZB II (s.l.) darf in Block II nämlich nicht so einfach gestaltet werden, wie das Abiturzeugnis (s.r.), weil das SZB ggf. juristisch herangezogen werden muss, wenn ein Prüfling später klagen sollte.

Also muss anhand des SZB II der Prüfungsverlauf exakt nachvollzogen werden können.

Beachten Sie bitte den Unterschied zwischen der Note in D und der in M. Und wie bereits beschrieben ist nun die Note ungenügend möglich.


Dementsprechend muss auf dem SZB II neben der Gewichtung die Rundungsreihenfolge genauer erklärt werden (s.l.), während auf dem Abizeugnis die frühere Beschreibung der Gewichtung genügt (s.r.).


Details sind in … > - Auswirkung auf Block II der Zeugnisse aufgeführt.

Zur Historie siehe auch Mündliche Abiturprüfung 2022: Null-Punkte-Regelung gem. CPPVO

Wie bereits Ende letzten Jahres bekanntgegeben, haben wir wieder die Verwaltung Externer Schüler freigeschaltet, damit für diese die Schulfremdenprüfung organisiert werden kann. Die Programmierung ist nun abgeschlossen.

Die Stammdatenerfassung ist in Stammdatenverwaltung > 2.2 Externe Schüler beschrieben, alle anderen Arbeiten sind nun in einem neuen Kapitel Leistungsbewertung und Prüfungsverarbeitung > 6. Schulfremdenprüfung zusammengefasst.

Bezüglich des Imports aus ASV-BW mussten wir wieder mal nacharbeiten. Offensichtlich ist deren Datenbank nicht so streng genormt, wie es für uns wünschenswert wäre. Deren Aufbau hängt wohl von der Vorgeschichte ab oder von den Randbedingungen, unter denen sie betrieben wird. Wir sind ggf. leider darauf angewiesen, die Details duch eigene Untersuchungen bei betroffenen Kunden herauszufinden. So konnten wir kürzlich ein Problem beim Lehrerdatenimport lösen. Siehe auch Tipp vom 10.05.21 ASV-BW: manchmal mit Überraschungen für winprosa.

Davon unabhängig ist, dass es vereinzelt Probleme beim Umstieg zu ASV-BW gibt. Interessanterweise aber immer dann, wenn die Schule "alles" dem Dienstleister überlässt, es dabei aber an gegenseitiger Information mangelt und die Schule oder der Dienstleister dann alleine versucht ASV-BW an winprosa anzubinden.

Dabei genügte bisher jedesmal unser "Tipp", doch die Anweisungen in Stammdatenverwaltung > 3.4 Anbindung an ASV-BW genauestens zu befolgen!

Bei der Behandlung der Quell-IDs haben wir einen weiteren Sonderfall entschärft. Zu Quell-IDs siehe auch Stammdatenverwaltung > 1.7 Stamm-ID, Quell-ID & Co. ff.

Neben Quell-IDs scheint auch unser Datenbank-Index manchmal "bedienungssensibel" zu sein. Daher indizieren wir unsere Datenbank in regelmäßigen Abständen neu. Das können Sie auch selber tun, wenn Sie glauben, dass sich winprosa verstolpert hat, indem z.B. ein Jahrgang nicht vollständig/richtig angezeigt wird.

Starten Sie dazu die Neu-Indizierung der Datenbank mittels Refresh-Symbol in der Hauptsymbolleiste. Details siehe Stammdatenpflege > 8. Datenbankpflege > Reparatur I: Neuindizierung. Das ist Teil des Kapitels 8. Datenbankpflege, in dem ein "bunter Strauß" an Hilfen aufgelistet ist für den Fall, dass winprosa zu spinnen scheint.


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Version 2022.0328: u.a. mit Berücksichtigung der CPPVO 2021/2022   26.-29.03.22

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Die Version vom 26. mussten wir gestern leider nachbessern bez. NwT- und Informatik-Basisfach und bez. eines Sonderfalls beim Stammdatenimport über unsere Transferdatei.
Bez. NwT und Informatik siehe vom Programm aus in Hilfe > AGVO > Erlasse und Hinweise aus dem KM …
und Kurswahlverarbeitung I > 2.6 Profile und Sonderprofile > Profile in der AGVO-Hilfe.
Bez. Informatik siehe auch MKJS: Informationen zu Informatik an den allgemein bildenden Gymnasien vom 06.03.2020.

In der vorliegenden Version ist neben den üblichen Fehlerbereinigungen und Ergänzungen (z.B. fürs Abi-Bac) vor allem die Verarbeitung der mündlichen Zusatzprüfungen gem. CPPVO 2021/2022 eingebaut.
Details zur CPPVO siehe nächsten Tipp Mündliche Abiturprüfung 2022: Null-Punkte-Regelung gem. CPPVO.
Details zur Verarbeitung siehe Leistungsbewertung und Prüfungsverarbeitung > 5.8 … > Verarbeitung der mündlichen Zusatzprüfungen.
Siehe auch Aktualisierungen in … > 1.2 Leistungsbewertung > Prüfungsarten und in … > 1.6 Kleines Einmaleins des Abiturs.


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Mündliche Abiturprüfung 2022: Null-Punkte-Regelung gem. CPPVO   16.-26.03.22

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Nun sind die Verrechnungsdetails zur neuen Null-Punkte-Regelung fürs mdl. Abitur veröffentlicht worden, nicht als generelle Regelung für 2022 ff gem. AGVO, sondern als Sonderfall im Rahmen der Corona-Pandemie-Prüfungs-Verordnung 2021/2022 mit dem herrlichen Langnamen:
Verordnung des Kultusministeriums zur Regelung der Besonderheiten bei der Leistungsfeststellung der Schulen und der Durchführung der schulischen Abschlussprüfungen im Schuljahr 2021/2022, den Versetzungsentscheidungen und Niveauzuordnungen, den Beratungen schulischer Gremien sowie der Lehrkräfteausbildung und -prüfung
Vom 12. Oktober 2021 (in der Fassung vom 8. März 2022)

Im Rahmen der CPPVO werden auch die Prüfungszeiten um 15 bzw. 30 min verlängert; die Prüfungstage bleiben ungeändert; siehe Aktualisierter Terminplan im Detail für die schriftliche Abiturprüfung an den allgemein bildenden Gymnasien 2022 Anlage (Az. 35-6615.31-2022/16) vom Feb. 2022.

Die neuen Kautelen sind in winprosa eingearbeitet und dort in der AGVO-Hilfe abrufbar (s.u.).
Die neuen Prüfungszeiten stehen seit 20.03. zum Download bereit (Dienst Bearbeiten > schr. Prüfung | Prüfungstage | Holen vom Internet und Import).
Bezüglich der Zeugnisformulare gibt es noch keine Erkenntnisse. Es bleibt also b.a.w. bei unseren veröffentlichten Test-Entwürfen (s.w.u.).

Da diese Regelung den § 27(2) Nr.3 AGVO aushebeln würde, ist sie auch nur in der CPPVO aufgeführt.
Das aber hat zur Folge, dass sie nur befristet gelten darf. Und das steht im Gegensatz zu den Weihnachts-Verlautbarungen des MKJS.
Inbesondere muss die Anlage für den Abitur-Leitfaden 2024 *) sofort wieder eingezogen werden!

Musterrechnung Block II:
Bei S1 - S3 erfolgt die Rundung nach Vervierfachung *) (§ 17(2) 2 AGVO), bei M1 - M2 vor Vervierfachung *) (§ 3a(2) CPPVO 2021/2022) !

12345678910
Prf.FachPrf.Ergebniszusätzl.mdl.GewichtungNote gew.klass. NoteM gerundet4xNoteS gerundet  PktSumme
S10001 (notwendig)2 zu 100,33ung *)-01,3301  01 *)
S20510 (freiwillig)2 zu 106,67bfr-26,6827  27
S310- -(2 zu 1)10gut-4040  40
M10001 (notwendig)1 zu 100,50mgh0104-  04 *)
M208- -(1 zu 1)08bfr0832-  32
Su. Block II: 104

Die klass. Note (6) wird direkt aus der Note gew. (5) durch Runden ermittelt.

2022 sind in Abiturzeugnissen in S1 - S3 klassische Noten ungenügend *) und Punktsummen <4 *) möglich (§ 3a(3) CPPVO 2021/2022). Also hat man, wie gewünscht, ggf. mit zus.mdl. 01 mit der PktSumme 01 bestanden. In M1 - M2 ergibt sich bei zus.mdl. 01 sogar die PktSumme 04 *).

Würde für M1 - M2 die ursprüngliche Rundung (nach Vervierfachung) gelten, ergäbe sich im Bsp. die PktSumme 02. Das müsste analog zu S1 - S3 auch ggf. fürs Bestehen genügen und man hätte die einheitliche Rundungsweise gem. § 17(2)2 AGVO beibehalten!

Wie können später die Ergebnisse im Abiturzeugnis nachvollzogen werden, wenn es für S1 - S3 und M1 - M2 unterschiedliche Rundungsweisen gibt? *)  Die lassen sich praktisch nur mit komplexen Fußnoten im Zeugnis erklären (s.u.: Block III)!

Block II in den Zeugnisformularen:
In unseren Testentwürfen ist der zusätzliche Platz in Block II eingeplant. In die Bilder wurde die Musterrechnung Block II von oben übernommen, wobei ins Abizeugnis nur die Spalten 2, 3 und 6 direkt übernommen werden.

Das SZB (s.l.) muss viel mehr Informationen beinhalten als das Abi-Zeugnis (s.r.), denn das SZB dokumentiert rechtskonform
- für den Schüler erreichte Zwischenergebnisse und
- für den Prüfungsvorsitz den Verlauf der Prüfungen.
Details siehe u.a. in Leistungsbewertung und Prüfungsverarbeitung > … > 4.4 Druck der Schülerzeugnisblätter I (für die Schüler).


Block III Durchschnittsnote in den Zeugnisformularen:
In unseren neuen Testentwürfen haben wir in Block III die Erklärung der Berechnung der Prüfungspunktsummen angepasst.

Fürs (nur intern verwendete) SZB (s.l.) ist die Angabe klar; hier muss genau Buch geführt werden, wann gerundet werden muss. Ob das auch auf dem Abi-Zeugnis nötig ist (s.r.), hängt von der endgültigen Gestaltung von Block II ab.

Die tatsächliche Ausgestaltung der Abitur-Formulare für 2022 ist im Tipp vom 25.04.22 Version 2022.0425: mit Neuerungen bei den Zeugnissen dargestellt.

Kleiner Rückblick:


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Version 2022.0221: mit weiteren Verbesseungen, u.a. für G9-Schulen   21.02.22

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In der vorliegenden Version wurde u.a. ein Fehler bei der Kurswahlüberprüfung bez. Informatik ausgebaut. Ferner wurde die Dokumentation der Update-Historie eingeführt und für G9-Gymnasien, die mit ASV-BW arbeiten, wurde nachgearbeitet.

Wenn If als Basisfach gewählt werden darf, dann kann das Fach als Pflicht-NW gezählt werden, aber nur zusammen mit einer weiteren Pflicht-NW (das gleiche gilt für NwT). Das ist nun gewährleistet. In diesem Zusammenhang sei an den Unterschied zwischen If und Inf erinnert; siehe auch Kurswahlverarbeitung I > 2.2 Gesellschaftswissenschaften, Sport, Informatik, Bes.LL

Ab dieser Version wird im Programm über die Update-Installationen Buch geführt. Diese Updatehistorie ist im Dienst Extras > Tabellen und Funkt. (Übersicht) | allg. Variablen | Update-Historie abrufbar. Details siehe in Stammdatenverwaltung > 8. Datenbankpflege | Pflege III: Prüfen der Update-Historie und in Installation und Update … > 4.4 Programmaufruf und Benutzerwechsel | Sonderfälle beim Start.

In Zukunft erfolgt beim Update-Start oder Programmstart eine Warnung, wenn das System eine Unreglmäßigkeit beim Start erkennt.

G9-Gymnasien sind im Zusammenhang mit ASV-BW u.U. von einem Engpass betroffen. ASV-BW liefert nämlich im Gegensatz zu den althergebrachten Partnerprogrammen kein Merkmal Abiturjahrgang.

Es gibt reine G9-Gymnasien mit der Klassenstufenfolge -11-12-13 und reine G8-Gymnasien mit der Klassenstufenfolge -10-11-12. Für beide dürften keine Probleme bestehen.

Und es gibt G9-Gymnasien, die auch G8-Schüler führen, die also G9- und G8-Züge mit den beiden Klassenstufenfolgen -11-12-13 und -10-11-12 parallel verwalten müssen. Die Kursstufe wird dort von beiden Zügen zusammen besucht.

Hier muss winprosa mitgeteilt werden (s.r.), welche dieser ASV-BW-Klassenstufen den entsprechenden winprosa-Abiturjahrgängen zugeordnet werden müssen.
Da wir die diesbezügliche Kreativität der Schulen (und von ASV-BW) nicht umfassend einschätzen können, bitten wir ggf. um Mitteilung von Problemen.
Ausführliche Details sind in Stammdatenverwaltung > 3.4 Anbindung an ASV-BW > Sonderfall G9-Gymnasium beschrieben.


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Version 2022.0208: Probleme bei Gk/Geo-Umwahl & bei fehlendem Mediaplayer   08.02.22

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Die aktuelle Version beseitigt neben den üblichen Programmglättungen zwei ärgerliche Engpässe; einer ist durch den Übergang von der NGVO zur AGVO entstanden und ein anderer ist durch eine für uns unerwartete Manipulation von einzelnen Windowsinstallationen verursacht worden. Ferner musste ein internes Formular im Zusammenhang mit Gk/Geo angepasst werden.
Bei der Gelegenheit haben wir auch die nachfolgenden drei Tipps aktualisiert.

  1. In der NGVO gab es die "althergebrachte" Verteilung der Gk/Geo-Kurse auf die Semester: Gk in 1+4 und Geo in 2+3. Diese Restriktion ist in der AGVO gestrichen.
  2. Bekanntlich müssen die Prüflinge gem. §21(3) AGVO ihre mdl. Prüfungsfächer spätestens am Tag nach der Zeugnisausgabe des 3. Halbjahres verbindlich festlegen. Das kann zur "nachträglichen" Umwahl einer früher getroffenen Prüfungsfachwahl führen. Dazu muss im Dienst Bearbeiten > schülerweise | Kurswahl im Prüfungsfachblock die Umwahl mittels  Strg  erfolgen (Details siehe Kurswahlverarbeitung I > 2. Kurswahlerfassung > 2.4 Umwahlen).

Wenn beides zusammen kam, also die althergebrachte Semesterabfolge von Gk/Geo geändert war und dann ein Prüfling ein beliebiges mdl. Prüfungfach zugunsten von Gk/Geo umwählte, dann griffen die älteren Programmversionen versehentlich auf die althergebrachte Semesterabfolge zurück mit der Folge, dass dort gar keinen Noten vorhanden sein konnten. Dieser Fehler ist nun beseitigt.

Bemerkenswert ist, dass es offensichtlich im Abitur 2021 keine Prüflinge gegeben hatte, die dieses Problem hätten aufdecken können.

Bekanntlich kann winprosa für die Kursnoten, schr. und mdl. Noten die erfassten Noten kursweise vorlesen mittels . Dazu wird der systemeigene Windows Mediaplayer (oder eine aktivierte Alternative) verwendet. Wenn der fehlt, wird dort eine entsprechende Meldung ausgegeben.

Im Zusammenhang mit der "Nachtabschaltung" (siehe winprosa schlafen schicken: besser richtig beenden!) haben wir nun zweierlei entdeckt:

  1. Es gibt einige Anwender, die nachts den winprosa-PC nicht herunterfahren, sondern fahrlässigerweise voll durchlaufen lassen.
  2. Es gibt einige Anwender, bei denen die Mediaplayer-Komponenten in Windows blockiert sind.

Wenn beides zusammen kam, führte das zu einem Programmhänger, weil wir nach der Nachtabschaltung jedem Mitarbeiter beim winprosa-Start eine diesbezügliche Nachricht zukommen lassen, die mit einem Weckruf-Sound unterlegt war, wir aber offensichtlich vor dessen Abspielens nicht erkennen konnten, ob Mediaplayer-Komponenten verfügbar sind. Den Sound haben wir nun abgeschaltet.

Das interne Formular Kurslisten > Kurslehrer > Kursübersicht Lehr/Fäch/Anz (incl. Prüfungszahlen) liefert bekanntlich für alle Kurse die Prüflingsanzahlen.

Bezüglich der noch bis zum Abitur 2024 möglichen Kombina­tionsprüfung in Gk/Geo musste der Zählalgorithmus nachgeschärft werden.

Wie im Bsp. (s.r.) zu sehen ist, wird nun bei Gk/Geo nur das benannte Schwerpunktfach gezählt und alle Anzahlen werden nun semesterunabhängig dem 4. Halbjahr entnommen.

Im Bsp. gibt es zwei Prüfungen in Gk/Geo (Geo intern Gg benannt), jeweils eine mit Schwerpunkt Gk (im 2. Kurs) und eine mit Schwerpunkt Geo (im 1. Kurs).

Letzteres hat aber zur Folge, dass dabei nur echte Kurse ausgezählt werden, also im 4. Hj. Prüflinge mit nulltem Parallelkurs nicht berücksichtigt werden können.


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Version 2022.0117: mit ersten Vorbereitungen aufs Abi 2022 (mit neuen mdl. Prüfungskautelen?)   10.02./17.01.22

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Das erste Update im neuen Jahr ist begleitet von einem Paukenschlag: In der mündlichen Prüfung soll den Prüflingen ab sofort ein "Freischuss" zugestanden werden, aber in diesem Zusammenhang muss die Prüfungsverrechnung geändert werden (= Änderung der AGVO!), aber die Folgen sind offensichtlich noch nicht zuende gedacht worden!
Das überschattet die vielen "kleinen" Programmglättungen und Verbesserungen in winprosa.

Vorabinformationen zur neuen mdl. Prüfung sind den Schulen zu Beginn der Weihnachtsferien zugegangen und mittlerweile im Internet verfügbar. Dieser bisher bekannte Sachstand ist in den Aktuellen Tipps rechts in der Randspalte oben verlinkt.

Die für die Änderung der AGVO nötigen juristischen Details sind seitens des MKJS aber noch nicht bekanntgegeben. Mindestens die §§ 6, 17 und 27 der AGVO müssen ggf. überarbeitet werden und sich dann natürlich in winprosa widerspiegeln!

Daher ist der Begriff Freischuss mit Vorsicht zu gebrauchen, da er die Neuerungen vermutlich nicht exakt beschreibt, denn ein daneben gegangener Freischuss bleibt i.d.R. ohne Folgen, was für die Abiturprüfungen wohl nicht gelten wird.

Die derzeit gültige Rechenvorschrift ist u.a. im Onlinehandbuch Leistungsbewertung und Prüfungsverarbeitung > 1.6 Kleines Einmaleins des Abi­turs ausführlich beschrieben. Vorbehaltlich der zukünftigen Anpassung der AGVO muss also so gerechnet werden, wie im nächsten Abschnitt gekürzt dargestellt ist. Im Anschluss wird erörtert, welche Auswirkung die Neuerungen haben können.

Abi 2021 und davor:
Es gilt
      entweder  schr.  oder  (2×schr. + 1×mdl.)/3  oder  mdl. 
mit der Folge, dass die Prüflinge sich zum Abwenden von Null NP in den schr. Prüfungsfächern freiwillig zu einer mdl. (Zusatz-)Prüfung melden konnten, in der sie dann mindestens 3 NP "reden" mussten, um gem. §§ 17 und 27 AGVO nach vierfacher Wertung auf 4 NP zu kommen. In den mdl. Prüfungsfächern konnten Null NP nicht nachträglich vermieden werden.

Es gab also früher schon zwei Sorten von mdl. Prüfungen: die pflichtgemäßen im 4./5. Prüfungsfach und die zusätzlichen im 1./2./3. Prüfungsfach. Man hätte also damals von insgesamt 5 Pflichtprüfungen (3 schr. + 2 mdl.) und 3 Zusatzprüfungen reden können.

Auf keinem Abiturzeugnis konnte die Prüfungsfach-Note ungenügend stehen, denn dann hatte man nicht bestanden.

Abi 2022 und folgende:          Für 2022 sind die Kautelen bekannt gegeben worden; siehe Tipp vom 16.03.
Nun soll es ggf. auch im 4./5. Prüfungsfach zusätzliche mdl. Prüfungen geben.
D.h., zu den 5 Pflichtprüfungen kann es 5 Zusatzprüfungen geben, jeweils eine zu jeder Pflichtprüfung.

Nun lautet die o.g. Formel genauer:
      entweder  schr.  oder  (2×schr./mdl. + 1×zus.mdl.)/3  oder  mdl. 

Dabei liefert die rot dargestellte Teilformel das eigentliche Problem; möglich sind dann

    0.   (2×schr. + 1×zus.mdl.)/3     1./2./3. Prüfungsfach: alte Regel fortgeschrieben

    1.   (0×mdl. + 1×zus.mdl.)/1     4./5. Prüfungsfach: echter Freischuss
    2.   (1×mdl. + 1×zus.mdl.)/2     4./5. Prüfungsfach: Mittelwert aus den beiden "Versuchen"
    3.   (2×mdl. + 1×zus.mdl.)/3     4./5. Prüfungsfach: alte Regel wird auf die neuen Prüfungen übertragen

Jede Formel liefert eine mit Dezimalen behaftete Einzelnote aus dem Bereich von 00 bis 15, die erst nach Vervierfachung math. gerundet werden darf und dann den Bereich von 00 bis 60 überstreicht, wobei es zwangsläufig zu Quantisierungseffekten kommen muss, weshalb festgelegt wurde, dass nur einmal pro Fach am Ende dessen Rechnung auf ganze Zahlen gerundet werden darf. Das ist sehr schön der Anlage 2 AGVO zu entnehmen (16 Zeilen/Spalten müssen Punktnoten aus dem ganzzahligen Bereich von z.B. 0 - 40 oder 15 - 60 aufnehmen).

Formel 1 wird wohl ausscheiden, denn sonst könnte sich jeder Prüfling leicht vor den entsprechenden Hauptprüfungen drücken und so Verlängerung der Vorbereitungszeit erschleichen.
Formel 3 verhindert das erfolgreich und es bleibt bei einer einheitlichen Formel für alle Prüfungsfächer.
Formel 2 ist begründbar mit dem Hinweis, dass schr. Prüfungen mehr wiegen, als mdl., alle mdl. also gleichwertig und folglich geringer behandelt werden sollten. Aber dann werden die Zeugnisse noch schwerer interpretierbar.

Das Hauptproblem stellt aber die bereits veröffentlichte Vorgabe dar, dass in allen Prüfungsfächern in der zusätzlichen mdl. Prüfung jeweils Ein NP *) ausreichen soll:

"[…] Dabei sind die Voraussetzungen zur Zuerteilung der Hochschulreife sowohl in der zusätzlichen mündlichen Prüfung im schriftlich geprüften Fach als auch hinsichtlich der (neuen) zusätzlichen mündlichen Prüfung im mündlich geprüften Fach künftig bereits dann erfüllt, wenn nach null Punkten in der ursprünglichen Prüfung mindestens ein Notenpunkt in der zusätzlichen Prüfung erreicht wird. […]" (Schreiben des Kultusministeriums vom 20. Dezember 2021)

Damit wird § 27 AGVO ausgehebelt und alle o.g. Formelspiele sind zunächst obsolet!
Zu klären ist also, ob/wie § 27(2) Nr.3 AGVO (= 4 NP pro Fach = "Null-Punkte-Regel") geändert werden muss:
- "Immer gelten lassen" scheidet aus, wenn man *) halten will.
- "Nie gelten lassen" konterkariert die Null-Punkte-Regel, die erst für die AGVO eingeführt worden war.
- "Fallweise gelten lassen" darf den Gleichbehandlungsgrundsatz nicht verletzen!
- "Abschwächen", also statt der dort beschriebenen Vierpunkte-Regel eine echte Null-Punkte-Regel einführen.

Am wahrscheinlichsten wird man den §27(2) 3. abschwächen. Dazu drei Bsp. zur Verdeutlichung. Die zeigen, dass Formel 3 beibehalten werden kann. Aber auch Formel 2 liefert vertretbare Ergebnisse. Ferner könnte man die Maximalzahl "roter" Fächer z.B. auf 2 begrenzen (s. Bsp. 3 und 2). Bsp 1 ist nur der Form halber aufgeführt.

Und nun sind Abiturzeugnisse mit Prüfungsfach-Noten ungenügend *) möglich.

Beispiel zu Formel 3 (alte Regel wird auf die neuen Prüfungen übertragen):
Pr.Fachschr./mdl.zus.mdl.Gewichtung Note 4xNote
S100012 zu 10,33 *)1
S205102 zu 16,6727
S310--2 zu 11040
M100012 zu 10,33 *)1
M208--2 zu 10832
Summe Block II:101

Beispiel zu Formel 2 (Mittelwert aus den beiden "Versuchen" in M1 und M2):
Pr.Fachschr./mdl.zus.mdl.GewichtungNote4xNote
S100012 zu 10,33 *)1
S205102 zu 16,6727
S310--2 zu 11040
M100011 zu 10,502
M208--1 zu 10832
Summe Block II:102
 
Beispiel zu Formel 1 (echter Freischuss bei M1 und M2):
Pr.Fachschr./mdl.zus.mdl.GewichtungNote4xNote
S100012 zu 10,33 *)1
S205102 zu 16,6727
S310--2 zu 11040
M100010 zu 11,004
M208--0 zu 10832
Summe Block II:104

Im vorliegenden Update haben wir für 2022 alle Abi-Zeugnisse und Schülerzeugnisblätter des Vorjahres gesperrt und dafür neue Formulare Abi-Zeugnis Rückseite (22) Test  und  Schülerzeugnisblatt II (22) Test  beigefügt.
Diese sind unvollständige Vorentwürfe; aber wir müssen recht­zeitig sehen, wie wir den knappen Platz verwalten können.

Die Prüfungstermine für die schr. Prüfungen 2022 können seit einigen Tagen heruntergeladen werden, am einfachsten im Dienst Bearbeiten > Schriftliche Prüfung | Prüfungstage | Holen vom Internet und Import, ersatzweise über Datei > Link für Dowloads. Details siehe Leistungsbewertung und Prüfungsverarbeitung > 2.2 Erstellung der Prüfungspläne und -protokolle > Erfassen der Prüfungstage.

Ob wir in winprosa Anpassungen für die IBBW-Korrekturformulare fürs schr. Abitur 2022 vornehmen müssen, ist noch nicht abschließend geklärt. Der Link zu den Formularen führt noch ins Leere.


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Datensicherung vs. Komplettsicherung: bereit für alle Notfälle   27.10.21

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Ein PC/Server hat eine typische Lebenserwartung von drei bis max. acht Jahren. Also sind Datensicherung und Datenarchivierung elementare Aufgaben neben der eigentlichen Arbeit am PC. Sie sorgen für die nötige Datenintegrität und Datenkonsistenz.

In serverbasierten Schulverwaltungsnetzen sorgt i.d.R. der zuständige IT-Dienstleister mit kommerziellen Lösungen für Datensicherheit. Wenn dann mal was schiefgeht, braucht es aber einige Zeit, bis die Daten wieder integer verfügbar sind.

Aus gegebenem Anlass haben wir diesen und den folgenden Tipp Archivanwendungen: Hilfe für wpr09 und wpr20 zusammengestellt. Glücklicherweise hatten die betroffenen Schulen Zugriff auf aktuelle Datensicherungen, bzw. noch Zugriff auf die alten Daten.

winprosa bietet unterstützend zu den kommerziellen IT-Lösungen selber mehrere Strategien zur schnellen Lösung von Problemen. Ohne Sicherung geht da aber gar nichts; folgende Dienste sind daher in winprosa vorhanden:
1. automatische Datensicherungen beim Programmstart (Standardeinstellung, s.r.),
2. zusätzliche von Hand ausgelöste anlassbezogene Datensicherungen,
3. Sicherung des internen Sicherungsordners der Datensicherungen (neu, s.r.),
4. Komplettsicherungen der winprosa-Ordnerstruktur (neu, s.r.),
5. automatischer Serverumzug bei Systemwechsel.

Diese Dienste sind in
Installation und Update > 6. Datensicherung / Archivierung / Archiv-Anwendungen und
Installation und Update > 8.3 Umzug von winprosa auf einen neuen Server
ausführlich beschrieben. Im Folgenden wird lediglich eine Übersicht/Zusammenschau gegeben.

Natürlich wird jede Arbeit an den Daten laufend automatisch intern gespeichert, allerspätestens bei Programmende.

Datensicherungen werden zusätzlich in einem externen Sicherungsordner innerhalb der winprosa-Ordnerstruktur abgelegt. Sie beinhalten immer die letzten aktuellen Arbeiten. Wenn ein Bedienungsfehler oder eine Störung im Stromnetz aufgetreten war, können diese Datensicherungen am PC sofort reaktiviert werden. Damit diese Datensicherungen schnell erstellt werden können, fehlen dort alle Archive/Archivanwendungen und die externen Formulare.

1. Automatische Datensicherungen werden (wenn aktiviert) immer beim Programmstart erstellt. Geht dann was schief (Bedienungsfehler/Stromausfall), kann immer wieder auf den Startzustand zurückgesetzt werden.

2. Anlassbezogene händisch ausgelöste Datensicherungen sind z.B. sinnvoll, wenn Sie während eines Unwetters/Gewitters arbeiten, wenn Handwerker im Haus am Stromnetz fummeln oder wenn Sie große Arbeitsfortschritte nicht nur im laufenden System speichern wollen.

3. Und zur zusätzlichen Absicherung kann auch der ganze Sicherungsordner mit allen Datensicherungen aus der winprosa-Ordnerstruktur herauskopiert werden.


Der Ersatz eines winprosa-PCs erfolgt problemlos quasi auf Knopfdruck, wie in 3. Installation im Netz > 3.2 Installation an weiteren Clients beschrieben.

Spätestens beim Wechsel zu einem neuen Server muss aber die komplette winprosa-Ordnerstruktur umgezogen und angepasst werden.

5. Ist der alte Server noch benutzbar und der neue zuschaltbar, kann der automatische Serverumzug vom alten noch aktiven winprosa aus ebenfalls quasi auf Knopfdruck gestartet werden.

Das geht z.B. nach einem Server-Totalausfall nicht mehr. Wenn dann der Dienstleister keine kommerzielle Lösung bieten kann, muss winprosa auf dem neuen Server
        entweder erstinstalliert werden (dann fehlen aber alle Archive/Archivanwendungen),
4.     oder dort eine Komplettsicherung installiert und angepasst werden (dann sind alle Archive/Archivanwendungen verfügbar).
1./2. Beidesmal muss aber anschließend die jüngste Datensicherung eingelesen werden.

Fazit:
Im Notfall benötigen Sie auf jeden Fall eine aktuelle Datensicherung, die extern verfügbar sein muss. Und wenn Sie auch die Archive erhalten wollen, führt nichts an einer Komplettsicherung vorbei, die ebenfalls extern verfügbar sein muss.
Ansonsten brauchen Sie einen leistungsfähigen, schnell reagierenden Dienstleister.


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Archiv-Anwendungen: Hilfe für wpr09 und wpr20   27.10.21

Tipp überspringen

In der Vergangenheit sind im Zusammenhang mit gravierenden Änderungen der Rechtsverordnung zweimal Kursstufen-Schüler aus dem aktiven Datenbestand ausgegliedert worden. Die NGVO-Jahrgänge 2004-2009 befinden sich im Unterordner wpr09 und die NGVO-Jahrgänge 2010-2020 in wpr20 (s.r.). Die AGVO-Jahrgänge sind weiterhin in wprdaten abgelegt.

Auch die ausgelagerten Bestände sind bekanntlich direkt aus winprosa heraus aufrufbar unter Datei > Archiv-Anwendungen > Abitur 2004 - 2009 und unter … > Abitur 2010 - 2020. Details siehe Installation und Update / Datensicherung … > 6.5 Archiv-Anwendungen.

Das klappt natürlich nur, wenn zu den entsprechenden Zeiten überhaupt schon mit winprosa gearbeitet worden war (was mittlerweile nicht mehr jedem Kursstufenteam bekannt sein dürfte).

Es gibt vereinzelt Fälle, dass der Archiv-Aufruf nicht klappt/freigeschaltet ist:

Für die Archiv-Anwendung Abitur 2010 - 2020 (wpr20) liegt dann meistens ein verkorkster Serverumzug oder eine verkorkste Neuinstallation vor. Hier ist die Reparatur einfach: man suche in Altinstallationen nach dem Ordner wpr20 und kopiere den in den aktuellen Ordner …\cmh\.
Da die Archiv-Anwendung vom aktiven winprosa aus gestartet wird, geht der Archiv-Aufruf ohne Benutzerzugang.

Für die Archiv-Anwendung Abitur 2004 - 2009 (wpr09) ist die Sachlage komplizierter:
Wenn wpr09 vorhanden ist, benötigen Sie nach dem Aufruf aus winprosa heraus einen alten Benutzerzugang von 2009!
Manchmal fehlt aber wpr09 ganz, obwohl damals schon Jahrgänge bearbeitet worden waren. Das hat dann meist historische Gründe:
Direkt nach Einführung der 2010-Reform wurden die alten Jahrgänge 2004 - 2009 ausgelagert in den Ordner archnnn (nnn = Kundennr.). Anlässlich des 2017-Upgrade wurde daraus der Ordner …\cmh\winprosa\archiv_bis2009. Anlässlich des Splitting-Updates 2020 wurde das archiv_bis2009 umorganisiert in wpr09 und eine Ebene höher verschoben. Wenn einer dieser Schritte nicht richtig ablaufen konnte (z.B. bei verworrener Ordnerstruktur), gibt es eben kein wpr09.

Wir können versuchen im Rahmen von zu fakturierenden TeamViewer-Sitzungen (gem. AGB → Sonstige Preise) aus Ihren Altinstallationen die entsprechenden Anwendungen zu restaurieren, bzw. Benutzerzugänge zu aktivieren.


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IMP, WBS, Brückenkurs Inf. etc.: "Neue" Fächer/Profile>   18.09.21

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Diese Beschreibung ist inzwischen in
Kurswahlverarbeitung I > 2.6 Profile und Sonderprofile / "Neue" Fächer
eingeordnet worden.


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Version 2021.0722: Allerletzter Feinschliff   12.-22.07.21

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22.07.: Nachträglicher Geschlechterwechsel:

Bei der jüngs vorgenommenen Erweiterung des Geschlechts auf divers hatte sich ein Fehler eingeschlichen: Der nachträgliche Wechsel von m nach w oder umgekehrt wurde nicht mehr gespeichert. Dieser Fehler ist nun beseitigt.

21.07.: Nachtrag für das Profil Europäisches Gymnasium:

Bekanntlich bieten (nur) unsere Abi-Formulare in Block V Sprachenfolge die Möglichkeit, bis zu vier Sprachen einzutragen. Genau das ist auch nötig für das Profil Europäisches Gymnasium.

Selbiges kommt in BW offensichtlich so selten vor, dass leider jetzt erst Ungenauigkeiten beim Eintrag der 4. FS entdeckt und gemeldet worden sind. Der Fehler ist nun beseitigt.

19.07.: neue Abiturzeugnisvorlage bei ASV-BW:

Im Netz ist seit heute bei ASV-BW die aktualisierte Vorderseite der Abiturzeugnisvorlage vorhanden (die Rückseite ist allerdings unverändert). Siehe auch unsere diesbezügliche Meldung vom 15.07.

18.07.: nur ein kleiner Nachtrag, hauptsächlich für LF Französisch:

Schüler mit LK Französisch, die in JGstufe 2 im Schnitt mindesten 05 NP erreicht haben, können sich eine Sprach-Prüfung bei der Aufnahme an einer franz. Uni ersparen, wenn sie diese Leistung mit einer entsprechenden Französisch-Bescheinigung nachweisen können.

In der aktuellen Version haben wir die überarbeitete Version dieser Französich-Bescheinigung veröffentlicht (ext. Formular Zeugnis > Abitur > Französisch-Bescheinigung) und Sie können die betroffenen Schüler im Schülerfilter über den Auswahl-Punkt Sch. erh. Französisch-Bescheinigung wieder direkt auswähen.

15.07.:  Keine neuen Erkenntnisse, nur eine Klarstellung:

Verständlicherweise liegen in diesen Tagen bei einigen die Nerven blank. Das führte auch zu zusätzlichen Anfragen bez. des Textes über die "Verordnung 3" im Kleingedruckten auf unseren
Abiturzeugnisvorderseiten (s.r.).

Unser diesbezüglicher Eintrag im Kleingedruckten ist völlig O.K.
Sie brauchen also diesen Abschnitt eigentlich nicht weiter zu beachten.

Aber zur Klarstellung des Sachverhalts sei folgendes angemerkt:
Die 3. Verordnung gibt es seit dem Abiturjahrgang 2020; sie befasst sich ausschließlich mit den durch die Corona-Pandemie verursachten Sonderfällen u.a. bez. der Abiturprüfungen. Sie war damals vom 29.04.20 datiert.
Da Corona uns immer noch gängelt, gab es (mindestens) zwei Neuauflagen dieser Verordnung, eine vom 02.09.20 und die aktuelle vom 22.03.21; letztere mit einer wesentlichen Erweiterung (s.r.; rot markiert).
Wir haben die aktuelle Verordnung immer oben auf dieser Seite verlinkt, nun zusätzlich auch hier rechts.

Hoffentlich braucht es für 2022 keine weiteren Neuauflagen, so dass die 3. Verordnung mit ihrem unsäglichen Titel aus den Zeugnisvorderseiten wieder verschwinden kann. Uns war aus juristischen Gründen ausdrücklich verwehrt, den im Original vorhandenen schönen Kurztitel zu verwenden.

  • ASV-Vorlage: In der im Netz veröffentlichten Vorlage ist gegenüber der 2020-Version im Kleingedruckten lediglich Schuljahr und Veröffentlichungsdatum auf den 02.09.20 angepasst und daher der übrige Titel der veralteten Verordnung beibehalten.
  • winprosa-Formulare: Hier müssen wir die aktuelle Version samt zugehörigem aktuellen Titel verwenden, schließlich mussten wir direkt nach Veröffentlichung der aktuellen Verordnung bezüglich der (GER-)Niveauzuordnungen extra Programm-Anpassungen vornehmen, die sich sogar auf die Zeugnisrückseite auswirken (s. Aktuellen Tipp vom 17.05.21).

Wir können logischerweise nicht für Aktualisierungen externer Vorlagen verantwortlich gemacht werden; wir sind ausreichend damit beschäftigt, unser winprosa aktuell zu halten und wohllayoutete Vorlagen anzubieten.

14.07., 21:20
Es tut uns leid, wenn wir bei unseren Kunden in den letzten Tagen zusätzlichen Stress erzeugt haben.

Die jüngsten gemeldeten Probleme betrafen meist Formulierungsengpässe/-fehler. So war z.B. auf der Zeugnisvorderseite noch Text aus der NGVO-Zeit erhalten geblieben.
Wir können als Entschuldigung nur anführen, dass unser kleines Team in den letzten Wochen restlos damit beschäftigt war, an den vielen fürs mdl. Abitur nötigen Diensten zu feilen und die zugehörigen Formulare zu layouten, wobei der eigentliche Inhalt offensichtlich aus dem Fokus gerückt war.

Neben den Formularglättungen mussten wir noch für Schüler nacharbeiten, bei denen schr. Prüfungen noch nicht abgeschlossen werden konnten, z.B. bei Sportverletzungen oder bei noch ausstehenden Nachzüglerprüfungen. Auch das Schlussprotokoll brauchte Nachbesserung bez. der Rubrizierung solcher Schüler.

Verwunderlich ist allerdings, dass von uns allen niemand bemerkt hatte, dass die Gemeinschaftsschulen komplette eigene Formulare brauchen (statt "Gymnasium" nun eben "Gemeinschaftsschule"), und das vom Halbjahreszeugnis (!) bis zum Abizeugnis.

Verwunderlich ist ebenfalls, dass einige Schulen jetzt erst bemerkt haben, dass sie neue Verlagsvorlagen brauchen. Dabei haben wir seit 5. April mehrfach darauf hingewiesen. Besonderes Pech haben dabei jene, die versehentlich nochmals die alten Vordrucke bestellt hatten oder fälschlicherweise geliefert bekommen hatten.

Besonders ärgelich ist es, wenn eine Schule die Zeugnisse nochmals drucken muss. Der Zeitverlust ist dabei viel schwerwiegender als der fiskalische Verlust. Letzterer ist nämlich sehr relativiert zu betrachten angesichts der Tatsache, dass von Amtes wegen die an allen Schulen bevorrateten Zeugnisvordrucke des letzten Jahres mit einem Federstrich zu Makulatur geworden waren.

Sommer 2017 hatten wir vorausschauend das damalige AGVO-Vorhaben als sehr ambitioniert eingestuft. Dies hat sich nun voll bestätigt: noch nie haben wir unter so großem Zeitdruck entwickeln müssen. Das ist wohl der Preis dafür, dass wir seit längerem zum einzigen Up-to-date-Anbieter mit einem derart großen Allround-Angebot geworden sind.
Wir bitten daher um Nachsicht und Verständnis.

13.07.:
Alle uns heute gemeldeten Engpässe haben wir bereinigt.
Vor allem sind im Schülerfilter nun wieder alle prüfungsrelevanten Filterungen aktivierbar. Siehe auch Bedienung > 3. Schülerfilter.

Wer jetzt erst entdeckt hat, dass er z.B. sein Abiturzeugnisdatum nicht richtig formatiert hatte, der findet in Leistungsbewertung und Prüfungsverarbeitung > 5. Mündliche Prüfung > 5.1 Vorarbeiten (Checkliste) und in 5.2 Rahmendaten bereitstellen alle (seit langem veröffentlichten) zugehörigen Details.

Auf den Abiturzeugnis-Formularen für die Rückseite gibt es rechts unten die Rubrik Arbeitsgemeinschaften/Bemerkungen. Auf den entsprechenden Duplexformularen hatte dort das Wort Bemerkungen noch gefehlt. Das haben wir nun nachgetragen, vollständigkeitshalber zusätzlich auch auf den SZB.

Diese Rubrik ist nicht für allgemeine Bearbeitung freigegeben, denn sie dient nur zum automatischen Eintrag einiger vom MKJS festgelegter Texte.

12.07.:
Jeweils beim ersten Programmstart am Tag werden Sie bekanntlich ggf. darauf hingewiesen, dass es Neuerungen gibt. Dann sind Sie verpflichtet, diese Neuerungen/Updates auch abzurufen.

Das hat natürlich nur Sinn, wenn diese Meldung auch stimmt. Früher kam die aber u.U. auch ohne, dass es tatsächlich Neuerungen gegeben hatte. Dieser Fehler ist nun beseitigt.


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Mündliche Prüfung: Auffinden "verlorener" Schüler   20.06.21

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Beim Planen der mündlichen Prüfungen tritt offensichtlich ganz vereinzelt immer noch ein schon lange dokumentiertes Uraltproblem auf (beschrieben 26.02.19, 17.06.19 und 24.06.20):
Einzelne Schüler scheinen manchmal in den Prüfungsgruppen zu fehlen. Die sind aber nur in namenlosen Prüfungsgruppen weiter unten "versteckt", also in Gruppen mit hoher Gruppennummer.

Betroffen sind vereinzelt gleichermaßen Kommunikationsprüfungs-Gruppen und mündliche Prüfungsgruppen. Wie diese Schüler sich auch jetzt noch "verstecken" können, ist uns schleierhaft. Wir mussten einen Fall von Hand so hindrehen, damit wir die Abhilfe zeigen können.

Derartige Gruppen erkennt man nämlich an der Schülerzahl > 0. Aus denen müssen diese Schüler also einfach entplant werden. Man findet diese Gruppen leicht, indem man die Gruppenübersicht nach Schülerzahl sortiert (s.l.).

Im Bsp. ist das die Gruppe 13 mit einem Schüler, der dort einfach entplant werden kann.

Wem das zu umständlich ist, der kann den entsprechenden Knopf verwenden (s.r.o.). Aber dann werden alle Gruppen entplant.


Die Modellrechnungen sind fast fertig programmiert, auch die Beschreibung ist fast vollständig; siehe Leistungsbewertung und Prüfungsverarbeitung > 4.5 Modellrechnungen zur mündlichen Prüfung.

Wir gehen davon aus, bis zum nächsten Wochende eine neue Programmversion veröffentlichen zu können.


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Bilinguale Profile Englisch: Sachfach und GER   06.06.21

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Das Serviceportal BW nennt bekanntlich für die allgemeinbildenden Gymnasien sieben (klassische) Profile. Dazu kommen aber noch etliche bilinguale Profile, jedes mit anderen Kautelen! Im Erlass 37-6615.31/644/1 vom 31.01.2019 ist in diesem Zusammenhang folgende Fußnote aufgeführt:

"Die Berechtigung zur Ausstellung des bilingualen Zertifikats setzt einen beim zuständigen Regierungspräsidium beantragten und genehmigten bilingualen Zug voraus. Die Berechtigung zur Ausstellung des Internationalen Abiturs Baden-Württemberg muss von den Schulen mit bereits genehmigtem bilingualem Zug gesondert über das zuständige Regierungspräsidium beim Kultusministerium beantragt werden." (Hervorhebungen durch uns.)

Folglich muss jede Schule mit bilingualem Profil über dessen Kautelen via Genehmigung informiert worden sein. Wir bringen natürlich alle Kautelen auch winprosa bei. Aber jede Schule muss ggf. sebst darauf achten, dass winprosa deren Kautelen auch wirklich schon beherrscht! Die Schulen dürfen also ihre Pflicht, das Regelwerk fehlerfrei umzusetzen, nicht einfach an winprosa delegieren!

Die uns bekannten Details sind in Kurswahlverarbeitung I > 2.6 Profile und Sonderprofile zusammengetragen.
Insbesondere ist dort der Abschnitt Anhang: Bilinguale Züge Englisch beachtenswert.

Siehe dort auch Sachfach in bilingualen Profilen.
Diese Sachfachverwaltung ist aber speziell bezüglich des bilingualen Zertifikats leider etwas tricky:

  • Fürs bilinguale Zertifikat muss bekanntlich Bio, G, Geo oder das Seminarfach Sachfach sein. Abgesehen vom Seminarfach kann das Sachfach als Basisfach zwei- oder viersemestrig belegt sein; zwei Semester müssen auf Englisch unterrichtet werden. Und in denen müssen im Schnitt jeweils mindestens 5 NP erreicht werden, damit das Profil auch bei der GER-Berechnung Berücksichtigung findet.
  • Sind nur zwei von den vier Semestern auf Englisch unterrichtet worden, muss winprosa mitgeteilt werden, welche das sind! Sind alle vier Semester auf Englisch unterrichtet worden, sucht winprosa zur GER-Berechnung zwar die beiden besten heraus; das kann aber nur gelingen, wenn winprosa weiß, dass nun alle vier zur Auswahl stehen.
  • Wie schon früher angemerkt dienen die Kurseigenschaften ggf. der individuellen schulinternen Kennzeichnung von Profilen. Und nun muss das in einer für winprosa normierten Weise geschehen (s.r.; Dienst Extras > Fächer und Kurse > Kursangebot | Basis- und Wahlfächer | Kurskürzel). Siehe auch Verwalten der Profile in den Kurseigenschaften.
  • Im Bsp. ist Bio das viersemestrige Basis-Sachfach, in Jg1 auf Englisch unterrichtet, in Jg2 auf Deutsch. b ist hier das schuleigene Kurskürzel. Und das muss nun in Jg1 um .b ergänzt werden, damit winprosa erkennen kann, dass dies die bilingualen Semester sind. Die Kürzellänge bleibt aber weiterhin auf 5 Zeichen begrenzt!
  • Unser Algorithmus verlangt einheitlich für alle Sachfächer die Kennzeichnung mittels .b, also auch fürs Seminarfach.

Aufgrund der Erlasslage wird nur das Abi-Bac automatisch im Abiturzeugnis ausgewiesen. Die anderen bilingualen Profile müssen durch die Schule mittels Sonderbescheinigung dokumentiert werdent (also unabhängig von winprosa).


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Version 2021.0517: mit Verbesserungen bez. Corona für die Noten Einführungsphase   17.05.21

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Die neue Version bringt neben den üblichen Fehlerbereinigungen vor allem die wegen der Corona-Pandemie aktualisierte Verarbeitung der Noten Einführungsphase. Sie sollten diese Version baldigst installieren, damit die Neuerungen fehlerfrei verarbeitet werden können.

Wie in Leistungsbewertung und Prüfungsverarbeitung > 4.1 Erfassung der Noten der Einführungsphase beschrieben ist, muss seit dem Abitur 2020 für die GER-Spezifikation auch berücksichtigt werden, ob ein Schüler in der Einführungsphase keine Noten nachweisen kann, weil er da einen längeren Auslandsaufenthalt gehabt hatte. Letztes Jahr mussten Sie aber "nur" kennzeichnen, wenn ein Schüler seine Noten nicht aus der Einführungsphase vorlegen konnte, sondern aus dem Jahr davor.

Diese Anweisung wurde nun für das Abi 2021 erweitert: Aufgrund von schulischen Verwerfungen durch die Corona-Pandemie kann es geschehen, dass nur in einzelnen Fächern Noten aus der Einführungsphase fehlen und diese Noten daher aus dem Vorjahr übernommen werden müssen. Also muss es nun eine Möglichkeit geben, auch einzelne Fächer derart zu kennzeichnen.

Eigentlich wäre das erst ab dem Abi 2022 in der Breite nötig, aber aus Gründen der landeseinheitlichen Gleichbehandlung gilt es bereits jetzt.

Im Bild (s.u.) sind die pinkfarben markierten Stellen wesentlich. Es gibt nun eine neue, mit * überschriebene Spalte. Wenn Sie die Überschriften (hellgrün markiert) nicht sehen, dann müssen Sie nach oben scrollen.

In dieser neuen Spalte können Sie durch einfache Doppelklicks in einzelne Zeilen das jeweilige Fach kennzeichnen oder die Kennzeichnug wieder löschen.

Im Bild sind aber alle Fächer gekenzeichnet. Das entspricht eigentlich dem Fall von 2020. Und damit Sie alle Fächer in einem Rutsch kennzeichen oder deren Kennzeichnung löschen können, können Sie die roten Pfeile verwenden.

Nur die blau markierten Fächer werden auf dem Abizeugnis in den Block IV übernommen. Die gelb markierten Fächer werden nur zur Berechnung von GER benötigt. Auf dem Abiturzeugnis wird dann ggf. folgende Bemerkung ausgegeben (s.r.).


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Version 2021.0513: weitere Verbesserungen unter der Haube   10.-13.05.21

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Dieser Tipp umspannt nun gleich drei hintereinander veröffentlichte Programmversionen:
Unser "Vatertag" war produktiv: Ergebnis ist die neue Version von heute. Und die sollten Sie baldigst installieren:

Denn die ist eine Folge unserer Klammerungsoptimierung. Deren Ziel ist bekanntlich, dass kein Schüler eine bessere Klammerung finden können soll, als die von winprosa errechnete. Und unsere Optimierung muss laufend greifen, weil winprosa mit seiner Optimierung anfängt, sobald Noten vorhanden sind. Das wird zunächst im Jahrgang 2021 dringend gebraucht, weniger im Jahrgang 2023. Und genau da ist unser Algorithmus auf die Nase gefallen; wenn in bestimmten Sonderfällen die Noten noch fehlten, griff er mit Programmabsturz ins Leere.


Direkt nach Veröffentlichung der Version vom 10.05. meldete ein Kunde, dass er Probleme mit den aus ASV-BW eingelesenen Stammdaten hätte. Das war eine Folge einer für uns unvorhersehbaren Besonderheit der ASV-BW-Quell-IDs und das zwang uns dazu, ganz schnell nachzuprogrammieren und am 11.05. eine Aktualisierung nachzuschieben (siehe entsprechenden Tipp).

Aber diese neuen "Anpassungen" sind noch nicht ganz abgeschlossen (siehe aktuelles ServiceInfo im Dienst Hilfe > ServiceInfos anzeigen).


Die neue Version bringt u.a. weitere Verbesserungen auf dem langen Weg zum mündl. Abitur 2021.

  • Das manuelle Umklammern im Block I ist nun freigegeben, aber noch nicht ganz fertig programmiert. Umklammerungen werden zwar nun sofort gespeichert, der Urzustand kann aber jederzeit wieder hergestellt werden.
  • Nacharbeit ist bei folgenden Diensten erfolgt: Packen, Verrechnung des GMS-Profils, Neuanlage von Schülern, Stammdatenimport.
  • Die Schülerversion ist wieder einsetzbar; die vorübergehende Störung war eine Folge des Indexproblems.
  • Das automatische Löschen von Protokolldateien ist wieder aktiviert (Dienst Datei > Datenbank > Zugriffsprotokoll).
  • Im Zusammenhang mit dem Dienst Datei > Neues im Internet werden nun ggf. ausführlichere Hinweise gegeben.
  • Unser ASV-Problem bez. bes. RelU hat eine gewisse Klärung erfahren, siehe entsprechenden Tipp.

Im Dient Bearbeiten > Kurswahlauswertungen | Liste nach Fächern und Kursen wird bekanntlich nach Wahl einer Jahrgangsstufe der WoStd-Verbrauch angegeben. Die Genauigkeit dieser Angabe hängt davon ab, wie genau Sie den Verbrauch in den Basisfächern Gk/Geo im Dienst Extras > Fächer und Kurse > Kurseigenschaften | Basis- und Wahlfächer | Wochenstunden. definiert haben, schließlich werden diese Fächer im Halbjahreswechsel gegeben.

Sie müssten also in den unbelegten Halbjahren die Wochenstundenzahl 0 eintragen. Damit dieser Sonderfall deutlicher erkennbar ist, tragen Sie dort bitte jeweils anstelle der 0 einen Punkt ein (zugehöriger Hinweis s.r.).

In den letzten Wochen mussten wir bekanntlich die Indizierung unserer Datenbank überarbeiten und dabei die Quell-IDs genauer unter die Lupe nehmen. Abgesehen davon, dass wir im Programm nun noch mehr Vorkehrungen gegen Fehler/Fehlbedienungen getroffen haben, hier nochmals der ausdrückliche Hinweis (Details siehe Stammdatenverwaltung > 3.3 Import aus dem Partner- oder Fremdprogramm > …):

  • Quell-IDs sind in winprosa völlig ohne Bedeutung; wir verwenden ggf. unsere eigenen Stamm-IDs!
  • Wenn aber Partnerprogramme uns Quell-IDs liefern, dann wissen wir das und verarbeiten die auch richtig.
  • Kommen Stammdaten aus Fremdprogrammen, dann bestehen Unsicherheiten, wie bez. Quell-IDs zu verfahren ist. Daher gilt für Sie einfach: Hände weg!

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Hilfe in der Not: auch durch IT-Dienstleister?   10.05.21

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Wenn Sie über moderne PCs und ein stabiles Strom- und Datennetz verfügen, Ihnen eine smarte IT-Dienstleistung/Stadtverwaltung zur Seite steht und Sie sich ein wenig mit Windows auskennen, dann brauchen Sie hier nicht weiterzulesen. Andernfalls sollten Sie jetzt ein paar Minuten für das Folgende opfern.

In der EDV kann eine kleine (Netz-)Störung, ein kleiner Bedienungsfehler/Denkfehler bekanntlich weitreichende Folgen haben. Da ist es dann beruhigend, schnell kompetente Hilfe rufen zu können. Dies gilt insbesondere für Prüfungszeiten und da vor allem in stürmischen Corona-Tagen.

Unsere ServiceLine steht in ganz BW sicher in erster Reihe, wenn im Zusammenhang mit winprosa Probleme zu lösen sind, u.a., weil wir täglich mit dem Programmpaket hantieren und bei uns daher zwangsläufig grundlegende Einarbeitungszeiten wegfallen. Helfen können wir aber nur, wenn der Dienst-Leister sich nicht zum Herrsch-Leister aufgespielt hat, d.h. seine Kunden nicht gängelt. Unsere diesbezügliche Leitlinie ist aus gutem Grund immer unter dem neuesten Aktuellen Tipp aufgelistet (s.o.).

Wir haben mehrfach auf diesen Umstand hingewiesen:
Zusammenarbeit rund um winprosa: Grundlegende Anforderungen > Zusammenarbeit von Kursstufenteams mit Netzwerkbetreuern/IT-Dienstleistern,
Installationshilfe ohne TeamViewer: kann es nicht geben!,
Kurzanleitung für Dienstleister/Netzwerkbetreuer > Restriktionen durch Dienstleister   !!!,
Quo vadis winprosa: (k)ein Blick in die Glaskugel.
Das hat leider bei einigen Dienstleistern/Stadtverwaltungen kein Gehör gefunden.

Wenn der Dienstleister schwerhörig bleibt, also unsere Handreichungen (s.o.) nicht umsetzt und wir dann deshalb nicht helfen dürfen, bleibt nur die Ultima Ratio: Wechseln Sie umgehend Ihren Dienstleister oder schnappen Sie sich ein Windows-Notebook mit Internetzugang, installieren Sie winprosa dort neu und übernehmen die aktuelle Datensicherung; dann können Sie auf diesen Dienstleister bis zu dessen Austausch pfeifen!

Und wenn Dienstleister/Stadtverwaltungen den Internetzugang verwehren sollten, also Steinzeit spielen wollten, dann verwenden Sie Ihr Handy als Hotspot. Das ist dann der Gipfel der Unabhängigkeit.

Manchmal hat die halbherzige Umsetzung unserer Handreichungen gravierende Folgen für die betroffenen Schulen, was aber leicht vermeidbar wäre:

So installiert in BW ein großer kommunaler Dienstleister von mehreren Standorten aus an "seinen" Schulen das Verwaltungsnetz als Terminal-Server-System. Damit kommt winprosa prima klar. Das beweisen diejenigen "seiner" Schulen, bei denen winprosa zu aller Zufriedenheit im Notfall auch durch uns wartbar ist. Dort zeigte sich also, wie einfach eine ordentliche Installation zu bewerkstelligen war und wie gut die Zusammenarbeit zwischen Schule, Dienstleister und uns klappen kann.

Aber leider gibt es bei ihm auch Standorte, an denen "seine" Schulen Einzelkäpfer sein müssen, weil er nicht helfen kann und wir nicht dürfen. Das ist für die Schulen schlecht z.B. in Prüfungszeiten und für ihn schlecht z.B. fürs Renommee. Dabei ist es vermutlich lediglich die Folge der mehr oder weniger stimmigen "Chemie" zwischen schulischem Ansprechpartner und zuständigem Dienstleistermitarbeiter, ob der Dienstleister sich zum absolutistischen Herrschleister gerieren darf oder der Schule freundlich zuarbeiten kann, wie es seine Aufgabe ist.

Wir haben diesen Dienstleister daher um Informationen gebeten, damit wir ihn und "seine" Schulen bez. Terminal-Server-Systemen unterstützen können und Service bieten können, haben aber bisher keine Antwort erhalten. Wenn also dieser Dienstleister alles alleine machen wollte, dann aber bitte immer just in time, wozu hätten ihn die Schulen sonst engagieren sollen? Schließlich verspricht er "seine Kunden auf dem Weg in eine zunehmend technologiebasierte Zukunft zu beraten und begleiten".

Nur sind wir dann außen vor, wir arbeiten nicht für fremde Dienstleister, sondern für unsere Schulen. Unsere Handreichungen müssen dann genügen, andernfalls werden wir fakturieren.

Das betrifft leider auch viele Gymnasien einiger Großstädte in BW, die über den Dienstleister der dortigen Stadtverwaltungen derart gegängelt werden, dass unsere Hilfestellungsmöglichkeiten auch dort regelrecht unterlaufen werden.


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ASV-BW: manchmal mit Überraschungen für winprosa   10./11.05.21

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Dieser Tipp stammt ursprünglich vom 26.04.; wir haben ihn umgereiht und aktualisiert. Leider mussten wir ihn heute um einen dritten Punkt erweitern! Einige Probleme sind hiermit beseitigt, andere brauchen noch eine Weile.


1. Unterschiedliche PostgreSQL-Versionen

Unsere Anbindung an ASV-BW setzt beim Kunden bekanntlich die Enterprise-Version von ASV-BW voraus. Getestet und verifiziert ist das für deren Datenbank PostgreSQL bis Version 10.x. Details siehe Stammdatenverwaltung > 3.4 Anbindung an ASV-BW.

Bei jedem Upgrade auf eine neue PostgreSQL-Version sollen die Schulen laut SCS-BW auch immer das ASV-Server-Programm upgraden. Wenn sich dann Zugriffsverfahren ändern, fällt das zunächst gar nicht auf. Aber winprosa kann das natürlch nicht riechen und ggf. nicht mehr auf deren Datenbank zugreifen. Das scheint jetzt beim Umstieg auf PostgreSQL 12.x/13.x der Fall zu sein.

Leider erfahren wir von solchen Änderungen immer erst über unsere Kunden, wenn es bei denen plötzlich klemmt. Es ist aber nicht unsere Aufgabe, alle denkbaren Partnerprogramme laufend daraufhin zu scannen, ob es dort einschneidende Änderungen gibt. Daher können wir nicht zeitnah darauf reagieren, müssen also um Geduld bitten. Das gilt auch für die folgenden beiden Phänomene:


2. Unterschiedliche Wertetabellen

Die Rumeierei bezüglich des Imports des besuchten Rel.unterrichs aus ASV-BW scheint nun erklärbar zu sein. Dieser Rel.unterricht ist vermutlich an unterschiedlichen ASV-Schulen z.T. auch unterschiedlich kodiert.

Unsere Nachforschungen offenbarten drei unterschiedliche Merkmalstabellen/Wertelisten mit bes. Rel'Unterricht:
- bes. Rel'Unterricht (aus svp_wl_teilnahme_religion_ethik)
  Evangelischer Religionsunterricht / EV
- bes. Rel'Unterricht (1092.. aus svp_wl_wert)
  Evang. Religionslehre / ERL
  Evangelische Religion / EVR
  (Evang.Theologie/Rel.päd / ETR)
  (Evangelische Theologie / EVT)

- bes. Rel'Unterricht (1144.. aus svp_wl_wert)
  Evangelischer Religionsunterricht / EV

Als Bsp. ist jeweils das Merkmal evangelisch angegeben. Da dürfen wir ein lustiges Rätselraten veranstalten, welche Nomenklatur aus welcher Werteliste denn bei welchen Kunden zum Einsatz kommt.

Wir vermuten, dass hier die Historie den ASV-Leuten zu schaffen gemacht hat: manche Merkmale erinnern an die längst begrabene EStat-Zeit, geistern aber z.B. über SVP-BW noch immer in den Datenbeständen vor Ort herum.


3. Unterschiedliche Quell-ID-Nomenklaturen

Kurzfristig wurde uns mitgeteilt, dass ASV-BW unterschiedliche Sorten von Quell-IDs verwendet. Das haben wir nun auch abgefangen.


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Abizeugnis 2021: Neue Blankovordrucke   05.04.21

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Fürs Abitur 21 werden bekanntlich neue Abiturzeugnisformulare benötigt. Die Abiturzeugnisse werden von winprosa formatiert und wie üblich zweiseitig auf Blankovordrucke ausgegeben. Wir entwerfen gerade die neue Formatierung.

Die Schulvordruck-Verlage liefern Blankoformulare mit Eindruck des Schriftzuges Baden-Württemberg samt farbigem Landeswappen als DIN-A4-Einzelblätter.

Diese Blankoformulare gibt es seit vielen Jahren z.B. von Fa. EKU-Schulvordrucke auf chamoisfarbenem Karton für das Original-Abiturzeugnis (s.l.) und auf weißem Karton für die Zeugnisabschriften. Als zusätzlicher Fälschungsschutz ist das Landeswappen als Hintergrunddruck samt zarter Wellen­linien und ein Wasserzeichen aufgebracht.

Die Blankoformulare passten seit 2004 für alle Abiturjahrgänge, weil Änderungen im Layout (z.B. Einführung der GER-Spezifikationen) softwaremäßig umgesetzt werden konnten. Daher haben die Schulen i.d.R. größere Formular-Vorräte angeschafft. Aber die dürfen nur noch für nachträgliche Neuausstellungen von Abiturzeugnissen bis 2020 verwendet werden! Das MKJS hat nämlich für 2021 ff. eine neue Anordnung des Landeswappens verfügt.

Sie müssen also offensichtlich neue Blankovordrucke ordern (s.r.o.)!


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Stammdatenimport: mit den richtigen Quell-IDen   08.03.21

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In der Vergangenheit haben wir immer wieder Kunden zu helfen gehabt, die ein Durcheinander mit den "Quell-IDen" erzeugt hatten, wenn sie über die allgemeine Importschnittstelle Schülerstammdaten mittels "selbstgebastelter" Exceltabellen (CSV-Tabellen) einlesen wollten und dadurch für mehrere Schüler dieselbe Quell-ID vergeben konnten.

Vermeiden Sie unbedingt, die Zeilennummern einer Excel-Tabelle als Quell-IDen zu missbrauchen! IDen müssen für jeden Schüler der Schule eindeutig sein. Jährlich eingelesene Exceltabellen haben aber logischerweise immer den gleichen Zeilennummernvorrat, meist beginnend mit mit 1 oder 2.

Wenn Ihr Stammdatenprogramm Ihnen keine Quell-IDen liefern will, dann lassen Sie die ganz weg. Dann sind die Datensätze zwar etwas kastriert, aber anders geht es nicht!

Zum Verständnis:
Bekanntlich hat jeder Datensatz in einer Datenbank eine ID, mit der er (intern) indiziert ist und anhand derer er (intern) identifiziert werden kann. Das wird z.B. im Datenverbund für die Schülerdaten wichtig (s.r.). Selbst wenn ein Schüler die Klasse wechseln oder den Nachnamen ändern sollte, ist er immer noch derselbe Schüler, ausgedrückt durch die interne ID. Nur so wird er von allen beteiligten Programmen als das eine Individuum erkannt. Also muss die ID beim Datenaustausch mitgeliefert werden.

Das erinnert an die Bürgernummer, die aus der Steuernummer hervorgehen soll; siehe z.B. Aus Steuer-ID wird Bürgernummer.

Wenn Sie von den Partnerprogrammen ASS-Windows, Atlantis, SVP-BW und ASV-BW die Schülerstammdaten in der üblichen Art direkt einlesen, werden die in den Partnerprogrammen verwendeten IDen (hoffentlich) automatisch mitgeliefert. Wir nenne sie Quell-IDen. Ob das tatsächlich die internen IDen sind, hängt von der jeweiligen Weitsicht der entsprechenden Programmierteams ab. So liefert z.B. ASS (speziell) für winprosa IDen aus, deren "Wert" davon abhängt, ob die auch an andere Programme weitergegeben werden (andernfalls ist das schlecht für einen Datenverbund). Details siehe Stammdatenverwaltung > 1.7 Stamm-ID, Quell-ID & Co. und Zusammenarbeit von winprosa mit anderen SVPen > 6. Schüler-ID, Schülernamen, Namenskürzel, Anmeldenamen.

Dass das mit unseren Partnerprogrammen im Großen und Ganzen klappt, liegt daran, dass wir entsprechende Absprachen getroffen haben. Normalerweise sind IDen nämlich nicht unbedingt öffentlich, obwohl sie so wichtig sind.


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Kursvorwahlen: Erfassung für das IBBW   10.02.21

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Mit dem Erlass (AZ 37-6615.30/1687/5) "Kursvorwahl der Schülerinnen und Schüler am allgemein bildenden Gymnasium vor Eintritt in die Jahrgangsstufe" fordert das MKJS zukünftig eine "Tabelle zur Erhebung der Kursvorwahldaten (als elektronische Datei)" an. Erstmals sollen diese Daten bis zum 30.06.2021 in standardisierter Form als CSV-Datei abgeliefert werden. Aus dem Text ist zu schließen, dass es sich dabei um die Vorwahlen des Abiturjahrgangs 2023 handelt.

Es geht hier offensichtlich um die direkt nach Abschluss der Kursvorwahlen erhobenen Daten, also die ersten Wünsche der Schüler, bevor die Schulleitungen das Angebot "redaktionell" überarbeiten müssen (z.B. um den jeweiligen Organisationserlass zu erfüllen).

Da diese Daten in winprosa bekanntlich immer aktualisiert vorliegen, ist es naheliegend, die Daten direkt aus dem Programm heraus automatisch ans IBBW zu übermitteln. winprosa verwaltet aber keine Kurswahlhistorie, daher muss die Erstellung/Übermittlung der entsprechenden CSV-Datei direkt nach Abschluss der Vorwahlen erfolgen.

Starten Sie dazu den Dienst Bearbeiten > Kurswahlauswertungen | Liste nach Fächern/Kursen (s.r.). Die Kurswahlauswertungen können Sie auch direkt in der Hauptsymbolleiste über starten.

Dort starten Sie den Export über den Knopf (rot markiert). Sie müssen aber vorher dafür sorgen, dass als Jahrgangsstufe generell gewählt ist und dass die Koop-Schüler nicht mitgezählt werden (grün markiert)! Andernfalls erhalten Sie entsprechende Fehlermeldungen.

Bevor der Export dann startet, erhalten Sie folgendes Fenster (s.l.). Dort sehen Sie, wie Ihre Exportdatei heißt. Wenn Sie auf  Ja  klicken, wird zusätzlich der Zielordner geöffnet und ggf. zusätzlich die Seite des IBBW geöffnet, an die diese Datei gesendet werden kann.

Wenn Sie den sofortigen Versand planen, müssen Sie anschließend auf der IBBW-Seite das Ihnen im Erlass übermittelte Passort eingeben. Anschließend können Sie die fragliche Datei direkt aus dem Zielordner in das spezielle Fenster auf der IBBW-Seite ziehen, wodurch die Datei automatisch hochgeladen wird.


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Halbjahreszeugnisse: Verwalten des besuchten Rel.Unterrichts   31.01.21

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Da ab Abi 2021 die Konfession des besuchten Religionsunterrichts ggf. in jedem Halbjahreszeugnis protokolliert werden muss, muss winprosa diese auch halbjahresweise erfassen. Das haben wir schon seit einiger Zeit programmiert. Da es aber im Alltag Sonderfälle gibt, haben wir nun etwas nachgeschärft.

Wenn ein Schüler eine Halbjahresnote im Fach Religionslehre erhalten hat, dann muss im entsprechenden Halbjahr bei Religionslehre auch die Konfession des besuchten Religionsunterrichts angegeben werden. Die kennt winprosa aber gar nicht, denn Fach- und Kursnamen sind aus gutem Grund konfessionsneutral formuliert.

Als Ausweg bleibt nur, die Konf. des bes. Rel.unterrichs für jedes einzelne Halbjahr zu erfassen. Das klappt aber winprosa-typisch recht rationell mit Hilfe der beiden Knöpfe (s.r.):

Werden die Schüler von Partnerprogrammen übernommen oder von Hand eingepflegt, wird dabei für alle deren Konfession und ggf. deren "besuchte Konfession" für's 1. Halbjahr übernommen/eingetragen. Ein anschließender Klick auf den (oberen) roten Pfeil genügt, denn dadurch wird für jeden Schüler dessen besuchte Konfession in jedes (Folge-)Halbjahr übernommen.

Nachfolgend können nur einzelne "Wechsel" vorkommen. Wenn ein Schüler ab 3. Halbjahr z.B. von kR zu evR wechseln darf, wird er (zunächst) dort bleiben wollen. Also wechseln Sie mit dem Jahrgang ins 3. Hj. und tragen bei diesem Schüler nun evR ein. Nach Klick auf den (unteren) roten Pfeil wird dieser Eintrag beim Schüler auf alle folgenden Halbjahre übertragen.

Ausführliche Details siehe Stammdatenverwaltung > 1.5 Unterregisterkarte Schullaufbahndaten > Konfession und Besuchter Religionsunterricht.


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Datenerfassung: Teils auch vom Homeoffice aus!   28.01.21

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Diesen Tipp haben wir nun erweitert und umgereiht. Ursprünglich ging es nur um die Kursnotenerfassung. Nun geht es zusätzlich um alle zu verteilenden "Papiere", die im PDF-Format leicht "bewegt" werden können, was in Homeoffice-Zeiten besonders wichtig ist.


Kursnoten

Halbjahresnoten können Sie bekanntlich schülerweise oder kursweise erfassen. Die schülerweise Erfassung dient Sonderfällen, normalerweise gehen Sie kursweise vor:

Bei der indirekten Kursnotenerfassung werden Kurslisten auf Papier oder in Exceldateiform erstellt, ausgeteilt, von den Kurslehrkräften mit Noten versehen, wieder eingesammelt und dann am PC erfasst. Das ist die umständlichere, aber sichere Methode.

Bei der direkten Kursnotenerfassung erfassen die Kurslehrkräfte die Halbjahresnoten selbst direkt in der winprosa-Datenbank mittels Externer Notenerfassung. Das ist die elegantere Methode.

In Corona-Zeiten wird viel vom Homeoffice aus gearbeitet, dann scheiden Kurslisten auf Papier aus und Externe Notenerfassung bräuchte VPN-Tunneling. Es bleibt also die Notenerfassung über Tabellen in Exceldateiform, die es schon seit langem in winprosa gibt, ohne dass sie ausführlich beschrieben worden war.

Daher haben wir nun das Onlinehandbuch Halbjahresnotenverarbeitung aktualisiert und ergänzt (s.r.). Details siehe in Halbjahresnotenverarbeitung > 3. Kursweise Halbjahresnotenerfassung > 3.1 Kursnoteneingabe.


PDF-"Druck"

winprosa druckt Papiere bekanntlich immer an einen in Windows installierten Drucker. Dort können auch mehrere Drucker unterschiedlicher Qualität und Eigenschaften installiert sein, auch als Mehrfachinstallation eines einzigen Druckers, der dann z.B. als SW-Drucker, Farb-Drucker, A4-Drucker, A5-Drucker, Simplex-Drucker oder Duplex-Drucker usw. aufgerufen werden kann. Dann können Sie von winprosa aus zwischen diesen Druckern wählen, wie wir seit langem im Onlinehandbuch Formulare und Druckaufträge > 5. Tipps fürs Drucken beschrieben haben.

Aber Papiere kann man nur per Post versenden, fürs Homeoffice ungeeignet. Daher können Sie einen speziellen Drucker (softwaremäßig) installieren, der statt Papierblätter lauter Dateien im PDF-Format produziert, die sich leicht als Email-Anhang versenden lassen. Das haben wir ausführlich in … > 5.3 Simplex/Duplex-Druck / A4-A5-Druck / PDF-Druck beschrieben.

Das Erzeugen von PDFs ist die Aufgabe von Windows, wenn das entsprechend eingerichtet ist. winprosa selbst erzeugt nie derartige Dateien, sondern steuert immer in Windows installierte Drucker(treiber) an und mit denen können u.U. PDFs erzeugt werden.

Windows 10 bringt mittlerweile sogar einen eigenen PDF-Druckertreiber namens Microsoft Print to PDF mit, mit dem man aus beliebigen Anwendungen heraus PDF-Dateien erzeugen kann. Am Markt gibt es aber leistungsfähigere Alternativen. PDFCreator und PDF24 Creator, zwei der beliebtesten, sind im Onlinehandbuch erwähnt.

Wie man mit dem PDFCreator derartige Versand-PDFs mit einem Aufruf erzeugt, ist im aktuellen Serviceinfo beschrieben, vom Programm aus abrufbar über Hilfe > ServiceInfos anzeigen). Dieser Dienst klappt aber nur für interne Formulare, nicht für externe, denn nur bei den internen können wir den PDF-Drucker entsprechend im Einzelformularmodus ansprechen, obwohl eine Serie am Stück "gedruckt" wird.


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Mündliche/Komm.-Prüfung: Auffinden "verlorener" Schüler   24.06.20

Tipp überspringen

Beim Planen der mündlichen Prüfungen schlägt offensichtlich vereinzelt immer noch ein schon lange dokumentierter Uraltfehler zu (s. Tipps vom 26.02.19 und vom 17.06.19):
Etliche Schüler scheinen zu fehlen. Die sind aber nur in namenlosen Gruppen weiter unten "versteckt", also in Gruppen mit hoher Gruppennummer.

Derartige Gruppen erkennt man an der Schülerzahl > 0. Dort müssen diese Schüler also einfach entplant werden.

Wem das zu umständlich ist, der kann den entsprechenden Knopf verwenden (s.r.). Aber dann werden alle Gruppen entplant.


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Version 2020.0622: mit Corona-Zeugnissen und Vorbereitungen zum Splitting   22.06.20

Tipp überspringen

Version 2020.0622 bringt neben den üblichen Programmglättungen u.a. ein neues Programm-Verfallsdatum, die Corona-Abiturzeugnisse und eine Bewertungsfunktion Ihrer aktuellen winprosa-Ordnerstruktur in Hinblick auf das geplanten Daten-Splitting im Herbst.

Das Programmverfallsdatum ist nun auf den 25.11.2020 festgesetzt worden.

Auf den Abiturzeugnis-Vorderseiten für den Jahrgang 2020 ist nun im "Kleingedruckten" der Punk 3 eingefügt:

"Verordnung des Kultusministeriums zur Regelung der Besonderheiten bei der Leistungsfeststellung der Schulen und der Durchführung der schulischen Abschlussprüfungen im Schuljahr 2019/2020, den Versetzungsentscheidungen und Niveauzuordnungen, den Beratungen schulischer Gremien sowie der Lehrkräfteausbildung und -prüfung'+NZ+ '(Corona-Pandemie-Prüfungsverordnung) vom 29. April 2020 (GBl. S. 231) in der jeweils geltenden Fassung."

Wir hätten gerne nur den Kurztitel Corona-Pandemie-Prüfungsverordnung aufgeführt, aber es ist ausdrücklich angeordnet worden, den kompletten Langtitel der Verordnung zu verwenden, obwohl der Themen auflistet, die mit dem Abitur überhaupt nichts zu tun haben.

Im Zusammenhang mit den geänderten Formularen folgender Hinweis:
Beim ersten Start nach einem Update scannt winprosa alle externen Formulardateien und baut eine Bestandsliste aller vorhandenen Formulare auf. Diese Liste sehen Sie im Formularauswahldialog. Zusätzlich führt winprosa eine Merkliste Ihrer bisher verwendeten Formulare. So kann es zu kurzfristigen Diskrepanzen kommen, wenn Formulare beim Update geändert worden sind. Also gibt winprosa gelegentlich einen entsprechenden Hinweis aus.

Wenn Sie aber glauben, dass ein Formular in der Bestandsliste fehlen würde, können Sie den Scan selber auslösen, indem Sie oben im Formularauswahldialog die Registrierung aller Formulare über den Knopf nochmals starten.

Im Fenster des Dienstes Datei > winprosa Ordnerstruktur ist links unten probeweise ein neuer Knopf  Prüfung!!  eingebaut worden. Dieser Knopf löst eine Überprüfung Ihrer Ordnerstrktur mit anschließender Bewertung auf Splitting-Tauglichkeit aus.

So können Sie schnell feststellen, ob Sie im Sinne des Tipps Vorbereitung der Programmtrennung in NGVO und AGVO: jetzt Vorarbeiten starten! noch etwas tun müssen oder schon auf das Splitting-Update des kommenden Herbstes vorbereitet sind.

Wir werden in den nächsten Tagen einen ausfürlichen Tipp dieser Funktion zusammenstellen.


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Schr. Abitur 2020: Anonymisierung der Schülernummern wegen Corona   23.04.20

Tipp überspringen

Ein Kunde wies uns auf folgende Problematik hin:

Wenn in der Stammschule auch die Zweitkorrekturen anonym durchgeführt werden müssen, dann nützt es wenig, wenn Arbeiten mit den Original-Schülernummern weitergereicht werden; die sind schließlich mehr oder weniger bekannt.

Das lässt sich prinzipiell leicht ändern (s.r.):

  • Stellen Sie im Schülerfilter die Reihenfolge nicht nach Alphabet oder Schülernummer, sondern z.B. nach Profil, nach Halbjahresschnitt oder nach Geburtstag ein.
  • Generieren Sie dann in Bearbeiten > Schülerweise | Stammdaten neue Schülernummern.
  • Stellen Sie anschließend im Schülerfilter die Reihenfolge nach Schülernummer ein.

Im Bild ist rechts schon eine neue Nummerierung gewählt worden, sie erscheint willkürlich.

Eine bereits erfolgte Prüfungsplanung wird durch die "nachträgliche" Umnummerierung nicht beeinflusst. Aber:
Die Umnummerierung muss vor dem Druck der Korrekturunterlagen erfolgt sein und sie muss mindestens solange beibehalten werden, bis auch die Endergebnisse in winprosa erfasst sind.
Die Schüler müssen sich in den Prüfungsräumen an die neuen Nummern gewöhnen. Ebenso die Erstkorrektoren bei ihrer Korrekturarbeit.

Das Hauptproblem ist jedoch:

In winprosa wird jeder Jahrgang eigentlich alphabetisch durchnummeriert. Im Verlaufe der Jg1 können Schüler abgehen bzw. hinzukommen, daher wird zu Beginn der Jg2 neu durchnummeriert, sodass für die Prüfungsstatistik eine lückenlose Nummerierung vorliegt (um den Preis, dass sich die Nummerierung von Jg1 zu Jg2 meist etwas ändert). Im Verlauf der Jg2 ausnahmsweise eintretende Schüler werden ggf. hinten angefügt.

Im Verlauf der Jg2 entstehen neue Lücken in der Nummerierung, wenn Schüler aufgeben oder nicht zu Prüfungsteilen zugelassen werden können. Im Schlußprotokoll der Abiturprüfungen müsste für jede dieser neuen Lücken deren Grund dokumentiert werden. Die Nummerierung wäre somit Teil der Laufbahndokumentation.

Und genau das ist durch die Umnummereirung nun nicht möglich!

Abhilfe wäre das Zurückstellen auf die alte Nummerierung kurz vor den Arbeiten zur mündlichen Prüfung. Da gibt es aber wegen der ursprünglichen Lücken leider keine Vollautomatik! Eine Möglichkeit wäre das Reaktivieren der Abgegangenen mit anschließender alphabetischen Anordnung, Neunummerierung und abschließender Deaktivierung der Abgegangenen.



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winprosa und Corona: Kurswahlerfassung im Homeoffice   27.03.20

Tipp überspringen

Im März laufen normalerweise an vielen Schulen die Vorwahlen für den neuen Abiturjahrgang, also für 2022. In Zeiten von Corona ist das schwierig, wenn die Schüler nicht in der Schule sind. Trotzdem muss das neue Schuljahr geplant werden.

Wir beschreiben daher im Folgenden einige Wege, wie die Kurswahlerfassung im Homeoffice bewerkstelligt werden kann.


Vorbemerkungen/Warnungen:

Das folgende gilt nur unter der Beachtung der DSGVO und des LDSG und unter Einbeziehung des Örtlichen Personalrats.

Lösung 0
Dann könnten Sie winprosa auch zu Hause installieren und dort die Daten aus der Schule einspielen. Und natürlich könnten Sie diese Daten ändern und anschließend in die Schule zurücktragen. Wie aber sorgen Sie dafür, dass während Sie zu Hause arbeiten, keiner in der Schule in winprosa irgendwelche Daten ändert. Denn zwischenzeitliche schulische Änderungen gehen natürlich verloren, wenn Sie später die Daten von zu Hause in der Schule einspielen.
Details sind bekanntlich in Installation und Update > 8. Übertragung von winprosa auf einen neuen PC und ... > 6. Datensicherung / Archivierung nachzulesen.

Solange dürfte das Programm also in der Schule zwingend nur lesend, aber auf keinen Fall schreibend eingesetzt werden!
Lösung 0 ist also nicht zu empfehlen!


Vorschäge zur Lösung:

Normalerweise wählen die Schüler in der Schule direkt → keine Erfassungsarbeit für Kursstufenberater. Und normalerweise stellen die Kursstufenberater ihren Schülern eine Übungsversion/Schülerversion von winprosa zur Verfügung, damit diese zu Hause Kurswahlen durchspielen können. Das können Sie im Folgenden für Ihr Homeoffice nützen.
Details für die Kursstufenberater sind in 6. Externe Kurswahlerfassung beschrieben.
Details für die Schüler sind in Serviceseite für Schülerinnen und Schüler beschrieben.

Lösung 1
Sie stellen die Übungsversion/Schülerversion im geschützten Downloadbereich Ihrer Schule ins Netz, die Schüler installieren diese Version und wählen zu Hause, die Wahlprotokolle werden postalisch oder per E-Mail an Sie versendet.
Sie erfassen die Rücklaufbögen dann alleine in der Schule; oder Sie installieren winprosa zu Hause, wie unter "Lösung 0" angegeben, und erfassen dort den Rücklauf.

Lösung 2
Sie stellen die Übungsversion/Schülerversion im geschützten Downloadbereich Ihrer Schule ins Netz, die Schüler installieren diese Version und wählen zu Hause, die Wahlprotokolle werden postalisch oder per E-Mail an Sie versendet.
Sie installieren zu Hause das Programmpaket zur externen Kurswahlerfassung und arbeiten zur Erfassung des Rücklaufs als XAdmin. Später spielen Sie die Daten in das schulische winprosa ein, das im Gegensatz zu Lösung 0 zwischenzeitlich in der Schule beliebig eingesetzt werden kann.

Lösung 3
Kurswahlprotokolle zu versenden ist zwar umfassend, aber doof. Einerseits braucht der Schüler ein Protokoll mit Fehlermeldung gar nicht erst zu publizieren, andererseits ist winprosa nicht für den Individualversand per E-Mail gerüstet. Und nicht jeder Schüler ist in der Lage, sein Protokoll auszudrucken, dann einzuscannen und dann als E-Mail zu versenden oder sein Protokoll ins PDF-Format umzuwandeln und dann als E-Mail zu versenden. Und das Verarbeiten von per Handy abgeknipsten Protokollen überfordert vielleicht den heimisch arbeitenden Kursstufenberater.
Also verbessern wir Lösung 2 folgendermaßen:
Wenn Sie mit Ihren Schülern vereinbaren, dass jeder nur folgendes Kurswahltelegramm per E-Mail oder Telefon meldet, und das nur, wenn sein heimisches winprosa ein OK gegeben hat:

LK1   LK2   LK3   M1   M2     zusätzlich 4-Sem: …   nur Jg1: …   nur Jg2: …,

dann können Sie die Kurswahlen rel. leicht erfassen.



Inhalt




 

Daten einlesen aus Excel-Mappen: nur aus einzelner Tabelle   04.03.20

Tipp überspringen

Wenn eine neue Excelmappe angelegt wird, dann erstellt Excel darin u.U. automatisch drei Arbeitsblätter/Tabellen.

Soll eine Exceltabelle von winprosa eingelesen werden, dann geht das nur, wenn klar ist, welche Tabelle das sein soll. Daher liest winprosa nur solche Exceldateien ein, die genau eine Tabelle/Arbeitsblatt enthalten.

Wenn Ihnen also Partnerprogramme Excelmappen liefern, müssen sie erst in Excel prüfen, wieviele Arbeitsblätter/Tabellen vorhanden sind und ggf. die überzähligen löschen, bevor Sie diese Exceldateien in winprosa verarbeiten können.

Wie im Tipp zuvor beschrieben, bieten die alten Office-Formate keinen hinreichenden Macro-Schutz. Daher dürfen nur noch die neuen Formate, wie .docx , .xlsx usw. verwendet werden. Daher liest winprosa nur noch die neuen Formate ein, bzw. liefert nur noch die neuen Formate aus.

Wenn sie also eine Officedatei im alten Format in winprosa bedienen wollen, müssen Sie diese mit dem entsprechenden Office-Programm erst ins neue Format konvertieren.


Inhalt




 


 aktuelle Tipps Dokumentation Leistungsmerkmale Rück-&Ausblick Serviceline Schülerservice EKU


Dokumentation/Gesamtinhaltsverzeichnis       winprosa

Dieses Gesamtinhaltsverzeichnis listet die Kapitel- und Unterkapitel-Überschriften nebst Abschnittsüberschriften aller Handbücher auf.
Ferner sind stellenweise zusätzlich ergänzende Stichwortaufzählungen eingebunden.
Damit eignet sich dieses Inhaltsverzeichnis zur Stichwortsuche mittels Browser, wie in Suche im Browser / Vorlesen lassen beschrieben.
 
 
Inhalt (Kurzübersicht)

Online-Handbücher

Installation und Update / Datensicherung / Hilfe 
Bedienung / Einsteiger-Info zur Kursstufenverwaltung 
Menüstruktur mit Links zur Dokumentation 
Formulare und Druckaufträge 
Stammdatenverwaltung 
Kurswahlverarbeitung I (Erfassen und Auswerten) 
Kurswahlverarbeitung II (Bändereinteilung und Stundenplan) 
Klausurenplanung mit wprKlausur 
Halbjahresnotenverarbeitung 
Leistungsbewertung und Prüfungsverarbeitung 
Ergänzungen

Zusammenarbeit von Untis und winprosa 
Übersicht: Schnittstellen, Freigaben, Import-Export 
Datenanbindung u. -Übernahme (Partnerprogramme) 
Zusammenarbeit von winprosa mit anderen SVPen 
Kurzanleitung für Dienstleister/Netzwerkbetreuer 

   Vertiefung:   Ges.Wiss.   Sport    AG-Benotung

Handbuch winprosa 1.9   (PDF-Format, Stand 2004)
Leitfäden und NGVO/AGVO
 

 
Inhalt (mit Unterkapiteln)
 
Online-Handbücher
 
Installation und Update / Datensicherung / Hilfe 
0. Ganz schnell zur fertigen Installation
Prolog
Schnellstart
1. Übersicht über die Installationsmöglichkeiten
Einführung
Voraussetzungen
Windows-Einstellungen, Windows 10, Windows 11
Lokale Installation
Installation durch Dienstleister (im Netzwerk)
Angepasste Installation (z.B. im Netz)
UNC, Wechselmedien, programs, Programme
Installationsmedien
setup-p.exe, schueler.exe, Vollversion, Upateversion
Installationsarten
Erstinstallation
Updateinstallation
Mögliche Ordnerstrukturen
Hauptordner, Basisordner, UNC
Upgrade 2017, Splitting-Update 2020
2. Installation auf einem Einzel-PC
Start von setup.exe
Windows-Administrator, winprosa-Administrator, One-Click-Umzug
Standardinstallation
Installationsprotokoll, Windows-Benutzerkonto
Individualinstallation
Ordnerhierarchie
Hauptordner, Basisordner, Programmordner, Datenordner, winprosa-Ordnerstruktur
Update-Installation
Deinstallation
shreddern, schreddern
Bildschirmauflösungen am PC
HD-Auflösung, SXGA-Auflösung, effektive Auflösung
3. Installation im Netz
Installation vom ersten Client aus
Installation vom ersten Client aus
Musterinstallation
Installation an weiteren Clients
Abschlussmeldung nach Netzinstallation
Aufruf von csetup.exe
Einbinden weiterer Benutzer an einem Client
Netzwerkfähigkeit und paralleles Arbeiten
Einzelne Dienste
Dienstkombinationen
Probleme mit MS-CHM-Hilfe-Files im Netz
4. Programmstart und Systemadministration
Übersicht / Datenschutz und Datensicherheit
Grundeinstellungen
Lizenzdaten, Verschlüsselungscode, Datensicherungsparameter, Internet-Zugang, Benutzerkürzel, Passwort
Datenschutz-Hinweise
Datengeheimnis, Konferenzgeheimnis, Zugangskontrolle, dreistufige Netzinfrastruktur, Verwaltungsnetz, Lehrernetz, Schülernetz, pädagogisches Netz
winprosa-Benutzer und -Administratoren
winprosa-Administrator, Systemadministrator
Mehrere User am PC
winprosa an Taskleiste anheften / auf Desktop verankern
persönliches Startmenü, Startliste, Menü Start, Startmenü
Systemadministration & Ersterfassung Lizenzdaten / User "setup"
Vorbemerkungen
Erster Programmstart
1. Partnerprogramm anmelden
2. Lizenzdaten vorhalten
3. Partnerprogramm verwalten
4. Verschlüsselungscode definieren
5. Benutzerkonten erstellen
6. Abschluss des ersten Starts
Minimalkanon/Jahrgangskanon erstellen
Hinweis zu Updates/Informationen
Schülerstammdaten erfassen
Abteilungen der Systemadministration
1. Schul- und Lizenzdaten
Schuldaten für Formulare, Schulname, Schulort, Ort für Datumsangaben
2. Datenbank und Ordner
altes Partnerprogramm, Schnittstellendatenbank, Stammdatenbank, Abkoppeln
3. Benutzerverwaltung
Benutzer löschen, Passwort zurücksetzen
4. Datenbankpflege
ASV-BW, ASV
5. Diverse
Druck-Manager, Programmversionen, setup-Versionen, Proxy
Der User "setup"
Dienstleister, One-click-Serverumzug
Programmaufruf und Benutzerwechsel
Benutzeranmeldungs-Fenster
Erster Benutzer-Start
Initialpasswort
Normaler Benutzer-Start
Programmversion, Kundennummer, Woche, Neues im Internet
Anmeldefehler
Benutzerkürzel, Passwort
Benutzerwechsel
Sonderfälle beim Start
Programm beenden / Netzwerksperre aufheben / Datenbank reservieren
Programm beenden
Datensicherung, Herunterfahren
Netzwerksperre aufheben
Datenbank exklusiv reservieren | freigeben
Zugriffsprotokoll
5. Programmpflege / Updates / Kundendatenbank / ServiceLine
Download / Update
Setupfenster
One-Click-Update
Update über Neues Im Internet
Updateprotokoll
Update über Downloadangebot
Download über Links als Textdatei erstellen
Verlorenen Zugang zur Installation restaurieren
Sonderfall Ordnerstruktur-Modernisierung
Fortschreibung der Lizenzdaten
Bevorstehender Lizenzablauf
Automatische Lizenzdateneingabe
Händische Lizenzdateneingabe
Internetzugang / Proxyeinstellungen
Updates vom Programm aus / Proxyeinstellungen
Lizenzdatenerfassung übers Internet
Tipps bei Störungen
Internetstörung, Proxy
Programmlaufzeit und Lizenzlaufzeit / Zahlungsverzug
Programmverfallsdatum
Kundendatenbank / Mitarbeiterregistrierung
ServiceLine-Paket
E-Mail, Datensicherung
6. Datensicherung / Archivierung / Archiv-Anwendungen
Übersicht / Automatische Datensicherungen
Grundlagen
Händische Datensicherungen
Kopieren der Datensicherungen mittels Batch-Job
Automatische Datensicherungen
Sicherung der Daten von Hand
Zurückholen einer Datensicherung
Archivierung der Zeugnisse
PDF-Archivierung
PDF-A, PDF/A
Papier-Archivierung
Fachhochschulreife-Zeugnis
Kursstufen-Abbrecher
Archiv-Anwendungen
wpr09, wpr20, archnnn, archiv_bis2009
7. Externe Programmversionen
8. Übertragung von winprosa auf einen neuen PC
Übertragung von winprosa auf einen neuen PC im Verwaltungsnetz
Übertragung von winprosa auf einen neuen PC außerhalb des Verwaltungsnetzes
Umzug von winprosa auf einen neuen Server
Automatischer Umzug
Sicherung des Serverbestandes
Händischer Umzug
1. Umzug mittels Neuinstallation
2. Umzug mittels identischer Kopie der alten Struktur
3. Umzug mittels Sicherung des Serverbestandes
9. Problembehandlung / Mehrfachinstallation
Übersicht
winprosa braucht das Startmenü
Grundlagen
Regelfall
Typische Denkfehler
Für Insider: I. Startmenü
Für Insider: II. Benutzerprofile
Sichere Mehrfachinstallation / Bereinigung einer verworrenen Ordnerstruktur, Behandlung vom Problemfällen
10. Verfahrensverzeichnis / Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
11. Tipps zu Windows
Bildschirmoptimierung/Bildschirmauflösung
Windows-Fensterspiele: Snap, Shake &co.
Screenshots mit Bordmitteln
Zwischenablage (mehrfach)
Fenster-Akzentuierung
Umstieg von W7 zu W10 zu W11
Windows-Zeichensätze und winprosa
 
Bedienung / Einsteiger-Info zur Kursstufenverwaltung 
0. Einführung / Programmstart
1. Fenstereinteilung und Programmhilfen
Hauptfenster
Hilfreiche Links / Hilfstexte / Zusatzinfos
Online-Handbücher & Hilfreiche Links
Hilfstexte/Tipps
Zusatzinformationen
Schülerstatus, Meldungsblock und NGVO/AGVO
Benutzerparameter
Diverse persönliche Einstellungen
Parametersätze löschen
Update-Historie
2. Menüzeile und Haupt-Symbolleiste / Schuljahre und Jahrgänge
3. Schülerfilter
Standardauswahlen und Reihenfolgen
Standard-Auswahlen
Reihenfolgen
Auszählung und weitere Details
Beliebige Schülerauswahlen zusammenstellen
Eine Auswahl nach Kurszugehörigkeit erstellen
Eine Auswahl nach Kursanzahl pro Fach erstellen
4. Kursfilter
5. Druckdienste
6. Einsteiger-Info zur Kursstufenverwaltung
Gliederung der gymnasialen Oberstufe / Kurssystem (Begriffsbestimmung)
Schülerberatung / Kursstufenteam / Aufgabengebiete
Tipps zu Datenschutz und Datensicherheit
Arbeitsreihenfolge
Stammdatenverwaltung
Kurswahlverarbeitung I (Erfassen und Auswerten)
Kurswahlverarbeitung II (Bändereinteilung und Stundenplanerstellung)
Klausurenplanung
Halbjahresnotenverarbeitung
Leistungsbewertung und Prüfungsverarbeitung
 
Menüstruktur von winprosa mit Links zur Dokumentation 
1. Menü-Übersicht
2. Haupt-Symbolleiste
3. Zentrale Dienste mit Registern
 
Formulare und Druckaufträge 
1. Druckaufträge
Druckaufruf externer Formulare
Druckaufruf interner Formulare
Druckvorschau
Standard-Vorschau
Vorschau über Druckmanager
Standard-Vorschau vs. Druckmananger-Vorschau
Schnelldruck/Formularauswahl/History-Liste
Druckdialog-Einstellungen
Druckerparamer, Druckersteuerung
Parametersätze löschen
winprosa-Druckdialog und Windows-Druckereinstellungen
2. Interne Formulare
Formulardialog
Druckdialog
RTF-Editor für Kommentare und Fußnoten
Variablenlisten
3. Externe Formulare
Formulardialog
Formulardialog-Fenster
Gültigkeitsdauer von Zeugnis-Formularen
Baumansicht/Baumstruktur
Favoriten anlegen
Organisation der Formulare
Erweiterter Druckdialog
Zeugnisdruck
Kurslistendruck
Druck von Abwesenheitsblättern
4. Variablen für Formulare und Listen / Datumsangaben
Bearbeiten von Variablen
Systemvariablen
(Schulische) Variablen
Unterrichtswochen
Abwesenheitsblätter, Klausurenplanung
Koop-Schulen
Übersicht über Tabellen, Funktionen, Variablen
5. Tipps fürs Drucken
Druckerinstallation
Erstinstallation
Mehrfachinstallation (Klonen)
Druckbildbeeinflussung
Installierte Schriftarten
Schriftarten-Ersetzung
Schulnamen-Logik
Steuerung des Umbruchs bei zu langem Schulnamen
Simplex-Duplex-Druck / A4-A5-Druck / PDF-"Druck" / Druckmanager
Formulararten
Drucken mit Duplex-Druckern
Drucken mit Simplex-Druckern
Drucken über Druckmanager
Druckmanager für Druckvorschau einrichten
PDF-"Druck"
A4/A5-Druck
6. Erstellen einfacherer Formulare
7. Erstellen strukturierter Formulare
 
Stammdatenverwaltung 
1. Stammdatenpflege
Übersicht
Das Stammdatenfenster
Der Verwaltungsbereich
Tutoren und SVPKl
Unterregisterkarte Persönliche Daten
Normale Stammdaten
Zeugnis-Stammdaten über die winprosa-Sonderzeichentabelle
Zeugnis-Stammdaten über Zusatzprogramme
Grundsatz und Zeichentabellen
Bildschirmtastatur (nur W10)
Schnelle Akzentuierung mittels PowerToys (auch W11)
Lange Vor- und Nachnamen im Zeugnis
Unterregisterkarte Schullaufbahndaten
Übersicht
Konfession und Besuchter Religionsunterricht
Sprachenfolge
Flüchtlinge, Einwanderer, Muttersprache
Unterregisterkarten Bemerkungen und AGen
Stamm-ID, Quell-ID & Co
Anmeldedaten, Studenten-Namenskürzel & Co.
Schülerzahlen/Schülerfilter/Schülersuche
Schülerzahlen und Schülerfilter
Schülersuche
2. Verwaltung von Koop-Schülern und externen Schülern
Flüchtlinge, Kursstufen-Abbrecher
Koop-Schüler
Externe Schüler
3. Datenanbindung u. -Übernahme
Grundlagen
Stammdatenimport bis 2016
Stammdatenimport ab 2017
Wechsel des Stammdatenprogramms
Wechsel des Servers (Serverumzug)
Testen der Transferdatei
Synchronisation der Merkmalsausprägungen / SVP-Referenztabellen
Zeichenkodierung, Unicode und UTF
Import der Lehrkraftstammdaten / Noten Einführungsphase
An- und Abkoppeln einzelner Schüler
Import aus dem Partner- oder Fremdprogramm
Aufruf des Schnittstellendienstes
Zusatz-Schnittstellendienst für E-Mail-Adr., Log-In-Name und Passwort
Stammdaten-Importarten
Das Fenster Import Stammdaten
Parameter für den Import
Verwaltung der Quell-IDs
Filterung der Datensätze
Merkmals-Bezeichnungsfehler
Umzug/Neuinstallation von winprosa mit alter Partnerprogrammanbindung
Anbindung an ASV-BW
Vorbemerkungen
Abkoppeln vom alten Partnerprogramm
Einrichten des Direktzugriffs auf ASV
Änderungen bei gesperrtem Benutzer "asv"
Erfolgreiche Anbindung
Testen der Import-Möglichkeiten
Sonderfall ASV-BW/PostgreSQL-Upgrade / Serverumzug
Sonderfall G9-Gymnasium
Freischalten des PostgreSQL-Fernzugriffs
ASV als Fremdprogramm einsetzen
4. Anfügen, Löschen, Verschieben und Nummerieren von Schülern
Übersicht
Anfügen von Datensätzen
Löschen von Datensätzen
Verstecken
Parken
Entfernen
Verschieben in den Jahrgang 0000 und zurückholen
Endgültiges Löschen von Datensätzen
Löschmerker setzen und zurücksetzen
Koop-Merker setzen und zurücksetzen
Nummerieren
5. Wiederholerverarbeitung
Problemstellung
Regelfall
Aktives Abiturjahr
Sonderfall beim Übergang NGVO?AGVO
Neuerungen für AGVO-Schüler
Wiederholen in winprosa oder im Stammdatenprogramm?
6. Kursstufen-Abgängerverarbeitung
Archivierung
Abgängerverarbeitung
Fachhochschulreife
Kursstufen-Abbrecher
7. Lehrkraftverwaltung
Grundsatz
Erfassung, Import aus Partnerprogrammen
Details zu den Namensspalten
Import aus Fremdprogrammen
Lehrkrafttabellenpflege, Reparatur
Datensatzanzeige
Tabellenpflege, -reparatur
8. Datenbankpflege
Exklusiver Datenbank-Zugriff
Pflege I: Packen der Datenbank
Pflege II: Packen der Programmdateien/Setupversionen
Pflege III: Prüfen der Update-Historie
Reparatur I: Neuindizierung
Reparatur II: Alle Datensätze scannen
Reparatur III: Kurswahltabelle prüfen/defragmentieren
Reparatur IV: Kurswahltabelle automatisch defragmentieren
 
Kurswahlverarbeitung I (Erfassen und Auswerten) 
0. Prolog
40 Jahre Kursstufe in BW
Neuerungen in der AGVO 2021
Neuerungen in der AGVO 2023
Auswirkungen auf winprosa
1. Fachkanon, Kursangebot, SVP-Referenztabellen
Fachvorrat, -Angebot, Jahrgangskanon
Fachvorrat
Fenster Fachvorrat
Zusätzliche Fremdsprachen / Wahlfächer / genehmigte Wahlfächer
Erlassfächer / Schulversuchsfächer
Fachangebot/Jahrgangskanon
Fenster Jahrgangskanon
Funktionen und Symbole
Spaltenübersicht
Initialkanon
Pflege des Jahrgangskanons
Aufnahme weiterer Fächer
Fix vorbelegte Fächer
Vorbelegte Fächer
Frei wählbare Fächer
Speichern der Änderungen
Kurstabelle, Jahrgangskanon, Initialkanon, Minimalkanon
Facheigenschaften
Parallelkurszahlen festlegen
Wirtschaft, Wi
Fächer/Kurse löschen/eintragen
Freischalten/Sperren eines Faches
Hinzufügen/Löschen eines Kurses
Reaktivieren einer Fachart
Schulkurzzeichen/Exportbezeichnungen
Schulinterne Reihenfolge ändern
Kurseigenschaften
Kurslehrkräfte
Kurskürzel
Wochenstunden
Plantakte
Export-/Importbezeichner
min/max-Sch'Zahl pro Kurs für ext. Optimierung
Pflichtsemester GW (ab 2025)
SVP-Referenztabellen
Stammdatenimport und Referenztabellen
Fächer (SVP -> winprosa)
Muttersprache, Migrationshintergrund, Flüchtling
Profile (SVP -> winprosa) und Konfessionen
Vergleich SVP-Fächer - Fachkanon - Fremdsprachenfolge
2. Kurswahlerfassung
Ersterfassung
Kurswahl, Ersatzwahl, Nachwahl, Umwahl, Abwahl, Kurswahlmodus, Kursumwahlmodus, Schulwechsler, Schulzeitstrecker
Vorgehensweise
Mengengerüst
Voreinstellungen
Kurswahlen/Kurswahldatenblatt
Belegen und Löschen von Basiskursen
Meldungsblock
Kurswahlprotokoll
Kurswahl-Beispiele
Anzeigeformen
Indirekt verbotene Prüfungsfachkombinationen
Angabe der Wochenstunden incl. AGen und Sportattesten
minimale Kursbelegung
Sonderfälle bei den GW-Fächern G/Geo/Gk/Wi
Grundsatz
zwei- und einsemestrige Belegung von Gk und Geo bei LF Wi (bis Abi 24)
Schwerpunktfach bei Gk+Geo (2021 - 2024)
I. Pflicht- und Wahlkurse / Pflichtsemester-Kennzeichnung (ab 2025)
I.1 Kursarten
I.2 Voreinstellungen für die GW-Fächer
I.3 Definition der Pflichtsemester GW und des GW-Angebots
Pflichtsemester
GW-Angebot
I.4 Verarbeitungsreihenfolge / Parallelkurs-Stränge
II. Einsemestrige bis viersemestrige Belegung von Geo oder Gk (ab 2025)
II.1 ohne Wi
II.2 mit Wi
II.3 Parallelkurs-Stränge
Grundlagen
Bsp. 1: Standard-Fall mit möglicher Fehlerquelle
Bsp. 2: Kurszuwahl/-abwahl; Parallelkurs-Strang-Wechsel
Bsp. 3: Fehler beim Parallelkurs-Strang-Wechsel
Bsp. 4: Verdeckte Fehlermöglichkeit erster Ordnung
Bsp. 5: Verdeckte Fehlermöglichkeit zweiter Ordnung?
Vorläufiges Fazit
III. Protokolldruck
IV. GW-Beispiele
Sonderfälle bei Sport, Informatik, Bes.LL
Sport
Informatik
Bes.LL
Parallelkursverarbeitung
Umwahlen
Umwahlerfassung auf Papier
Kurswahl, Ersatzwahl, Nachwahl, Umwahl, Abwahl, Kurswahlmodus, Kursumwahlmodus
Umwahlübertragung nach winprosa
Besondere Lernleistung, BesLL, Bes.LL
Zusammenlegen/Löschen von Kursen
Profile und Sonderprofile / "Neue" Fächer/Profile
Erfassen der Profile bei den Stammdaten
Erfassen der Profile bei der Kurswahl
IMP, WBS, Brückenkurs Inf. etc.: "Neue" Fächer/Profile
Profile für Realschulaufsetzer und für GMS
Standard
IMP und NWT an der GMS
Sachfach in bilingualen Profilen / Abi-Bac
Sachfach
Sonderfall Abi-Bac
Sonderfall Abi-Bac-Abbrecher
Verwalten der Profile in den Kurseigenschaften
Profil, Zertifikat und Doppelabschluss in BW
Profile in der AGVO-Hilfe
Anhang: Bilinguale Züge Englisch
Koop- und externe Schüler
3. Besondere Lernleistung / Seminarfach & so.
4. Arbeitsgemeinschaften / Bemerkungen
Vorbemerkung
Verwaltung von AGen/Bemerkungen
AGen/Bemerkungen über Textbausteine
"Parallelkurswahlen" mittels AG-Textbausteinen
AGen im Stundenplan
5. Kurswahlauswertung
Interne Auswertungen
Übersicht
Liste nach Fächern/Kursen
IBBW-Versand
Kurswahlübersicht
Überschneidungsmatrizen
Kursüberschneidungen
Externe Auswertungen
6. Externe Kurswahlerfassung
Grundlagen
Schülerversion von winprosa
Kurswahlerfassung im Schülernetz
7. Kurswahlprotokolle
 
Kurswahlverarbeitung II (Bändereinteilung und Stundenplan) 
1. Einführung
Schulisches Kursangebot
Kurskombinationen
Unterschiedliche Modelle
Vorgehensweise
Planungsvarianten
# Koop-Kurse
$ Aufsetzer-Kurse
* jahrgangsstufenübergreifende Kurse
° Kurse mit Gästen
2. Parallelkurseinteilung und Tutorzuweisung
Schülerweise Parallelkurszuweisung
Einzelverarbeitung
Einzelverarbeitung in GW
Sonderverarbeitung
Kursweise Parallelkurszuweisung
Parallelkurseinteilung in Religionslehre/Ethik
Parallelkurseinteilung in Geographie & Gemeinschaftskunde
Tutorzuweisung
Druck von Kurslisten, Tutorlisten und Jahrgangslisten
Kurslistendruck
Tutorlisten und Jahrgangslisten
3. Bändereinteilung
Übersicht
Grundlagen
Bandmodelle
Fachbandmodell
Leistungsbandmodell
Wochenstundenbandmodell
2/3-Bandmodell
Wildes Bandmodell
Fenster Planungsarbeiten
Karteikarte Bänder
Fenstereinteilung
Beispiel
Funktionen, Symbole und Knöpfe
Fenster-Symbolleiste
Symbole auf der Karteikarte Bänder
Erstellung einer Bändereinteilung
Vorarbeiten / Speichern von Plandateien
Verplanen einzelner Schüler
Erstellen eines Religion/Ethik-Bandes (100%)
Mehrwochen-Bänder
Idee der A/B-Wochenverplanung
Umsetzung in winprosa
Einsatz von MWO-Bändern
Nachträglicher Einbau von MWO-Bändern
4. Stundenplanerstellung
Stundenpläne
Das Fenster Stundenplan
Verplanen der Bänder im Wochenraster
Raumzuweisung
5. Listen- und Plandruck
Stundenpläne und Listen auf Papier
Elektronische Stundenpläne in HTML oder PHP
Aufruf am Sekretariats-PC
Aufruf im Schul-Intranet
 
Klausurenplanung mit wprKlausur 
1. Vorarbeiten in winprosa
Erweitern der Lizenz
Erfassen der Unterrichtswochen
Übertragen der Stundenplandaten in die Klausurenplanung
2. Start von wpr-Klausur
3. Arbeiten im Wochenplan
4. Arbeiten im Übersichtsplan
Planarbeiten
Formatierung
5. Umgang mit den Kontrolllisten
6. Export, Import und Publikation
Export und Import
Publikation
 
Halbjahresnotenverarbeitung 
1. Übersicht
Erfassung der Kursnoten
Erfassung der Kopfnoten (Verhalten/Mitarbeit)
Vorarbeiten für den Zeugniskonvent
Notenmittelwert, Halbjahresschnitt, Schnittfaktor, Konventsübersicht, Konventsnotenliste
Bereitstellen der restlichen Daten
GER-Spezifikation, Noten Einführungsphase, Arbeitsgemeinschaft, Bemerkung, Systemvariable
Besondere Lernleistung
Seminarfach
Wettbewerb, Schülerstudium, Praktikum und Gesellsch. Engagement
Sport
Druck der Halbjahreszeugnisse
GER-Spezifikation, GER-Niveau, Seminarfach
2. Schülerweise Halbjahresnotenerfassung
Karteikarte Kursnoten / Kursnotendatenblatt
Noteneingabe
Kursnoteneingabe
Notentabelle / Kritische Noten / Unterpunktungen
Besondere Lernleistung
GER-Spezifikation
3. Kursweise Halbjahresnotenerfassung
Kursnoteneingabe
Kopfnoteneingabe
Seminarkursnoteneingabe
4. Externe Notenerfassung
Grundlagen
Bereitstellung der Daten
Freigabe für direkten Zugriff
Zugriff über externes Programm
Notenerfassung durch die Fachlehrer
Import der Noten aus der externen Datenbank
5. Bearbeiten von Listen und Zeugnissen
Kursnotenerfassung
Kopfnotenerfassung
Bereitstellen der Konventsunterlagen
Arbeiten nach dem Konvent
6. Fachhochschulreife-Bescheinigung und -Zeugnis
Aufruf
Druck der Formulare
Automatik vs. Handbetrieb
Neuerungen ab Version 2023.0623
 
Leistungsbewertung und Prüfungsverarbeitung 
1. Übersicht: Zeitplan und Leistungsbewertung
Zeitvorgaben und Fundstellen
Leistungsbewertung
Prüfungsarten
Leistungsbewertung mit winprosa
Kursnotendatenblatt / Kursblock-Summen
Details zur Kursblockanzeige
Restkurszahl, Restkursmittelwert
Leistungsprotokolle / Schülerzeugnisblätter
SZB I, SZB II, Bes. Lernleistung, mdl. Zusatzprüfungen, Abi-Bac, Noten Einführungsphase, Arbeitsgemeinschaften
Schülerstatus / Prüfungszulass. / Pr.block-Summen
Festlegen der mdl. Prf.fächer u.d. Komm.Prf.-Typs
Erfassen der Prüfungsdaten
Information der Lehrkräfte
Zulassung zur Prüfung
Prüfungskandidatenlisten und Formulare
Kleines Einmaleins des Abiturs
Mindestqualifikation - Gesamtqualifikation
Punkt-Regeln
Weiterreichende Links
Vergleich AGVO - Leitfaden
Schuldaten, Lizenzdaten, Schulort, Teilnotenerfassung
2. Schriftliche Prüfung
Vorarbeiten
Systemadministration
Mindestqualifikation,
Pflege der Variablen für Formulare und Listen
Datumsfeld, Formatfeld, Musterfeld
Arbeiten für Koop-Schüler
Schulkennung, erweiterte Schülernummer, erw.SchNr, Original-Schülernummer
Arbeiten für externe Schüler
Erstellung der Prüfungspläne und Prüfungsprotokolle
Erfassen der Prüfungstage
Gruppeneinteilung
Gruppenübersicht, aktuelle Prüfungsgruppe, Prüfungsraum, Prüfungstag
Nachträgliche Änderung von Prüfungsterminen
Verarbeiten von Nachterminen
Nachtermin-Prüfungstage
Aufstellen der Sitzpläne
Erstellen der Aufsichtspläne für die Raumaufsichten
Erstellen der Aufsichtspläne für die Fluraufsichten
allg. Aufsichtspläne,
Protokolldruck, Listendruck, Prüfungsmappenbeschriftungen
Protokolle, Prüfungsübersichten und Aufsichtspläne
Prüfungsmappenaufkleber & Prüfungsplatzschilder
Fachpraktische Prüfungen / Latinum & co.
Korrekturverfahren
Übersicht
Abitur-Termine, Abiturtermine, Abitur-Informationen, Abiturinformationen, IBBW-Exceltabelle, IBBW-Korrekturblätter
Grundlagen
Excel-Korrekturformular, Excel-Endnotenformular, Ergebnisblatt, Endbeurteilernoten
Download der Korrektur-Excel-Mappen
Verarbeitung der Excel-Mappen in winprosa
Vorbemerkung
Erzeugen der IBBW-Ergebnisblätter (HT)
korrekturverfahren.wpr, Korrektursatz, Excel-Export, Korrektursatzkopie, IBBW-Langname, IBBW-Kürzel, Religionskurse, Bilingual-Kurse
Erzeugen der IBBW-Ergebnisblätter (NT)
Aktualisierung v. Steuerdatei u. IBBW-Excel-Mappe
Handhaben der IBBW-Endnotenblätter
Erstkorrektor
Endbeurteiler
Erfassung der schriftlichen Noten
Handhaben der IBBW-Korrekturblätter
3. Kommunikationsprüfung
Vorüberlegungen
Tandemprüfung, Einzelprüfung, Tandempartner, Dialogpartner, Prüfungspaar
Planen der Kommunikationsprüfung
Definition des Zeitrasters
Beispiel 1: Über die Mittagspause durchgehendes Zeitraster
Beispiel 2: Durch die Mittagspause unterbrochenes Zeitraster
Das Fenster Gruppen
Erstellen der Gruppen
Das Fenster Pläne
Planungsbereich, Schülerlupe, Drucksteuerungsbereich, Verarbeitungssteuerung
Verplanen der Schüler
Suche der Prüfungen eines Schülers
Einsatz von Merkern
Gefährdung, gefauml;hrdet
Aufsichtspläne
Plan- und Protokolldruck
Karteikarte Druckeinstellungen
Blattverteilungen, Blätter, Druckeinstellungen
Erstellung von Blattverteilungen / Druck von Prüfungsplänen
Beispiel 1: 5/Bl.
Beispiel 1: 3/Bl.
Prüfungsprotokolle / weitere Druckaufträge
Verarbeiten der Prüfungsnoten
Voreinstellungen
Teilnotenerfassung
Kursweise Erfassung der Prüfungsnoten
Zulassungsprüfung, Teilnotenerfassung
Schülerweise Erfassung der Prüfungsnoten
Ausdruck der Prüfungsnoten
4. Arbeiten bis zur Eröffnung der Prüfungsergebnisse
Erfassung der Noten der Einführungsphase
GER-Spezifikation, GER-Niveau, Auslandsaufenthalt
Datenbanktyp winprosa (CMH/wpr)
SVP-Referenztabellen, Zusatzqualifikation, Auslandsaufenthalt, Fächerblock
Datenbanktyp ASS-Windows (ass)
Import der Noten 10/11 über txt/csv/xlsx
Grundlagen
Synchronisationsbeispiele
Fehlerbeseitigung I
!F-Fehler, !S-Fehler, !N-Fehler, Schülerfehler, Fachfehler, Notenfehler
Fehlerbeseitigung II
Import aus ASV-BW
Sonder-Fremdsprachen / neue Fächer IMP, NwT, WBS
Muttersprache, Block IV, SVP-Referenztabelle, Brückenkurs Informatik, Informatik-AG
Erfass. von schr. Prüfungsnoten samt Teilprüfungsnoten
Druck der Schülerzeugnisblätter I (für die Schüler)
Besondere Lernleistung, BesLL, Zusatzprüfungen, Sprachenfolge, GER-Niveau, Zusatzqualifikation, Latein, Ergänzungsprüfung, Modellrechnung, Arbeitsgemeinschaften/Bemerkungen, Schlussprotokoll
Modellrechnungen zur mündlichen Prüfung, u.a. BesLL
Karteikarte Abiturprüfung
Gefährdung, gefährdet, Schlussprotokoll, Abiturblock, Modellrechnungsblock, Auswertungsblock
Modellrechnungs-Beispiele
Beispiel 1 (Standard)
Beispiel 2 (schwacher Schüler)
Beispiel 3 (mehrere weitere Varianten)
Beispiel 4 (BesLL, einfach)
Beispiel 5 (BesLL, komplex)
Beispiel 6 (BesLL, problematisch)
Schülerberatung
Beratungsprotokolle etc.
Abiturblock, Block II, Schlussprotokoll, Abibac-Notenübersicht
Details zur Modellrechnung
Organisation der Merkliste
Organisation des Auswertungsblocks
Auswertungsblock mit RTF
Organisation der Beratungsprotokolle
Anhang: BesLL als Ersatz für mdl. Prüfungsfach
Vorgang gemäß AGVO
BesLL durch Kursumwahl als Prüfungsfach wählen
BesLL im Testmodus ev. als Prüfungsfach wählen
Modellrechnungen mit ext. Programmversionen
Erzeugung der Dateien
Abiturvorsitz
Installation und Aufruf
Sicherheitsaspekte
Umklammern im ersten Block, u.a. BesLL
0. Aufruf des manuellen Umklammerungsdienstes
1. Auswahl der doppelt zählenden LF
2. Umklammern einzelner Basiskurse
3. Umklammern ganzer Basisfächer
4. Umklammern der Pflichtkurse in den BF BK und Mu
5. Umklammern der Bes. Lernleistung
5. Mündliche Prüfung
Vorarbeiten (Checkliste)
Rahmendaten bereitstellen
Programmdienst starten / Übersicht
Zeitraster erstellen
Prüfungsgruppen zusammenstellen
Prüfungspläne erstellen
Grundsätzliche Vorgehensweise
Zusammenstellung der Prüfungsgruppen
Einsatz von Merkern
Suche der Prüfungen eines Schülers
Kollisionsüberprüfung
Eintragen von Prüfungskommissionen
Aktionen im Planungsfenster
Einstellungen für das Planungsfenster
Druck von Prüfungsplänen / Einstellungen für den Druck
Aufsichtspläne erstellen
Verarbeitung der Ergebnisse der mündl. Prüf./Zusatzprüf./Nachprüf.
Arbeiten während der mündlichen Prüfungen
schülerweise (Standard)
kursweise oder Direkterfassung im Planungsfenster
Verarbeitung der mündl. Zusatzprüf. und weiterer Nachprüf.
Mündliche Zusatzprüfungen ab Abi 2022
Auswirkung auf Block II der Zeugnisse 2022
Auswirkung auf Block II der Zeugnisse 2023 ff
Mündliche Nachprüfungen
Druckdienste, Abiturauswert., Schlussprotokoll, Zeugnisse
Interne Formulare
Externe Formulare
6. Schulfremdenprüfung
Rechtliches / Organisatorisches
Erfassung der Prüfungsfächer
Erfassen der Prüfungsnoten
Druck der Schulfremden-Abiturzeugnisse
7. Fachhochschulreife



Ergänzungen
 
Zusammenarbeit von Untis und winprosa 
1. Übersicht
Vorbemerkungen
Programme und Schultypen
2. Export von winprosa nach Untis
Grundlagen
Fachkürzel - Kurskürzel
Kurseigenschaften
Erzeugen der Schnittstellendatei in winprosa
Jahrgangsübergreifende Kurse
Aufsetzerkurse
Sonderfälle beim Übergang von Jg1 zu Jg2
Vorverarbeitung spezieller Kurswahlen / GW-Supersonderfall
3. Erstellen der Bänder in Untis
Einlesen und Bearbeiten der Daten
Vorarbeiten
Einlesen der Daten
Fachräume / Bandbedingungen
Stammräume / Doppelstunden
Koop-Kurse
Erstellen der Bänder gem. NGVO 2010
Vorüberlegungen
Verplanung der Kernfächer
Verplanung der Nebenfächer
Erstellen der Bänder gem. AGVO 2021
Einführung/Kurswahlauszählung
Leistungsfach-Basisfach-Bandmodelle
Einzelstunden/Doppelstunden-Verplanung
Nachträgliche A/B-Verplanung
Aufsetzerkurs-Verplanung
Teilen von Kursen/Bändern
Band- und Kurslisten
Erstellung des Kursstufenplans
Vorüberlegungen
Setzen der Bänder von Hand
Bewegen im Plan
Umgehung von Kollisionen beim Setzen
Fixierung von Bändern
Planungsdialog und Planungsstundenplan
Automatische Optimierung / Raumverplanung
Verarbeitung von Folgeexporten
Händische Kurswahlerfassung und -zuweisungen
Händische Kurswahlerfassung mit Alternativkursen
Kurs-Studenten-Matrix
Kurs-Band-Matrix
Studenten-Kurs-Wahl
Bänder und Klassenverband in einem Plan
Erzeugen der Schnittstellendatei in Untis
4. Import der Schnittstellendatei in winprosa
Aufruf des Imports
Durchführung des Imports
GW-Supersonderfall / JgSt-Einzelbelegung
Nacharbeiten: Einfügen von A/B-Wochen
 
Übersicht: Schnittstellen, Freigaben, Import-Export 
1. Zentrale Schnittstellen
gp-Untis
KWL-Freigaben und -Importe
wprKlausur
Textexport (Datenbankexport)
ELVIRA
Pläne
E-Mail
Partnerprogramme (Transferdatei)
Datenaustausch (XML/TXT)
2. Freigaben
Grundlagen
externe Kurswahlerfassung
externe Notenerfassung
externes Abiturpaket
Import
3. Excelexport, -import
Tutoren u. Kurse
Kursnoten
schriftl. Noten
 
Datenanbindung u. -Übernahme (Partnerprogramme) 
1. Serverinstallationen von SVPen
2. Einzeldarstellungen
Datenanbindung an ASS-Windows
Datenanbindung an Atlantis
Datenanbindung an SVP-BW
Datenanbindung an ASV-BW
Datenübernahme von Fremdprogrammen
 
Zusammenarbeit von winprosa mit SVPen 
1. winprosa
2. SVP und winprosa
Partnerprogramme
Fremdprogramme
Untis
ASV-BW
Untis ↔ ASV-BW
3. Untis/WebUntis und winprosa
4. Schülerbeauskunftung
5. Schülernummern in winprosa
6. Schüler-ID, Schülernamen, Namenskürzel, Anmeldenamen
Schüler-ID, Stammdatenindex & co.
Quell-ID in winprosa
Namenskürzel für Studenten in Untis
Anmeldenamen in winprosa
Schnittstellendateien Untis ↔ winprosa
7. Datenübergabe an WebUntis
8. Unterrichtsgruppen
Unterrichtsgruppen im SVP
Unterrichtsgruppen in Untis/WebUntis
 
Kurzanleitung für Dienstleister/Netzwerkbetreuer 
1. Einführung
2. Datenschutz und Datensicherheit
3. Installationsphilosophie
4. Restriktionen durch Dienstleister
5. Erstinstallation / Programmeinrichtung
Setupfenster
Erstinstallation
Ergänzende Tipps zu ASV-BW-Upgrades
6. Einbinden weiterer PCs / Updateinstallation
Einbinden eines neuen PCs
Update - Regelfall
Verlorenen Zugang zur Installation restaurieren
Update für mehrere Schulen
Download-Restriktionen
Die Schule darf keine Exe-Downloads ausführen
Die Schule hat keinen Internet-Zugang an den Verwaltungs-PCs
7. Umstieg auf einen neuen Server
8. Troubleshooting
 



Handbuch winprosa 1.9     (komplett, PDF-Format, Stand 2004)
(Einführung in winprosa) s.o.
(Installation, Programmstart und Datensicherungen) s.o.
(Stammdatenverwaltung) s.o.
(Kurswahlverarbeitung) s.o.
(Bändereinteilung und Stundenplan) s.o.
Druckaufträge (nur Kap. 6, PDF-Format)
(Halbjahresnotenverarbeitung) s.o.
Leistungsbewertung und Prüfungsverarbeitung s.o.



Leitfäden und NGVO/AGVO


Leitfaden 2026
 

Leitfaden 2025
 

Leitfaden 2024
 

Leitfaden 2023
 

Leitfaden 2022
 

Leitfaden 2021 n
 
 
 Aktuelle Rechtsverordnung AGVO 2023.
 Der Link führt zum Landesrecht BW Bürgerservice
 Aktuelle Rechtsverordnung NGVO 2010.
  (Originaltext der NGVO vom 22.05.2008)
  Rechtsverordnung NGVO 2004
  (Originaltext der NGVO vom 24.07.2001)

 

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