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GW-Supersonderfall / AGVO 2023  


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dk Der GW-Supersonderfall in der AGVO 2023 Stand: 11.03.24

Bereits im Oktober 2020 veröffentlichte das MKJS seine ab Abijahrgang 2025 geltenden Ideen zur Stärkung der Gesellschaftswissenschaften in der Kursstufe.
Die Umsetzungsdetails ließen allerdings 2½ Jahre auf sich warten; sie wurden erst in der AGVO 2023 (Mitte April 2023) in Verbindung mit den zugehörigen Fachplänen (Anfang Mai 2023) bekannt gegeben.
Dabei hätte der Abijahrgang 2025 bereits im März 2023 mit den Kursvorwahlen beginnen sollen (an den GMS bereit im Dez. 2022)!

Die folgenden Ausführungen stellen den ausgelagerten Textausschnitt dar aus
Kurswahlverarbeitung I > 2.2a Sonderfälle bei den GW-Fächern G/Geo/Gk/Wi.


Ab Jahrgang 2025 sind Geo+Gk-Kombinationsprüfungen untersagt.
Es entsteht aber ein GW-Super-Sonderfall getreu dem Motto: Warum einfach, wenn's auch kompliziert geht.

Glücklicherweise geht's doch einfach(er), wenn man sich an die klassische Verplanung hält!

Um das zu verstehen, dieser ausführliche Kasten! Die folgenden Abschnitte dienen nämlich nicht nur als Guideline für die winprosa-Algorithmen, sondern auch als Informationsgrundlage/Planungsgrundlage für die Kursstufenteams und Schulleitungen!

• Kurzform der Neuerungen:

  1. Nun gibt es in Gk und Geo jeweils zwei Pflichtkurse und ggf. jeweils zwei Wahlkurse ( Details s. Handbuch).
    Daher können Gk und Geo nun vier-, drei-, zwei- oder einsemestrig belgt werden:
  2. Denn dann muss Gk oder Geo als mdl. Prüfungsfach 4-semestrig/zweistündig besucht werden ( Details s. Handbuch).
  3. Falls LF Wi zusätzlich belegt ist, müssen Gk oder Geo als mdl. Prüfungsfach nur 3-semestrig belegt werden ( Details s. Handbuch).
  4. Ohne Wi müssen Geo und Gk, wenn nicht mdl. Prüfungsfach, jeweils 2-semestrig belegt werden ( Details s. Handbuch).
  5. Falls LF Wi allein als Prüfungsfach belegt ist, brauchen Gk und Geo nach wie vor nur 1-semestrig belegt zu werden, nun aber muss das jeweils der primäre Pflichtkurs sein ( Details s. Handbuch).
  6. Daher sind nun für Geo und Gk kurswahltechnisch jeweils dreierlei Basiskursarten zu verwalten: primäre Pflichtkurse, sekundäre Pflichtkurse und Wahlkurse.
  7. Und weil die Reihenfolge von Pflicht- und Wahlkursen (von den Kurslehrkräften?!) frei gewählt werden darf, können Parallelkurse einer Kursstufe unterschiedliche Reihenfolgen aufweisen, es gibt also ggf. unterschiedliche Parallelkurs-Stränge ( Details s. Handbuch).
 
• Langform unserer Erkenntnisse zum GW-Super-Sonderfall (Stand 30.05.23)
   Das Hauptaugenmerk dieser GW-Reform lag möglicherweise auf der gesellschaftspolitisch gewollten Stärkung des GW-Bereiches,
   sicher nicht auf einer Minimierung des Regelwerkes. Aus Schülersicht ist jedoch der Aspekt des rationellen Arbeitseinsatzes beachtenswert,
   der sich ja auch im Organisationserlass widerspiegelt, wenn dort auch unter anderem Namen.
   Rationelle Kurswahlen ergeben sich aber immer, wenn man zunächst nicht Vorlieben und Begabungen nachgeht, sondern als Prüfungsfächer
   ausschließlich belegungspflichtige Fächer wählt. Und diesbezüglich sind Geo und Gk eher minderprivilegiert.

     
    GW-Fächer in normaler Belegung

  1. G, Geo und Gk müssen als zweistündige BF angeboten werden und dürfen als LF angeboten werden.
  2. Wi darf aber ausschließlich als LF angeboten werden.
  3. In Geo und Gk müssen jeweils zwei Pflichtkurse, in G vier (Pflicht-)Kurse belegt und angerechnet werden (= Minimal-Wahl).
    Die beiden Pflichtkurse sind primärer und sekundärer Pflichtkurs, eingeteilt nach zeitlicher Reihenfolge in der Kursstufe,
    nicht nach Themenfolge in den Fachplänen (s. §13(2) und §21(2) AGVO) !!!
  4. In Geo oder Gk dürfen zwei weitere Wahlkurse angeboten werden, die zusätzlich belegbar sind, aber nicht angerechnet werden müssen. Dann sind jeweils von den ggf. vier Kursen die beiden Pflichtkurse anzurechnen, nicht aber die beiden besseren, also anders als in Bk oder Mu.
  5. Die Wahlkurse können ggf. als Ersatzkurse (für Sport) dienen.
  6.  
    GW-Fächer als Prüfungsfächer
    Bekanntlich gibt es 30 Pflichtanrechnungen: 4×D12 + 4×M12 + 12×(Fs+Nw)36 + 8×Gw24 + 2×(BK/Mu)4 = 80 WoStd..
    Hinzu kommen 12 Pflichtbelegungen: 2×(BK/Mu)4 + 4×(Rel/Eth)8 + 4×S8 + 2×(freie Wahl)4 = 24 WoStd..
    Das ergibt zusammen 42 Kurse und mit den restlichen mind. 24 WoStd. für die Leistungskurse mind. 128 Wochenstunden in der Kursstufe (= mind. 64 WoStd. pro Schuljahr!)
    Die folgenden Wahlbeispiele erzwingen aber teils höhere Pflichtbelegungszahlen. Das dürfte die Lust etlicher GW-Begeisterter dämpfen.


  7. G, Geo oder Gk können auch als mdl. Prüfungsfächer gewählt werden; wie in allen anderen BF müssen dazu vier Kurse belegt und abgerechnet werden. Dazu müssen in Geo oder Gk jeweils zwei zusätzliche Kurse angeboten werden, die für Nichtprüflinge als Wahlkurse dienen können (siehe auch Punkte 4 und 8).
  8. Im Sinne eines GW-Schwerpunktes analog zu sprachlichem oder naturwissenschaftlichem Schwerpunkt sind nun auch Geo oder Gk als mdl. Prüfungsfächer zusätzlich zu LF G oder LF Wi wählbar. Aus dem gesamten GW-Bereich ist aber nur ein Fach als LF wählbar.
    Möglich sind also u.a. D M Wi geo gk (Pflichtbelegung 46) oder M Ch Wi gk d (45) oder D M G geo gk (44); siehe auch 8.
  9. Falls Wi zusätzlich belegt ist, müssen Geo oder Gk als mdl. Prüfungsfach nur dreisemestrig belegt und abgerechnet werden, jeweils der primäre Pflichtkurs zuzüglich der beiden Wahlkurse.
  10. Ohne Wi müssen Geo und Gk, falls nicht mdl. Prüfungsfach, jeweils zweisemestrig belegt und abgerechnet werden, jeweils die beiden Pflichtkurse.
  11. Falls Wi allein als Prüfungsfach belegt ist, brauchen Geo und Gk nach wie vor nur einsemestrig belegt zu werden, nun aber muss das jeweils der primäre Pflichtkurs sein (analog zu Fall 8).
  12. Falls im Fall 8 oder 10 der jeweils sekundäre Pflichtkurs belegt bleibt, zählt der als Wahlkurs, braucht also nicht abgerechnet zu werden und kann als Ersatzkurs dienen.
  13.  
    Angebot und Verplanung von Pflicht- und Wahlkursen

  14. Schulen müssen im GW-Bereich zusätzliche Lehrerwochenstunden einsetzen, wenn sie mdl. Prüfungsfächer Geo oder Gk anbieten wollen, wobei das der Organisationserlass nicht berücksichtigt.
  15. Die Unterscheidung zwischen Pflicht- und Wahlkursen erfolgt ausschließlich anhand der neuen Fachpläne (jeweils in zwei Pflichtthemen-Kreise und zwei Wahlthemen-Kreise gegliedert), die bez. der Halbjahresverteilung "volle Flexibilität" versprechen. Dann wären also pro Fach alle 24 (!!) Themenkreis-Permutationen denkbar.
  16. Denn jede Schule kann die Reihenfolge der Pflicht- und Wahlkurse im Rahmen der Fachpläne nach eigenem Ermessen festlegen. Daher werden im Folgenden (wie eingangs bereits angekündigt) die Pflichtkurse zur besseren Verständlichkeit jeweils mit pp und ps, die Wahlkurse mit wa und wb bezeichnet.
  17. Bei mehreren Parallelkursen pro Fach kann die Kursreihenfolge sogar für jeden Parallelkurs getrennt, d.h. frei festgelegt werden (von den Lehrkräften ?!). Dann liegen ggf. unterschiedliche Parallelkurs-Stränge vor.
  18. Aber das scheint nur annähernd zu stimmen, weil in Gk tatsächlich für alle vier Halbjahre getrennte Fachpläne vorgegeben sind, nicht aber in Geo: hier gibt es getrennte Fachpläne für pp und ps, aber nur einen gemeinsamen für wa+wb.
  19.  
    Wahl- und Umwahlzeitpunkte
    Bei den folgenden Punkten sind wir noch auf der Suche nach einer logischeren Reihenfolge.


  20. Rechtzeitig vor dem Ende der Einführungsphase müssen die Schüler gültige und vollständige Kurswahlen für die ganze Kursstufe abgegeben haben, damit die Schulleitungen in die finale Planungsphase eintreten können. Und am Ende von Jg1 gibt es eine Nachwahl für Jg2. Dabei müssen Kurse jeweils für eine ganze Jahrgangsstufe belegt werden, es darf also keine Semesterpickerei geben.
  21. Es gibt zusätzlich genau drei Umwahlrunden: die ersten zwei Wochen zu Beginn von Jg1 (1), diejenigen zu Beginn von Jg2 (2) und der eine Schultag nach Ausgabe der Zeugnisse des 3. Halbjahres (3).
  22. Und wie da die Schüler zu- oder abwählen dürfen, ist dank GW nicht mehr trivial!
    Sie müssen die Belegungspflichten berücksichtigen und dürfen nur immer das ganze Schuljahr (2) oder die ganze Kursstufe (1) betreffen, nicht aber einzelne Halbjahre, ausgenommen 3. Und alle Umwahlwünsche müssen grundsätzlich von der Schulleitung abgesegnet werden. Folgende Bsp. mögen das verdeutlichen:
  23. Hatte ein Prüfling Geo als mdl. Prüfungsfach belegt mit der Kursfolge pp ps wa wb und will nun zum Zeitpunkt 3 stattdessen Religionslehre wählen, kann er den Geo-Wahlkurs wb nicht mehr abwählen (wegen 17.).
  24. Hätte der Prüfling (Fall 20) bereits zum Zeitpunkt 2 Religionslehre wählen wollen, hätte er u.U. sogar wa und wb abwählen können (also nur beide zusammen, nicht aber wa oder wb!).
  25. Im Fall 20 ergäbe sich bei der Kursfolge pp wa wb ps ps ebenfalls als nicht abwählbar, aber nun mit anderer Begründung. Und im Fall 21 wäre dann wb abwählbar (also doch Semesterpickerei).
  26. Bei einer Umwahl zum Zeitpunkt 2 könnte bei pp wa ps wb nur wb wegfallen. Das liefert interessante Folgen; siehe Fall 25!
  27. Und hätten zwei Parallelkurse unterschiedliche Kursfolgen, wären also in Parallelkurs-Strängen mit unterschiedlicher Struktur, dann müssten Schüler beider Kurse unterschiedlich behandelt werden trotz gleichen Umwahlwunsches!!!
  28. Ein interessanter Sonderfall ist z.B. folgender:
    Bei der Kursfolge pp wa ps wb ist eine zum Zeitpunkt 1 vorhandene Kurswahl der Art pp wa ps -- unvollständig (wegen 17.), also verboten, aber eine Kursumwahl zum Zeitpunkt 2 mit gleichem Ergebnis ist erlaubt (wegen 23.). Sowohl die verbotene als auch die gültige Kurswahl würden ggf. identische Zeugnisse ergeben. Der Fehler wäre also später nicht rekonstruierbar.
  29. Das Problem 25 wäre aber für winprosa eher akademischer Natur, denn ursprünglich sind solche Kurswahlen gar nicht ersterfassbar (siehe 17.). Aber leider müssen u.U. einzelne Halbjahre nachbehandelbar sein, wobei der Zeitpunkt nicht festgehalten werden kann. Und damit entziehen sich die spitzfindigen Details der scharfen Überprüfung durch winprosa! Im Übrigen gilt Anmerkung X. (s.u.).

Alle zuvor beschriebenen Kurswahlfälle sind sinngemäß zwischenzeitlich vom MKJS, Ref. 31 und 35, bestätigt worden.

 
• Anmerkungen

  1. Die Schüler der Einführungsphase wählen im Zeitraum März - Juni in mehreren Kurswahldurchgängen ihre gewünschte Fachzusammensetzung (siehe auch 17.). In GW müssen sie dazu wissen, in welchen Semestern die Pflichtkurse gegeben werden.
    Wenn hier in der Schule keine fest vereinbarten Regeln bereits im Vorfeld veröffentlicht werden, können die Schüler gar nicht richtig wählen, denn keine festen Regeln bedeutet freie Festlegung durch die Fachlehrkräfte, die aber meist noch gar nicht eingeteilt sind.
  2. Wenn es innerhalb der Kursstufe unterschiedliche Parallelkurs-Stränge gäbe, wären die nur denkbar, weil Kurslehrkräfte das schon bestimmt hätten. Dann müssten die also schon festliegen und bekanntgegeben sein (u.a. wegen I.). Dann müssten die Schüler aber ihren Kurslehrer wählen dürfen. Das steht zwar im Gegensatz zu §10(5) und §14(2) AGVO, ist aber oft auch im Seminarfach und in Sport nötig (siehe hierzu auch II.3 Parallelkurs-Stränge und "Parallelkurswahlen" mittels AG-Textbausteinen).
  3. Wenn jede Kursstufe in BW einheitlich eine andere der möglichen Themenkombinationen für Geo und Gk durchprobieren wollte, bräuchte man mehr Kursstufen, als BW landesweit insgesamt zu bieten hat (siehe auch 13.); unterschiedliche Parallelkurs-Stränge noch gar nicht mitgerechnet.
  4. Die Fachpläne sind sicher nicht im freien Raum entstanden, sondern dürften einer gewissen Stringenz folgen (trotz des Versprechens der vollen Flexibilität). Also gibt es eigentlich keinen besonderen Zwang, die amtlich vorgegebene Themenreihenfolge (in Geo pp ps wa+wb, in Gk pp ps wa wb) "beliebig" zu verwürfeln.
  5. Die folgenden Verteilungen sind nun grundsätzlich möglich:
    die alte Verteilung im Wechsel p w w p und w p p w oder parallel und die neuen Verteilungen
    beide Fächer parallel p p w w oder w w p p, die Fächer im Wechsel p p w w und w w p p oder überschlagend p w p w und w p w p (siehe auch X.).
  6. Unfreundliche Verteilungen für Nicht GW-ler wären wohl in beiden Fächern p p w w oder beidesmal die inverse w w p p. Beide belasten eine Jahrgangsstufe übermäßig; besser wäre vermutlich eine Verteilung der Pflichtfächer (in direkter Abfolge?!) über alle Halbjahre, also im einen Fach p p w w und im anderen w w p p.
    Dann könnten die Schüler aber nur im einen Fach bei den Nachwahlen "Ballast abwerfen", nicht im anderen Fach.
  7. Und eine einheitliche Verteilung über die Schulen hinaus wäre auch zielführend:
    Denn wenn bei den gegebenen und wahrgenommenen Freizügigkeiten ein Kursstufen-Schüler nur mit Nachteilen z.B. von Esslingen nach Ulm umziehen kann, weil die Themenfolge im GW-Bereich nicht übereinstimmt, dann ist das ein schönes Beispiel für "Kleinst-Staaterei"!
  8. Pflichtkurse werden zwangsläufig häufiger gewählt, als Wahlkurse und durch Nachwahlen können die Belegzahlen von Wahlkursen weiter abnehmen. Wenn dann im Verlaufe der Kursstufe keine GW-Parallelkurse mehr zusammengelegt werden können, weil man die Parallelkurse mit unterschiedlicher Themenfolge bedienen ließ, ist das nicht im Sinne des Organisationserlasses.
  9. So könnte dann auch kein Schüler mehr (natürlich nur im Notfall) den Parallelkurs wechseln, das geht zulasten der Schüler.
  10. "Hinterher" sind auf allen Zeugnissen Pflicht- und Wahlkurse bez. Reihenfolge und Inhalt nicht unterscheidbar, obwohl der Aufwand zu deren differenzierter Verwaltung beträchtlich ist.

Ob wir hier unsere Überprüfungsalgorithmen weiter anpassen können oder müssen, ist noch ungewiss. Es fehlt an Langzeiterfahrung.
Das derzeit machbare ist in Kurswahlverarbeitung I > 2.2a Sonderfälle bei den GW-Fächern G/Geo/Gk/Wi beschrieben.


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